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Die Arbeitsinspektion und ihre gesetzlichen Aufgaben

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Präsentation zum Thema: "Die Arbeitsinspektion und ihre gesetzlichen Aufgaben"—  Präsentation transkript:

1 Die Arbeitsinspektion und ihre gesetzlichen Aufgaben
HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

2 HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

3 Seit 200 Jahren, nach dem Wiener Kongress, ist das Bundesland Salzburg ein Teil Österreichs
Seit 131 Jahren werden die Betriebe des Landes durch ArbeitsinspektorInnen besucht, kontrolliert und beraten. Im Berichtsjahre 1884 wurden im Bundesland Salzburg 17 Betriebe überprüft. HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

4 HR DI Loidl – SVP Forum 2017 – 20.6.2017 Dipl.-Ing. Ferdinand Loidl –
Amtsvorstand Ing. Mag. Dr. Hermann Neureiter – Abteilungsleiter Verwendungsschutz und Stv.-Amtsvorstand HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

5 1884-1885: II. Aufsichtsbezirk (Salzburg, Niederösterreich, Oberösterreich)
Leitung: k.k. Gewerbeinspector Friedrich Muhl Amtssitz: Linz : III. Aufsichtbezirk (Salzburg, Oberösterreich) Leitung: k.k. Gewerbeinspector Regierungsrath A. Schromm ( ) k.k. Gewerbeinspector Dr. Heinrich Vittorelli ( ) HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

6 1902-1903: V. Aufsichtsbezirk (Salzburg, Oberösterreich)
Leitung: k.k. Gewerbeinspector Alois Menzel ( ) Amtssitz: Linz : VII. Aufsichtsbezirk (Salzburg, Oberösterreich) HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

7 1907- 1910: VIII. Aufsichtbezirk (Salzburg, Oberösterreich)
Leitung: k.k. Gewerbeinspector Alois Menzel ( ) k.k. Gewerbeinspector Franz Wurz 1910 Amtssitz: Linz HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

8 Ministerialverordnung R. G. Bl. Nr
Ministerialverordnung R.G.Bl. Nr. 109 des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des Inneren v. 7. Mai 1911: Die Geburtsstunde des Arbeitsinspektorates Salzburg (Das Herzogtum Salzburg wird der IX. Aufsichtsbezirk) HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

9 Die Wirksamkeit des Arbeitsinspektorates Salzburg begann am 1
Die Wirksamkeit des Arbeitsinspektorates Salzburg begann am 1. August Als Leiter wurde der k.k. Gewerbeinspector Ing. Franz Wurz bestellt (Bisheriger Amtsvorstand in Linz). Dienstsiegel des k.k. Gewerbeinspektors von Salzburg, welcher noch im Archiv des Amtes verwahrt wird. HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

10 HR DI Loidl – Salzburg AG – 15.11.2016
: IX. Aufsichtbezirk (Salzburg) Leitung: k.k. Gewerbeinspector Ing. Franz Wurz ( im Militärdienst) Amtssitz: Salzburg, Faberstraße 27 : X. Aufsichtbezirk (Salzburg) Gewerbeinspector Ing. Franz Wurz ( ) Gewerbeinspector Ing. Leo Martius ( ) Gewerbeinspector Dipl.-Ing. Richard Sedlaczek ( ) Amtssitz: Salzburg, Faberstraße 27 (bis 1922), Residenzplatz 1 (ab ) HR DI Loidl – Salzburg AG –

11 1938-1947: Gewerbeaufsichtsamt bzw. Gewerbeinspektion
: Arbeitsinspektorat für den X. Aufsichtsbezirk (Salzburg) Leitung: Dipl.-Ing. Viktor Letsch ( ) Dipl.-Ing. Ernst Kristinus (1964 – 1967) Dipl.-Ing. Julius Triebl (1967 – 1975) Dipl.-Ing. Dr. Peter Semrad (1976 – 2008) Dipl.-Ing. Friedrich Hartl (2008 – 2009; Anm.: prov. Leiter) Dipl.-Ing. Hubert Taxacher (2009 – 2010) Dipl.-Ing. Ferdinand Loidl (2010 – dato; Anm.: Leiter des Arbeitsinspektorates für den 9. Aufsichtsbezirk in Linz in der Zeit von ) Amtssitz: Salzburg, Dreifaltigkeitsgasse 12 ( ), Schießstattstraße 4 (1956 – 1987), Auerspergstraße 69 (1987 – dato) HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

12 Die Arbeitsinspektion ist die zur Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes der Arbeitnehmer/innen und zur Unterstützung und Beratung der Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung des Arbeitnehmerschutzes berufene Behörde. Sie hat durch ihre Tätigkeit dazu beizutragen, dass Gesundheitsschutz und Sicherheit der Arbeitnehmer/innen sichergestellt und durch geeignete Maßnahmen ein wirksamer Arbeitnehmerschutz gewährleistet wird. Zu diesem Zweck hat die Arbeitsinspektion die Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen erforderlichenfalls zu unterstützen und zu beraten sowie die Einhaltung der dem Schutz der Arbeitnehmer/innen dienenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen zu überwachen HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

13 Inbesondere wenn diese betreffen:
I. den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit sowie der Integrität und Würde, II. die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, III. die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen, vor allem auch während der Schwangerschaft und nach der Entbindung, IV. die Beschäftigung besonders schutzbedürftiger Arbeitnehmer/innen (Behinderter), V. die Arbeitszeit, die Ruhepausen und die Ruhezeit, die Arbeitsruhe, die Urlaubsaufzeichnungen und VI. die Heimarbeit. HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

14 Die Organe der Arbeitsinspektion haben Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen zur Erfüllung ihrer Pflichten im Bereich des Arbeitnehmerschutzes anzuhalten und sie hierbei nötigenfalls zu unterstützen und zu beraten. Die Arbeitsinspektion hat die Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen auf Wunsch im Zusammenhang mit der Errichtung und Änderung von Betriebsstätten und Arbeitsstellen sowie sonstigen Maßnahmen, die den Arbeitnehmerschutz berühren, im vorhinein zu beraten. Die Arbeitsinspektionsorgane haben nach Möglichkeit im Rahmen ihres Wirkungsbereiches bei widerstreitenden Interessen zwischen Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen zu vermitteln sowie nötigenfalls zur Wiederherstellung des guten Einvernehmens beizutragen, um so das Vertrauen beider Teile zu gewinnen und zu erhalten. Sie haben bei dieser Tätigkeit auf eine Mitwirkung der Organe der Arbeitnehmerschaft hinzuwirken. HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

15 Zusammenarbeit mit den BR-Organen
Organe der Arbeitsinspektion sind berechtigt, über Einladung des Betriebsrates an Betriebsversammlungen teilzunehmen. Wenn es die Wahrnehmung der in Abs. 1 und 2 angeführten Aufgaben erfordert, haben die Arbeitgeber/innen den Arbeitsinspektionsorganen Gelegenheit zu einer Aussprache mit den Arbeitnehmer/innen einer Betriebsstätte oder einer Arbeitsstelle zu geben. HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

16 Zusammenarbeit mit den Interessensvertretungen
Die Arbeitsinspektion hat bei Durchführung ihrer Aufgaben mit den gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammenzuarbeiten, soweit dies im Interesse des Arbeitnehmerschutzes erforderlich ist. Zu diesem Zweck haben die Arbeitsinspektorate auch in jedem Land mindestens zweimal jährlich in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches Aussprachen mit den Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer abzuhalten. Zu diesen Aussprachen können auch Vertreter/innen der Träger der Unfallversicherung sowie der mit Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes befassten Behörden beigezogen werden. HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

17 HR DI Loidl – SVP Forum 2017 – 20.6.2017 AUFGABEN: Allgem. Kontrollen
Schwerpunktaktionen JAP mit Vernetzung Anzeigen Unfallerhebungen Genehmigungsverhandlungen Beratungen Projektvorbesprechungen Verwaltungsstrafanzeigen Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaften Bescheide der Arbeitsinspektion HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

18 Vorgangsweise bei Übertretungen - § 9 ArbIG
Aufforderung mit Fristen + Rückmeldung Schwerwiegende Übertretung: Strafantrag an die BVB 1. Instanz -> Das Arbeitsinspektorat beantragt eine Strafhöhe Im Verwaltungsstrafverfahren ist das Arbeitsinspektorat Partei HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

19 HR DI Loidl – SVP Forum 2017 – 20.6.2017 Messungen
-> Eigene Messungen ->Durch das Messteam -> Anforderung der ÖSBS -> Anforderung der AUVA HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

20 HR DI Loidl – SVP Forum 2017 – 20.6.2017 Vernehmungen
-> Im Rahmen des Betriebsbesuches Befragung von AN und AG -> Schriftl. Auskünfte von ArbeitgeberInnen HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

21 -> § 10 (1) Arbeitsinspektionsgesetz
Auflagenbeantragung -> § 10 (1) Arbeitsinspektionsgesetz HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

22 HR DI Loidl – SVP Forum 2017 – 20.6.2017 Unmittelbar drohende Gefahr
-> § 10 (3) und (4) Arbeitsinspektionsgesetz -> Untersagung der Beschäftigung von AN -> Stilllegung von Maschinen ->Sonstige Maßnahmen verfügen Mündlich bzw. schriftlich erlassener Bescheid Schriftlicher Bescheid -> Organe der Arbeitnehmerschaft + BVB Bescheidaufhebung: Autom. nach 1 Jahr oder durch BVB HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

23 Verwaltungsverfahren
-> In Verwaltungsverfahren (Genehmigungsverfahren,…) die den ArbeitnehmerInnenschutz berühren ist das Arbeitsinspektorat Partei: -> Möglichkeit der Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht (Eig. Verfahren: Bundesverwaltungsgericht) -> HBM: Möglichkeit der Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

24 HR DI Loidl – SVP Forum 2017 – 20.6.2017 Tätigkeiten 2017 (Stand 19.6)
-> 2187 Kontrollen (Ast + Baustellen) -> 1021 Besichtigungsergebnisse -> 4687 Mängel -> 36 Strafverfahren (Bei 1,65% der Besichtig.) -> 84 Unfallerhebungen -> 411 Genehmigungsverfahren teilgen. HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

25 HR DI Loidl – SVP Forum 2017 – 20.6.2017 Neues im AN-Schutz
Der Verfassungsgerichtshof hat im Erkenntnis E2176/2015 vom zu § 23 ArbIG Folgendes festgestellt: Wenn verantwortliche Beauftragte für Baustellen oder für auswärtige Arbeitsstellen bestellt werden, wird ihre Bestellung wirksam, wenn die v.B.-Meldung bei dem für den Unternehmenssitz zuständigen Arbeitsinspektorat eingelangt ist. HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

26 Neues im AN-Schutz / OIB
OIB- Richtlinien 2015 Nr. 1-6 Seit 1. Juli 2016 in Kraft Wenn die OIB-RL eingehalten sind, hat das Arbeitsinspektorat einer Ausnahme von der Arbeitsstättenverordnung zuzustimmen (falls nur Brandgefahr vorliegt) HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

27 HR DI Loidl – SVP Forum 2017 – 20.6.2017 Neues im AN-Schutz / VB
Der Verfassungsgerichtshof hat im Erkenntnis E2176/2015 vom zu § 23 ArbIG Folgendes festgestellt: Wenn verantwortliche Beauftragte für Baustellen oder für auswärtige Arbeitsstellen bestellt werden, wird ihre Bestellung wirksam, wenn die v.B.-Meldung bei dem für den Unternehmenssitz zuständigen Arbeitsinspektorat eingelangt ist. HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

28 Neues im AN-Schutz / VEMF
Die Verordnung elektromagnetische Felder - VEMF wurde mit BGBl. II Nr. 179/2016 vom 7. Juli 2016 kundgemacht und tritt mit 1. August 2016 in Kraft (Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU über elektromagnetische Felder). Die VEMF gilt für Tätigkeiten, bei denen die ArbeitnehmerInnen einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder (EMF) im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz ausgesetzt sind oder sein könnten HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

29 Wesentliche Inhalte der VEMF sind:
Festlegung von Expositionsgrenzwerten und Auslösewerten Regelungen zu Bewertungen, Berechnungen und Messungen Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von EMF-Expositionen (Arbeitsplatzevaluierung, Maßnahmenprogramm) Information und Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der ArbeitnehmerInnen Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung von EMF-Bereichen HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

30 HR DI Loidl – SVP Forum 2017 – 20.6.2017 Neues im AN-Schutz / VOPST
Die Verordnung optische Strahlung aus 2010 -> natürliche oder künstliche Strahlung (LASER, UV, IR, Sonnenlicht,…) -> Expositionsgrenzwerte -> Bewertungen und Messungen durchf. -> Gefahrenermittlung, Maßnahmenprogramm -> Information -> PSA, Schutzmittel HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

31 HR DI Loidl – SVP Forum 2017 – 20.6.2017 Neues im AN-Schutz / PSA-V
Die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung 2014 -> Grundsätze der Gefahrenverhütung beachten -> Ermittlung und Beurteilung der Gefahren -> Bewertung der PSA (Kann Grenzwert unterschritten werden?) -> Information und Unterweisung -> Absturzsicherungen (jährl. Prüfung) -> Schutzkleidung HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

32 HR DI Loidl – SVP Forum 2017 – 20.6.2017 Aktuelle Schwerpunkte
-> Sicherheit bei Forstbetrieben -> Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz -> Dachdecker- und Zimmereibetriebe HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

33 HR DI Loidl – SVP Forum 2017 – 20.6.2017 Kontrollsystem
-> Unfallratenanalyse in den Abteilungen -> Evaluierung kontrollieren, aktualisieren -> Planung der Arbeitsvorgänge gem. § 7 ASchG / Arbeitsfreigabesysteme -> Sind alle Anlagenteile genehmigt? -> Einbindung PFK, SVP, BR -> Meldung Beinaheunfälle -> Betriebliches Vorschlagswesen HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

34 HR DI Loidl – SVP Forum 2017 – 20.6.2017 Kontrollsystem
-> Verantwortliche Personen nach § 3 Abs. 6 ASchG festgelegt? -> Umsetzung § 17 Arbeitsmittelverordnung (Arbeiten nur an stillstehenden Maschinen) -> PSA vorhanden u. verwendet? -> Unterweisungen durchgeführt? -> Höchstgrenzen der Arbeitszeit eingehalten? -> Baukoordination auf Baustellen umgesetzt? HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

35 HR DI Loidl – SVP Forum 2017 – 20.6.2017 Die SVP
-> Zustimmung BR notwendig -> Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Schutzvorschriften kann an SVP nicht übertragen werden -> AG, BR informieren, beraten u. unterstützen -> In Abstimmung mit dem BR die Interessen vertreten -> Mit PFK zusammenarbeiten -> Kein BR: Verstärkte Einbindung HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

36 Homepage der Arbeitsinspektion
-> 4 Mio Zugriffe / Jahr -> Umfangreiches Datenmaterial, Broschüren -> Kommentierte Rechtsvorschriften HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –

37 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
HR DI Loidl – SVP Forum 2017 –


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