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Veröffentlicht von:Gerlinde Strickler Geändert vor über 10 Jahren
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1 Umsetzung der Selbsthilfeförderung nach § 20 c SGB V Dr. Martin Danner, Referatsleiter Gesundheitspolitik und Selbsthilfeförderung
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2 1.Wechselnde Rechtsgrundlagen in den nächsten Monaten 2.Neuregelungen der Selbsthilfeförderung durch § 20 c SGB V 3.Umsetzungskonzeption der SpiK 4.Beteiligung der Selbsthilfe bei der Mittelvergabe
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3 1.Wechselnde Rechtsgrundlagen ab 01.04.2007: § 20 Abs. 3 SGB V ab 01.01.2008: § 20 c SGB V mit Umsetzung SpiK ab 01.01.2009: § 20 c SGB V mit Umsetzung Spitzenverband Bund Fortgeltung der Gemeinsamen Grundsätze zu § 20 Abs. 4 SGB V
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4 2.Neuregelung der Selbsthilfeförderung durch § 20 c SGB V Förderung der Selbsthilfe in Höhe von 0,55 Euro pro Versicherten der jeweiligen Krankenkasse 50 % der Fördermittel sind für kassenartenübergreifende Gemeinschaftsfonds aufzubringen. 50 % der Mittel können die Kassen nach eigenen Schwerpunktsetzungen vergeben In einem Förderjahr nicht verausgabte kassenspezifische Mittel fließen im Folgejahr in den jeweiligen Gemeinschaftsfonds
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5 Gemeinschaftsfonds sind auf Bundes-, Landes- und Ortsebene einzurichten. Dort sind die Vertreter der Selbsthilfe an der Mittelvergabe zu beteiligen Bei der kassenspezifischen Förderung gibt es kein Beteiligungsrecht der Selbsthilfe. Dort gilt aber nach wie vor der Grundsatz der Ebenenförderung
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6 Verteilungsquoten I SHO Bund25 % SHO Land25 % SHG25 % SHK25 %
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Verteilungsquoten II. GemeinschaftsfondsKassenspezifisch SHO Bund12,5 % SHO Land12,5 % SHG12,5 % SHK12,5 %
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25 % __________________________ GemeinschaftsfondsKassenspezifisch SHO Bund SHO Land SHG SHK Überlauftopf Landesspezifische Quoten Keine Quoten 3) Umsetzungskonzeption der SpiK keine Förderung 10 %
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9 Gemeinschaftsförderung Pauschale Förderung (fest Sätze) Präferenz für reale Fonds Problem der Bezugsgebiete Mindestförderung 50 % Problem der Buchungskontrolle (Ebenen) Kassenspezifische Förderung Bedarfsgerechtigkeit Wer verwaltet und kontrolliert den Überlauftopf?
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10 4.Beteiligung der Selbsthilfe an der Mittelvergabe a)- Bundesebene - Landesebene - Ortsebene b)Fondskontrolle
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