Dienstleistungskonzessionsrichtlinie – Folgen für die kommunale Wasserwirtschaft Wiesbaden, Martin Heindl, Geschäftsführer Landesgruppe Hessen Verband kommunaler Unternehmen
2 VKU: Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft über Mitgliedsunternehmen Wirtschafts- politische Interessen- vertretung auf EU-, Bundes-, und Landesebene Aufgaben und Selbstverständnis des VKU Beratung und Service durch Unterstützung bei praxisorientierter Umsetzung gesetzgeberischer Vorgaben Dienstleistungskonzessionsrichtlinie - Folgen für die kommunale Wasserwirtschaft | Martin Heindl |
3 Leistungsbilanz der VKU-Mitgliedsunternehmen in Hessen Quelle: VKU-Kompakt 2012 Investitionen: 740 Mio. Euro Umsatzerlöse: 10,5 Mrd. Euro Beschäftigte: Mitglieder: 129
4 Konflikt abstrakt Die Trinkwasserversorgung ist (Pflicht)aufgabe der Gemeinden. Sie ist Kernaufgabe der Daseinsvorsorge vor Ort. Die Organisation obliegt den Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Selbstverständnis der kommunalen Wasserwirtschaft in Deutschland „Sie (die Konzessionsrichtlinie) verpflichtet Gebietskörperschaften, ein faires und transparentes Verfahren durchzuführen, wenn sie im Rahmen ihrer Autonomie die Entscheidung getroffen haben, die Wasserversorgung am Markt zu vergeben oder zu privatisieren. (…) Kommunale Gebietskörperschaften werden jederzeit frei darüber entscheiden können, ob sie diese Dienste selbst erbringen oder damit private Unternehmen beauftragen wollen.“ EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, Dienstleistungskonzessionsrichtlinie - Folgen für die kommunale Wasserwirtschaft | Martin Heindl |
5 Konflikt konkret Scheinbar ein beherrschbarer Konflikt – aber: wo genau verläuft die Grenze zwischen Markt und Eigenerbringung? Dienstleistungskonzessionsrichtlinie - Folgen für die kommunale Wasserwirtschaft | Martin Heindl | Quelle: Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2011, erfasst sind 1218 von ca Versorgern in Deutschland
6 Starke Resonanz in der Bevölkerung Dienstleistungskonzessionsrichtlinie - Folgen für die kommunale Wasserwirtschaft | Martin Heindl | Nein, Städte und Gemeinden sollen selbst entscheiden Ja, Brüssel soll neue Vorschriften einführen weiß nicht/k.A. Sollte Brüssel neue Vorschriften für die Organisation der Wasserversorgung für Städte und Gemeinden einführen? Quelle: Forsa Umfrage im Auftrag des VKU, 2012
7 Lösungssuche Dienstleistungskonzessionsrichtlinie - Folgen für die kommunale Wasserwirtschaft | Martin Heindl | EP-Binnenmarktausschuss: - grundsätzliche Zustimmung zur Richtlinie EP-Binnenmarktausschuss: - grundsätzliche Zustimmung zur Richtlinie VKU-Position: -Ausnahmeregelung Wasser -jedenfalls Nachbesserungen für Stadtwerke und interkommunale Zusammenarbeit VKU-Position: -Ausnahmeregelung Wasser -jedenfalls Nachbesserungen für Stadtwerke und interkommunale Zusammenarbeit EU-Kommissar Barnier: - will Forderung des VKU bezüglich Stadtwerken aufgreifen EU-Kommissar Barnier: - will Forderung des VKU bezüglich Stadtwerken aufgreifen Bundesrat: -Ausnahmeregelung Wasser Bundesrat: -Ausnahmeregelung Wasser Bundesregierung: -Grundsätzliche Zustimmung zur Richtlinie Bundesregierung: -Grundsätzliche Zustimmung zur Richtlinie
8Dienstleistungskonzessionsrichtlinie - Folgen für die kommunale Wasserwirtschaft | Martin Heindl | Martin Heindl Geschäftsführer der VKU-Landesgruppe Hessen Verband kommunaler Unternehmen e.V. Frankfurter Straße Wiesbaden Fon Fax Mobil