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Verordnung zum FAG Vernehmlassung des VZS

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Präsentation zum Thema: "Verordnung zum FAG Vernehmlassung des VZS"—  Präsentation transkript:

1 Verordnung zum FAG Vernehmlassung des VZS
Wädenswil, 9. Juni 2011, Arthur Helbling

2 Übersicht Auswirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes auf Schulgemeinden, Einheitsgemeinden, Kreisschulgemeinden Gestaltungsspielraum in der Verordnung Hilfsmittel zur Unterstützung der politischen Gemeinden und der Schulgemeinden im Budgetprozess 2012 Fragen 2

3 Alter Finanzausgleich
Darstellung: GAZ Datengrundlage: Beiträge Rechnungsjahr 2007, Staatsbeiträge 2006 direkter FAG indirekter FAG Kanton Mittlere Gemeinden Finanzstarke Stadt Zürich Finanzschwache 158 Mio. Steuerkraftausgleich Ausgleichsfonds 300 Mio. 17 Mio. Kulturinstitute Z ü rich und Winterthur 30 Mio. Kulturinstitute Zürich und Winterthur Staatsbeitr ä ge (davon ca. 204 Mio. als Finanzausgleich) Staatsbeiträge ca. 230 Mio. 132 Mio. Lasten - ausgleich 100.9 Mio. 45 Mio. Steuerfuss 78 Mio. Steuerfuss- Investitions beitr Investitions- beiträge Ablieferung Zuschuss Äufnung und Ausschüttungen Investitionsfonds § 13 Abs. 2 FAG: Die Beiträge werden an die politischen Gemeinden ausbezahlt. Die Verteilung auf die politische Gemeinde und die Schulge-meinden ist Sache des Gemeinderates und der Schulpflegen. 3

4 Neuer Finanzausgleich
Kanton Finanzstarke Gemeinden Zürich Winterthur Zentrumslastenausgleich Individueller Sonderlastenausgleich Demografischer Sonderlastenausgleich Ressourcenausgleich Finanzschwache Finanzierung Instrumente Empfänger Geografisch-topografischer 4

5 Ressourcenausgleich: Anteil der Schulgemeinden
§ 15 Abs. 2 nFAG: Der Anteil der Schulgemeinden bemisst sich nach dem Verhältnis des Steuerfusses der Schulgemeinde zum Gesamtsteuerfuss der Gemeinde. 5

6 Demografischer Sonderlastenausgleich: Anteil der Schulgemeinden
§ 19 Abs. 4 nFAG: Die politische Gemeinde beteiligt die Schulgemeinde am demografischen Sonderlastenausgleich gemäss dem Ver-hältnis der Zahl der Schülerinnen und Schüler der Schul-gemeinde zur Zahl der Personen unter 20 Jahren der politischen Gemeinde. 6

7 Verordnung zum Finanzausgleichsgesetz (FAV)
1. Teil: Allgemeine Bestimmungen Einwohnerbestand, Steuerfuss, Steuerertrag, Steuerkraft 2. Teil: Datenbearbeitung und Verfahren Aufgaben der politischen Gemeinden, der Bildungsdirektion des ARE und des Statistischen Amts im Bereich Statistik Verfügungsinhalte, -adressaten und -termine 3. Teil: Instrumente des Finanzausgleichs insbes. Ressourcenausgleich, Demografischer Sonderlasten- ausgleich und Individueller Sonderlastenausgleich 4. Teil: Wirksamkeitsbericht 5. Teil: Übergangsbestimmungen 7

8 FAV-Bestimmungen mit besonderer Wirkung auf Schulgemeinden
2. Teil: Datenbearbeitung und Verfahren § 18: Festsetzung der Ausgleichsfaktoren § 20: Festlegung der Ausgleichsbeträge 3. Teil: Instrumente des Finanzausgleichs § 21: Ressourcenausgleich, Verfahren § 23: Demografischer Sonderlastenausgleich, Bemessung § 24: Demografischer Sonderlastenausgleich, Aufgaben § 25: Demografischer Sonderlastenausgleich, Verfahren § 30: Individueller Sonderlastenausgleich, Berechtigung § 33: Individueller Sonderlastenausgleich, Schulgemeinden 4. Teil: Übergangsbestimmungen § 43 ff: Übergangsausgleich 8

9 Ablaufplan 2011* *Vorbehalt: Inkraftsetzungstermin 1. Januar 2012
1.6. Schulbudgets - Versand Lohntabelle und Staatsbeiträge 17.6. Ende Vernehmlassung FAV 30.6. Orientierungsschreiben zur Budgetierung Eröffnung Ausgleichsfaktoren Mitte Juli Beschluss der Inkraftsetzung durch den Regierungsrat Anfang August Versand Ausgleichsverfügungen 31.8. Anträge auf Übergangsausgleich Ausgangslage Rahmenbedingungen: Verfassung: Gesunde Finanzen Art. 122 Kanton und Gemeinden sorgen für einen gesunden Finanzhaushalt. Grundsätze: Transparenz, Vergleichbarkeit, Öffentlichkeit Haushaltsgleichgewicht, Bilanzfehlbetrag und Aufgaben- und Finanzplanung wird aufgeführt. *Vorbehalt: Inkraftsetzungstermin 1. Januar 2012 9

10 Hilfsmittel des GAZ für Gemeinden im Budgetprozess 2012
Lohntabelle Schulbereich (bereits versandt) Orientierungsschreiben des Gemeindeamts zur Budgetierung Aufstellung der 2012 geltenden Staatsbeiträge und Staatsbeitrags- sätze gemäss Angaben der zuständigen Direktionen (Ende Juni) Finanzausgleichsbeträge (Prognose) einschliesslich der Anteile der Schulgemeinden (Ende Juni) 10

11 Informationen und Unterlagen
ab Ende Juni 2011 abrufbar unter 11


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