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Mönning & Georg Rechtsanwälte 1 9. Düsseldorfer Insolvenztage 2007 am 13. und 14. Juni 2007 im Industrieclub e.V. Düsseldorf Qualitätskriterien von Verwaltern.

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1 Mönning & Georg Rechtsanwälte 1 9. Düsseldorfer Insolvenztage 2007 am 13. und 14. Juni 2007 im Industrieclub e.V. Düsseldorf Qualitätskriterien von Verwaltern Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning

2 Mönning & Georg Rechtsanwälte 2 Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen Jahr 2004 40.000 Unternehmensinsolvenzen Jahr 2006 31.300 Unternehmensinsolvenzen

3 Mönning & Georg Rechtsanwälte 3 Entwicklung der Verwalterzahlen 1990 200 Konkursverwalter 20071.900 Insolvenzverwalter

4 Mönning & Georg Rechtsanwälte 4 Die Qualitätsdiskussion ist Folge der zunächst befürchteten und eingetretenen Verwalterschwemme in Verbindung mit rückläufigen Verfahrenszahlen und einer Verlagerung von Zuständigkeiten in andere EU-Staaten bei unverändert ungeregelten Zugangskriterien zum Amt des Insolvenzverwalters

5 Mönning & Georg Rechtsanwälte 5 Qualität und Qualifikation, Begriffsbestimmung 1. Qualitätsgrundsätze - Qualität im Unternehmen und damit auch in der Kanzlei des Insolvenzverwalters wird durch die Führung bestimmt - Maßstab für Qualität ist das Unternehmensziel der ständigen Verbesserung - messbare Qualitätsziele müssen festgelegt werden

6 Mönning & Georg Rechtsanwälte 6 2. Qualitätskriterien - Merkmale, die die Qualität einer Dienstleistung kennzeichnen, leiten sich unmittelbar aus den gesetzlich definierten Verfahrenszielen ab (§ 1 InsO) - je nach Verfahrensziel können Qualitätskriterien voneinander abweichen

7 Mönning & Georg Rechtsanwälte 7 3.Qualitätsmanagement - umfaßt alle Maßnahmen zur Beschreibung, Installation und Weiterentwicklung der einzelnen Funktionsbereiche in einem Unternehmen - Führungsaufgabe des Insolvenzverwalters

8 Mönning & Georg Rechtsanwälte 8 4. Qualitätssicherung - Verfahren, daß die Überprüfung definierter Qualitätskriterien sichert - Qualitätshandbücher, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen

9 Mönning & Georg Rechtsanwälte 9 5. Insolvenzabwicklung und Qualitätsmanagement - nicht von den Verfahrenszielen abzukoppeln - Qualitätsmanagement muß gewährleisten, daß die Verfahrensziele bestmöglich erfüllt werden - Ergebnisse müssen für Beteiligte transparent und nachvollziehbar sein

10 Mönning & Georg Rechtsanwälte 10 6. Qualifikation - Anforderungsprofil des Verwalters wird bestimmt durch fachliche, soziale und persönliche Merkmale

11 Mönning & Georg Rechtsanwälte 11 Qualität für wen? 1. Kundenorientierung im Insolvenzverfahren - oberster Grundsatz im Qualitätsmanagement - Ermittlung und Bewertung von Kundenanforderungen gehören in den Mittelpunkt von Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung

12 Mönning & Georg Rechtsanwälte 12 2. Der Gläubiger als Kunde? - Befriedigungsinteresse der Gläubiger als Zielvorgabe - Maßstäbe der ökonomischen Effizienzjurisprudenz - Marktkonformität der Insolvenzabwicklung

13 Mönning & Georg Rechtsanwälte 13 - Beeinträchtigung der Umsetzung durch divergierende Interessen der Gläubiger und Präjudizierung der Entscheidungen sowie den Zeitfaktor - Rechtsstellung der Gläubiger bestimmt die Interessenlage

14 Mönning & Georg Rechtsanwälte 14 3. Erhaltungsinteresse des Schuldners - Erhaltungsinteresse als legitimes Verfahrensziel bei redlichem Schuldner - Schuldner als nicht unerheblicher Multiplikator für den erfolgreich abwickelnden Insolvenzverwalter

15 Mönning & Georg Rechtsanwälte 15 4. Arbeitsplatzerhaltung: Die Beteiligung der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen - Sicherung von Arbeitsplätzen kein Verfahrensziel - nur mittelbar das Ergebnis einer erfolgreichen übertragenden Sanierung oder Reorganisation

16 Mönning & Georg Rechtsanwälte 16 - Berücksichtigung von Arbeitnehmerinteressen als Baustein im Gesamtsystem von Qualitätskriterien- und von Qualitätsmanagement-Grundsätzen

17 Mönning & Georg Rechtsanwälte 17 5. Das Ordnungsinteresse des Staates - Insolvenzabwicklung erfüllt eine wichtige Ordnungsfunktion - Öffentliche Finanzhilfen als wesentlicher Baustein zur Sicherung der übertragenden Sanierung und Reorganisation

18 Mönning & Georg Rechtsanwälte 18 6. Die Insolvenzgerichte als Auftraggeber? - Austauschverhältnis zwischen dem Insolvenzgericht als Auftraggeber und dem Insolvenzverwalter als Leistungserbringer nur im Eröffnungsverfahren - Kundennutzen aus Sicht des Insolvenzrichters - Sicherung des Marktzuganges durch die (persönliche) Beziehung zwischen Insolvenzverwaltern und Richterinnen und Richtern der Insolvenzgerichte

19 Mönning & Georg Rechtsanwälte 19 Qualifikationsmerkmale des Verwalters und Qualitätskriterien der Insolvenzabwicklung 1. Vorbemerkung - Wandel in der Beurteilung der Ziele und Möglichkeiten des Qualitätsmanagements im Insolvenzverfahren

20 Mönning & Georg Rechtsanwälte 20 - Ausrichtung der Insolvenzabwicklung an den Prinzipien der ökonomischen Effizienzjurisprudenz - beginnende Vorverlagerung der Einflußnahme auf die Auswahlentscheidung

21 Mönning & Georg Rechtsanwälte 21 2. Qualifikationsmerkmale 2.1.Fachliche Qualifikationen - beruflicher Werdegang und der Nachweis theoretischer und praktischer Befähigung an erster Stelle der Beurteilung - Berufserfahrung als wesentlicher Faktor

22 Mönning & Georg Rechtsanwälte 22 2.2.Persönliche Qualifikationen, Soft Skills - menschliche Eigenschaften und Fähigkeiten - Soft Skills als Teilaspekte sozialer Kompetenz - Soft Skills entziehen sich dem moralisch- ethischen Werturteil

23 Mönning & Georg Rechtsanwälte 23 3. Qualitätskriterien der Insolvenzabwicklung - Unabhängigkeit des Verwalters - Objektivität

24 Mönning & Georg Rechtsanwälte 24 3.1.Ausrichtung des Qualitäts- managements - Kriterium der Kundenorientierung fehlt bei Insolvenzabwicklung unter gesetzlichen Bedingungen - ziel- und ergebnisorientierte Ausrichtung

25 Mönning & Georg Rechtsanwälte 25 3.2.Ziel- und ergebnisorientierte Qualitätskriterien 3.2.1. Sicherstellung der Verfahrens- eröffnung - Qualität von Verfahrensabwick- lung mißt sich auch an Eröffnungs- quoten

26 Mönning & Georg Rechtsanwälte 26 3.2.2. Verfahrensdauer - Insolvenzverfahren sind in möglichst kurzer Zeit abzuwickeln

27 Mönning & Georg Rechtsanwälte 27 3.2.3. Vollabwicklung -Die vollständige Abwicklung des Schuldnervermögens ist wesentliche Aufgabe der Insolvenzabwicklung.

28 Mönning & Georg Rechtsanwälte 28 3.2.4. Erfassung und Bewertung - Ergebnis eines Verfahrens und die Abwicklungsleistung wird durch die positive oder negative Abweichung des Ist- Ergebnisses dokumentiert - Vermögensübersicht als Regierungserklärung des Verwalters

29 Mönning & Georg Rechtsanwälte 29 3.2.5. Bestmögliche Verwertung - Art und Weise der Verwertung ist Sache des Insolvenzverwalters

30 Mönning & Georg Rechtsanwälte 30 3.2.6. Fortführung - Fortführung ist geboten, soweit Überschüsse erwirtschaftet oder über eine Ausproduktion die Begrenzung von Masseverbindlichkeiten gesichert werden kann - Fortführungen und/oder Stilllegungen sind betriebswirtschaftlich plausibel und nachvollziehbar zu planen

31 Mönning & Georg Rechtsanwälte 31 3.2.7. Arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Standards - Ergebnis des Verfahrens bestimmen in entscheidendem Maße die sozialverträglichen und zugleich ökonomisch effizienten Betriebsänderungen

32 Mönning & Georg Rechtsanwälte 32 - überdurchschnittliche arbeits- und sozialrechtliche Kenntnisse, Verhandlungsgeschick und Stehvermögen gehören zum Handwerkszeug des Insolvenzverwalters und seiner Mitarbeiter

33 Mönning & Georg Rechtsanwälte 33 3.2.8. Deregulative Abwicklung - Insolvenzplan als Sanierungsinstrument, welches in erster Linie auf Initiative des Insolvenzverwalters zum Einsatz kommt

34 Mönning & Georg Rechtsanwälte 34 3.2.9. Ökonomische Effizienz - Abwicklungsmaßnahmen stehen auf Basis einer Kosten/Nutzen-Analyse auf dem Prüfstand - ökonomischer Einsatz von Massemitteln zur Zielerreichung -nachhaltige Verfolgung offener Forderungen und Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche

35 Mönning & Georg Rechtsanwälte 35 3.2.10. Transparenz - wesentliches Merkmal der Qualität von Insolvenzabwicklung - Art und Weise der Vermittlung ist Sache des Verwalters

36 Mönning & Georg Rechtsanwälte 36 4. Scheinkriterien - make or buy Der Verwalter entscheidet in eigener Verantwortung, ob er Leistungen selbst erbringt oder zukauft Entscheidung ist ausschließlich ergebnisbezogen zu beurteilen, aber Kernkompetenz des Verwalters

37 Mönning & Georg Rechtsanwälte 37 Regionalprinzip Ortsnähe und Ortskenntnis als qualitative Kriterien sind im Zeitalter moderner Kommunikationstechniken und globaler Strukturen überholt

38 Mönning & Georg Rechtsanwälte 38 Büroorganisation/EDV Strukturen müssen geeignet sein, die Anforderungen an das Qualitätsmanagement zu erfüllen – stellen aber keine Garantie für den Erfolg dar

39 Mönning & Georg Rechtsanwälte 39 Vertrauen Kriterium des Vertrauens ist ambivalent und hängt von der Persönlichkeit des Vertrauenden ab

40 Mönning & Georg Rechtsanwälte 40 Belastung Belastung ist im Regelfall nicht prüfbar und hängt im wesentlichen von nicht messbaren Soft Skills ab. Anhand von Fallzahlen und Modellrechnungen kann die Belastung jedenfalls nicht festgemacht werden

41 Mönning & Georg Rechtsanwälte 41 Fazit - Ein ergebnis- und zielorientiertes Qualitätsmanagement ist zwingend. Dabei muß Qualität einzelfallbezogen beurteilt werden. Die Anforderungen differieren von Fall zu Fall. -Qualität allein löst aber nicht das Auswahlproblem.

42 Mönning & Georg Rechtsanwälte 42 9. Düsseldorfer Insolvenztage 2007 am 13. und 14. Juni 2007 im Industrieclub e.V. Düsseldorf Qualitätskriterien von Verwaltern Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning


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