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Veröffentlicht von:Romy Muggli Geändert vor über 10 Jahren
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Umsetzungsergebnisse zum NRW-Förderinstrument Bildungsscheck Veranstaltung: Berufliche Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten am 28. November 2007 in Düsseldorf, DGB Bildungswerk e.V. - Josef Muth -
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2 Gliederung Entwicklung von Beratungen und Bildungsscheckausgabe Einlösequote von Bildungsschecks Kosten der geförderten Weiterbildungen Fachgebiete der Weiterbildungen Ausgewählte Merkmale der beratenen Unternehmen Ausgewählte Merkmale der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
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3 Kumulierte Zahlen und Monatsergebnisse zur Durchführung von Bildungsscheck-Beratungen
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4 Anteil individuell durchgeführter Bildungsscheck-Beratungen an den Beratungen insgesamt
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5 Kumulierte Zahlen und Monatsergebnisse zur Ausgabe von Bildungsschecks
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6 Anteil individuell ausgegebener Bildungsschecks an den ausgegebenen Schecks insgesamt
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7 Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Bildudungsschecks pro Beratung – nach Zugang
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8 Einlösequoten von Bildungsschecks Beratungszugang Einlösequote der im 2. Quartal 2006 ausgegebenen Schecks (in %) Einlösequote der im 3. Quartal 2006 ausgegebenen Schecks (in %) Einlösequote der im 1. Quartal 2007 ausgegebenen Schecks (in %) Betrieblich65,167,348,7 Individuell71,668,148,7 Gesamt66,867,648,7
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9 Durchschnittliche Kosten pro Bildungsscheck Betrieblicher Zugang ESF-Fördermittel329,50 Euro Gesamtkosten715,50 Euro Individueller Zugang ESF-Fördermittel326,70 Euro Gesamtkosten793,40 Euro
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10 Fachgebiete der Weiterbildungen – nach Zugang
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11 Beratene Unternehmen nach Anzahl der Beschäftigten
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12 Beratene Unternehmen nach Wirtschaftsabteilungen
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13 Bildungsscheckempfänger/-innen nach Geschlecht – und Beratungszugang
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14 Bildungsscheckempfänger/-innen nach Alter – und Beratungszugang
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15 Bildungsscheckempfänger/-innen nach Staatsangehörigkeit
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16 Bildungsscheckempfänger/-innen nach Staatsangehörigkeit – und Zugang
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17 Bildungsscheckempfänger/-innen nach Staatsangehörigkeit und Fachgebieten der beruflichen Weiterbildung
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18 Anhang Förderfähiger Personenkreis Nicht förderfähiger Personenkreis Nicht förderfähige Weiterbildungen Verfahren der Anerkennung von Weiterbildungsanbietern Verteilung der Bildungsberatungsstellen nach institutionellem Hintergrund Verfügbare Informationen aus dem Online-Verfahren
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19 Förderfähiger Personenkreis Beschäftigte in Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; hierzu zählen: Lohn- und Gehaltsempfänger/-innen Für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmer/-innen gleichgestellt sind Geringfügig Beschäftigte Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit Mithelfende Familienangehörige Mitarbeitende Inhaber/-innen und mitarbeitende Teilhaber/-innen von Unternehmen, die nicht länger als fünf Jahre bestehen Beschäftigte nach den obigen Kriterien, die im laufenden sowie im vorangegangenen Jahr an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben
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20 Nicht förderfähiger Personenkreis Beschäftigte des öffentlichen Dienstes Beschäftigte, die die Förderkriterien erfüllen, aber Leistungen nach dem SGB III erhalten (sog. ALG I- Empfänger/-innen) Auszubildende
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21 Nicht förderfähige Weiterbildungen Arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen Weiterbildungen, die im Unternehmen rechtlich vorgeschrieben sind Fahrerlaubnisse Weiterbildungen, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse dienen Weiterbildungen, die grundsätzlich staatlich gefördert werden (BAföG, AFBG) Weiterbildungen für Beschäftigte, die bereits nach § 79 SGB III gefördert werden Weiterbildungen, die von Bundes- oder Landesbehörden durchgeführt werden Weiterbildungen, deren Kosten vom Arbeitgeber auf Grund gesetzlicher Regelungen zu übernehmen sind, z. B. Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG Weiterbildungen in Form von Einzelunterricht (z. B. Coaching) Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen, Kongresse und Weiterbildungen bis zu sechs Unterrichtsstunden
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22 Leitlinien zur Anerkennung von Weiterbildungsanbietern Gesetzliche Grundlage § 15 Weiterbildungsgesetz (WbG) Zentralstelle für Fernunterricht Sonstige staatliche Anerkennung (z. B. Berufskollegs) Vorliegen anerkannter Qualitätssicherungssyteme Zertifizierung AZWV Zertifizierung nach ISO 9000ff. EFQM, LQW 2, Certqua, Gütesiegelverbund Weiterbildung Einzelbeurteilungen Anbieter muss juristische Person des privaten Rechts sein Referenzen Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit Angebot muss allgemein zugänglich sein Qualifikation von Leitung und Lehrkräften
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23 Implementationsstrukturen: Bildungsberatungsstellen nach inst. Hintergrund
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24 Informationen aus dem Online-Verfahren
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