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Wege der Umsetzung des Salzburger Landesentwicklungsprogramms

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Präsentation zum Thema: "Wege der Umsetzung des Salzburger Landesentwicklungsprogramms"—  Präsentation transkript:

1 Wege der Umsetzung des Salzburger Landesentwicklungsprogramms
Gliederung: 1. Das bestehende LEP 1994 2. Beispiele der Umsetzung - z.B. Rückwidmung 3. Auftrag zur Fortschreibung und wesentliche inhaltliche Änderungen 4. Beispiele für die neue Struktur bei den Zielen und Maßnahmen

2 Die 3 Ebenen und Träger der Raumplanung in Salzburg
LANDESPLANUNG ROG 1998 §§6 - 8, §§ Planungsträger Land Landesentwicklungsprogramm Sachprogramme (z.B. Golfanlagen) REGIONALPLANUNG ROG 1998 § 6, §§ Planungsträger Regionalverband zusammen mit dem Land Regionalprogramme ÖRTLICHE RAUMPLANUNG ROG 1998 § 12 ff. Planungsträger Gemeinde Räumliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Grundstufe Bebauungsplan Aufbaustufe

3 § 7 Salzburger Raumordnungsgesetz 1998
Das Landesentwicklungsprogramm hat die Grundsätze und Leitlinien der Landesplanung festzulegen. Dabei sind insbesondere die zentralen Orte und die Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsen zu bestimmen, grundlegende Aussagen über die Siedlungsstrukturen und -dichten zu treffen und das Land in Planungsregionen zu gliedern.

4 LEP 1994 - Aufbau und Inhalte
1. Grundsätze und Leitlinien der Landesentwicklung 2. Landesstruktur * Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur * Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen * Zentralörtliche Struktur - Planungsziele 3. Abgrenzung der Regionalverbände 4. Ziele und Maßnahmen zur Ordnung und Entwicklung der Landesstruktur 5. Grundsätzliche Ziele und Maßnahmen zu Fachbereichen (Empfehlungen)

5 LEP 1994 Landesstruktur Zentralraum Ländlicher Raum
Ländlich strukturierte Gemeinde Ballungskerngemeinde Ballungsrandgemeinde Verdichtungsgemeinde Touristisch geprägte Gemeinde Grenze Zentralraum - Ländlicher Raum Zentralraum Ländlicher Raum

6 LEP 1994 - Zentralörtliche Struktur
Legende: Stufe A Stufe B Stufe C Stufe D Funktionsteilung Bürmoos Oberndorf Mattsee Straßwalchen Neumarkt Thalgau Hof Salzburg St.Gilgen Hallein Kuchl Golling Lofer Neukirchen Mittersill Zell am See Saalfelden Taxenbach Bischofshofen St.Johann Abtenau Radstadt Altenmarkt Wagrain Bad Hofgastein Badgastein Tamsweg St.Michael Seekirchen Werfen Schwarzach Mauterndorf

7 LEP 1994 - Gliederung in Planungsregionen
Flachgau-Nord 2 Salzburger Seengebiet 3 Salzburg-Stadt u. Umgebungsg. 4 Osterhorngruppe 5 Hallein und Umland 6 Lammertal 7 Unterer Salzachpongau 8 Enns-Pongau 9 Oberer Salzachpongau 10 Gasteinertal 11 Lungau 12 Unteres Saalachtal 13 Oberes Saalachtal 14 Oberpinzgau 15 Zeller Becken 16 Unterpinzgau

8 LEP 1994 - Beispiele für Ziele und Maßnahmen
Zielsetzungen zur Siedlungsentwicklung: Konzentration der Siedlungsentwicklung an geeigneten Standorten Haushälterische Nutzung von Grund und Boden Maßnahmen: Wohn- und Betriebsstandorte im Einzugsbereich von ÖV-Haltestellen Bessere Nutzung von vorhandenen Bebauungspotentialen Entwicklung flächensparender Siedlungsstrukturen

9 LEP 1994 - Siedlungsentwicklung an geeigneten Standorten
Maßnahme: Baulandausweisungen in fußläufigen Einzugsbereich leistungsfähiger öffentlicher Verkehrsträger (maximale Luftlinienentfernung m zur Schiene oder 500 m zum Bus Rückwidmung unbebauter Wohnbauflächen auf den 10-Jahresbedarf

10 LEP 1994 - Siedlungsentwicklung an geeigneten Standorten
Instrumente: REK-Überarbeitung bis längstens FWP-Überarbeitung bis

11 Rückwidmung von Bauland in neuen Flächenwidmungsplänen
Entwicklungsziele der Gemeinden Rückwidmung von Bauland in neuen Flächenwidmungsplänen Gemeinde Eugendorf: (6.300 EW) +800 Einwohner, +18% Wohnungen Rückwidmung: m2 Gemeinde Thalgau: (4.500 EW) + 683 Einwohner, +36% Wohnungen Rückwidmung: m2 Gemeinde Strobl: (3.390 EW) +370 Einwohner, +17% Wohnungen Rückwidmung: m2 Gemeinde Puch: (3.700 EW) +461 Einwohner, +20% Wohnungen Rückwimung: m2 ha

12 Vorgaben des Raumordnungsgesetzes zum Flächensparen
Raumordnungsgrundsätze: haushälterische Nutzung von Grund und Boden Vorrang für die Siedlungsentwicklung nach innen Vermeidung von Zersiedelung Vereinbarungen mit Grundeigentümern bzw. verpflichtende Nutzungserklärung für unverbaute Baulandflächen, sie innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren einer Bebauung zuzuführen. Ausmaß des unverbauten Baulandes für Bedarf innerhalb von zehn Jahren Verpflichtende Bebauungspläne unter Bedachtnahme auf einen sparsamen Bodenverbrauch und eine geordnete Siedlungsent-wicklung.

13 Bis 1995: Nichtverfügbarkeit von Bauland Höchste Baulandpreise Massive Anwendung der Einzelbewilligung Ausufernde Zersiedelung

14 Seit ROG 1992 und LEP 1994: Baulandpreise begannen 1995 zu stagnieren nicht verbaute Baulandreserven deutlich zurückgenommen starke Verdichtung nach innen Suburbanisierungsprozess hintan gehalten neue Wachstumspole an Entwicklungsachsen

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16 Überarbeitung der Flächenwidmungspläne im Land Salzburg

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18 Bearbeitungsstand „Regionalplanung“
Bereits verordnet: Flachgau Nord, Salzburg Stadt und Umgebungs-gemeinden, Lungau, Tennengau, Unteres Saalachtal In Bearbeitung: Salzburger Seengebiet Regionales Entwicklungs- konzept Gesamter Pinzgau

19 Sachprogramm „Siedlungsentwicklung und Betriebsstandorte im Salzburger Zentralraum“ - Strukturmodell
Regionalzentrum festgelegter Zielwert für zusätzliche Wohnungen Ergänzungsgemeinden maximaler Wohnungszuwachs 35 % Regionales Nebenzentrum maximaler Wohnungszuwachs 35% Vorgaben für die Baulandbedarfsberechnung Planungszeitraum 10 Jahre Stadt Salzburg Hallein Neumarkt Straßwalchen Oberndorf Sonstige Gemeinden maximaler Wohnungszuwachs 15 %

20 LEP 1994 - Handelsgroßbetriebe
Maßnahme: Neuausweisung von Gebieten für Einkaufszentren über m² Verkaufsfläche nur in zentralen Orten der Stufe A, B und C

21 Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe lt. ROG 1998
(1) Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe (§ 17 Abs 9) werden von der Landesregierung erlassen und legen fest, dass die Verwendung von Flächen in einer Gemeinde für Handelsgroßbetriebe vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung des Landes zulässig ist. Solche Standortverordnungen haben sich auf bestimmte Grundflächen zu beziehen und das Höchstausmaß der Gesamtverkaufsflächen und die zulässigen Kategorien der Handelsgroßbetriebe festzulegen. § 11 a

22 Neues LEP: Stärkung der Orts- und Stadtkerne Maßnahme:
Ziel: Stärkung der Orts- und Stadtkerne Maßnahme: Nutzung von Orts- und Stadtkernbereichen für die Versorgung sicherstellen und stärken Instrumente: ROG (keine Standortverordnung), REK (Abgrenzung), FWP (Kenntlichmachung)

23 Arbeitsüberkommen der Salzburger Landesregierung für die 12
Arbeitsüberkommen der Salzburger Landesregierung für die 12. Legislaturperiode des Salzburger Landtages von 1999 bis 2004, S. 52: „Textliche Überarbeitung der Programme (LEP, Sachprogramme, regionale Entwicklungsprogramme) mit dem Ziel ihrer Vereinfachung“

24 1. Grundsätze und Leitlinien zur Landesentwicklung 2. Landesstruktur 2.1 Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur 2.2 Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen 2.3 Zentralörtliche Struktur - Planungsziele 3. Planungsregionen und Regionalverbände 4. Grenzüberschreitende Raumplanung 5. Ziele und Maßnahmen zur Ordnung und Entwicklung der A. Definitionen B. Siedlungswesen Siedlungsentwicklung und Standortkriterien Bebauung und Historische Zentren C. Landschaftsschutz und -entwicklung (Naturraum, Freiraum und Landschaft Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft D. Wirtschaft Standortentwicklung und Betriebsansiedlung Tourismus und Freizeitwirtschaft Land- und Forstwirtschaft Rohstoffgewinnung Versorgungsinfrastruktur E. Infrastruktur Technische Infrastruktur Soziale Infrastruktur Verkehrsinfrastruktur Es ist nicht leicht, in ein paar Minuten die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum derzeitigen Landesentwicklungsprogramm umfassend darzustellen. Im Großen und Ganzen kann man diese Änderungen in fünf Schwerpunkte zusammenfassen: 1. Die sektorale Neugliederung und Straffung der Ziele und Maßnahmen, damit konnten viele inhaltliche Überfrachtungen abgebaut werden, wie Sie im Änderungsentwurf leicht nachvollziehen können. 2. Die Vereinfachung des Strukturmodelles Zentralraum / Ländlicher Raum, wobei wir begrifflich zur einfacheren grenzüberschreitenden Abstimmung auch an die Terminologie des Landesentwicklungsprogramms Bayern anknüpfen. 3. Als Konsequenz dazu auch die Aufnahme eines neuen Hauptkapitels „Grenzüberschreitende Raumplanung“ 4. Unter stärkerer Berücksichtigung interkommunaler Verflechtungen, von naturräumlichen Gefährdungen und der wirtschaftlichen Standortbelange 5. Sowie schließlich die Ausarbeitung eines ausführlichen Erläuterungsteils

25 3. Ziele und Maßnahmen Stärkung der Orts- und Stadtkerne
nachhaltige Raumnutzung und zeitgemäße Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes gezielte Steigerung der Wirtschaftskraft Korridore und Trassen für höherrangige Infrastruktur freihalten (z.B. HL) Betriebsstandorte mit überörtlicher Bedeutung in regionaler Abstimmung

26 WESENTLICHE ÄNDERUNGEN 1. Festlegungen zur Landesstruktur
Zentralraum, Ländlicher Raum und Neu: Stadt- und Umlandbereiche Abstimmung der grenzüberschreitenden Verflechtungen mit dem LEP Bayern Zentralörtliche Struktur: Einführung einer Zwischenstufe A* im Zentralraum Die Gesamtstruktur des LEP NEU stellt sich daher wie folgt dar: wobei im Unterschied zum Vorschlag der Abteilung im 1. Hörungsverfahren auf Grund der Stellungnahmen von Planungsbeteiligten noch folgende inhaltliche Verschiebungen erfolgen: 1. Die Benennung des Kapitels 4 als „Grenzüberschreitende Raumplanung“ 2. Die Verschiebung des Kapitels Land- und Forstwirtschaft aus dem Oberkapitel Freiraum zur Wirtschaft 3. Die Aufnahme eines Kapitels „Tourismus und Freizeitwirtschaft“ Nun möchte ich noch kapitelweise auf einige wichtige Änderungen hinweisen: Bei den Festlegungen zur Landesstruktur wurde die Raumkategorie Stadt- und Umlandbereiche neu aufgenommen, bei der zentralörtlichen Struktur wurde im Zentralraum eine Zwischenstufe B* neu eingeführt und ebenfalls im Zentralraum wurde eine neue Entwicklungsachse Ost aufgenommen.

27 Zentralörtliche Ziele beziehen sich auf:
a) Ziele des Landes zur „dezentralen“ Konzentration“ (im Sinne einer gestreuten Schwerpunktbildung, an Standorten mit guter Verkehrsanbindung, insbes. im ÖV) b) vorhandene zentralörtliche Ausstattung, um Synergieeffekte zu nutzen Im Unterschied zur Feststellung des zentralörtlichen Systems wie es Gerhard AINZ vorhin vorgestellt hat, ist die FESTLEGUNG zentralörtlicher Ziele des Landes von zwei Rahmenbedingungen begleitet: Dabei beziehen sich diese Ziele auf a) die Ziele des Landes zur sogenannten Dezentralen Konzentration im Sinne einer gestreuten Schwerpunktbildung an Standorten mit guter Verkehrsanbindung und b) auch auf die vorhandene zentralörtliche Austattung, um den Aufwand für die öffentliche Hand zu minimieren.

28 Daher wird auch in den Erläuterungen zum Landesentwicklungsprogramm zum Ausdruck gebracht, dass die zentralörtliche Zielaussage die bestehende zentralörtliche Struktur nicht vollständig ignorieren kann, es jedoch auch nicht im landesplanerischen Interesse sein kann, die bestehende Entwicklung einfach fortzuschreiben, da landesplanerische Ziele auch entgegen einer problematischen Trendentwicklung festgelegt werden können. Der neue Vorschlag zur Festlegung zentralörtlicher Ziele versucht diesen Anspruch soweit wie möglich zu genügen. Dabei wurde

29 Zentrale Orte der Stufe A* dienen zur
Versorgung der Bevölkerung von mehreren Planungsregionen mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfes und teilweise auch des höheren Bedarfs. Als Zentrale Orte der Stufe A* gelten folgende Gemeinden: Hallein Tamsweg sowie in Funktionsteilung: Bischofshofen und St. Johann i. P. Saalfelden und Zell am See

30 Der Zentrale Ort der Stufe A dient
zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des spezialisierten, höheren Bedarfs. Seine Bedeutung für das Land Salzburg, für sein Einzugsgebiet im oberösterreichischen und bayerischen Grenzraum, für die Republik Österreich und den europäischen Raum soll gesichert werden. Als einziger Zentraler Ort der Stufe A gilt Salzburg.

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32 Maßnahmen in Verbindung mit Stadt- und Umlandbereichen
C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung D.5. Versorgungsinfrastruktur

33 Regionalplanung und grenzüberschreitende Raumplanung

34 ... und Hinweise zur Verstärkung grenzüberschreitender Kooperationen

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36 Vision für Salzburg Dank LEP 2003
Weiterhin geringste Arbeitslosigkeit höhere Einkommen höchste Lebensqualität Kultur- und Einkaufsmetropole Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen usw.


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