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Schulung am 23.Januar 2008 im Bürgerhaus Hausen

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Präsentation zum Thema: "Schulung am 23.Januar 2008 im Bürgerhaus Hausen"—  Präsentation transkript:

1 Schulung am 23.Januar 2008 im Bürgerhaus Hausen
Personalratswahlen 2008 Schulung am 23.Januar 2008 im Bürgerhaus Hausen

2 Achtung !!! Angestellte heißen jetzt Arbeitnehmer
Farbe der Aushänge des schulischen Wahlvorstands weiß des Gesamtwahlvorstands grün des Hauptwahlvorstands blau

3 Wahlberechtigung Alle in Erziehung und Unterricht tätigen Personen
Grundsatz: vom Land Hessen bezahlt Beamtin,Beamter ja Arbeitnehmer mind. 4 Std. beschäftigt unbefristet ja befristet ja, wenn am Wahltag beschäftigt Voll abgeordnete Lehrkräfte ja an einer Schule (3 Monatsfrist) Teilabgeordnete Lehrkräfte ja an allen Schulen PfarrerIn, KathechetIn, Gestellungsvertrag nein LiVs ja werden aber bei der Feststellung der Größe des PR nicht mitgezählt

4 Bekanntgabe des Wahlvorstands
Aushang mit den Namen der Wahlvorstandsmitglieder (Termin: ) mit dem Hinweis auf Vorstimmungen WO § 4, die innerhalb 2 Wochen (am ) nach der Bekanntgabe erfolgen müssen. Erstellung der Wählerliste § 2 (2) u. (3) WO alle Kosten für die Wahl trägt die Dienststelle z.B. Porto, Papier, Briefumschläge

5 Vorbereitung des Wahlausschreibens
Überprüfung der Zahl der Wahlberechtigten Ermittlung der Größe des Personalrats § 12 HPVG Verteilung der Gruppen (Hare-Niemeyer) § 13 HPVG Verteilung der Geschlechter innerhalb der Gruppen § 13 HPVG u. § 5 WO

6 Ermittlung der Größe des Personalrats
Berechnungsbeispiel 30 Wahlberechtigte Beamte Arbeitnehmer 24 Frauen 2 Männer 3 Frauen 1 Mann Größe des Personalrats 3 Mitglieder Verteilung auf die Gruppen Beamtensitze Arbeitnehmersitz weil mehr als 1/20 Verteilung auf die Geschlechter Beamte Frauen 24 X 2 = 1, Männer 2 X 2 = 0, 26 Die Beamten erhalten zwei Frauensitze. Die Arbeitnehmer erhalten einen Sitz.

7 Wahlausschreiben § 6 WO beachten
muss ausgehängt werden am zusammen mit dem Hinweis auf wo die Wählerliste für die SPR-, GPRLL- und HPRLL-Wahl ausliegt - Einsprüche gegen die Wählerliste sind nur innerhalb einer Woche möglich wo das HPVG ausliegt Termin, Uhrzeit und Ort der Stimmabgabe u.v.m.

8 Wahlvorschläge Zustimmungserklärungen WO §9
Bis zum müssen die Wahlvorschläge beim Wahlvorstand eingegangen sein. (18 Tage nach Erlass des Wahlausschreibens) Feststellung der gültigen Wahlvorschläge §10 WO d.h. Entscheidung über Zulassung oder Zurückweisung z.B. ausreichende Anzahl der Kandidaten, Unterschriften zur Unterstützung, usw.

9 Aushang der Wahlvorschläge § 13 WO spätestens 21. 04
Aushang der Wahlvorschläge § 13 WO spätestens (2 Wochen vor der Wahl ) Wahllokal (Termin, Ort) klären Briefwahlverfahren §16a WO – Hinweise des GWV beachten

10 Wahlverfahren Gruppenwahl Gemeinsame Wahl (Bedarf einer Vorabstimmung)
Verhältniswahl Mehrheitswahl (Personenwahl) Personalisierte Verhältniswahl (Bedarf einer Vorabstimmung)

11 Gruppenwahl Die in der Schule vertretenen Gruppen wählen in getrennten Wahlgängen ihre Vertreterinnen oder Vertreter d.h. unterschiedliche Stimmzettel und Wahlurnen

12 Gemeinsame Wahl Die in der Schule vertretenen Gruppen wählen in einem gemeinsamen Wahlgang ihre Vertreterinnen oder Vertreter d.h. auf einem Stimmzettel die den einzelnen Gruppen zustehenden Sitze bleiben bestehen.

13 Verhältniswahl Findet statt – - wenn zwei oder mehrere Listenvorschläge eingereicht werden. Jeder Wähler darf max. nur eine Liste ankreuzen. Ausnahme bei der „personalisierten Verhältniswahl“

14 Berechnungsbeispiel: Wahlergebnis bei Verhältniswahl
30 Wahlberechtigte davon 27 Beamte Arbeitnehmer 20 Frauen 7 Männer Frauen Größe des Personalrats Mitglieder Verteilung auf die Gruppen 2 Beamtensitze Arbeitnehmersitz weil mehr als 1/20 Die Beamten erhalten einen Frauensitz und einen Männersitz Liste 1: 20 Stimmen 2 X 20 = 1,481 27 Liste 2: 7 Stimmen x 7 = 0,518 Liste 1 erhält einen Sitz (Frau) Liste 2 erhält einen Sitz (Mann)

15 Mehrheitswahl (Personenwahl)
Findet statt – - nur ein Personalratsmitglied zu wählen ist. - wenn nur ein Wahlvorschlag (Liste) eingereicht wird. - wenn bei Gruppenwahl nur ein Sitz zu wählen ist. (Arbeitnehmersitz)

16 Personalisierte Verhältniswahl
§ 16 Abs. 4 HPVG nur wenn in einer Vorabstimmung so beschlossen (Termin: spätestens 2 Wochen nach Einleitung der Wahl) Bei Verhältniswahl dürfen innerhalb einer Listen so viele Personen gewählt werden, wie bei Gruppenwahl Vertreter der jeweiligen Gruppe und bei gemeinsamer Wahl Personalratsmitglieder zu wählen sind.

17 Durchführung der Wahl Termin 6.05 – bis Uhr sofort danach Auszählung der Stimmzettel (öffentlich) Niederschrift Mitteilung an GWV über die Ergebnisse für die GPRLL- und HPRLL-Wahl per mail oder Fax und per Post.

18 nach der Wahl 1 Bekanntmachung des Wahlergebnisses durch Aushang am Tag der Auszählung (7.Mai 2008) § 21 WO Schriftliche Benachrichtigung der Gewählten § 20 WO Der neue Personalrat hebt alle Wahlunter-lagen bis zur nächsten Wahl auf. § 22 WO Anfechtungsfrist für den örtlichen Personalrat endet am

19 nach der Wahl 2 Spätestens eine Woche nach dem letzten Wahltag findet die konstituierende Sitzung des neugewählten Personalrats statt. Die Einladung erfolgt durch den Wahlvorstand.


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