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Verpackungsverordnung (VerpV)

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Präsentation zum Thema: "Verpackungsverordnung (VerpV)"—  Präsentation transkript:

1 Verpackungsverordnung (VerpV)
Dennis K., Jakob R., Julian C.

2 Inhalt: I. Definition II. Grundlagen
III. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz IV. VerpV: Zielsetzung und Anwendungsbereich V. VerpV: Verpackungsbegriffe VI. VerpV: Rücknahmepflichten VII. VerpV: Anforderungen an die Verpackung VIII. Quellenangabe

3 I. Definition: Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen.

4 II. Grundlagen VerpV: 1991 vom Bundestag beschlossen
Sie ist Bestandteil des KrW-/AbfG Ziel: Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle verringern Wiederverwendung bzw. Verwertung von Verpackungen fördern

5 III. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Zweck: Nicht mehr benötigte Stoffe/ Güter in Produktion zurückführen Recycling Produktion Konsum

6 III. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Prioritäten beim Abfall: Vermeidung vor Verwertung, Verwertung vor Beseitigung!

7 IV. VerpV: Zielsetzung und Anwendungsbereich
Auswirkung von Abfällen auf die Umwelt vermeiden/ verringern. Vermeidung vor Wiederverwendung sowie Verwertung und Beseitigung. Gesamte Verpackungsabfälle: 65% verwerten 45% stofflich verwerten (Recycling)

8 V. VerpV: Verpackungsbegriffe
Verpackungen Verkaufsverpackungen Umverpackungen Transportverpackungen Mehrwegverpackungen Verbundverpackungen Langlebige Verpackungen Restentleerte Verpackungen Verpackungen mit schadstoffhaltigen Füllgütern

9 VI. VerpV: Rücknahmepflichten
Für Transportverpackungen: Verpflichtung der Hersteller u. Vertreiber Zurückgenommene Verpackungen: erneut verwenden stofflich bzw. energetisch verwerten

10 VI. VerpV: Rücknahmepflichten
Für Umverpackungen: Vertreiber verpflichtet Abgabe an Endverbraucher: Entfernen bzw. Rücknahme anbieten Verbraucher auf Möglichkeit der Rückgabe hinweisen Geeignete Sammelgefäße zur Trennung bereitstellen erneute Verwendung oder stoffliche Verwertung

11 VI. VerpV: Rücknahmepflichten
Für Verkaufsverpackungen: Vertreiber verpflichtet Restentleerte Verpackungen zurücknehmen diese einer Verwertung zuführen erneut verwenden an Hersteller zurückgeben Private Endverbraucher auf Rückgabemöglichkeiten hinweisen Ausnahme: Verpackungen, für die es flächendeckende, regelmäßige Abholungen gibt

12 VII. VerpV: Anforderungen an die Verpackung
Begrenzung von Masse und Volumen auf Mindestmaß Möglichkeit der Wiederverwendung bzw. Verwertung Minimierung der Umweltbelastung Minimierung von gefärlichen bzw. schädlichen Stoffen

13 VIII. Quellenangabe Baumann, G.; Baumgart, M.; Geltinger, A.; Kähler,V.; Lewerenz W.; Schliebner, I.: „Logistische Prozesse“; 13. Auflage, Bildungsverlag Eins, Gehlen 2004, S (stand: , Uhr) (stand: , 20.42 Uhr)

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!


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