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Demokratietheorien 1.

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Präsentation zum Thema: "Demokratietheorien 1."—  Präsentation transkript:

1 Demokratietheorien 1

2 Demokratie (griech. =Volksherrschaft)
Kennzeichen: - die Volkssouveränität (Volk ist oberstes Souverän, übt jedoch nicht direkt die Macht aus) -geregelte Teilhabeverfahren (Wahlen) sichern die Teilhabe des größten Teils der Bevölkerung -repräsentative oder direkte Demokratie (Repräsentation durch Parlamente und Volksvertreter) Demokratie (griech. =Volksherrschaft) 2

3 -Rechtsstaatsprinzip: Grund-und Menschenrechte sind in Verfassungen garantiert und beschränken somit die Ausübung politischer Herrschaft. -horizontale Gewaltenteilung (Exekutive, Judikative, Legislative) sichern die Kontrolle politischer Machtausübung -die sog. Vierte Gewalt (Medien) und Freiheit zu politischem Engagement in Parteien beschränken politische Machtausübung 3

4 Identitätstheorie geht auf politische Philosophie von Jean- Jacques Rousseau ( ) zurück seine Schrift: „du contrat social (1763)“ 4

5 „Wie kann im gesellschaftlichen Zusammenleben Herrschaft von Menschen über Menschen ausgeschlossen und damit die ursprüngliche natürliche Freiheit des einzelnen gesichert werden?“ der gesellschaftliche Wille darf kein anderer sein als der des natürlich freien Menschen es muss Identität zwischen Einzel- und Gemeinwillen bestehen! Volkssouveränität (Souveränität liegt allein beim Volk) ist unteilbar, unveräußerlich und sollte möglichst nicht an Volksvertreter abgegeben werden. Somit lehnt Rousseau Repräsentationsprinzip und Gewaltenteilung (zwei grundlegende Kennzeichen moderner Demokratie!) ab. 5

6 direkte Demokratie, Gesetze sollen also durch Volksabstimmung verabschiedet werden, jedoch nicht durch das Mehrheitsprinzip, sondern durch die Grundlage des Gemeinwillens (volonté générale), der über dem egoistischen Einzelwillen steht (volonté particulières) Kleinräumigkeit, soziokulturelle Homogenität, sozioökonomische Gleichheit der gesellschaftlichen Stellung und bürgerliche Tugend sind Bedingungen für identitäre Demokratie 6

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8 Konkurrenzdemokratisches Modell (liberale angelsächsische Demokratietheorie)
-geht auf die politische Philosophie von John Lockes ( ) zurück -James Madison ( ),John Jay ( ), Alexander Hamilton ( ) „The Federalist Papers (1787/88)“ 8

9 „Der Staat hat im Wesentlichen die Aufgabe, Leben, Freiheit und Eigentum seiner Bürger zu schützen.“
den Liberalen ging es vorerst darum, dass der Staat seine Macht nicht missbraucht, sei es durch Monarchen oder einzelne Gruppen politische Beteiligung der Bürger in Parlamenten und Institutionalisierung der Gewaltenteilung 9

10 Repräsentationssystem
System „checks und balance“, Gewaltenkontrolle und Gewaltenbalance Freiheit der Einzelnen soll durch Gruppenpluralität gesichert werden ob Entscheidungen richtig sind und dem Gemeinwohl dienen, kann man erst im Nachhinein (a posteriori) erkennen 10

11 Institutionalisierung, z.B. Parlament
Entscheidung Institutionalisierung, z.B. Parlament Repräsentanten Konkurrenz Partei 1 Partei 2 Partei 3 Volk 11

12 Pluralismustheorie

13 Pluralismustheorie Pluralismustheorie = Weiterentwicklung der Konkurrenztheorie. Verfechter der Pluralismustheorie plädieren für politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse. → laufen durch Abgeordnete und das Mehrheitsprinzip ab. Minderheiten werden durch die Grundrechte geschützt. Neopluralismus: geht auf Ernst Fraenkel (1898 – 1975) zurück. Weist dem Staat eine herausragende Rolle im Wettstreit der Interessen zu. Aufgabe ist es, die Benachteiligung schwacher, weil allgemeiner Interessen auszugleichen.

14 Neopluralismus Geht auf Ernst Fraenkel (1898 – 1975) zurück.
Weist dem Staat eine herausragende Rolle im Wettstreit der Interessen zu. Aufgabe: Benachteiligung schwacher, weil allgemeiner Interessen auszugleichen.

15 Pluralistische Demokratie nach Ernst Fraenkel

16 Pluralistische Demokratie nach Ernst Fraenkel
Bedarf, damit sie funktionieren kann, nicht nur Verfahrensvorschriften und Spielregeln eines Fair Play, sondern ebenfalls einen allgemein anerkannten Wertekodex, der ein Minimum abstrakter Ideen generellen Charakters enthalten muss. Die pluralistische Demokratie glaubt jedoch nicht, dass diese Ideen in politisch relevanten Fällen ausreichend inhaltlich gefüllt sind, um für die Lösung aktueller politischer Probleme verwendungsfähig zu sein.

17 Pluralistische Demokratie nach Ernst Fraenkel
Pluralismus beruht auf der Hypothese, dass in einer differenzierten Gesellschaft im Bereich der Politik das Gemeinwohl im Nachhinein als das Ergebnis eines delikaten Prozesses der divergierenden Ideen und Interessen der Gruppen und Parteien erreicht werden könne. → die generell akzeptierten, abstrakten Ideen sozialen Verhaltens müssen respektiert und die Rechte und Regeln eines Fair Play müssen beachtet werden.

18 Pluralistische Demokratie nach Ernst Fraenkel
Pluralistische Staatslehre lehnt Identitätstheorie ab; sie sei eine Fiktion. Theoretischer Standpunkt: Identitätslehre lässt Phänomen der differenzierten Gesellschaft unbeachtet. Identitätslehre stehe im Widerspruch zu den Grundprinzipien einer repräsentativen Demokratie.

19 Demokratiemodell des Grundgesetzes
Baut auf Theorie der Konkurrenzdemokratie auf. Zwei – Kammer – Parlament zentrale Rolle. → alle anderen höchsten Staatsorgane werden von ihm gewählt. Deutschland gilt als repräsentative Demokratie mit parlamentarischem Regierungssystem. Grundgesetz ist die Lehre aus den Fehlern der Weimarer Reichsverfassung. Wichtige Änderung betraf die Befugnisse des Präsidenten:

20 Demokratiemodell des Grundgesetzes
Grundgesetz entmachtete den Präsidenten weitgehend. → nahm ihm Einfluss auf Regierungsbildung. Präsident besitzt nur noch repräsentative Aufgaben. Position des Kanzlers wurde vom parlamentarischen Rat gestärkt. Parlament hat nicht mehr die Möglichkeit, einzelne Mitglieder aus der Regierung „herauszuschießen“.

21 Demokratiemodell des Grundgesetzes
→ Diese werden allein vom Kanzler ausgesucht. → bedürfen weder der Bestätigung des Parlaments noch können sie vom Bundestag einzeln abgewählt werden. Misstrauensvotum durch „konstruktives Misstrauensvotum“ ersetzt. Durch „Ewigkeitsklausel“ wird der „Kern“ der Verfassung geschützt. → Art. 1 und Art. 20. Die Grundsätze dieser Artikel dürfen auch durch Mehrheitsbeschlüsse nicht abgeschafft oder verändert werden.

22 Wehrhafte Demokratie „Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit.“ oder „Keine Toleranz gegenüber denjenigen, die selber intolerant sind.“ Staat ist nicht nur berechtigt, gegen rechtswidrige Angriffe auf die Verfassung vorzugehen, sondern hat ebenfalls die Möglichkeit, Bestrebungen abzuwehren, die auf „legalem“ Wege durch Übernahme der Regierungsgewalt die Verfassung in ihren Grundsätzen ändern oder außer Kraft setzen wollen. Es gilt:

23 Wehrhafte Demokratie Parteien, die die freiheitlich – demokratische Grundordnung abschaffen wollen, können durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Bürgern, die ihre Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitlich – demokratische Grundordnung missbrauchen, können diese Rechte aberkannt werden. Die Beamten, Richter und Angestellten des öffentlichen Dienstes dürfen nicht Gegner der Grundlagen der Verfassung sein.

24 Rechtsstaat Prinzip der Rechtsstaatlichkeit = bedeutenster Pfeiler der freiheitlich – demokratischen Grundordnung Merkmale: Rechtssicherheit Rechtsgleichheit Rechtsschutz Bindung der Gesetzgebung an das Grundgesetz Rechtsweggarantie

25 Rechtsstaat Unabhängigkeit der Richter

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27 Was versteht man unter einem Rechtsstaat?
Staat, in dem die Rechte jedes Bürgers, insbesondere die Grund- und Menschenrechte, gewährleistet sind. Die Bürger können sich frei und sicher fühlen → können sich darauf verlassen, dass sich die Regierung, jede staatliche Behörde und Polizei bei ihrem Handeln und ihren Entscheidungen an die bestehenden Gesetze halten. → Keine Willkür oder diktatorische Mittel. Gesetze müssen auf demokratische Weise entstanden sein.

28 Was versteht man unter einem Rechtsstaat?
→ müssen vom Volk selbst oder durch ein vom Volk frei gewähltes Parlament mehrheitlich beschlossen sein. → Mehrheitswille des Volkes wurde verwirklicht. Die Mehrheit darf in einem Rechtsstaat jedoch nicht alles! → Gesetze wurden zwar mehrheitlich beschlossen, dürfen allerdings der Minderheit nicht bestimmte Grundrechte nehmen. Grundrecht zieht also Grenzen für den Mehrheitswillen.

29 Grenzen und Probleme des Rechtsstaates
Reine Rechtsgleichheit gewährt noch keinerlei soziale Gleichheit. Rechtsstaatliche Garantien sind wirkungslos, wenn Menschen aufgrund ihrer schlechten sozialen Situation nicht in der Lage sind, ihre rechte wahrzunehmen. → Rechtsstaat wird durch Sozialstaatsprinzip ergänzt. Rechtsstaatsprinzip = immer stärkere Verrechtlichung des privaten, öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens.

30 Grenzen und Probleme des Rechtsstaats
→ um Rechtssicherheit zu gewährleisten, werden immer mehr und detailliertere Rechtsvorschriften erlassen und vor Gericht geltend gemacht. → führt zu Unübersichtlichkeit und Inflexibilität des gesellschaftlichen Lebens. Komplexere Vorhaben werden oft jahrelang durch Rechtsstreitigkeiten in sämtlichen Instanzen blockiert. Politische Auseinandersetzungen werden meist auf juristischer Ebene ausgetragen.

31 Grenzen und Probleme des Rechtsstaats
→ Entscheidungen werden schwerfälliger oder inkonsequent.

32 Sozialstaat -Lebensbedingungen schaffen, die sozialer Gerechtigkeit entsprechen -Prinzipien: Fürsorgeanspruch im Falle verschuldeter oder unverschuldeter Bedürftigkeit (Sozialhilfe) Rechte der sozialen Teilhabe (Koalitionsfreiheit) Berücksichtigung sozialer Belange (Wohnungsbaupolitik, Steuerpolitik) Daseinsvorsorge zugunsten d. Einzelnen (Schulbildung, Gesundheitsvorsorge) Pflichtversicherung (Altersvorsorge, Pflegebedürftigkeit) 32

33 -Problem am Beispiel Deutschland: Festgelegt ist, dass es soziale Absicherung geben muss, jedoch nicht worin diese Sozialleistungen bestehen und wie hoch sie sein müssen 33


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