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Fachdienst Bau und Naturschutz

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Präsentation zum Thema: "Fachdienst Bau und Naturschutz"—  Präsentation transkript:

1 Fachdienst Bau und Naturschutz
Prüfung der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr.1 BauGB Präsentation am Uwe Maaßen Fachdienst Bau und Naturschutz

2 Gliederung Voraussetzungen für eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Prüfung der Privilegierung durch die Bauaufsicht 2.1 Erarbeitung von Grundlagen für die Prüfung 2.2 Visualisierung der Prüfschritte 2.3 Prüfkriterien

3 Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn
1. Voraussetzungen für eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist, das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

4 Visualisierung der Prüfschritte Erarbeitung einer Betriebsbeschreibung
2. Prüfung der Privilegierung durch die Bauaufsicht 2.1 Erarbeitung von Grundlagen für die Prüfung Beschreibung der Prüfkriterien und Abstimmung mit dem ALR sowie der Landwirtschaftskammer Visualisierung der Prüfschritte Erarbeitung einer Betriebsbeschreibung Erstellung eines Prüfbogens für die Sachbearbeiter in der Bauaufsicht

5 2. Prüfung der Privilegierung durch die Bauaufsicht 2
2. Prüfung der Privilegierung durch die Bauaufsicht 2.2 Visualisierung der Prüfschritte

6 2. Prüfung der Privilegierung durch die Bauaufsicht 2.3 Prüfkriterien
Vorhaben muss einem landw. Betrieb dienen Prüfung, ob ein landwirtschaftl. Betrieb i. S. § 201 BauGB vorhan- den oder geplant ist Prüfung der dienenden Funktion des Vorhabens Prüfung, ob unmittelbare landw. Bodenertragsnutzung gegeben oder geplant ist Prüfung, ob hinreichende Gewähr für eine nachhaltige Bewirtschaf- tung gegeben ist

7 2. Prüfung der Privilegierung durch die Bauaufsicht 2.3 Prüfkriterien
Eine unmittelbare landwirtschaftliche Bodenertragsnutzung ist insbesondere gegeben bei - Ackerbau - Wiesen- und Weidewirtschaft einschl. Pensionstierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage Prüfung, ob Wiesen- o. Weidewirtschaft auf überwiegend eigener Futtergrundlage erfolgt anhand eines gesonderten Berechnungsbogens

8 2. Prüfung der Privilegierung durch die Bauaufsicht 2.3 Prüfkriterien
Prüfung, ob eine hinreichende Gewähr für eine nachhaltige Bewirtschaftung gegeben ist Ab einer bestehenden Mindestgröße von 5 ha Eigenland und 15 GVE oder von 10 ha Eigenland: Regelvermutung, dass ein landwirt- schaftlicher Betrieb vorhanden ist Sind Mindestgrößen nicht vorhanden: eingehende Prüfung

9 2. Prüfung der Privilegierung durch die Bauaufsicht 2.3 Prüfkriterien
eingehende Prüfung der hinreichenden Gewähr für eine nachhaltige Bewirtschaftung persönl. Eignung des Betriebsinhabers Ernsthaftigkeit und Dauer- haftigkeit des Betriebes Gewinnerzielungs- absicht bei Betriebsneu- gründung: schlüssiges Betriebskonzept Abschluss oder hin- reichende Erfahrung langfristige Sicherung der erforderlichen Nutzflächen objektive Möglichkeit muss gegeben sein nennenswerter Beitrag zur Existenzsicherung ausreichender Anteil eigener Flächen soweit erforderlich: langfristige Sicherung von Pachtflächen

10 2. Prüfung der Privilegierung durch die Bauaufsicht 2.3 Prüfkriterien
Prüfung der dienenden Funktion des Vorhabens Ein vernünftiger Landwirt müsste das Vor- haben mit etwa gleichem Verwendungs- zweck und etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten. Das Vorhaben muss durch die Zuordnung zum konkreten Betrieb auch äußerlich geprägt sein.

11 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!


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