Die Münzprägung der Familie Trautson _____________ Zwischen eigenwilligem Gewinnstreben und Reputation 7. Österreichischer Numismatikertag Mai 2016 Österreichische Nationalbank Hanna-Lisa Karasch
1775 Aussterben der Trautson im Mannesstamm 1711 Johann Leopold Donat: Erhebung in den Reichsfürsten- stand durch Josef I Verleihung des Münzrechtes durch Matthias I Paul Sixt I. Erhebung zum Reichsgrafen von Falkenstein durch Rudolf II Hans III., Erhebung in den Freiherrnstand und zum Landeshauptmann von Tirol durch Ehzg. Ferdinand 1192 Erstmalige Erwähnung der Familie Trautson „Treu ihrem Gott, treu dem Römischen Bischof und Papst, treu ihrem Kaiser und Landesfürsten, treu dem Vaterland, Treu dem Gemeinwesen, treue Väter aller ihrer Untertanen.“ ________ 1702 Prediger Placidus Siess über die Trautson
Aufbau Im Ausprägen der Nominale und der Geldmenge ist eine Verschiebung des Schwerpunktes bei Paul Sixt Trautson und seinen Nachfolgern bis Johann Leopold Donat zu erkennen. Was liegt diesem Prägeverhalten zugrunde und wie lässt sich diese Entwicklung zeitgeschichtlich erklären? Paul Sixt Trautson Paul Sixt und die Münzjuden : Die Kaiserliche Münze in der Bredouille Die Prägeherren Johann Franz, Franz Eusebius und Johann Leolpold Donat Trautson Der Wandel im Prägeverhalten der Trautson Ein Blick auf das Prägeverhalten andere Prägeherren im 17. und Anfang 18. Jahrhundert Fazit
Paul Sixtus Trautson ( )
1775 Aussterben der Trautson im Mannesstamm 1711 Johann Leopold Donat: Erhebung in den Reichsfürsten- stand durch Josef I Verleihung des Münzrechtes durch Matthias I Paul Sixt I. Erhebung zum Reichsgrafen von Falkenstein durch Rudolf II Hans III., Erhebung in den Freiherrnstand und zum Landeshauptmann von Tirol durch Ehzg. Ferdinand 1192 Erstmalige Erwähnung der Familie Trautson
Es khäme aber dieses Muntzen darumben desto/ frembder und verwunderlicher für, das es in/ Ihrer May: Stadt und dero Muntzhauß, auch/ mit Ires Muntzmaisters Zaichen beschehen solte,/ Hofkammer, Ansuchen von Paul Sixt vom 14. März 1615 wird nicht stattgegeben Daneben aber auch die Hofcam: / mer für guett und nutzlich heltt, daß die / vor diesem geferttigte Patenta wegen nit ein : / lößung des bruchsilbers und brechung der / guetten Muntzen, verneüert und publiciert / werden möchten
Die Kaiserliche Münze werde „ganz und gar ruiniert und wider in die Asche gelegt werden.“
Mzst. Haus zum Roten Rosenkranz
FALKEN STEIN 10 Duk. 8 Duk.4 Duk.Duk.6 Reichst. 4 Reichst. 3 Reichst. 2 Reichst. Reichst. ½ Reichst. ¼ Reichst. Grosch en Kreuze r 1615 XXXXXX 1616 XXXXXX 1617 XXXXXXX 1618X XXXXXXXX 1619 XX Paul Sixt Trautson ( ) Wien Haus z. Roten Rosen-kranz 5 Duk.4 Duk.2 Duk.2 Reichst. Reichst.½ Reichst. 1620XXXXXXX
Wien10 Duk.Duk.¼ Duk.Reichst.½ Reichst. ¼ Reichst. Grosche n X 1634XXXX 1635XX 1636XXX 1637X 1638XXXX 1639XXX 1663 Johann Franz ( )
Wien10 Duk.Duk.Reichst XXX 1715XXX 1728 Franz Eusebius ( ) Wien/Kremnitz10 Duk.Duk.Reichst XXX 1724 Johann Leopold Donat ( )
„dass si soliches privilegium nit etwo zu irem besondern vorteil, nuzen oder gewin gebrauchen und anwenden, noch auch die münz in grosser menge ausmünzen lassen, sondern inen dise freihait vielmehrers zu ainer ehr, reputation und regale halten und erkennen sollen.“ Ferdinand III. am 22. April 1637 Reichspalatinat an Sigmund Ludwig von Dietrichstein, Münzrecht
Leopold I. ( )
Wien10 Duk.Duk.Reichst XXX 1715XXX 1728 Franz Eusebius ( ) Wien/Kremnitz10 Duk.Duk.Reichst XXX 1724 Johann Leopold Donat ( )