Kommunal- und Europawahlen 2014 Praktische Fallbeispiele Sitzzuteilungsverfahren Sainte-Laguë / Schepers Divisorverfahren mit Standardrundung (iteratives Verfahren) § 41 Abs. 1 KWG Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz - Kommunal-Akademie -
1. Fallbeispiel Partei A: Stimmen Partei B: Stimmen (beachte: absolute Mehrheit) Partei C: Stimmen Wählergruppe D: Stimmen Gesamt: Stimmen Der Gemeinderat besteht aus 28 gewählten Ratsmitglieder 2
Zuteilungsdivisor Gesamtzahl aller gültigen Stimmen Zahl der insgesamt zu vergebenden Sitze Stimmen=3.554,82 28 RatssitzeZuteilungsdivisor 3
Standardrundung Partei A ,956 Sitze 3.554,82 Partei B ,57 17 Sitze 3.554,82 Partei C ,301 Sitz 3.554,82 Wählergruppe D ,184 Sitze 3.554,82 Summe: 28 Sitze 4
Wahlergebnis Es wurden genau 28 Ratssitze verteilt. Weitere Rechenschritte sind nicht erforderlich Die B-Partei hat die absolute Zahl der Ratssitze (17) erhalten. Eine Mehrheitssicherung nach § 41 Abs. 1 Satz 7 KWG ist nicht erforderlich Die einem Wahlvorschlag zugefallenen Sitze werden den darin enthaltenen Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen zugewiesen (§ 41 Abs. 3 Satz 1 KWG) 5
Wahlergebnis Haben mehrere Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag (§ 41 Abs. 3 Satz 2 KWG) Benachrichtigung der Gewählten (§ 44 KWG) Erklärungsfrist / 1 Woche Schweigen gilt als Annahme Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 6
Ausschussbesetzung § 45 Abs. 1 Satz 3 GemO Werden mehrere Wahlvorschläge gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; für die Zuteilung der Sitze gilt § 41 Abs. 1 KWG entsprechend 7
Ausschussbesetzung Bildung eines 13´er Ausschusses Stärkeverhältnis im Gemeinderat: Partei-A 6 Sitze Partei-B 17 Sitze Partei-C1 Sitz Wählergruppe D4 Sitze 8
Ausschussbesetzung Berechnung des Zuteilungsdivisors: 28 (Zahl der Gesamtstimmen)=2,15 13 (Zahl der Ausschusssitze) 9
Standardrundung Partei A6 = 2,79=3 Sitze 2,15 Partei B17 =7,91= 8 Sitze 2,15 Partei C1 =0,47=0 Sitze 2,15 Wählergruppe D4 =1,86=2 Sitze 2,15Summe: 13 Sitze 10
Ausschussbesetzung Es wurden genau 13 Ausschusssitze verteilt. Weitere Rechenschritte sind nicht erforderlich Die B-Partei hat die absolute Zahl der Ausschusssitze (8) erhalten. Eine Mehrheitssicherung nach § 41 Abs. 1 Satz 7 KWG ist nicht erforderlich Die einem Wahlvorschlag zugefallenen Sitze werden den darin enthaltenen Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Benennung im Wahlvorschlag zugewiesen. 11
2. Fallbeispiel Sainte-Laguë /Schepers in mehreren Rechenschritten - Überschreitung der zugeteilten Sitze - Wahl zum Gemeinderat in einer Gemeinde mit Einwohnern. Zu wählen sind 16 Ratsmitglieder. Wahlberechtigt sind Personen. 672 Wähler haben an der Wahl teilgenommen. Von den möglichen Stimmen (672 Wähler mit je 16 Stimmen) wurden Stimmen gültig abgegeben. Davon sind entfallen auf Wahlvorschlag: Partei X Stimmen Partei Y Stimmen Partei Z Stimmen Gesamt: Stimmen 12
Zuteilungsdivisor (Zahl der Gesamtstimmen)= (Zahl der Ratssitze) 13
Berechnung der Sitzverteilung 1. Schritt 14
Berechnung der Sitzverteilung 2. Schritt § 41 Abs. 1 Satz 6 HS 1 GemO: Entfallen mehr Sitze auf die Wahlvorschläge, als Sitze zu vergeben sind, ist der Zuteilungsdivisor heraufzusetzen In einem weiteren Rechenschritt wird nun bei jeder Partei/Wählergruppe, die an der Sitzverteilung teilnimmt, die Zahl der auf sie entfallenden Stimmen dividiert durch ihre um 0,5 verminderte Sitzzahl aus dem ersten Schritt. 15
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3. Fallbeispiel Sainte-Laguë /Schepers in mehreren Rechenschritten - Unterschreitung der zugeteilten Sitze - Wahl zum Gemeinderat in einer Gemeinde mit Einwohnern. Zu wählen sind 16 Ratsmitglieder. Wahlberechtigt sind Personen. 672 Wähler haben an der Wahl teilgenommen. Von den möglichen Stimmen (672 Wähler mit je 16 Stimmen) wurden Stimmen gültig abgegeben. Davon sind entfallen auf Wahlvorschlag: Partei X Stimmen Partei Y Stimmen Partei Z Stimmen Gesamt: Stimmen 18
Zuteilungsdivisor (Zahl der Gesamtstimmen)= (Zahl der Ratssitze) 19
3. Fallbeispiel Sainte-Laguë /Schepers in mehreren Rechenschritten - Unterschreitung der zugeteilten Sitze - 20 Partei X : 625,0 = 5,33 → 5 Partei Y : 625,0 = 5,36 → 5 Partei Z : 625,0 = 5,31 → 5 Im ersten Rechenschritt werden nur 15 Sitze zugeteilt Die Gesamtsitzzahl ist im ersten Rechenschritt unterschritten.
3. Fallbeispiel Sainte-Laguë /Schepers in mehreren Rechenschritten - Unterschreitung der zugeteilten Sitze - 21 § 41 Abs. 1 Satz 6 HS 2 KWG Entfallen zu wenig Sitze auf die Wahlvorschläge, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herunterzusetzen Partei X Partei Y Partei Z 5 + 0,5 = 5, ,5 = 5,55 + 0,5 = 5, : 5,5 = 605, : 5,5 = 609, : 5,5 = 603,63 Bestimmung des (neuen) Zuteilungsdivisors Bestimmung irgendeines Wertes zwischen 609,09 und 605,45. Dabei ist grundsätzlich der Mittelwert der neue Divisor = 607,27 Berechnung der Sitzverteilung mit dem neuen Zuteilungsdivisor
3. Fallbeispiel Sainte-Laguë /Schepers in mehreren Rechenschritten - Unterschreitung der zugeteilten Sitze - 22 Partei XPartei YPartei Z : 607,27 = 5, : 607,27 = 5, : 607,27 = 5,47 Rundung = 5Rundung = 6Rundung = 5 Danach sind alle zu vergebenden Sitze (16) zugeteilt. Die Mandatszuteilung ist abgeschlossen, es finden keine weiteren Rechenschritte statt.
4. Fallbeispiel Problem: Mehrheitssicherung Wahlvorschlag mit absoluter Mehrheit Wahl zum Gemeinderat in einer Gemeinde mit Einwohnern. Zu wählen sind 16 Ratsmitglieder. Wahlberechtigt sind Personen. 672 Wähler haben an der Wahl teilgenommen. Von den möglichen Stimmen (672 Wähler mit je 16 Stimmen) wurden Stimmen gültig abgegeben. Davon sind entfallen auf Wahlvorschlag: Partei X Stimmen Partei Y Stimmen Partei Z Stimmen Gesamt: Stimmen 23
4. Fallbeispiel Problem: Mehrheitssicherung Wahlvorschlag mit absoluter Mehrheit Erster Schritt - Bestimmung des Zuteilungsdivisors Gesamtzahl der Stimmen geteilt durch die Gesamtzahl der Sitze = Divisor: (Stimmen) : 16 (zu vergebende Sitze) = 625,0 (Divisor) Partei X: : 625,0 = 8,32 → 8 Partei Y: : 625,0 = 2,72 → 3 Partei Z: : 625,0 = 4,96 → 5 24
4. Fallbeispiel Problem: Mehrheitssicherung Wahlvorschlag mit absoluter Mehrheit § 41 Abs. 1 Satz 7 KWG: Erhält bei der Verteilung der Sitze nach § 41 Abs. 1 Sätze 1 bis 6 KWG der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, auf den mehr als die Hälfte der für die Bewerber aller Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze, wird ihm abweichend von § 41 Abs. 1 Sätze 1 bis 6 KWG zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt … § 41 Abs. 1 Satz 8 KWG: Danach zu vergebende Sitze werden nach § 41 Abs. 1 Sätze 1 bis 6 KWG zugeteilt 25
4. Fallbeispiel Problem: Mehrheitssicherung Wahlvorschlag mit absoluter Mehrheit Nach § 41 Abs. 1 Satz 7 KWG erhält die X-Partei vorab ein weiterer (9) Sitz zur Sicherung der absoluten Mehrheit zugeteilt Es ist unter Berücksichtigung der Stimmen der Y- Partei und der Z-Partei ein neuer Zuteilungsdivisor zu bestimmen Stimmen Stimmen / 7 Sitze (16-9) Neuer Zuteilungsdivisor = 685,71 26
4. Fallbeispiel Problem: Mehrheitssicherung Wahlvorschlag mit absoluter Mehrheit 27
5. Fallbeispiel – Bildung eines Ausschusses Ausschusswahl: 52 Ratsmitglieder, 8 zu vergebende Sitze 28 SPD21 CDU17 GRÜNE3 FDP6 FWG3 LINKE2 52
5. Fallbeispiel – Bildung eines Ausschusses 29 SPD21 CDU17 GRÜNE3 FDP6 FWG3 LINKE2 52 Schritt (Berechnung des Zuteilungsdivisors): 52 : 8 = 6,50 (Divisor) 1. Schritt: Berechnung eines Zuteilungsdivisors 52 : 8 = 6,50 (Divisor) SPD21 : 6,50= 3,23= 3 CDU17 : 6,50= 2,62= 3 GRÜNE 3 : 6,50= 0,46= 0 FDP 6 : 6,50= 0,92= 1 FWG 3 : 6,50= 0,46= 0 LINKE 2 : 6,50= 0,31= 0 = 7 (= Unterschreitung um 1 Sitz)
30 SPD21 CDU17 GRÜNE3 FDP6 FWG3 LINKE2 52 SPD3 + 0,5= 3,5 CDU3 + 0,5= 3,5 GRÜNE0 + 0,5= 0,5 FDP1 + 0,5= 1,5 FWG0 + 0,5= 0,5 LINKE0 + 0,5= 0,5
31 SPD21 CDU17 GRÜNE3 FDP6 FWG3 LINKE2 52 SPD21 : 3,5= 6,00 CDU17 : 3,5= 4,86 GRÜNE 3 : 0,5= 6,00 FDP 6 : 1,5= 4,00 FWG 3 : 0,5= 6,00 LINKE 2 : 0,5= 4,00 Bestimmung der Divisorkandidaten: SPD3 + 0,5= 3,5 CDU3 + 0,5= 3,5 GRÜNE0 + 0,5= 0,5 FDP1 + 0,5= 1,5 FWG0 + 0,5= 0,5 LINKE0 + 0,5= 0,5
32 SPD21 CDU17 GRÜNE3 FDP6 FWG3 LINKE2 52
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