WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Schaffung von Rechtsbewusstsein
Advertisements

Fall 1 D hat gerade ein Beratungsbüro eröffnet und benötigt noch eine Menge Büromaterialien. Er bestellt beim Händler H die per Sonderangebot angebotenen.
Die Verhandlungen zwischen dem BR und dem Arbeitgeber scheitern
Auslegung der Willenserklärung
Bürgerliches Vermögensrecht I Übungsfall 2
Vertraglicher Eigentumserwerb
H ä ndler Hansmann verlangt von Michael Schadenersatz f ü r das besch ä digte Fahrrad. ( Wer will was von wem ) Eine m ö gliche Anspruchsgrundlage k ö
Wie macht man ein Sudoku? Transformations-Methode:
Sozialgerichtsbarkeit
FunFriends Vier Söhne Vatergespräch - - Vatergespräch -
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Factoring und Zession Patrick Dirninger.
Oder… Das Geheimnis des Glücks
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Feyyaz Abul
Da ist was dran ! Michael war so eine Art Typ, der dich wirklich wahnsinnig machen konnte. Es war immer guter Laune und hatte immer was positives zu sagen.
Da ist was dran ! Michael war so eine Art Typ,
Sachenrecht – Kreditsicherung Kapitel 1: Sachenrecht 4. Lerneinheit
Geniesse das Leben, denn es ist das Einzige, das du hast !!!
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Es passierte im Rotlichtmilieu:
Geniesse das Leben, denn es ist das Einzige, das du hast !!!
Es passierte im Rotlichtmilieu:
14.
Wie man die Polizei richtig ruft!!!
WuV-Kurs Sachen- und Zivilprozessrecht,
Informationen zur Stimmenvergabe
... von Freunden empfohlen!
Powerpoints bestellen ?? sende eine Mail an : Da ist was dran! Michael war so eine Art Typ, der Dich wirklich wahnsinnig.
Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt (§ 449 Abs. 1 BGB)
Vorkaufsrecht Schuldrechtlich: §§ BGB Sachenrechtlich: §§ BGB.
Da ist was dran!.
Flug- und Lichtobjekte über der Altmark und Nordostdeutschland aufgenommen von Menschen mit einem glücklichen Händchen für den richtigen Moment.
Christus der Sieger.
Sozialer Trainingsraum
Da ist was dran! „Wenn es mir besser gehen würde,
Da ist was dran! „Wenn es mir besser gehen würde,
Grundlagen Vertragswesen
Crashkurs Zivilrecht Gruppe Prof Avenarius/Haferkamp
Vorgehen in der Klausur insb. Anspruchsgrundlagen
Vier Söhne Vatergespräch - - Vatergespräch -. Vier Väter in der Bar Vier Kerle sitzen in einer verrauchten Bar und diskutieren übers Leben. Nach einiger.
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Abschluss des Kaufvertrags
Gutachten zu Fall 1 A. Anspruch des V gegen K auf Zahlung von 125 Euro aus Kaufvertrag gem. § 433 II Anspruch entstanden Zustandekommen eines Kaufvertrages.
By Tabea May, Kevin Schmitt und Bilal Khan
Prof. Dr. Burkhard Boemke Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 1. Klausur „Der (vermeintliche) Spieler“ Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene.
Es passierte im Rotlichtmilieu
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Chemie Olympiade Forschungsthema: Der Atombau.
Von Schätzern – über’s Schätzen Was passiert, wenn es keine Pachtnachfolge gibt? Es passiert leider ziemlich oft, dass ein Pächter seinen Garten kündigt.
Lerneinheit 21 – Überblick B. Die Beteiligung Dritter
Barta: Zivilrecht online Kap 6 - Vorvertrag 1 Vorkaufsrecht: § 1072 ff ABGB (1) § 1072: Wer eine Sache mit der Bedingung verkauft, daß der Käufer, wenn.
Excel-Tool: Beschwerdeanalyse  Folie 1 von Bitte Makros aktivieren Das Excel-Tool funktioniert nur mit eingeschalteten Makros. Eventuell erhalten.
Sachverhalt zu Fall 3 (Ausgangsfall)
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
Sachverhalt zu Fall 2 V ist Eigentümer eines Grundstücks in Kiel und denkt schon lange darüber nach, umzuziehen. Als sein Freund K davon erfährt, kann.
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
Böse Witze.
Fall 4/1 X buchte bei einem Unternehmen mit der Bezeichnung „A“ ein Wohnmobil für den Urlaub. Inhaberin des kleinen Unternehmens „A“ war allein A. B war.
A. Sachverhalt (3/1) A, B und C wollen eine GmbH gründen, um eine Biogasanlage zu betreiben. Zu diesem Zweck kommen sie überein, dass A ein Grundstück.
Übungsfälle Willensmängel
Übungsfälle zum Abstraktionsprinzip Fall 1
Auslegung: Fall 1 A vermacht in seinem Testament dem B sein Grundstück „eingetragen im Grundbuch von Mainz, Band 3 Blatt 13“. Nach dem Tod des A verlangt.
Examinatorium Sachenrecht
Examinatorium Sachenrecht Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger
Examinatorium Sachenrecht Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger
 Präsentation transkript:

WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)

Sachverhalt zu Fall 4 (Teil 1) Teil 1: Die mit Immobilien handelnden X-GbR besteht aus den Gesellschaftern A, B und C. In der Regel kauft die X ein Grundstück, wird im Grundbuch als Eigentümerin eintragen und verkauft es sodann nach einiger Zeit gewinnbringend weiter. Am tritt D der Gesellschaft bei. Anschließend veräußert X, vertreten durch alle im Grundbuch ausgewiesenen Gesellschafter (A, B, C) ein ihr gehörendes Grundstück an E, der von der Aufnahme des D keine Kenntnis hat. Der Beitritt der D war zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Grundbuch vermerkt. Nach Eintragung des E verlangt X Grundbuchberichtigung, hilfsweise die Rückabwicklung des Grundstücksgeschäfts. Zu Recht?

Sachverhalt zu Fall 4 (Teil 2) Teil 2: Die mit Immobilien handelnden X-GbR besteht aus den Gesellschaftern A, B und C, welche jeweils für sich geschäftsführungs- und vertretungsbefugt sind. In der Regel kauft die X ein Grundstück, wird als Eigentümerin eintragen und verkauft es sodann nach einiger Zeit gewinnbringend weiter. Am tritt C aus familiären Gründen aus der Gesellschaft aus, ihm wird eine Abfindung gezahlt. Leider versäumen es A und B in der Folge, C als Gesellschafter aus dem Grundbuch zu löschen. Da dieser in finanziellen Schwierigkeiten ist, verhandelt er am mit D im Namen der X den Verkauf eines der X gehörenden Grundstücks. Dabei legt er D die Kopie eines Gesellschaftsvertrages vor, der ihn als Geschäftsführer und Vertreter der X ausweist. C und D werden sich handelseinig. Das Grundstück wird an D aufgelassen und D alsbald im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen. Wenig später merken A und B, dass die X nicht mehr als Eigentümerin eingetragen ist. Sie verlangen daher von D die Berichtigung des Grundbuchs. Zu Recht?

Sachverhalt zu Fall 4 (Teil 3/1) Teil 3 – Ausgangsfall : A ist Eigentümer eines wertvollen Grundstücks in Lübeck. Sein Sohn S hat schon lange ein Auge auf den Erlös geworfen, der mit dem Verkauf des Grundstücks zu erzielen wäre. A ist allerdings nicht zum Verkauf bereit. Als A eines Tages stürzt und für 8 Wochen ins Krankenhaus muss, sieht S seine Chance gekommen. Er erstellt einen täuschend echt aussehenden Erbschein, der ihn als Alleinerben des S ausweist; durch diesen erwirkt er die Eintragung ins Grundbuch für das Grundstück von A. S findet alsbald einen Kaufinteressenten, Z. Nach Klärung der Einzelheiten begeben sich S und Z zum Notar, bei dem sie den Kaufvertrag beurkunden lassen und S die Auflassung erklärt. Zudem wird für Z eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Noch bevor Z als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird, wird A aus dem Krankenhaus entlassen. Nachdem er von den Umständen erfährt, lässt er einen Widerspruch bzgl. der Eigentümerstellung des S im Grundbuch eintragen und erwirkt eine Grundbuchberichtigung, sodass er wieder als Eigentümer eingetragen wird. Sodann zahlt der unwissende Z den restlichen Kaufpreis und will als Eigentümer eingetragen werden. Das Grundbuchamt erklärt Z, dies könne nur mit Zustimmung des A gelingen. Kann Z von A diese verlangen?

Sachverhalt zu Fall 4 (Teil 3/2) Teil 3 – Abwandlung Von folgenden Unterstellungen ist auszugehen: -Bei A handelt es sich um eine GmbH mit Sitz in Kiel -Z kann die Zustimmung verlangen -Der Streitwert liegt bei € Z verklagt A vor dem LG Kiel. Zu dem ordnungsgemäß anberaumten Termin erscheinen beide Partei jeweils mit rechtlicher Vertretung. Beide Seiten verhandeln streitig zur Sache, ein weiterer Verhandlungstermin wird festgesetzt. Z hat den Eindruck, dass die Verhandlungen nicht nach seinen Wünschen verlaufen. Daher fragt er seinen Anwalt, ob das Verfahren vor das LG Lübeck verlegt werden könnte. Was wird der Anwalt antworten?