Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nach Bundesländern Quelle: Arbeitsagentur, Monatsbericht März 2016 BundeslandArbeitslose Arbeitslosen- quote Gemeldete Stellen Unter- beschäftigung Unterbeschäf- tigungsquote Deutschland ,5 % ,2 % West ,8 % ,4 % Ost ,3 % ,7 % Baden-Württemberg ,9 % % Bayern ,9 % % Berlin ,4 % ,7 % Brandenburg ,7 % ,9 % Bremen ,9 % ,1 % Hamburg ,4 % ,8 % Hessen ,5 % % Mecklenburg Vorpommern % ,7 % Niedersachsen ,2 % ,8 % Nordrhein-Westfalen % % Rheinland-Pfalz ,4 % ,8 % Saarland ,6 % ,9 % Sachsen ,3 % ,1 % Sachsen-Anhalt ,4 % ,3 % Schleswig-Holstein ,7 % ,4 % Thüringen ,5 % ,3 %
Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in Deutschland Personen, die weit weg vom Arbeitslosenstatus sind. Personen, die nahe am Arbeitslosenstatus sind. Personen, die im weiteren Sinn arbeitslos sind. Arbeitslose nach §16 SGB III Mit der Arbeitslosenzahl wird ein Großteil der Personen abgebildet, die beschäftigungslos sind, Arbeit suchen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Andere beschäftigungslose arbeit- suchende Personen oder Perso- nen, die schon einen Weg in subventionierte Beschäftigung ge- funden haben, werden ergänzend im gestuften Konzept der Unter- beschäftigung ausgewiesen. Unterbeschäftigung insgesamt ; weniger als im Vorjahresmonat (-4,0%) Unterbeschäftigung insgesamt ; weniger als im Vorjahresmonat (-4,0%) Unterbeschäftigung liegt um über der Zahl der Arbeitslosen Unterbeschäftigung liegt um über der Zahl der Arbeitslosen Arbeitslosigkeit insgesamt ; weniger als im Vorjahresmonat (-3,0%) Arbeitslosigkeit insgesamt ; weniger als im Vorjahresmonat (-3,0%) März 2015März 2016 Quelle: Arbeitsagentur, Monatsbericht März 2016
Aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt Entwicklung der Zahl der Erwerbstätigen seit Januar 2008 Erwerbstätige sind nach den Definitionen der internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) Personen im Alter von 15 Jahren und mehr, die mindestens eine Stunde pro Woche gegen Entgelt irgendeiner berufliche Tätigkeit nachgehen bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig ein Gewerbe, einen freien Beruf, ein Handwerk oder eine Landwirtschaft betreiben oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Familienmitgliedes mitarbeiten, ohne dafür Lohn oder Gehalt zu beziehen. Quelle: Statistisches Bundesamt