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Regionalverband Nordschwarzwald Büchenbronn, 19.03.2014 Windenergie in Büchenbronn genehmigungsrechtliche Aspekte genehmigungsrechtliche Aspekte REGIONALVERBAND.

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1 Regionalverband Nordschwarzwald Büchenbronn, 19.03.2014 Windenergie in Büchenbronn genehmigungsrechtliche Aspekte genehmigungsrechtliche Aspekte REGIONALVERBAND NORDSCHWARZWALD

2 Regionalverband Nordschwarzwald Büchenbronn, 19.03.2014 planungsrechtliche Ebene (FNP) Politisch/rechtliche Ausgangslage Der Gesetzgeber dokumentiert den Willen, Windenergie im Außenbereich zuzulassen, durch den Privilegierungstatbestand in § 35 BauGB B.-W. will durch Änderung des Landesplanungsgesetz den beschleunigten Ausbau der Windenergie ermöglichen! Handlungsmöglichkeit der Gemeinden Steuerung über Flächennutzungsplan Erforderlichkeit der Konzentrationsflächenausweisung

3 Regionalverband Nordschwarzwald Büchenbronn, 19.03.2014 planungsrechtliche Ebene (FNP) Planungsstand auf FNP-Ebene: Entwurfsplanung VR Neuenbürg (Engelsbrand) Entwurfsplanung Stadt Pforzheim Generelle Planungsleitlinie: Grundlage muss ein transparentes, nachvollziehbares und in sich schlüssiges Plankonzept sein (Vorrang und Ausschluss möglich). => Ausreichende Abstände zu Wohngebieten, Berücksichtigung von Umweltbelangen Wichtig: Konzept muss auch Positivstandorte beinhalten! Verhinderungsplanung ist unzulässig

4 Regionalverband Nordschwarzwald Büchenbronn, 19.03.2014 Planungsrechtliche Ebene (FNP) Ausweisung von Konzentrationsflächen im FNP (keine konkreten Anlagen) An Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung Genehmigungsbehörde FNP Engelsbrand => Landratsamt Enzkreis FNP Pforzheim => Regierungspräsidium Karlsruhe FNP ist normkontrollfähig Private Interesse werden über das Gebot der Rücksichtnahme erfasst Klagebefugnis bejaht, wenn das Gebot der Rücksichtnahme verletzt erscheint

5 Regionalverband Nordschwarzwald Büchenbronn, 19.03.2014 Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Antragsverfahren für konkrete Windkraftanlagen Verfahrensführung und Bescheidung der Anträge durch zuständige Immissionsschutzbehörde Büchenbronn/Engelsbrand: Bisher kein immissionsschutzrechtliches Verfahren eingeleitet Klärung der Zuständigkeit notwendig Engelsbrand => LRA Enzkreis Büchenbronn => Pforzheim (meine) Empfehlung: bei Beantragung gemarkungsübergreifender Anlagen- Standorte Enzkreis als Verfahrens- und Genehmigungsbehörde auszuwählen

6 Regionalverband Nordschwarzwald Büchenbronn, 19.03.2014 Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Klärung der Verfahrensart (abhängig von Anlagenzahl und UVP-pflichtigkeit) Vereinfachtes Verfahren großes Verfahren Unterschied: vereinfachtes Verfahren verzichtet auf Öffentlichkeitsbeteiligung Vorschlag für Büchenbronn/Engelsbrand: Öffentlichkeitsbeteiligung ggf. seitens des Antragstellers freiwillig durchführen

7 Regionalverband Nordschwarzwald Büchenbronn, 19.03.2014 Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Beizubringende Antragsunterlagen: Beschreibung des Vorhabens (Anlagentyp, Höhe, Anzahl der Anlagen) gesicherte Erschließung Schallimmissionsprognose Schattenwurfprognose mit Schattenwurfplan Artenschutzgutachten Sachverständigengutachten zum Eisabwurf Sichtbarkeitsanalyse/Landschaftsbildanalyse Standortbezogene Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen Zustimmungserklärung des Grundstückeigentümers ggf: Angaben zur optisch bedrängenden Wirkung auf Wohnhäuser Gutachten über die Verträglichkeit des Vorhabens mit betroffenen Schutzgebieten => Alle notwendigen Aspekte, die auf Mensch, Umwelt und Tier wirken, sind zu erfassen und zu bewerten

8 Regionalverband Nordschwarzwald Büchenbronn, 19.03.2014 Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Verfahrensdauer: Nach Beantragung des Verfahrens durch den Antragssteller und dem voll- ständigen Vorliegen der Antragsunterlagen ist das Verfahren zügig durchzu- führen. (grundsätzlich 3 Monate) Das Verfahren wird mit der Versagung oder Genehmigung des Antrags abgeschlossen. Rechtschutz: Verpflichtungsklage des Antragstellers Anfechtungsklage des Nachbarn

9 Regionalverband Nordschwarzwald Büchenbronn, 19.03.2014 Gerne beantworte ich weitere Fragen Verbandsdirektor Dirk Büscher Regionalverband Nordschwarzwald Tel. 07231-14784-0


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