Verhalten im Brandfall
Es informieren Sie Fr. Petra Deimbacher, BSc. Brandschutzkoordinatorin Universität Wien Kontakt: 01 4277 12771; petra.deimbacher@univie.ac.at Hr. Ing. Kainz Brandschutzbeauftragter für den Oskar Morgenstern- Platz 1; Firma PKE (Betriebsführung) xxx xxx
Verhalten bei einem Räumungsalarm Bei Ertönen des Alarmes Anweisung an die Studierenden das Gebäude auf den gekennzeichneten Fluchtwegen zu verlassen und sich auf dem Sammelplatz einzufinden Ruhe bewahren! Ausrufe wie „Feuer!“, „Es brennt“ od. ähnliches sind unbedingt zu vermeiden (Panikauslösung!) Geöffnete Fenster im Hörsaal/Seminarraum schließen Kontrolle ob alle Anwesenden den Raum verlassen haben Schließen der Tür xxx xxx
Verhalten bei einem Räumungsalarm Verlassen des Gebäudes auf den gekennzeichneten Fluchtwegen und einfinden auf dem Sammelplatz Abgängige Personen soweit bekannt dem Sammelplatzleiter (gekennzeichnet mit gelber Weste) melden Das Gebäude darf bis zur Freigabe durch die Einsatzleitung nicht mehr betreten werden xxx xxx
Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Alarmieren; sofort; ohne Rücksicht auf Umfang des Brandes und VOR eigenen Löschversuchen; Feuerwehr 122 Euronotruf 112 Wer spricht Wo brennt es Was brennt Wieviele Verletzte Betätigen des Druckknopfmelders (so vorhanden) Druckknopfmelder xxx xxx
Verhalten im Brandfall Retten und Flüchten Erkundung ob Menschen gefährdet sind Gefährdete Personen warnen Personen mit brennende Kleidern nicht fortlaufen lassen; mit Kleidern, Decken (keine Kunstfasern) etc. einhüllen und auf den Boden legen und Flammen ersticken Sind Personen in einem Raum eingeschlossen: Fenster öffnen oder einschlagen und Einsatzkräfte aufmerksam machen xxx xxx
Verhalten im Brandfall Retten und Flüchten Räume sind über gekennzeichnete Fluchtwege und Notausgänge bis zum Sammelplatz zu verlassen Alle Türen hinter sich schließen Aufzüge im Brandfall NICHT benutzen ! Eigenschutz geht vor ! xxx xxx
Verhalten im Brandfall Löschen mit vorhandenen Brandbekämpfungseinrichtungen (Wandhydrant bzw. Feuerlöscher) Brandbekämpfung beginnen Benutzte Feuerlöscher umlegen Bei zu starker Rauchentwicklung oder durch Brandumfang ist Brandbekämpfung einzustellen! Soweit möglich sind Fenster und Türen zu schließen ! Eigenschutz geht vor ! xxx xxx
Verhalten während des Brandes Den Anordnungen der Einsatzkräfte ist Folge zu leisten Den Anordnungen der Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten/innen ist Folge zu leisten Verrauchte Räume keinesfalls betreten Auf Aufstellflächen und Zufahrten der Feuerwehr ist zu achten! Für die Tätigkeit der Einsatzkräfte ist Platz zu machen. xxx xxx
Fluchtweg versperrt? Türen schließen Fugen abdichten (wenn verfügbar mit nassen Tüchern o.ä.) am Fenster oder anderweitig bemerkbar machen (Telefon 0122) Feuerwehr bzw. andere Hilfe abwarten xxx xxx
Evakuierung von in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen Horizontale Evakuierung erfolgt selbstständig in das druckbelüftete Stiegenhaus 11 (bei Aufzug 4) oder in spezielle Warteräume bei Aufzug 6 -> Unterstützung wenn notwendig Warteräume sind mit Sprechstellen ausgestattet Vertikale Evakuierung erfolgt durch Brandschutzgruppe bzw. Feuerwehr über Aufzüge xxx xxx
Gebäudeübersicht 1 Wartebereiche für mobilitätseingeschränkte Personen Wartebereiche/ -räume für mobilitätseingeschränkte Personen xxx xxx
Gebäudeübersicht 2 Sammelplätze Sammelplätze xxx xxx
Beschilderung im Gebäude In den Gängen sind Informationen zum richtigen Verhalten in Notfällen angebracht. Bitte informieren Sie sich anhand der Aushänge. wie Sie das Gebäude im Evakuierungsfall rasch verlassen können über den Standort des nächsten Feuerlöschers xxx xxx
Beschilderung im Gebäude Kennzeichnung Fluchtweg Kennzeichnung Sammelplatz Kennzeichnung Feuerlöscher xxx xxx
Beschilderung im Gebäude Kennzeichnung Wartebereich/- raum für mobilitätseingeschränkte Personen xxx xxx
Richtige Anwendung von Feuerlöschern xxx
Richtige Anwendung von Feuerlöschern Falsch Richtig xxx
Haftung Lt. Dienstnehmerhaftpflichtgesetz bei Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit) Verursachung Rechtswidrigkeit können Haftungsansprüche entstehen. Verschulden: bei Vorsatz: volle Ersatzpflicht bei grober Fahrlässigkeit: Mäßigung nach Billigkeit bei leichter Fahrlässigkeit: Mäßigung oder Schadenserlass bei entschuldbarer Fehlleistung: keine Ersatzpflicht xxx xxx
Brandschutzbeauftragter Herr Kainz Tel Nr.: 0664 - 804 70 1296 Herr Huber (stv. Brandschutzbeauftragter) Tel Nr.: 0664 - 804 70 1466 Herr Alisa (stv. Brandschutzbeauftragter) Tel Nr.: 0664 - 804 70 1289 xxx xxx
Hinweise zum Brandschutz Die aktuelle Brandschutzordnung ist im Intranet abrufbar: http://rrm.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/rrm/Download/Brandschutzordnung.pdf Fragen zum Brandschutz können auch an folgende Email-Adresse gestellt werden: rrm.brandschutz@univie.ac.at xxx xxx
Wichtige Notrufnummern EURONOTRUF 112 FEUERWEHR 122 POLIZEI 133 RETTUNG 144 VERGIFTUNGSZENTRALE (0) 01 – 406 43 43 INTERNES SICHERHEITSTEAM (0) 01 – 4277 – 12700 xxx xxx