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Das Schweizerische Lebensmittelrecht Weiterbildung Honig VDRB LBBZ Plantahof Landquart 24.3.2007 Dr. Daniel Imhof Kantonschemiker.

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1 Das Schweizerische Lebensmittelrecht Weiterbildung Honig VDRB LBBZ Plantahof Landquart Dr. Daniel Imhof Kantonschemiker

2 Inhalt Überblick schweizerisches Lebensmittelrecht Vollzugsstrukturen
Gesundheitsschutz Täuschungsschutz für Imker relevante Rechtserlässe Schlussfolgerungen

3 Eingliederung des Lebensmittelrechts
Völkerrecht Bundesrecht Kantonsrecht Gemeinderecht Personenrecht (OR) bilaterale Verträge (z.B. mit EG) Verfassung Gesetze Verordnungen Weisungen (Auslegungen)

4 Entwicklung des Schweizerischen Lebensmittelrechts
1864 erstes Lebensmittelgesetz im Kanton Glarus 1897 Bundesverfassung (Art. 69 bis) als Basis für ein eidg. Lebensmittelgesetz 1905 erstes Lebensmittelgesetz (In-Kraft-Setzung 1909) aktuelles Lebensmittelgesetz (In-Kraft-Setzung 1995) (Abschaffung von materiellen Bestimmungen auf kantonaler Ebene) 2006 Neustrukturierung des Verordnungsrecht / Anpassung an EG-Recht neues (EG-kompatibles) Lebensmittelgesetz (AP 2011)

5 Auftrag aus Bundesverfassung

6 Auftrag aus Bundesverfassung

7 2006/11 Neustrukturierung des Schweizerischen Lebensmittelrechts
Angleichung des Schweizer Rechtes im Bereich Lebensmittel an das EG Recht mit dem Ziel eine Äquivalenz im Bereich Lebensmittel tierischer Herkunft zu erreichen. Erleichterte Exporte in die EU. Mit dem Beschluss 1/2006 wurde auch die Äquivalenz für das Produkt Honig beschlossen.

8 Prinzipien des EG-Rechts und deren Umsetzung in der Schweiz
A Selbstkontrolle / Eigenverantwortung LMG Art. 23 & LGV Art. 49 B Rückverfolgbarkeit C Farm to Fork Prinzip D Vorsorgeprinzip Aus der Botschaft zum LMG: „Das Gesetz spricht begrifflich von „gefährden können“. Damit soll bereits die Möglichkeit von Gefährdung erfasst werden. Mit dem Schutz vor „Gesundheitsgefährdung“ wird die Zielsetzung erweitert gegenüber dem Schutz vor „Schädigung“. Das heisst, dass bereits das Risiko einer Schädigung ausgeschlossen werden soll“.

9 Umstrukturierung Verordnungsrecht 2006
LMG LMG BR LMV LGV Tierische Lm Speiseöl Speziallm. Wasser Letztes jahr wurde das LMR an das EU-Hygienerecht angepasst. Wenn Sie es nicht gemerkt haben, ist das auch nicht so schlimm. Denn die nächste Änderung ist bereits wieder erfolgt. Hygiene - VO LKV FIV EDI HyV, ...

10 Prinzipien des EG-Rechts: Anforderungen an die Behörden
nationaler Kontrollplan regelmässige und risikobasierte Kontrollen Bewilligungsinspektion Revision Hygieneverordnung (auf ) Revision THG

11 Inhalt Überblick schweizerisches Lebensmittelrecht Vollzugsstrukturen
Gesundheitsschutz Täuschungsschutz für Imker relevante Rechtserlässe Schlussfolgerungen

12 Vollzugsstrukturen Bund Einfuhr, Durchfuhr, Ausfuhr Aufsicht und Koordination Kantone vollziehen das Lebensmittelgesetz der Kantonschemiker leitet die Lebensmittelkontrolle (ausser Schlachtung und Tierhaltung)

13 Vollzugsstrukturen im Kanton Graubünden
Kantonschemiker Lebensmittelinspektoren Lebensmittelkontrolleure Labormitarbeitende

14 Befugnisse / Pflichten bei Kontrollen
(LMG Art. 24 und 25 bzw. EG 882/2004 Art. 8 – 11) Zutritt bei der Inspektion Einsicht in Papiere (Lieferscheine, Rezepturen, Spezifikationen) Probenahme dokumentierte Verfahren schriftlicher Kontrollbericht

15 Vorgehen im Vollzug Lebensmittelkontrolle Probenerhebung Inspektion
analytische Untersuchung Einverlangen des Nachweises der Selbstkontrolle Einleiten von Massnahmen

16 Vorgehen im Vollzug Einleiten von Massnahmen Untersuchungsbericht
Beanstandung Verfügung Strafanzeige

17 Verwaltungsmassnahmen
Grundsätzlich ist die Lebensmittelkontrolle gebührenfrei Aufwändungen, welche zu einer Beanstandung führen, werden in Rechnung gestellt Behebung der Mängel mit Terminangaben werden im Inspektionsbericht verfügt bei groben Verstössen erfolgt Strafanzeige an das Departement schwerwiegende Mängel können ein Verkaufsverbot zur Folge haben

18 Inhalt Überblick schweizerisches Lebensmittelrecht Vollzugsstrukturen
Gesundheitsschutz Täuschungsschutz für Imker relevante Rechtserlässe Schlussfolgerungen

19 Zweck des Lebensmittelgesetzes
Gesundheitsschutz hygienischer Umgang mit Lm sicherstellen Täuschungsschutz Das Lebensmittelgesetz gilt nicht für Lebensmittel für Eigengebrauch

20 Gesundheitsschutz Bakterien /Toxine: Honig ist ein rohes, tierisches Lebensmittel (z.B. Clostridium Botulinum*) toxische Inhaltsstoffe in Rhododendren** und Azaleen** (Di- und Triterpene) Festkörper: partikuläre Bestandteile (Wachs-, Schmutz- und Insektenteile) Antibiotika: Chloramphenicol, Streptomycin *Bei Babys im 1. Lebensjahr: Sporen können sich im Darm ansiedeln (noch nicht so gefestigt wie beim Erwachsenen) und dort zu keimen beginnen. Führt zu Muskellähmung und Atemstillstand (Botulinumtoxin). - - Säuglingsbotulismus ist in D und CH sehr selten. - In den USA: häufigste Form des Botulismus. Es gibt noch keine Erklärung. **In Mitteleuropa: kein reiner Honig aus diesen Pflanzen: Hier keine Gefahr. Aus der Türkei sind Vergiftungen bekannt geworden. Auch aus der Geschichte ist bekannt, dass die Soldaten des röm. Konsuls Pompejus 67 v.Chr. nach dem Genuss solchen Honigs kampfunfähig waren und besiegt wurden.

21 Gesundheitsschutz: Wahrgenommene Risiken
mikrobielle Kontaminationen Soforteffekt leicht diagosizierbar leicht rückverfolgbar Schuldfrage relativ leicht zu beantworten Schweiz: jährlich ca. 20’000 Erkrankungen, wenige Todesfälle chemische Intoxikationen keine relevante akute Toxizität chronische Toxizität: unterschätzt? Wenn einmal entdeckt, wohl Millionen von Opfern und nur langfristig sanierbar

22 Gesundheitsschutz: Chemische Intoxikationen
Pflanzen- und Lmschutz 50 ug/Tag 1% toxikologisch weitgehend unbekannt Lebensmittel- inhaltsstoffe Umwelt- 50 ug/Tag chemikalien 100 ug/Tag <1%? 2% Lebensmittel- verpackung 5-10 mg/Tag 96%

23 Chemische Intoxikationen
Wieviel Kunststoffverpackung wird verzehrt? Annahme: Konsum von 2 kg Lebensmittel aus Kunststoffverpackungen pro Tag Gesetzliche Limiten: 60 mg/kg Globalmigration unbekannter Zusammensetzung Berechnung: 120 mg GM pro Tag x 365 = 43.8 g Fazit: z.B. eine 1.5 Liter PET-Flasche als „Lebensmittelzutat“ pro Jahr gesetzlich erlaubt!

24 Paradichlorbenzol zur Bekämpfung von Wachsmotten

25 Rückstände von Streptomycin
Belastung von Honigen aus der Grenzzone zum Vorarlberg In Österreich ist der Einsatz von Streptomycin zur Bekämpfung des Feuerbrandes erlaubt. In der Schweiz nicht. 2005 nur 1 Honig im Spurenbereich belastet. 2006 alle untersuchten Honige waren unbelastet.

26 Inhalt Überblick schweizerisches Lebensmittelrecht Vollzugsstrukturen
Gesundheitsschutz Täuschungsschutz für Imker relevante Rechtserlässe Schlussfolgerungen

27 Zweck des Lebensmittelgesetzes
Gesundheitsschutz hygienischer Umgang mit Lm sicherstellen Täuschungsschutz Das Lebensmittelgesetz gilt nicht für Lebensmittel für Eigengebrauch

28 Täuschungsschutz alle Angaben müssen den Tatsachen entsprechen keine falschen Vorstellungen beim Konsumenten wecken bzgl. Beschaffenheit, Haltbarkeit, Herkunft, Wirkungen, Wert, etc. Tipp: „nicht vorbelastete Personen fragen“ Klassische Täuschungen: Milchwässerung Aufzuckerung von Honig

29 Täuschung bzgl. Anpreisungen
Heilanpreisungen sind verboten ...Honig wird seit alters her als Heilmittel bei Erkältungen und Verletzungen eingesetzt. Neue Forschungen belegen jetzt die Wirksamkeit dieser süssen Medizin... ...67 Prozent der Erkälteten bevorzugen Hausmittel wie beispielsweise Honig, um die lästigen Symptome in den Griff zu bekommen. Doch nicht nur bei Erkältungen wird Honig als Heilmittel benutzt. Auch als Mittel zur Wundbehandlung wird Honig von alters her eingesetzt, besonders bei schlecht heilenden, eitrigen Wunden... Bei Babys im 1. Lebensjahr: Sporen können sich im Darm ansiedeln (noch nicht so gefestigt wie beim Erwachsenen) und dort zu keimen beginnnen. - Säuglingsbotulismus ist in D und CH sehr selten. - In den USA: häufigste Form des Botulismus. Es gibt noch keine Erklärung.

30 Täuschung bzgl. Herkunftsangaben
Apéro Champagner, ungarischer Salami im Blätterteig Vorspeise Parmaschinken Hauptmenü US-Beef, Basmati-Reis Käseplatte Appenzeller, Allgäuer Emmentaler, dänischer Tilsiter Dessert Appenzeller Biberli Havana Auch im Bereich Lebensmittel: Man achte einmal bewusst auf solche Bezeichnungen. Man wird sehen: es wimmelt davon.

31 Täuschung bzgl. Herkunftsangaben
- Land - Region Imker Label

32 Täuschung bzgl. Wert Die Begriffe „biologisch“ und „ökologisch“ dürfen nur verwendet werden, wenn nach der Bio-Verordnung produziert wird (siehe auch: VO über die biolog. Landwirtschaft) und diese zertifiziert ist. Auch im Bereich Lebensmittel: Man achte einmal bewusst auf solche Bezeichnungen. Man wird sehen: es wimmelt davon.

33 1 km Räuberei unter Bienen oder die Abhängigkeit der Imker voneinander
20 beprobte Bienenstände höchste Konz.: 45 mg/kg: 900fache überschreitung des TW in 10 der 20 Stände: Rückstände Bei 4 Imkern: über TW weniger als 400m: TW-Ueberschreitungen Sanierungen Zeitliche Staffelung Unsere Untersuchungen: ca. 10‘000.-- Aufwand der Bearbeitung: Gegenseitige SChadenersatzklagen

34 Täuschung bzgl. Hygiene
keine nachteilige Beeinflussung durch Mikroorganismen, Fremdstoffe, o.ä. saubere, in gutem Zustand gehaltene Gefässe, Verpackungen, Räume: sauber, genügend gross, zweckmässig eingerichtet, etc. Lösungsmittel aus lackierter Schleuder

35 Inhalt Überblick schweizerisches Lebensmittelrecht Vollzugsstrukturen
Gesundheitsschutz Täuschungsschutz für Imker relevante Rechtserlässe Schlussfolgerungen

36 Für Imker relevante Rechtserlasse
Lebensmittelgesetz (LMG) Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) Hygieneverordnung (HyV) Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) Fremdstoffe dürfen in Lebensmitteln nur in gesundheitlich unbedenklichen und technisch vermeidbaren Mengen vorhanden sein VO über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH) Bio-VO und VO über die biolog. Landwirtschaft VO über die Primärproduktion Tierseuchengesetz und Tierseuchenverordnung In 1992 a new food legislation passed into law. Roughly it reflects the legislation in the european union. I will pick out the most important points concerning drinking water. First of all, I talk about the some regulations in the basic legal code, the food law. Afterwards I will highlite on three different legal codes that base on the food law and refer to drinking water: - Minimum general quality standards or regulations - regulations on pollutants and other substances - regulations concerning the hygiene (haitschin).

37 Selbstkontrolle die verantwortliche Person sorgt auf allen Verarbeitungsstufen dafür, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden schriftliche Dokumentation (Art. 55 LGV) das bedeutet: gute Herstellungs- und Hygienepraxis Probenahme und Analyse von Proben

38 Definition Gute Hygiene Praxis
Beherrschung aller Stufen des Behandelns von der Gewinnung bis zur Abgabe des Lebensmittels, damit die vorgegebene Qualität erreicht oder zumindest die gesetzlichen Anforderungen erfüllt wird. persönliche Hygiene Produkthygiene Umgebungshygiene

39 Anforderungen an Honig
(VO über Lm tier. Herkunft) Wassergehalt von Honig < 21 % Wassergehalt von Heidehonig < 23 % nicht übermässig erhitzt (SLMB, Kap. 23A) kein fremder Geschmack oder Geruch keine Schäumung oder Gärung keine zu starke Erhitzung, sonst: Backhonig oder Industriehonig

40 Anforderungen an Kennzeichnung
(LGV, Art. 26, Dekl.V, LKV)  Sachbezeichnung  Mindesthaltbarkeit (wenn mehr als 18 Mte: Jahr reicht): mind. haltbar bis ...  Herkunft  Name und Adresse des Produzenten oder Abfüllers  Warenlos  Abfüllgewicht  Hinweise zur sachgemässen Verwendung optional  regionaler, territorialer oder topographischer Name, GUB/GGA  Nährwertkennzeichnung : optional/zwingend zudem  Landessprache  gut lesbar, sichtbar (mind. Arial 7) Warenlos: Gesamtheit von Produktions- oder Verkaufseinheiten eines Lm, das unter praktisch gleichen Umständen erzeugt, hergestellt oder verpackt wurde. Normalerweise muss ein L vorangestellt werden.

41 Mindesthaltbarkeit Änderung vom 15. November 2006
Art. 13 Bst. g LKV wurde aufgehoben und damit muss das Mindesthaltbarkeitsdatum neu auch für Honig angegeben werden. Übergangsregelung: Die Lebensmittel dürfen noch bis zum 31. Dezember 2007 nach bisherigem Recht gekennzeichnet und angepriesen werden. Sie dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden. Lehre: Etikettenbestand: < 1 Jahr! Warenlos: Gesamtheit von Produktions- oder Verkaufseinheiten eines Lm, das unter praktisch gleichen Umständen erzeugt, hergestellt oder verpackt wurde. Normalerweise muss ein L vorangestellt werden.

42 Mindesthaltbarkeitsdatum
(Art. 11 LKV) Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Angabe: «mindestens haltbar bis …», wenn der Tag genannt wird, sonst «mindestens haltbar bis Ende …» Die Datierung ist, soweit erforderlich, durch einen Hinweis auf die Aufbewahrungsbedingungen zu ergänzen. Das Verbrauchsdatum ist das Datum, bis zu welchem ein Lebensmittel zu verbrauchen ist. Nach diesem Datum darf das Lebensmittel nicht mehr als solches an Konsumentinnen oder Konsumenten abgegeben werden. Warenlos: Gesamtheit von Produktions- oder Verkaufseinheiten eines Lm, das unter praktisch gleichen Umständen erzeugt, hergestellt oder verpackt wurde. Normalerweise muss ein L vorangestellt werden.

43 Inhalt Überblick schweizerisches Lebensmittelrecht Vollzugsstrukturen
Gesundheitsschutz Täuschungsschutz für Imker relevante Rechtserlässe Schlussfolgerungen

44 Schlussfolgerungen Die Selbstkontrolle ist zentral
Untersuchungen sollen sich am Risiko orientieren: intelligente Konzepte sind gefragt (Abhängigkeiten beachten) Das Rechts-Karussell dreht sich immer schneller (Übernahme von EG-Recht): keine Vorratshaltung von Etiketten Die KonsumentInnen erwarten viel vom „Naturprodukt“ Honig gute, imkerliche Praxis ist zentral und daher auch die Kontrolle beim Imker Was ist ein Skandal? Am besten mit Eigenschaften charakterisierbar Risiken wie die des Rauchens oder des Strassenverkehrs werden verdrängt. Risiken, die wir nicht beeinflussen können, (Essen, Wohnen, Energieerzeugung) gewichten wir höher. Wir haben mehr Angst vor Pestiziden als vor einer Salmonellenvergiftung. Wir haben mehr Vertrauen in traditionell konservierte Nahrungsmittel als in modern-chemisch konservierte. Bei Freiwilligkeit akzeptieren wir ein 1‘000 mal höheres Risiko! - Hinweis: Fondue Chinoise: Pouletfleisch) Räucherung, Pökelung: unsere Vorfahren sind eben gestorben bevor sie an Krebs erkrankten.- Unsere Wahrnehmung ist verzerrt: Wenn wir selber einen Nutzen haben, dann ist das nicht so schlimm wie wenn ein anderer.. - Dramatische Todesursachen werden in ihrer Bedeutung überschätzt: 1 Toter pro tag während 1000 Tagen ist viel weniger schlimm als 1000 Tote an einem Tag. Bei Alkohol, Nikotin: Lungenkrebs: die vermeidbare Todesursache Nr. a (lange vor Unfällen und Slestmord). Essen: zu viel, zu fett. Zu viel Alkohol. Sonnenlicht!!! Unterscheidung Auto - Fliegen (Auto: wenig beeinflussbar!) Unsichtbare Gefahren ängstigen mehr als Sichtbare: man hat mehr Angst vor Krebs als vor Herzinfarkt. z.B. BSE Natürliche Inhaltsstoffe verdienen unsere Aufmerksamkeit! Sehr oft sehr geringe Sicherheitsabstand! Aus der Dimension der Berichterstattung kann man nicht auf die Dimension der Schäden schliessen! Ist die Alarmierung berechtigt?

45 Aber ich möchte Honig von diesem Jahr!
Ist der Honig von diesem Jahr? Nein, vom letzten Jahr. Dann komm nächstes Jahr!


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