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Aufnahmekonzepte für Flüchtlinge in Deutschland und der EU

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Präsentation zum Thema: "Aufnahmekonzepte für Flüchtlinge in Deutschland und der EU"—  Präsentation transkript:

1 Aufnahmekonzepte für Flüchtlinge in Deutschland und der EU
Andrea Kothen,

2 Flüchtlingsaufnahme in Deutschland
Ungarnflüchtlinge (1956) vietnam. Boatpeople (ab1979) bosnische Flüchtlinge (ab1992) Kosovo-Flüchtlinge (1999) jüdische Kontingentfl. (ab1990) 2.500 Irak-Flüchtlinge (2009/2010) 102 nordafrik. Flüchtl. aus Malta (2010) 50 Iranflüchtlinge aus der Türkei (2010/2011)

3 aktuelle Aufnahmekonzepte
Resettlement = Neuansiedlung Schutzbedürftiger aus Drittstaaten in aufnahmebereiten Staaten iranische Flüchtlinge aus der Türkei Iraker/innen aus Syrien + Jordanien Relocation = Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU Somalier/Eritreer aus Malta „Vorübergehender Schutz“ = Europäisches Aufnahmeverfahren im Falle eines „Massenzustroms“ noch nie angewendet vergleichbar der Aufnahmeaktion Kosovo 1999 Aufnahme von Jüdinnen + Juden = Aufnahme aus den ehem. Staaten der Sowjetunion bzw. von jüdischen Opfern des NS

4 Aufnahme von Jüdinnen und Juden
Rechtsgrundlage: Bund-Länder-Vereinbarung, § 23 II AufenthG Ziel: Wiederbelebung jüdischer Gemeinden in Deutschland + Solidarität für die osteuropäischen Juden nach dem Umbruch. Rechtsfolgen: NE (AE für Familie) Wohnortzuweisung SGB II Arbeitserlaubnis Bedingungen: jüdische Herkunft + Gemeindezugehörigkeit Deutschkenntnisse + Integrationsprognose (LUS) Für NS-Opfer erleichterte Bedingungen

5 Resettlement = Neuansiedlung Schutzbedürftiger aus Drittstaaten in aufnahmebereiten Staaten
Praxis: i.d.R. UNHCR-Verfahren mit den einzelnen Staaten Deutschland bislang nur Ad-hoc-Aufnahme Iran-Flüchtlinge aus der Türkei Iraker/innen aus Syrien + Jordanien Bhutanflüchtlinge aus Nepal Myanmar-Flüchtlinge aus Thailand Europa-Anteil Resettlement (2007) 9% (6.200 Plätze) Europa-Anteil Resettlement (2009) 13% ( Plätze)

6 Resettlement von Irakflüchtlingen in Europa 2009
über Resettlementprogramme (Jahresgesamtquote aller HKL): 1.762 Schweden 681 (1.900) Frankreich 84 (100) Großbritannien 432 (750) Dänemark: 31 (500) Finnland 380 (750) Polen 4 (30) Niederlande 149 (500) Irland 1 (200) Ad-hoc-Quoten*: 3.360 Deutschland 2.500 Frankreich 600 Italien 180 Belgien 50 Luxemburg 30 Quelle: ICMC IRC-Report Refugees from Iraq. 5/ *nicht: Zahl der tatsächlich 2009 dort Eingereisten

7 Resettlement Rechtsgrundlagen in Deutschland: § 23 II bzw. § 22 AufenthG Rechtsfolgen - je nach Anordnung / Vereinbarung. Bisher galt: SGB II, Integrationskurs, Arbeitserlaubnis Wohnortzuweisung, Verteilung bundesweit AE für drei Jahre (Iraker/innen § 23 II; Iraner/innen § 22) i.d.R. Verlängerung KEIN Flüchtlingsstatus EU-Konzept (2009): freiwillige Beteiligung der Staaten gemeinsame Prioritäten EFF-Zuschüsse strategischer Nutzen (potenzielle künftige Zielgruppen von UNHCR) Iraner aus Türkei Afghanen aus Iran

8 Relocation = Umverteilung von (anerkannten) Flüchtlingen innerhalb der EU Flüchtlinge aus Malta 2010: 102 nach Deutschland / 255 europaweit Rechtsgrundlage in Deutschland: § 23 II bzw. § 22 AufenthG Rechtsfolgen in D. - je nach Anordnung/Vereinbarung AE für drei Jahre, Verlängerung im Regelfall Wohnortzuweisung bundesweit, SGB II Integrationskurs, Arbeitserlaubnis EU-Pläne: „...wirksame Solidarität mit den Mitgliedstaaten, die einem besonderen Zuwanderungsdruck ausgesetzt sind... Mechanismen für die freiwillige und koordinierte Teilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten sollten ... weiterentwickelt werden...“ (Stockholmer Programm)

9 „Vorübergehender Schutz“
Rechtsgrundlage: EU-Richtlinie 2001/55/EG; umgesetzt in § 24 AufenthG Grundlage: Ratsentscheidung; (Konzept auch als Bundesentscheidung nach § 23 II) Ziel: „ausgewogene Verteilung“ der Belastungen auf die Mitgliedstaaten „im Falle eines Massenzustroms“ aus Drittstaaten Rechtsfolgen: AE für (max.) ein Jahr, Wohnortzuweisung bundesweit, AsylbLG Arbeitserlaubnis ggf. nur nach Vorrangprüfung

10 Andrea Kothen www.proasyl.de, ak@proasyl.de
Ende Andrea Kothen


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