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Veröffentlicht von:Angelika Zimmerli Geändert vor über 9 Jahren
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IG Werk Auschwitz in 1944
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[...] Auf meinen Antrag und auf Weisung des Herrn Reichsmarschalls hat der Reichsführer SS unter dem 26.Februar ds.Ja. folgendes angeordnet: 1.Die Juden im Auschwitz sind raschestes auszusiedeln, ihre Wohnungen sind freizumachen und für die Unterbringung der Bauarbeiterschaft des Bunawerkes sicherzustellen 2.Aus der Gegend von Auschwitz dürfen keinerlei als Arbeiter oder Bauarbeiter für das Bunawerk in Frage kommende Polen ausgewiesen werden. 3.Der Inspekteur der Konzentrationslager und der Chef des V–und W-Hauptamtes ist angewiesen, an Ort und Stelle sofort mit dem Bauleiter des Bunawerkes in Verbindung zu treten und das Bauvorhaben durch die Gefangenen aus dem Konzentrationslager in jedem nur möglichem Umfange zu unterstützen. 4.Für alle Fragen, die das Werk Auschwitz betreffen, ist der Chef des Persönlichen Stabes des Reichsführers SS, SS-Gruppenführer W o l f, zuständig, der als Verbindungsmann zwischen dem Reichsführer SS und dem Werk Auschwitz bestimmt ist. Diese Verfügungen sind so weitgehend, dass ich Sie bitte, in möglichst umfangreichem Masse und möglichst bald davon Gebrauch zu machen.
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