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1 Gebietsreform Bündner Vereinigung für Raumentwicklung 15. März 2013, Davos Barbara Janom Steiner, Regierungsrätin, Vorsteherin Departement für Finanzen.

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1 1 Gebietsreform Bündner Vereinigung für Raumentwicklung 15. März 2013, Davos Barbara Janom Steiner, Regierungsrätin, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden

2 2 Wo stehen wir? Wohin gehen wir? Gebietsreform Vernehmlassungsvorlage zur Anschlussgesetzgebung Weitere Umsetzungsvorlagen Teil IBarbara Janom Steiner Teil IIThomas Kollegger

3 3 Gebietsreform Teil I: Wo stehen wir? Wohin gehen wir?

4 4 1960 er Jahre: frühe Regionalisierungs-Bestrebungen in der Schweiz 1961 Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung (ORL) an der ETH. 1965–1973 mit der Vorbereitung der Schweizerischen Landesplanung beauftragt 1973 KRG 1974 GG (Regionalverband als Mehrzweckverband) 1979 RPG 1969 Bericht der Regionalplanungsgruppe (Vorläuferin BVR) zu Abgrenzung und Organisation der Regionen (Aspekt der Planungsregionen) Gebietsreform Regionalisierung im Kanton Graubünden I

5 5 Bonny-Beschluss/Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG); Entwicklungskonzepte Vor KV-Totalrevision 2003: 15 Regionalorganisationen, z.T. privatrechtlich organisiert KV 2003 und GG: öffentlich-rechtliche Regionalverbände Art. 69 KV: Die Gemeinden schliessen sich für die Erfüllung regionaler Aufgaben zu RV zusammen. Sie sind so abzugrenzen, dass sie ihre Aufgaben zweckmässig und wirtschaftlich erfüllen können. Bericht ERFA-Regio 2004: Regionalverbände im Kanton Graubünden Ab 2008: Umsetzung NRP ("Wertschöpfung, Unternehmertum, Innovationen") Seit 2012: 14 Regionalverbände (neuer Regionalverband Bündner Herrschaft/Fünf Dörfer) Gebietsreform Regionalisierung im Kanton Graubünden II

6 6 Gebietsreform

7 7 Stärkung der Leistungsfähigkeit und Selbständigkeit der Gemeinden Abbau der Überstrukturierung durch grundlegende Vereinfachung der staatlichen Strukturen Bereinigung der mittleren Ebene mit den heutigen Kreisen, Bezirken und Regionalverbänden Erhöhung der Transparenz und Rechtssicherheit durch Vereinfachung der regionalen Strukturen Gebietsreform Unterteilung der Reform in: - Gemeindereform (Gemeinden und interkommunale Zusammenarbeit) und - Gebietsreform (Kreise, Bezirke und Regionalverbände) Unterschiedliche Umsetzungsstrategien Reformziele Umsetzungsstrategien

8 8 Strategische Absichten der Regierung wurden im Februar 2011 klar bestätigt: - Gemeindereform nach dem Prinzip Bottom-up Mittelfristige Reduktion der Anzahl Gemeinden auf 50 bis 100, langfristig auf < 50 - Gebietsreform mit den drei Ebenen Kanton, Regionen und Gemeinden Verankerung in der Verfassung Etappierte Diskussion, Beschlussfassung und Umsetzung Gebietsreform

9 9 Ursprg. Vorstellungen der Regierung in Bezug auf Gebietsreform - 5 - 8 Regionen - Beschränkte Rechts- und Handlungsfähigkeit - Keine Gesetzgebungs- und keine Steuerhoheit Lösungsvorschlag Die Regionen GR: Regionen Nordbünden, Mittelbünden/regioViamala, Moesano, Prättigau/Davos, Nationalparkregion, Oberengadin/Bergell/Valposchiavo, Surselva Gebietsreform

10 10 Botschaft Gebietsreform Gebietsreform

11 11 Beratung Gebietsreform durch den Grossen Rat (Landsession Samnaun) Diverse Anträge: - Regionen als Wahlkreise: mit 92 zu 19 abgelehnt - 8 Regionen: mit 105 zu 8 Stimmen abgelehnt - Bezeichnung Region "Engiadina Bassa/Val Müstair" (anstelle "Inn"): 109:0 Schlussabstimmung: 93 zu 4; Abschreibung KJS-Auftrag (Optimierung Bezirksgerichte): 96 zu 0 Gebietsreform

12 12 Abstimmung vom 23. September 2012 Mit 31788 : 9410 Stimmen sagt das Bündner Stimmvolk klar Ja. Zustimmung in allen Regionen Gebietsreform

13 13 Rechtsnatur der Regionen (aufgrund KV-Revision) Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechts (analog Regionalverbände) organisatorische Ausgestaltung v.a. in Bezug auf die Organe wird im Rahmen der Anschlussgesetzgebung diskutiert. Gebietsreform

14 14 Kreise Aufhebung der Kreise als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigenen Organen Auflösungszeitpunkt: Inkrafttreten der Einteilung des Kantons in Regionen. Ausnahme: Auflösung der Kreise mit von den Gemeinden übertragenen Aufgaben zwei Jahre später. Weiterhin Wahlsprengel für den Grossen Rat (Ablehnung der Proporzinitiative am 3.3.2013) Gebietsreform

15 15 Bezirke heute Gebietsreform

16 16 Regionalverbände heute Gebietsreform 14 Regionalverbände

17 17 Kreise heute Gebietsreform 39 Kreise

18 18 Gebietsreform 11 Regionen neu:

19 19 Zeitliche Umsetzung Gebietsreform

20 20 Bereinigung der Strukturen auf der mittleren Ebene Gebietsreform

21 21 Anschlussgesetzgebung Leitplanke: Regionen sind Erfüllungsgehilfen der Gemeinden, enge Anbindung an Gemeinden Zeitplan: Regionen sollen ab 2015 operativ sein können (Abstimmung mit FA-Reform) Inhalt: Zuteilung der Gemeinden (Einteilungserlass), Organisatorische Ausgestaltung (Organe, Modalitäten der Aufgabenübertragungen), formelle Anpassungen in zahlreichen Erlassen, Übergangsbestimmungen Hinweise: überregionale Aufgabenerfüllung, möglichst Verhindern von neuen Zweckverbänden, was geschieht mit Regionalverbänden, die alle Aufgaben übertragen haben? Gebietsreform

22 22 Wegmarken auf der weiteren Reise Raumkonzept Schweiz als Orientierungshilfe steht; tripartites Team soll die Zusammenarbeit zwischen den Metropolitan- und Handlungsräumen fördern, die Agglomerationspolitik weiterentwickeln und die Gesamtstrategie für den ländlichen Raum erarbeiten Funktionale Räume und Politik: Spannungsfeld Abgrenzungsfragen in Bezug auf Zuständigkeit (Bund, Kanton, Gemeinden; vgl. Zweitwohnungsinitiative), aber auch in Bezug auf funktionale Räume Zentral ist und bleibt: Koordinationspflicht (vgl. Art. 2 und 7 RPG) Art. 15 Abs. 3 RPG (Abstimmung vom 3.3.2013): Lage und Grösse der Bauzonen sind über die Gemeindegrenzen hinaus abzustimmen; dabei sind die Ziele und Grundsätze der Raumplanung zu befolgen. Weitere Schritte in der Gemeindereform sind mitbestimmend Gebietsreform

23 23 Gebietsreform Teil II: Vernehmlassung Anschlussgesetzgebung

24 24 Schwerpunkte der Anschlussgesetzgebung Einteilung der Regionen Organisatorische Ausgestaltung der Regionen Regionale Aufgaben/ Aufgabenübertragung Region und Regionalgerichte Auswirkungen/ Übergangsfragen Gebietsreform

25 25 Einteilung der Regionen KV- Revision vom 23.9.2012 bestimmte 11 Regionen Ausgangspunkt: Einteilung der Gemeinden zu 11 Bezirken. Anpassungen dort, wo klare Willenskundgaben der Gemeinden vorliegen (Mutten, Trin, Haldenstein) Grosser Rat nimmt Zuteilung vor- in Kenntnis der Willensäusserungen der Gemeinden Gebietsreform

26 26 Organisatorische Ausgestaltung der Regionen Öffentlich-rechtliche Körperschaften (mit Statuten) Organe: Gesamtheit der stimmberechtigten RegionseinwohnerInnen Präsidentenkonferenz (PK) mit Stimmengewichtung Regionsausschuss (aus PK bestimmt) als Verwaltungsbehörde GPK Politische Rechte Gebietsreform

27 27 Regionale Aufgaben/ Aufgabenübertragungen Regionale Aufgaben sind Aufgaben, die in den Regionsstatuten als solche verankert sind und von den Gemeinden (ganz oder teilweise) übertragen werden. Regionale Aufgaben können auch von der kantonalen Spezialgesetzgebung den Regionen zugewiesen werden (z.B. Richtplanung, Berufsbeistandschaften). Formen der Übertragung (Vertrag, Erlass) und Regelung der Rücknahme Zusammenarbeit mit anderen Regionen Gebietsreform

28 28 Regionen und Regionalgerichte Regionalgerichte sind untere kantonale Gerichte (Wählbarkeitsvoraussetzungen analog KGer/VGer) Berührungspunkte sind rein territorialer Natur Bestellung der RichterInnen nach dem bisherigen System Bezirksgerichte bis Ende 2016 mit ihrer heutigen Bezeichnung und für den heutigen Sprengel zuständig. Bezeichnung "Regionalgericht" erst ab 2017 Gebietsreform

29 29 Auswirkungen/ Übergangsfragen Archive Immobilien, Mobilien, Arbeitsmittel der Kreise Auflösung Regionalverbände, wenn Aufgabenübertragungen erfolgt (d.h. auch vor Ende 2016 möglich) Rechnungsabnahme Regionalverbände Umsetzungshilfen für die Regionen (Musterstatuten, Musterleistungsvereinbarung) Gebietsreform

30 30 Fahrplan Gebietsreform März 2013 Eröffnung Vernehmlassung (Frist 3 Monate) Anfangs 2014Verabschiedung Botschaft Regierung April 2014Grosser Rat Bis 12.2014Verabschiedung Statuten der Regionen 1. Jan. 2015/2017Inkraftsetzung

31 31 Weitere Umsetzungsvorlagen Gebietsreform -Notariatsgesetz (Vernehmlassung bis 15.4.2013) -Lotteriegesetz (Vernehmlassung wird nächstens eröffnet) -Weitere (EGzSchKG...)


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