Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Farbe blau: Rot:0 Grün:137 Blau:193 6. Thüringer Breitbandgipfel Ministerialrat Andreas Kaßbohm Leiter.

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Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Farbe blau: Rot:0 Grün:137 Blau: Thüringer Breitbandgipfel Ministerialrat Andreas Kaßbohm Leiter des Breitbandkompetenzzentrum Thüringen

Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Langfristiges Ziel des Breitband- infrastrukturausbaus muss der vollständige Ersatz des alten Kupfernetzes durch ein modernes Glasfasernetz sein.

Wie kommen wir da hin? Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus

FTTH FTTB VDSL50 VDSL30 Schritt für Schritt … Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus

Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus

Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus

Daher müssen ALLE Leistungen des Projektträgers (Gemeinde/Landkreis) allen in Frage kommenden Interessenten diskriminierungsfrei angeboten werden. Dies erfolgt bereits im ersten Schritt über eine REGELAUSBAUANFRAGE Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus

Freistaat Thüringen: „Breitbandstrategie 2020“ Bis 2020 sollen alle Haushalte über einen Internetzugang mit mindestens 30 Mbit/s verfügen. Digitale Agenda der EU: Bis 2020 sollen alle Europäern einen Internetanschluss mit mindestens 30 Mbit/s haben und die Hälfte der Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s. Bundesregierung: „Breitbandstrategie der Bundesregierung“ Bis 2018 sollen alle Haushalte über einen Internetzugang mit mindestens 50 Mbit/s verfügen. Finanzielle Unterstützung des Ausbaus Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus

Finanzrahmen Die Unterstützung der Öffentlichen Hand bezieht sich ausschließlich auf den nichtrentierlichen Anteil des Infrastrukturausbaus (Deckungslücken) Durch die verschiedenen Richtlinien werden unterschiedliche – ggf. an unterschiedliche Rahmenbedingungen angepasste - Förderansätze bereitgestellt. Auch beim kommunalen Eigenausbau (Betreibermodell) ist eine Förderung für einen ggf. auftretenden nichtrentierlichen Anteil möglich. Die Unterstützung der Öffentlichen Hand bezieht sich ausschließlich auf den nichtrentierlichen Anteil des Infrastrukturausbaus (Deckungslücken) Durch die verschiedenen Richtlinien werden unterschiedliche – ggf. an unterschiedliche Rahmenbedingungen angepasste - Förderansätze bereitgestellt. Auch beim kommunalen Eigenausbau (Betreibermodell) ist eine Förderung für einen ggf. auftretenden nichtrentierlichen Anteil möglich. Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus

In allen Förderrichtlinien sind die Bagatell- und Kappungsgrenzen zu berücksichtigen! Einen ggf. überschießenden Bedarf müssen die Kommunen selbst aufbringen! In allen Förderrichtlinien sind die Bagatell- und Kappungsgrenzen zu berücksichtigen! Einen ggf. überschießenden Bedarf müssen die Kommunen selbst aufbringen! Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Finanzrahmen

Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Finanzrahmen (Bagatellgrenze)

Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Finanzrahmen (Bagatellgrenze)

Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Finanzrahmen (Fördersätze)

Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Finanzrahmen (mögliche Kofinanzierung)

Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Finanzrahmen (mögliche Kofinanzierung)

Finanzsituation der bedürftigsten Thüringer Gemeinden (Stand Juli 2015) Für Gemeinden in Haushaltskonsolidierung sind meist besondere Lösungen erforderlich und innerhalb der Richtlinien auch möglich. Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus

Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Finanzrahmen (Fördersätze) Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 75 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Finanzrahmen (Fördersätze) Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 75 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Zuwendungsempfängern nach Nr. 3.1 b) und bei Modellprojekten kann die Zuwendung bis zu 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 75 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Zuwendungsempfängern nach Nr. 3.1 b) und bei Modellprojekten kann die Zuwendung bis zu 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, Zum Beispiel bei Projekten im Rahmen kommunaler Gemeinschaftsarbeit

Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Finanzrahmen (Fördersätze) Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 75 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Zuwendungsempfängern nach Nr. 3.1 b) und bei Modellprojekten kann die Zuwendung bis zu 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Vorliegen besonderer Gründe bis zu 100 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 75 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Zuwendungsempfängern nach Nr. 3.1 b) und bei Modellprojekten kann die Zuwendung bis zu 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Vorliegen besonderer Gründe bis zu 100 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Einzelfallentscheidungen

Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Finanzrahmen (Ausnahmen vom Eigenanteil )

Finanzrahmen (Kappungsgrenzen) Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Die maximale Fördersumme für Maßnahmen nach 3.1 und 3.2 darf vorbehaltlich der Regelung in Millionen Euro nicht überschreiten.

Finanzrahmen (Kappungsgrenzen) Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Soweit der Förderanteil des Bundes im Einzelfall 10 Mio. € übersteigt, wird unabhängig von der Wirtschaftskraft ab dieser Schwelle bis zu einer Höhe des Bundesförderanteils von maximal 15 Mio. € einheitlich der Basisfördersatz gewährt.

Finanzrahmen (Kappungsgrenzen) Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Bei Förderungen von Vorhaben nach Nr. 2.1 und Nr. 2.2 ist die Förderung auf einen Betrag Euro je Ortsteil gemäß § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom (GVBl. S. 82, 83) bzw. je Gemeindegebiet begrenzt. #

Ausgangszustand in der Gebietskörperschaft Ermittlung aller Gebiete mit einer Versorgung < 30 Mbit/s (Aufgreifschwelle für Förderung allgemein) Ermittlung aller Gebiete mit einer Versorgung < 30 Mbit/s (Aufgreifschwelle für Förderung allgemein) Ermittlung aller Gebiete mit einer Versorgung < 6 Mbit/s (Aufgreifschwelle für GAK-Förderung) Ermittlung aller Gebiete mit einer Versorgung < 6 Mbit/s (Aufgreifschwelle für GAK-Förderung) Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus