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Schulungsunterlagen der AG RDA

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Präsentation zum Thema: "Schulungsunterlagen der AG RDA"—  Präsentation transkript:

1 Schulungsunterlagen der AG RDA
Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken Schulungsunterlagen der AG RDA AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

2 Modul 5 B Körperschaften und Personen/Familien, die als 1. geistiger Schöpfer angesehen werden RDA-Glossar: Geistiger Schöpfer (im Englischen Original: „Creator“): Eine Person, eine Familie oder eine Körperschaft, die für die Schaffung eines Werks verantwortlich ist. Wörterbuch: Creator: der Schöpfer, der Urheber, der Erschaffer Körperschaft: Eine Organisation oder eine Gruppe von Personen und/oder Organisationen, die durch einen bestimmten Namen identifiziert ist und die als Einheit handelt oder handeln kann. RDA: Sonstige Person, Familie oder Körperschaft, die mit einem Werk in Verbindung steht: Eine Person, eine Familie oder eine Körperschaft, die mit einem Werk in Verbindung steht, aber nicht der geistige Schöpfer ist. Dazu gehören Personen usw., an die Korrespondenz gerichtet ist, Personen usw., die durch eine Festschrift geehrt werden, Regisseure, Kameraleute, fördernde Körperschaften, Produktionsfirmen, Institutionen usw., die eine Ausstellung oder ein Ereignis hosten usw. In der Präsentation: die Körperschaft von der das Werk stammt bzw. die verantwortliche Körperschaft AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

3 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
Entscheidung in 2 Schritten Schritt 1 Stammt das Werk von der Körperschaft? – nach formalen Kriterien Schritt 2 Ist die Körperschaft auch geistiger Schöpfer? – nach inhaltlichen Kriterien Die Körperschaft ist geistiger Schöpfer wenn Schritt 1 und 2 gemeinsam erfüllt sind. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

4 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
Schritt 1: Stammt das Werk von der Körperschaft? KS hat das Werk selbst veröffentlicht KS hat die Veröffentlichung veranlasst Der Inhalts des Werks ist bei der KS entstanden Das Werk stammt bei fR immer von einer Körperschaft, wenn der Titel nur aus einem Gattungsbegriff oder aus einem Gattungsbegriff und der Körperschaft besteht. Im Zweifelsfall stammt das Werk von der Körperschaft! -KS hat das Werk selbst veröffentlicht: KS hat die Funktion des Verlags übernommen. Typische Indizien sind: Impressum, Copyright-Vermerk, Selbstverlag der KS, KS ist Herausgeber oder prominent auf der bevorzugten Informationsquelle genannt -KS hat die Veröffentlichung veranlasst: Typische Indizien sind: KS wird als Hrsg./Auftraggeber bez., prominent auf Infoquelle, im Titel genannt, das Werk wurde in einer monografischen Reihe der KS veröffentlicht -der Inhalt des Werks ist bei der KS entstanden: z.B. ein im Auftrag erstelltes Gutachten, Bestands- oder Museumskataloge Das Werk stammt nicht von der KS: wenn KS nur Sponsor oder Förderer, „in Zusammenarbeit/in Verbindung mit“ weisen darauf hin, dass die KS zwar mitgewirkt hat, aber das Werk nicht von ihr stammt. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

5 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
Schritt 2: Ist die Körperschaft von der das Werk stammt auch geistiger Schöpfer des Werks? Anwendung inhaltlicher Kriterien KS ist geistiger Schöpfer nur in eindeutigen Fällen Im Zweifelsfall KS nur verantwortlich und kann als sonstige KS nach RDA 19.3 behandelt werden Für die Entscheidung, ob die KS geistiger Schöpfer ist, ist es unerheblich, ob der Titel nur aus einem Gattungsbegriff mit oder ohne KS oder einem „spezifischen“ Haupttitel besteht. Der „fette“ Merksatz drückt aus, dass im Gegensatz zur bisherigen Entscheidungsfindung wirklich eine inhaltliche Analyse nach dem im Folgenden beschriebenen Kriterien stattfinden muss. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

6 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
Stammt das Werk von der Körperschaft? Ja Ist die Körperschaft geistiger Schöpfer? Ja - Beziehung mit BZK "Verfasser" Nein - Beziehung mit BZK "Herausgebendes Organ“ in bestimmten Fällen Nein - keine Beziehung zur Körperschaft AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

7 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
Für die Praxis gilt: Jede Publikation auf KS abprüfen Klären ob das Werk von der KS stammt – bei Gattungsbegriff immer Inhalt prüfen Inhaltsverzeichnis Vorwort Text (z.B. Beiträge von mehreren Personen) Zuordnung zu den Kriterien für geistigen Schöpfer prüfen Entscheidung für oder gegen Körperschaft als geistigen Schöpfer treffen AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

8 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
Schritt 2: Ist die Körperschaft von der das Werk stammt auch geistiger Schöpfer des Werks? Das Werk muss unter bestimmte Typen fallen (s. RDA ) Für die Praxis sind besonders 3 Typen relevant Administratives Werk über die Körperschaft Kollektives Gedankengut der Körperschaft Kollektive Aktivität der Körperschaft AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

9 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
Administratives Werk über die Körperschaft Behandelt bestimmte Aspekte der KS Betrifft z. B.: interne Richtlinien, Verfahrensweisen, Finanzen und/oder Aktivitäten, Organisation Verzeichnisse z. B. Mitglieder, Personal Ressourcen aus dem Besitz der Körperschaft z. B. Inventare und Bestandskataloge Die Aspekte können in Kombinationen vorliegen und der Anteil im Werk muss überwiegen Bei Werken gemischten Inhalts ist es wichtig zu prüfen, ob der überwiegende Teil den Aspekten administrativer Natur entspricht. So ist es beispielsweise bei Gemeindeblättern u.ä. häufig der Fall, das Grußworte, Chroniken, Jubiläen u.ä. den größten Anteil ausmachen. In diesen Fällen ist die Körperschaft NICHT als geistiger Schöpfer anzusehen. Aber sie kann nach RDA als sonstige Körperschaft in Beziehung zum Werk gesetzt werden. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

10 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
Administratives Werk über die KS Bestimmte Aspekte der KS z. B. Organisation, Finanzen, Berichte über die KS u. a. PICA RDA Element Erfassung 4000 2.3.2 Haupttitel Adressen, Gremien, Ehrenmitglieder, Satzung, Mitgliederverzeichnis, Institutionenverzeichnis / Arbeitsgemeinschaft für Mittelrheinische Musikgeschichte 2.4 Verantwortlich-keitsangabe 3100 Geistiger Schöpfer !IDN!$BVerfasser$4aut !IDN!Arbeitsgemeinschaft für Mittelrheinische Musikgeschichte [Tb1]$BVerfasser$4aut Anhang I.2.1 Beziehungs- kennzeichnung AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

11 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
Administratives Werk über die KS Bestimmte Aspekte der KS z. B. Organisation, Finanzen, Berichte über die KS u. a. PICA RDA Element Erfassung 4000 2.3.2 Haupttitel Jahresbericht = Annual report / Deutsch-Amerikanische Fulbright-Kommission 2.3.3 Paralleltitel 2.4 Verantwortlich-keitsangabe 3100 Geistiger Schöpfer !IDN!$BVerfasser$4aut !IDN!German American Fulbright Commission [Tb1]$BVerfasser$4aut Anhang I.2.1 Beziehungs- kennzeichnung AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

12 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
Administratives Werk über die KS Bestimmte Aspekte der KS z. B. Organisation, Finanzen, Berichte über die KS u. a. PICA RDA Element Erfassung 4000 2.3.2 Haupttitel Seekarten und Bücher : Katalog / Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Titelzusatz 2.4 Verantwortlich-keitsangabe 3100 Geistiger Schöpfer !IDN!$BVerfasser$4aut !IDN!Deutschland. Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie [Tb1]$BVerfasser$4aut Anhang I.2.1 Beziehungs- kennzeichnung AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

13 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
b) Kollektives Gedankengut der Körperschaft Gibt die Haltung oder Meinung der Körperschaft wieder z. B. Offizielle Stellungnahmen, Empfehlungen, Richtlinien, Gutachten, offene Briefe, Denkschriften, Parteiprogramme  ABER: Befasst sich das Werk hingegen nur mit einem Themengebiet der Körperschaft, so gilt die Körperschaft, von der das Werk stammt, nicht als geistiger Schöpfer. Die ABER-Regelung trifft sehr häufig bei der klassischen monografischen Reihe zu. Eine KS veröffentlicht eine Reihe, die darin enthaltenen Bände, befassen sich mit dem Thema, das in der Körperschaft angesiedelt ist. Z.B. Eine Archäologische Gesellschaft ist Herausgeber einer Schriftenreihe. Die Bände bzw. deren Autoren befassen sich mit archäologischen Themen, aber man befasst sich nicht mit der Archäologischen Gesellschaft als solches (wäre administrativer Natur) und die Publikationen geben auch keine Meinung der Archäologischen Gesellschaft wieder. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

14 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
b) Kollektives Gedankengut der KS Haltung oder Meinung der KS z. B. offizielle Stellungnahmen, Empfehlungen, Richtlinien u. a. PICA RDA Element Erfassung 4000 2.3.2 Haupttitel Pflanzenschutzmaßnahmen im Gemüsebau : Empfehlungen / Rheinland-Pfalz, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz Titelzusatz 2.4 Verantwortlich-keitsangabe 3100 Geistiger Schöpfer !IDN!$BVerfasser$4aut !IDN!Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum [Tb1]$BVerfasser$4aut Anhang I.2.1 Beziehungs- kennzeichnung AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

15 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
b) Kollektives Gedankengut der KS Haltung oder Meinung der KS z. B. offizielle Stellungnahmen, Empfehlungen, Richtlinien u. a. PICA RDA Element Erfassung 4000 2.3.2 Haupttitel Programm der Sozialdemokratischen Partei Österreichs für die Jahre 3100 Geistiger Schöpfer !IDN!$BVerfasser$4aut !IDN!Sozialdemokratische Partei Österreichs [Tb1]$BVerfasser$4aut Anhang I.2.1 Beziehungs- kennzeichnung AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

16 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
c) Kollektive Aktivität der Körperschaft Betrifft Werke, die über die kollektive Aktivität einer Konferenz, Expedition, Messe etc. berichten Die Konferenz, Expedition, Messe etc. muss unter die Definition einer Körperschaft fallen Typus „kollektive Aktivität“ findet i. d. R. keine Anwendung bei fortlaufenden Ressourcen Ausnahme: „Publikationen zu Ereignissen“ (s. Konferenzen und Ad-hoc-Ereignisse) Durch die Festlegung ab der Einführung von RDA, Publikationen zu Konferenzen u.ä. nur noch monografisch zu bearbeiten, fällt die laufende Verzeichnung dieser Publikationen weg in der ZDB. Einzige Ausnahme sind die „Publikationen zu Ereignissen“ (z.B. ein Newsletter zu einem bestimmten Einzelkongress, der während der Tagungszeit regelmäßig erscheint) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

17 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
Monografische Reihen Sind häufig von Körperschaften veranlasst und/oder herausgegeben = Schritt 1: das Werk stammt in der Regel von der Körperschaft Die einzelnen Teile der monografischen Reihe befassen sich mit dem Themengebiet der Körperschaft und nicht mit der Körperschaft selbst ( kein kollektives Gedankengut) = Schritt 2: die Körperschaft ist nicht geistiger Schöpfer AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

18 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
Monografische Reihe: das Werk befasst sich nur mit einem Themengebiet der Körperschaft Erl.: Die Veröffentlichungen geben nicht die Meinung der Bundeszentrale wieder: „Diese Publikation stellt keine Meinungsäußerung der Bundeszentrale für politische Bildung dar. Für die inhaltlichen Aussagen trägt der Autor die Verantwortung“ PICA RDA Element Erfassung 4000 2.3.2 Hauptitel Schriftenreihe / Bundeszentrale für Politische Bildung 3110 19.3 Sonstige Körperschaft !IDN!$BHerausgebendes Organ$4isb !IDN!Bundeszentrale für Politische Bildung [Tb1]$BHerausgebendes Organ$4isb Anhang I.2.2 Beziehungs- kennzeichnung Insbesondere sehr empfohlen bei monografischen Reihen, deren Haupttitel aus einem Gattungsbegriff, ggf. durch formale Attribute erweitert, und ggf. dem Namen der Körperschaft besteht. Ansonsten liegt es im Ermessen des Katalogisierers eine Beziehung zu einer Körperschaft herzustellen, die nicht geistiger Schöpfer des Werkes ist. Bei Haupttiteln mit Gattungsbegriffen wird empfohlen gemäß RDA 19.3 eine Beziehung zur Körperschaft herzustellen. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

19 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
Monografische Reihe: das Werk befasst sich nur mit einem Themengebiet der Körperschaft PICA RDA Element Erfassung 4000 2.3.2 Haupttitel Veröffentlichungen / Geographisches Institut der Universität Graz 2.4 Verantwortlich-keitsangabe 3110 19.3 Sonstige Körperschaft !IDN!$BHerausgebendes Organ$4isb !IDN!Universität Graz. Geographisches Institut [Tb1]$BHerausgebendes Organ$4isb Anhang I.2.2 Beziehungs- kennzeichnung Bei Haupttiteln mit Gattungsbegriffen wird empfohlen gemäß RDA 19.3 eine Beziehung zur Körperschaft herzustellen. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

20 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
Über- und untergeordnete Körperschaften Geistiger Schöpfer: i. d. R. die übergeordnete Körperschaft Wenn die Bedingungen nach für GS erfüllt sind Ausführung: i.d.R. im Auftrag die untergeordnete Körperschaft Ggf. Beziehung nach 19.3 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

21 Über- und untergeordnete Körperschaften (Beispiel)
PICA RDA Element Erfassung 4000 2.3.2 Haupttitel Richtlinie für die Bewirtschaftung des hessischen Staatswaldes : RiBeS / Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ; Herausgeber: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Abteilung Forsten und Naturschutz Titelzusatz 2.4 Verantwortlich-keitsangabe 3100 Geistiger Schöpfer !IDN!Hessen. Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz$BVerfasser$4aut Anhang I.2.1 Beziehungs- kennzeichnung Optional: 3110 19.3 Sonstige Körperschaft !IDN!Hessen. Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Abteilung Forsten und Naturschutz [Tb1]$BHerausgebendes Organ$4isb AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

22 I. Körperschaften als geistige Schöpfer
Zusammenfassung 1 Jede Publikation auf das Vorhandensein einer Körperschaft prüfen Klären ob das Werk von der Körperschaft stammt Bei Gattungsbegriff: immer! Bei Monografischen Reihen: in der Regel! Inhaltlich bestimmen ob die Körperschaft geistiger Schöpfer ist Inhaltsverzeichnis Vorwort Text (z. B. Beiträge von mehreren Personen) Kriterien zur Entscheidung für geistigen Schöpfer anwenden AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

23 Körperschaften als geistige Schöpfer
Zusammenfassung 2 Entscheidung immer in 2 Schritten 1. Verantwortlichkeit – formale Kriterien 2. Geistiger Schöpfer – inhaltliche Kriterien KS ist nur in eindeutigen Fällen geistiger Schöpfer Im Zweifelsfall nur verantwortlich Beziehung zur KS herstellen Vergabe der Beziehungskennzeichnung AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

24 Körperschaften als geistige Schöpfer
Zusammenfassung 3 ZDB-Website: Ablaufplan zum Geistigen Schöpfer RDA-Info-Wiki: Liste der Publikationstypen RDA-Info-Wiki: Liste der Gattungsbegriffe AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

25 II. Personen/Familien als geistige Schöpfer
Ist eine Person oder Familie für die fortlaufende Ressource als Ganzes verantwortlich  Person ist 1. geistiger Schöpfer Anhaltspunkte (RDA ): a) Person ist im Haupttitel genannt b) Person ist der Verlag b) Person gibt persönliche Meinung wieder Aber d): ist in der Ressource eine weitere Person oder eine Körperschaft aufgeführt  dann liegt bei der ersten Person kein geistiger Schöpfer vor! Pica RDA Element Erfassung 3000 Geistiger Schöpfer !IDN!$BVerfasser$4aut Anzeige: !IDN!Ebert, Roger [Tp1]$BVerfasser$4aut AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

26 Beziehungskennzeichnungen und Codes (Anhang I)
Angabe der Beziehungskennzeichnung Erfassung der BZK mit Code in $4 (Ausnahme Begründer) Anzeige der BZK nach Abspeichern in $B Alle BZK und Codes: Arbeitshilfe 17 PICA Element Beziehungskennzeichnung im $B Code im $4 3100 3000 1. geistiger Schöpfer Verfasser (Standardfall) aut 3110 2. u. weitere geistige Schöpfer (Körperschaft) bzw. sonstige Körperschaft Verfasser bzw. Herausgebendes Organ aut bzw. isb Verlag Drucker pbl prt 3010 Sonstige Person Herausgeber edt Chefredakteur pbd Begründer des Werks oth AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

27 Aufnahmen im PICA-Format
Beschreibung 1 0500 Obvz 0501 Text$btxt 0502 Computermedien$bc 0503 Online-Ressource$bcr 1505 $erda 3100 !IDN!Landkreis Erlangen-Höchstadt [Tb1]$BVerfasser$4aut 4000 Sozialatlas Erlangen-Höchstadt : das umfassende Verzeichnis sozialer Einrichtungen für den Landkreis / Landkreis Erlangen-Höchstadt /2014- 4030 Erlangen-Höchstadt : Landkreis 4060 Online-Ressource 4085 =u H=z LF 4201 Gesehen am 3. März 2015 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA

28 Aufnahmen im PICA-Format
Beschreibung 2 0500 Advz 0501 Text$btxt 0502 ohne Hilfsmittel zu benutzen$bn 0503 Band$bnc 1505 $erda 1800 z 3110 !IDN!Ruhr Museum [Tb1]$BHerausgebendes Organ$4isb 4000 Kleine Schriften des Ruhr-Museums (2013)- 4030 Essen : Klartext AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 5B.02: Geistiger Schöpfer | PICA DNB/ZDB | Stand: | CC BY-NC-SA


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