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31.03.2017 (Bauproduktenrichtlinie)/ Bauproduktenverordnung EU 305/2011 Übersicht über die wichtigsten Regelungen Vortrag am 17.04.2013 in Budapest Prof.

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1 (Bauproduktenrichtlinie)/ Bauproduktenverordnung EU 305/2011 Übersicht über die wichtigsten Regelungen Vortrag am in Budapest Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH Niederlassung SLV Hannover

2 aus EU- Verordnung 305/2011

3 Ausnahme: ……….. Schmiede es gilt in Deutschland die Bauregelliste (BRL) als nationale Vorgabe aus EU 305/2011 3

4 Ü CE Ü=national Konformitätserklärungen CE=Europa

5 Anerkennung der SLV Hannover als notifizierte Stelle 1672 für EN

6 für CE-Zertifizierungen
SLV Hannover notifizierte Stelle (1672) für CE-Zertifizierungen BRL B =CE-Zeichen

7 Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
Bildung und Zertifizierung Unternehmenszertifizierung (DVS ZERT e. V.) Personalqualifikation (DVS-Pers ZERT) Aus- und Weiterbildung in der Fügetechnik in ca. 365 DVS-Bildungseinrichtung DVS Zert GmbH wird notifizierte Zertifizierungs-Stelle für alle GSI SLV nach der Bauproduktenverordnung EU 305/2011

8 Ausnahme: Aber auch: aus EU 305/2011 Mehr Rechte und Durchgriffs-
möglichkeiten für die "Marktüberwachungsbehörden„ (Artikel 55 ff). aus EU 305/2011

9 „ Marktüberwachungsbehörde“
Ist für die Marktüberwachung auf dem Staatsgebiet des Mitgliedstaats zuständig. Ziel der Tätigkeiten und Maßnahmen:  Produkte stimmen mit den Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft überein  Produkte stellen keine Gefährdung dar.

10 Die Mitgliedstaaten stellen
- die ordnungsgemäße Durchführung des Systems der CE-Kennzeichnung sicher - leiten bei einer missbräuchlichen Verwendung die angemessenen Schritte ein - sehen auch Sanktionen für Verstöße vor (die bei schweren Verstößen strafrechtlicher Natur sein können) Diese Sanktionen müssen in angemessenem Verhältnis zum Schweregrad des Verstoßes stehen und eine wirksame Abschreckung gegen missbräuchliche Verwendung darstellen.

11 aus EU 305/2011

12 Entwicklung der Stahlbauzulassungen in Deutschland
Vergleich der Normen (alt / neu) DIN 4100: ( ) Seiten Beiblätter 1 und Seiten DIN : Seiten DIN : Seiten DIN : Seiten DIN EN : Seiten DIN EN : (201??) 206 Seiten Entwicklung der Stahlbauzulassungen in Deutschland 12

13 z.Z.10/2011 Wird aber bereits wieder überarbeitet Neuausgabe Ende 201????? DIN EN 13

14 14

15 Aus dem Amtsblatt der Europäischen Union vom 17.12.2010
Geltungs- beginn Koexistens- phase Aus dem Amtsblatt der Europäischen Union vom Festlegung am 23/ vom „Ständigen Ausschuss für das Bauwesen“ in Brüssel Achtung: im Bundesanzeiger am erschienen, konnte aber in Deutschland auf Wunsch eines Auftraggebers bereits ab angewendet werden. Offiziell rechtlich eingeführt ist die EN ab ( in NDS ab ), der Eintrag in die Bauregelliste (BRL) ist Ende 2011 erfolgt 15

16 Ausführung von Schweißarbeiten auf der Baustelle
Dass die Ausführung von geschweißten Bauteilen, Tragwerken und Bauwerken aus Stahl in den genannten Ausführungsklassen nur durch solche Firmen auf der Baustelle erfolgen darf, die entweder über ein Schweißzertifikat nach DIN EN : oder über einen Eignungsnachweis für die Ausführung von Schweißarbeiten in den entsprechenden Ausführungsklassen verfügen. Bei vorwiegend ruhender Bean-spruchung wird für die Ausführungsklasse EXC 1 eine Bescheinigung über die Herstellerqualifikation mindestens der Klasse B nach DIN , für die Ausführungsklasse EXC 2 eine Bescheinigung über die Herstellerqualifikation der Klassen B, C oder D nach DIN in Abhängigkeit von den in DIN zu den Klassen angegebenen Geltungsbereichen und für alle weiteren Ausführungs-klassen eine Bescheinigung über die Herstellerqualifikation der Klasse D nach DIN akzeptiert. Bei nicht vorwiegend ruhender Beanspruchung wird eine Bescheinigung über die Herstellerqualifikation der Klasse E akzeptiert. Ausführung von Schweißarbeiten auf der Baustelle Veröffentlicht in der Musterliste der Technischen Baubestimmungen ( MBO) DIBt-Mitteilungen vom Dezember 2011 16

17 EG-Verordnungen - ohne nationalen Umsetzungsakt unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig, d.h. eine Modifikationen in einzelnen Mitgliedstaaten ist daher nicht möglich - können sich an die Europäische Gemeinschaft selbst, an deren Mitgliedstaaten oder an die Bürger der Mitgliedstaaten richten

18 „Bauprodukt“ Jedes Produkt, das hergestellt wird, um dauerhaft in Bauwerke des Hoch- oder Tiefbaus eingebaut zu werden. und Ebenfalls Bauprodukte sind vorgefertigte Anlagen, die aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden, wie Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos. Auch Produkte der Haustechnik zählen dazu.

19 erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Gemeinschaftsmarkt
„Inverkehrbringen“ erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Gemeinschaftsmarkt (EG-Verordnung 765/08 vom )

20 Hersteller Neu: Herstellerwerk
Jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; Neu: Herstellerwerk kann die eigene Firma sein aber auch Fremdfirmen

21 Neu: Ausführungsklassen EXC
Es gibt zur Zeit die EXC1 bis EXC4 nach denen ein Bauprodukt eingestuft werden muss. Bei einem Bauvorhaben sind unterschiedliche EXC möglich. Beim Bau eines Stadiums kann die Überdachung EXC4 sein, während der Handlauf der Treppen EXC1 ist. Für Stahlbauten sind die EXC-Klassen noch in der EN geregelt, werden aber mit der Überarbeitung der EN in den Eurocode EC3 (EN ) überführt. Dann werden die EXC-Klasse anders bestimmt.

22 Empfohlene Matrix für die Ermittlung der Ausführungsklassen
Tabelle B.3 Empfohlene Matrix für die Ermittlung der Ausführungsklassen Schadensfolge-klassen CC1 CC2 CC3 Bauwerks-kategorien SC1 SC2 Fertigungs-kategorien PC1 EXC1 EXC2 EXC3 EXC3 a) PC2 EXC4 a) EXC4 soll angewendet werden für spezielle Konstruktionen oder Konstruktionen mit extremen Konsequenzen bei einem Konstruktionsversagen entsprechend den nationalen Festlegungen DIN EN Anhang B - Ausführungsklassen Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 22

23 Zuverlässigkeitsklasse RC Schadensfolgeklasse CC
vorwiegend ruhende Beanspruchung EXC-Klasse dynamische RC3 oder CC3 3c RC2 oder CC2 2 3 RC1 oder CC1 1 Produktionskategorien PC1 und PC2 entfallen Zuverlässigkeitsklassen RC3 – RC1 aus EC0 (EN 1990) Zuverlässigkeitsklassen entsprechen auch den Schadensfolgeklassen C:EXC4 nur bei absolut notwendigen Ausnahmefällen Umstellung der EXC-Klassen von EN in den EC3 (EN )

24 Was sind Leistungsmerkmale für das CE-Zeichen ?
Leistungsmerkmale sind Produkteigenschaften, welche durch die wesentlichen Anforderungen der Bauproduktenrichtlinie festgelegt sind. Für Stahl- und Aluminiumbauteile nach EN und -3 sind es folgende: Toleranzen für Maße und Form (EN , Anhang D) Schweißeignung (Verwendung von EN ) Bruchzähigkeit (in J) (nicht für Aluminium) Brandverhalten A 1(Klassifizierung nach EN ) Freisetzung von Cadmium und radioaktiver Strahlung Dauerhaftigkeit (Korrosionsschutz) Tragfähigkeitsmerkmale (Feuerwiderstand, Ermüdung) Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher

25 „Spezielle Prozesse“ Schweiß-, Schraub- und Korrosionsschutzarbeiten
im Anwendungsbereich der EN 1090 (gemäß Definition EN ISO 9000, Pkt ) Schweiß-, Schraub- und Korrosionsschutzarbeiten

26 nach EN 1090-1:2012-02 31.03.2017 Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Duisburg - Niederlassung der GSI mbH

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29 DIN EN : Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher 29

30 Schweißzertifikat nach EN 1090-1 Tab.B1
30 30

31 (Bauproduktenrichtlinie)/ Bauproduktenverordnung EU 305/2011 Übersicht über die wichtigsten Regelungen, Vortrag am in Budapest Prof. Dr.-Ing. G. Kuscher GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH Niederlassung SLV Hannover


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