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LERNINHALTE Arbeitsschutzorganisation Unfallversicherung

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Präsentation zum Thema: "LERNINHALTE Arbeitsschutzorganisation Unfallversicherung"—  Präsentation transkript:

1 LERNINHALTE Arbeitsschutzorganisation Unfallversicherung
Beschäftigungsbeschränkungen Notfallorganisation Gefahrstoffe Umgang mit technischen Einrichtungen und Betriebsmitteln Verhaltensregeln Sicherheitskennzeichnung Persönliche Schutzausrüstungen Fahrzeuge Herzlich willkommen zur Unterweisung "Grundregeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit". Sie finden im Lernteil der Unterweisung Informationen zu diesen Grundlagen. In der Präsentation sind Links zu den Unterlagen der Dienstanweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz hinterlegt.

2 Einführung: Ihre Sicherheit und Gesundheit in einer komplexen Arbeitswelt Sicheres Arbeiten durch Unterweisen: Wichtig: Detaillierte Hinweise zu Ihrem Arbeitsplatz gibt Ihnen Ihr Vorgesetzter Befassen Sie sich heute mit Arbeitsschutzorganisation Notfallorganisation Grundregeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sicherheitskennzeichnung Persönlichen Schutzausrüstungen Wir leben in einer immer komplexer werdenden Arbeitswelt. Um sicher und gesund arbeiten zu können, werden Sie von Ihrem Arbeitgeber regelmäßig über sicheres Arbeiten informiert, Sie erhalten so genannte Unterweisungen. Besonders wichtig sind Unterweisungen für Sie, wenn Sie neu an einem Arbeitsplatz oder sogar ganz neu im Betrieb sind. In der heutigen Unterweisung befassen Sie sich mit Grundregeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, mit der Sicherheitsorganisation im Betrieb, dem Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen und dem richtigen Verhalten im Alarmfall. Hinweise auf die konkrete betriebliche Situation und Ihren eigenen Arbeitsplatz müssen von Ihrem Vorgesetzten ergänzt werden und runden eine erfolgreiche Unterweisung ab.

3 Einführung Leitung Mitarbeiter
Verantwortung der Geschäftsführung und der Mitarbeiter im Arbeitsschutz Leitung sorgt für Mitarbeiter ist verpflichtet zu Einhalten der Anweisungen und Schutzmaßnahmen Meldung von erkennbaren Gefahren Unterstützung bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen richtige Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen Beachten von Zutritts- und Aufenthaltsverboten aktives Sicherheits- und Gesundheitsmanagement (siehe Dienstanweisung „Arbeitsschutzorganisation“) sichere Maschinen, Geräte, Arbeitsmittel, Schutzeinrich- tungen und Persönliche Schutz- ausrüstungen (siehe Dienst- anweisungen „Techn. Betriebsanweisungen“, „Per- sönliche Schutzausrüstungen“ Unterweisung der Mitarbeiter (siehe Dienst- anweisung „Unterweisungen“) Im Arbeitsschutz arbeiten Geschäftsführung und die Mitarbeiter Hand in Hand. Die Geschäftsführung hat die Pflicht, sichere Arbeitsplätze zu schaffen. Maschinen und Geräte, Schutzeinrichtungen, Persönliche Schutzausrüstungen usw. müssen die Sicherheitsanforderungen erfüllen. Außerdem müssen die Geschäftsführung bzw. die Führungskräfte ihre Mitarbeiter über mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz und über Maßnahmen zu ihrer Abwehr unterweisen. Sie als Mitarbeiter sind Ihrerseits verpflichtet, die Anweisungen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einzuhalten. Erkennen Sie eine Gefahr, dann müssen Sie sie selbst beseitigen oder, wenn das nicht möglich ist, den zuständigen Stellen bei der AOK melden. Die erste Anlaufstelle ist in der Regel der direkte Vorgesetzte. Sie sind auch verpflichtet, durch Ihr Verhalten am Arbeitsplatz alle festgelegten Schutzmaßnahmen einzuhalten und den Arbeitgeber bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, Einrichtungen, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe nur bestimmungsgemäß; zu benutzen und angeordnete Zutritts- und Aufenthaltsverbote zu beachten. Im Arbeitsschutz arbeiten je nach Größe Ihres Unternehmens viele Personen zusammen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten, wer das bei Ihnen ist. Weitere Informationen zur Arbeitsschutzorganisation und zur Ersten Hilfe finden Sie hier. Weitere Informationen: Arbeitsschutzorganisation und Erste Hilfe

4 Arbeitsschutzkonferenz
Ständig externe Fachleute Vorstand der Stiftung Vertretung der Schulleitungen Fachkraft für Arbeitssicherheit Arbeitsschutz- konferenz Vertretung der ÜMAV Betriebsarzt Beigezogene Fachabteilungen des BSSA i. d. R. interne Mitwirkende beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

5 i. d. R. externe Mitwirkende beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutzausschuss Ständige Mitglieder: Bedarfsorientiert beizuziehen: Schulleitung Sicherheits- beauftragter Fachkraft für Arbeitssicherheit Örtlicher Arbeitsschutzausschuss Betriebsarzt MAV Hausmeister Der Arbeitsschutzausschuss benennt einen Sprecher gegenüber der Arbeitsschutzkonferenz! i. d. R. externe Mitwirkende beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

6 Aufgaben Arbeitsschutzausschuss:
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe in Blick auf die Gefahrenlage an den Schulen vor Ort die Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu erfassen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Arbeitsschutzkonferenz: Die Arbeitsschutzkonferenz hat die Aufgabe, die wesentlichen Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung aufzugreifen und im Rahmen einer überörtlichen Arbeitsschutzstrategie dem Arbeitgeber geeignete präventive Maßnahmen vorzuschlagen. Die Arbeitschutzkonferenz wirkt bei der Bestellung und Abbestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes mit.

7 Sicherheitsbeauftragte
Arbeitsschutzorganisation Für weitere Informationen klicken Sie auf die Personen Unterstützung der Vorgesetzten im Arbeitsschutz Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät. Sicherheitsbeauftragte unterstützen. Der Betriebsarzt berät und untersucht. Arbeits- und Gesundheitsschutz sind Führungsaufgaben. Vorgesetzte und Mitarbeiter können von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten werden. Unterstützung finden sie auch bei dem Sicherheitsbeauftragten. Sicherheitsbeauftragte unterstützen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Vorgesetzte, indem sie an den Arbeitsplätzen auf Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen achten. Sie haben weder Weisungsbefugnis noch Aufsichtsfunktion, sie beraten nur. Darüber hinaus motivieren sie ihre Kolleginnen und Kollegen zu sicherheitsgerechtem Verhalten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber bei Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Der Betriebsarzt berät in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung und führt ärztliche Untersuchungen der Mitarbeiter durch. Wenn Sie mehr über die Aufgaben wissen möchten, klicken Sie auf die Personen.

8 Sicherheitsbeauftragte
Arbeitsschutzorganisation bei der AOK Für weitere Informationen klicken Sie auf die Personen Sicherheitsbeauftragte informieren die Vorgesetzten über Sicherheits- mängel, die sie in ihrem Arbeitsbereich feststellen sind Ansprechpartner für ihre Kollegen, besonders neue Mitarbeiter, in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes achten darauf, dass alle Mitarbeiter die Schutzvorschriften beachten und zum Beispiel ihre Persönlichen Schutzaus- rüstungen benutzen werden an Unfalluntersuchungen und der Meldung der Unfälle an die Berufsgenossen- schaft beteiligt nehmen bei Bedarf an Begehungen mit dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeits- sicherheit, den Vorgesetzten und der Berufsgenossenschaft teil Zuständiger Sicherheitsbeauftragter siehe Dienstanweisung „Zuständige Personen im Arbeitsschutz“ Unterstützung der Vorgesetzten im Arbeitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz sind Führungsaufgaben. Vorgesetzte und Mitarbeiter können von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten werden. Unterstützung finden sie auch bei dem Sicherheitsbeauftragten. Sicherheitsbeauftragte unterstützen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Vorgesetzte, indem sie an den Arbeitsplätzen auf Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen achten. Sie haben weder Weisungsbefugnis noch Aufsichtsfunktion, sie beraten nur. Darüber hinaus motivieren sie ihre Kolleginnen und Kollegen zu sicherheitsgerechtem Verhalten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber bei Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Der Betriebsarzt berät in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung und führt ärztliche Untersuchungen der Mitarbeiter durch. Wenn Sie mehr über die Aufgaben wissen möchten, klicken Sie auf die Personen. Sicherheitsbeauftragte unterstützen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät. Der Betriebsarzt berät und untersucht.

9 Sicherheitsbeauftragte
Arbeitsschutzorganisation bei der AOK Für weitere Informationen klicken Sie auf die Personen Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten die Betriebsleitung bei der Planung neuer Arbeitsplätze, Maschinen und Arbeitsverfahren sowie in Fragen des Brandschutzes prüfen neue Arbeitsplätze und Maschinen vor Inbetriebnahme kontrollieren die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien prüfen Arbeitsstoffe vor ihrem Einsatz schulen bei Bedarf Mitarbeiter und Sicherheitsbeauftragte beraten bei der Auswahl Persönlicher Schutzausrüstungen führen Begehungen durch führen Unfalluntersuchungen durch unterstützen bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen die sicherheitstechnische Betreuung erfolgt durch die B·A·D GmbH Unterstützung der Vorgesetzten im Arbeitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz sind Führungsaufgaben. Vorgesetzte und Mitarbeiter können von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten werden. Unterstützung finden sie auch bei dem Sicherheitsbeauftragten. Sicherheitsbeauftragte unterstützen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Vorgesetzte, indem sie an den Arbeitsplätzen auf Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen achten. Sie haben weder Weisungsbefugnis noch Aufsichtsfunktion, sie beraten nur. Darüber hinaus motivieren sie ihre Kolleginnen und Kollegen zu sicherheitsgerechtem Verhalten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber bei Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Der Betriebsarzt berät in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung und führt ärztliche Untersuchungen der Mitarbeiter durch. Wenn Sie mehr über die Aufgaben wissen möchten, klicken Sie auf die Personen. Sicherheitsbeauftragte unterstützen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät. Der Betriebsarzt berät und untersucht.

10 Sicherheitsbeauftragte
Arbeitsschutzorganisation bei der AOK Für weitere Informationen klicken Sie auf die Personen Der Betriebsarzt berät bei der Planung neuer Arbeitsplätze, Maschinen und Arbeitsverfahren prüft Arbeitsstoffe auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit unterstützt zur Erste Hilfe führt arbeitsmedizinische Vorsorgeunter- suchungen durch und berät / informiert die Mitarbeiter macht bei Bedarf Begehungen und begutachtet einzelne Arbeitsplätze unterstützt bei der Durchführung der Gefähr- dungsbeurteilungen aus arbeitsmedizini- scher Sicht die arbeitsmedizinische Betreuung erfolgt durch die B·A·D GmbH Ausführliche Erläuterung siehe Dienst- anweisung „Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen“ Unterstützung der Vorgesetzten im Arbeitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz sind Führungsaufgaben. Vorgesetzte und Mitarbeiter können von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten werden. Unterstützung finden sie auch bei dem Sicherheitsbeauftragten. Sicherheitsbeauftragte unterstützen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Vorgesetzte, indem sie an den Arbeitsplätzen auf Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen achten. Sie haben weder Weisungsbefugnis noch Aufsichtsfunktion, sie beraten nur. Darüber hinaus motivieren sie ihre Kolleginnen und Kollegen zu sicherheitsgerechtem Verhalten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber bei Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Der Betriebsarzt berät in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung und führt ärztliche Untersuchungen der Mitarbeiter durch. Wenn Sie mehr über die Aufgaben wissen möchten, klicken Sie auf die Personen. Sicherheitsbeauftragte unterstützen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät. Der Betriebsarzt berät und untersucht.

11 Arbeitsschutzorganisation
Weitere Personen in der betrieblichen Sicherheitsorganisation: Ersthelfer wichtige Aufgaben nach Unfällen / medizinischen Notfällen im Betrieb Leitende Mitarbeiter oder deren Vertretung unterstützen die geordnete Räumung der Einrichtung Wer ist zuständig in Ihrem Bereich? Zur betrieblichen Sicherheitsorganisation gehören auch die folgenden Personen. Die Ersthelfer versorgen kleinere Verletzungen und leisten bei schwereren Verletzungen Erste Hilfe bis der Rettungsdienst eintrifft. Leitende Mitarbeiter/innen oder deren Vertretung (bzw. Gebäude- und Stockwerksbeauftragte) unterstützen im Alarmfall die geordnete Räumung der Betriebstätten. Brandschutzhelfer sind im Umgang mit Feuerlöschgeräten ausgebildet. Alle Helfer und Beauftragte verfügen über eine spezielle Ausbildung. Fragen Sie Ihren Vorgesetzten nach den Beauftragten und Helfern in Ihrem Betrieb, damit Sie wissen, an wen Sie sich wenden können.

12 Erste Hilfe Leitung organisiert Erste Hilfe
Ausbildung und Bestellung der Ersthelfer Bereitstellung von Erste-Hilfe-Materialien Ersthelfer versorgt Wunden klärt, ob Arztbesuch notwendig ist dokumentiert Unfall im Verbandbuch (betrieblicher Zusammenhang wichtig für Folgeschäden) Wer ist Ihr Ersthelfer? Betriebsarzt berät auch bei Fragen zur Ersten Hilfe Die Erste Hilfe im Betrieb organisiert die Geschäftsführung. Sie sorgt dafür, dass Ersthelfer ausgebildet und bestellt werden und stellt genug Erste-Hilfe-Materialien, die allen Mitarbeitern zugänglich sind, bereit. Bei einer Verletzung wenden Sie sich an den Ersthelfer. Der Ersthelfer versorgt Ihre Wunde und kann Ihnen auf Grund seiner Ausbildung angeben, ob Sie einen Arzt aufsuchen müssen. Unfälle und Verletzungen müssen immer dokumentiert werden. Der Ersthelfer trägt Ihren Fall in das Verbandbuch ein. Damit ist der betriebliche Zusammenhang mit Ihrer Verletzung nachweisbar. Das ist notwendig, falls später Folgeschäden auftreten. Fragen Sie Ihren Vorgesetzten, wer Ihr Ersthelfer ist. Der Betriebsarzt berät die AOK bei Fragen zur Ersten Hilfe.

13 Wegeunfälle von und zur Arbeit
Gesetzliche Unfallversicherung Für alle Arbeitnehmer: Arbeitsschutz und Unfallversicherung Durch Ihre Unfallversicherung abgedeckt sind Arbeitsunfälle Berufskrankheiten Wegeunfälle von und zur Arbeit Kostenübernahme für Heilbehandlung oder Unfallrenten Nicht abgedeckt: privater Einkauf auf dem Weg nach Hause Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bzw. die BGW Hinweis: Für Schüler: Unfallkasse Baden-Württemberg Alle Arbeitnehmer in Deutschland sind durch eine gesetzliche Unfallversicherung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. In der gewerblichen Wirtschaft sind die Berufsgenossenschaften die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Für die AOK ist die zuständige Berufsgenossenschaft die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Entschädigt werden Unfälle und Krankheiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem betrieblichen Geschehen stehen, also Arbeitsunfälle im Betrieb, Berufskrankheiten und Wegeunfälle auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause. Hier werden zum Beispiel die Kosten für eine Heilbehandlung oder Unfallrenten übernommen. Nicht versichert sind Unfälle durch private Tätigkeiten im Betrieb und Unfälle, die nicht auf dem direkten Weg zwischen Arbeitsstätte und Haustür verursacht werden, sondern zum Beispiel bei einem privaten Einkauf. Weitere Informationen zur Unfallversicherung

14 Unfallversicherung Wichtig:
Entschädigung nur, wenn Meldung bei der Unfallversicherung Betrieblicher Zusammenhang wichtig zur Anerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Wichtig: Jede Erste-Hilfe-Leistung / Verletzung ins Verbandbuch eintragen! Zur Anerkennung von Unfällen und Berufskrankheiten muss der betriebliche Zusammenhang nachgewiesen werden. Unfälle und Berufskrankheiten können nur entschädigt werden, wenn sie der Unfallversicherung gemeldet werden. Ab einer Ausfallzeit von drei Kalendertagen müssen Unfälle dem Unfallversicherer gemeldet werden. Für die Unfallanzeige gibt es Vordrucke, die von dem Fachbereich Personalservice ausgefüllt und abgeschickt werden. Auch nicht-meldepflichtige Unfälle sollten zum Beispiel in einer Unfallanzeige dokumentiert werden. Geringfügige Verletzungen werden vom Ersthelfer im Verbandbuch dokumentiert. Besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, dann muss der behandelnde Arzt, der Betriebsarzt, der Unternehmer oder der Arbeitnehmer selbst - auch formlos - eine Berufskrankheitenanzeige erstatten. Melden Sie Unfälle dem Vorgesetzten

15 Beschäftigungsbeschränkungen für Schwerbehinderte, Frauen und Jugendliche
den Umgang mit Gefahrstoffen Arbeiten in Lärmbereichen Heben und Tragen von Lasten Beschäftigung ausschließlich an Steharbeitsplätzen Führen von Fahrzeugen Schichtarbeit Vibrationen Arbeiten unter Strahlenbelastung Zum Beispiel für Zum Beispiel für den Umgang mit Gefahrstoffen Arbeit an bestimmten Maschinen Akkordarbeit Überstunden Nachtschichten Bedienung von Kranen und Gabelstaplern Für Frauen bestehen im Mutterschutzrecht besondere Schutzpflichten. Schwangere, stillende Mütter und Frauen im gebärfähigen Alter unterliegen Beschäftigungsbeschränkungen, die das werdende Kind und die Gebärfähigkeit der Frauen schützen sollen. Solche Einschränkungen gelten z.B. für den Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeiten in Lärmbereichen, Heben und Tragen von Lasten, Beschäftigung ausschließlich an Steharbeitsplätzen, Führen von Fahrzeugen, Schichtarbeit, Vibrationen oder Arbeiten unter Strahlenbelastung. Werdende Mütter sollten ihre Schwangerschaft sofort beim Arbeitgeber melden. Zusammen mit dem Betriebsarzt wird ermittelt, ob die Schwangere an ihrem Arbeitsplatz Belastungen ausgesetzt ist, die für sie und das werdende Kind gefährlich sein können. In diesem Fall wird der Betriebsarzt Schutzmaßnahmen vorschlagen. Auch Jugendliche unterliegen Beschäftigungsbeschränkungen. So dürfen sie zum Beispiel nicht mit allen Gefahrstoffen umgehen und auch nicht an bestimmten Maschinen, zum Beispiel Pressen arbeiten. Tabu sind außerdem Akkordarbeit, überstunden und Nachtschichten, Kran und Gabelstapler fahren. Die Beschränkungen gelten in der Regel für Arbeiten ohne Aufsicht und Anleitung. Zu Ausbildungszwecken und unter fachlicher Aufsicht sind die Beschränkungen teilweise aufgehoben. Schwangerschaft sofort dem Vorgesetzten und der Personalabteilung des Bischöflichen Stiftungsschulamtes melden! Zu Ausbildungszwecken und unter Aufsicht ja!

16 Brandschutz Ausführliche Zusammenstellung siehe Dienstanweisungen im Kapitel „Notfallorganisation“ Geschäftsführung: Verantwortlich für Brandschutz Mitarbeiter: verpflichtet zur Einhaltung der Maßnahmen zur Brandverhütung/-bekämpfung Brandentstehung vorbeugen Zu beachten: Vorsorge für den Brandfall treffen Im Brandfall geringe Brandlast (Unnötiges, z.B. Kartonagen, Verpackungen, Lösungsmittel wegräumen) Zündquellen vermeiden Rauchverbote beachten Regelungen für Feuerarbeiten beachten Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen und Notausgängen (siehe auch Flucht- und Rettungsplan) Flucht- und Rettungswege frei halten Feuerlöscher frei zugänglich halten Zuerst Alarm auslösen (Feuerwehr und interne Alarmierung) Sich selbst in Sicherheit bringen, Personen retten Bei Löscheinsatz immer auf Selbst- schutz achten Der betriebliche Brandschutz hängt direkt mit dem Arbeitsschutz zusammen und liegt wie dieser in der Verantwortung der Geschäftsführung. Als Mitarbeiter sind Sie verpflichtet, die festgelegten Maßnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung zu befolgen. Dazu zählen Maßnahmen zur Vorbeugung von Brandentstehung: Sorgen Sie für eine geringe Brandlast indem Sie alles Brennbare, das am Arbeitsplatz nicht benötigt wird, zum Beispiel Kartonagen, Verpackungen oder Lösungsmittel, wegräumen. Vermeiden Sie Zündquellen und beachten Sie Rauchverbote und Regelungen für Feuerarbeiten, zum Beispiel bei Schweißarbeiten. Zum Brandschutz gehören auch Maßnahmen zur Vorsorge für den Brandfall: Dazu zählen die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen und Notausgängen und der Aushang von Flucht- und Rettungsplänen. Halten Sie diese Wege frei und die Feuerlöscher frei zugänglich. Im Brandfall sind Sie gefordert, Alarm auszulösen, sich selbst und andere Personen in Sicherheit zu bringen und den Entstehungsbrand, wenn möglich, zu bekämpfen.

17 Was tun bei Notfällen? Alarmfälle sind zum Beispiel Unfälle, Brände, Explosionen oder Umweltschäden Verhalten im Alarmfall Alarmplan regelt Alarmfall Anweisungen der leitenden Mitarbeiter oder deren Vertretung Signal für Räumung Fluchtwege sind markiert Mitarbeiter verlassen Arbeitsplatz Helfen Sie gehbehinderten Kollegen und betriebsfremden Personen Anweisungen von Feuerwehr, Sanitätern, Polizei beachten Sammelpunkt im Freien Alarmfälle sind zum Beispiel Unfälle, Brände, Explosionen oder Umweltschäden. Das Verhalten im Alarmfall ist in einem Alarmplan geregelt. Im Alarmfall geben Vorgesetzte oder Evakuierungsbeauftragte die Anweisungen. Das Signal für die Räumung wird über Alarmierungsanlagen, Telefon oder durch lautes Rufen gegeben. Im Räumungsfall müssen alle Mitarbeiter ihre Arbeiten sofort beenden und die Arbeitsplätze verlassen. Gehbehinderte und betriebsfremde Personen brauchen dabei Hilfe und besondere Aufmerksamkeit. Die Fluchtwege sind durch grüne Schilder mit weißer Schrift gekennzeichnet. Nach dem Verlassen des Gebäudes treffen sich alle Mitarbeiter am vorgegebenen Sammelpunkt. Hier wird festgestellt, ob alle Anwesenden das Gebäude unversehrt verlassen haben. Wenn das Gebäude verlassen werden muss und Feuerwehr, Sanitäter oder Polizei im Einsatz sind, dann geben sie die Anweisungen. Aushänge: „Verhalten im Brandfall“, Alarmplan – Notrufnummern und Brandschutzordnung Teil B

18 Notruf erst nach Aufforderung der Rettungsstelle beenden!
Was tun bei Notfällen? Feuerwehr-Notruf: 0-112 Immer zuerst Alarmierung (intern und extern) durchführen! Bei Alarmierung der Rettungskräfte am Telefon: Exakte Angaben! Wo ist Was Wann vorgefallen? Wie viele Verletzte? Wer meldet Notfall? Die meisten Alarmfälle werden durch Unfälle ausgelöst. Aber nicht in jedem Alarmfall ist die Räumung eines Gebäudes notwendig. Wichtig ist es, bei der Alarmierung der Rettungskräfte exakte Angaben zu machen, damit Helfer in ausreichender Anzahl und mit den notwendigen Rettungsmitteln anrücken können. Bei einem Notruf müssen mindestens die folgenden fünf Angaben gemacht werden: Wo ist was, wann vorgefallen? Wie viele Verletzte gibt es? Wer meldet den Notfall? Beachten Sie außerdem: Der Notruf darf erst beendet werden, wenn die Rettungsstelle dazu auffordert, damit Rückfragen möglich sind und keine Fragen offen bleiben. Notruf erst nach Aufforderung der Rettungsstelle beenden! Siehe auch Dienstanweisung: „Erste Hilfe Organisation / Unfallmeldewesen“, Aushänge „Verhalten bei Unfällen“ und „Alarmplan – Notrufnummern“

19 Gefahrstoffe Siehe auch Dienstanweisung: „Umgang mit Gefahrstoffen“
Erkennen von Gefahrstoffen durch Verpackungskennzeichnung Gefahrstoff-Betriebsanweisungen Hinweise auf vorhandene Gefahren Verhaltensregeln Gefahrensymbole im Überblick Gefahrstoffe im Betrieb sind leicht zu erkennen. Die Verpackungen tragen eine genormte Kennzeichnung und für den Umgang mit Gefahrstoffen werden Betriebsanweisungen erstellt und sind im Unterweisungsmanagementsystem hinterlegt. Die Kennzeichnung auf der Verpackung weist auf vorhandene Gefahren hin und die dort angegebenen Verhaltensregeln müssen beachtet werden. Siehe auch Dienstanweisung: „Umgang mit Gefahrstoffen“

20 Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Erkennen von Gefahrstoffen durch Verpackungskennzeichnung Betriebsanweisungen an Arbeitsplätzen Hinweise auf vorhandene Gefahren Verhaltensregeln Gefahrensymbole im Überblick Gefahrstoffe im Betrieb sind leicht zu erkennen. Die Verpackungen tragen eine genormte Kennzeichnung und für den Umgang mit Gefahrstoffen werden Betriebsanweisungen erstellt und sind im Unterweisungsmanagementsystem hinterlegt. Die Kennzeichnung auf der Verpackung weist auf vorhandene Gefahren hin und die dort angegebenen Verhaltensregeln müssen beachtet werden.

21 Gefahrstoffe Für den Umgang mit Gefahrstoffen:
Gefahrstoff-Betriebsanweisungen Die Betriebsanweisung enthält Bezeichnung des Gefahrstoffs Gefahren Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Rauch-, Ess-, Trink-, Zutrittsverbote falls nötig Verhalten im Gefahrenfall Erste Hilfe Sachgerechte Entsorgung Betriebsanweisungen: Auch zur Unterweisung am Arbeitsplatz Für den Umgang mit Gefahrstoffen werden Betriebsanweisungen erstellt. Die Betriebsanweisung enthält u. a. die Bezeichnung des Gefahrstoffs, die Gefahren für Mensch und Umwelt im Umgang mit dem Gefahrstoff und die erforderlichen Schutz- und Notfallmaßnahmen. Je nach dem, welche Gefahrstoffe eingesetzt werden, können in den betroffenen Arbeitsbereichen Rauch-, Ess- und Trinkverbote oder auch Zutrittsverbote für andere Mitarbeiter ausgesprochen werden. Die Gefahrstoff-Betriebsanweisungen können zur arbeitsplatzbezogenen Unterweisung genutzt werden.

22 Umgang mit technischen Einrichtungen und Betriebsmitteln
Die Betriebsanweisung enthält Anwendungsbereich Für den Umgang mit technischen Einrichtungen und Betriebsmitteln: Technische Betriebsanweisungen Gefahren Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Rauch-, Ess-, Trink-, Zutrittsverbote falls nötig Verhalten bei Störungen Erste Hilfe Instandhaltung, Wartung, Entsorgung Betriebsanweisungen: Auch zur Unterweisung am Arbeitsplatz Für den Umgang mit Arbeitsmitteln werden technische Betriebsanweisungen erstellt. Die Betriebsanweisung enthält u. a. den Anwendungsbereich, die Gefahren für Mensch und Umwelt im Umgang mit dem Arbeitsmittel und die erforderlichen Schutz- und Notfallmaßnahmen sowie Hinweise zur Instandhaltung, Wartung und Entsorgung. Die Technischen Betriebsanweisungen können zur arbeitsplatzbezogenen Unterweisung genutzt werden. Zum sicheren Transport und Lagern siehe Dienstanweisung: „Lagerordnung (Transport und Lagern)“

23 Wer darf was im Betrieb? Nur Fachleute
Häufige Unfallursache fehlende Fachausbildung der Mitarbeiter mangelnde Erfahrung unzureichende Unterweisungen Nur durch Fachleute Störungsbeseitigung Arbeiten an elektrischen Anlagen (siehe Dienstanweisung „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) Wartung von Arbeitsmitteln Spezielle Ausbildung bzw. Befähigungsnachweis für Elektrofachkraft Elektrotechnisch unterwiesene Person Instandhaltung, Wartung von Einrichtungen und Arbeitsmitteln Mangelnde Erfahrung oder fehlende Fachausbildung der Mitarbeiter sind häufige Unfallursachen. Tätigkeiten wie Störungsbeseitigung oder Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen deshalb nur von Fachleuten erledigt werden. Arbeiten im Betrieb, die mit besonderen Gefährdungen verbunden sind, dürfen nur von speziell ausgebildeten Mitarbeitern durchgeführt werden. Sie werden dafür von den zuständigen Stellen beauftragt. Das gilt zum Beispiel für Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen sowie für Instandhaltung und Wartung von Einrichtungen und Arbeitsmitteln.

24 Verhaltensregeln Unfallvermeidung durch Verhaltensregeln
Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle durch defekte Fußböden oder Treppenstufen Wellen in Bodenbelägen umgeschlagene Teppichkanten zu glatte Oberflächen Verunreinigungen durch Wasser oder Öl herumliegende Gegenstände falsches Schuhwerk Viele Unfälle lassen sich durch einfache Verhaltensregeln vermeiden. Circa 30 % aller Betriebsunfälle sind Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle. Ursachen sind defekte Fußböden oder Treppenstufen, Wellen in Bodenbelägen, umgeschlagene Teppichkanten, zu glatte Oberflächen, Verunreinigungen durch Wasser bzw. Öl, herumliegende Gegenstände oder falsches Schuhwerk. Solche Mängel müssen sofort beseitigt werden oder der Vorgesetzte bzw. die Haustechnik muss informiert werden. Lassen sich die Mängel nicht sofort beseitigen, dann werden Absperrungen oder Hinweisschilder angebracht. Unfälle vermeiden Sie auch durch Sauberkeit und Ordnung. Wo alles an seinem Platz ist, kann nichts herumliegen und Unfälle verursachen. Und Sie tragen zur Sicherheit der Kollegen bei, die nach Ihnen hier arbeiten. Durch Ihr eigenes Verhalten können Sie Unfälle aber immer noch am einfachsten vermeiden. Schauen Sie, wohin Sie treten und halten Sie sich am Geländer fest. Gehen Sie konzentriert und lassen Sie sich nicht ablenken. Vermeiden Sie Unfälle durch Sauberkeit und Ordnung und Ihr eigenes Verhalten, zum Beispiel: durch korrekte Aufbewahrung Absperrungen anbringen, wenn Mängelbeseitigung nicht sofort möglich ist

25 Verhaltensregeln Unfälle unter Einfluss von Alkohol und Drogen
Der Genuss von Alkohol oder anderen Suchtmitteln ist während der Arbeitszeit grundsätzlich untersagt. Die Mitarbeiter müssen sich auch außerhalb der Arbeitszeit so verhalten, dass die vorgesehene Arbeitsfähigkeit später nicht beeinträchtigt wird. Viele Unfälle werden unter Alkoholeinfluss verursacht. Im Unfallverhütungsrecht ist geregelt, dass versicherte Arbeitnehmer sich nicht durch Alkohol, Drogen oder sonstige berauschende Mittel in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich und andere gefährden können. Am Arbeitsplatz kann deshalb ein Alkoholverbot ausgesprochen werden. Dabei gibt es übrigens keine Promillegrenze. Wer sich alkoholisiert bei einem Betriebsunfall verletzt, der gefährdet seinen Versicherungsschutz! Das gilt auch bei Wegeunfällen im eigenen Fahrzeug. Ihre Kfz-Versicherung wird einen so entstandenen Schaden nicht bezahlen. Bei Wegeunfällen haftet auch Ihre Kfz-Versicherung nicht! Sie gefährden sich und Ihre Gesundheit!

26 Verhaltensregeln Rauchen bei der Arbeit?
Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz für Nichtraucher Rauchen bei der Arbeit? Kein einfaches Thema! Da gibt es immer wieder Konflikte zwischen Nichtrauchern und Rauchern, nicht wahr? Im Arbeitsschutz dagegen ist die Lage klar: Aus hygienischen, brandschutz- und explosionsschutztechnischen Gründen kann ein Rauchverbot ausgesprochen werden. Und auch für Nichtraucher ist gesorgt, sie haben einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.

27 Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
Beseitigung von Unfallgefahren nicht immer möglich Kennzeichnung ist erforderlich! Warnzeichen Verbotszeichen Rettungszeichen Brandschutzzeichen Gebotszeichen Viele Unfallgefahren lassen sich nicht ganz beseitigen. In den Fällen weisen Kennzeichnungen auf Gefahren, Verbote, Gebote und Rettungseinrichtungen am Arbeitsplatz hin. Die Zeichen enthalten kaum Text, damit sie alle Mitarbeiter schnell und auch ohne deutsche Sprachkenntnisse verstehen können. Man unterscheidet Verbotszeichen, Gebotszeichen, Warnzeichen, Rettungszeichen und Brandschutzzeichen. Übersichten der Zeichen sehen Sie, wenn Sie auf die Grafik klicken.

28 Warnzeichen im Überblick
Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung Beseitigung von Unfallgefahren nicht immer möglich Kennzeichnung ist erforderlich! Warnzeichen Verbotszeichen Rettungszeichen Brandschutzzeichen Viele Unfallgefahren lassen sich nicht ganz beseitigen. In den Fällen weisen Kennzeichnungen auf Gefahren, Verbote, Gebote und Rettungseinrichtungen am Arbeitsplatz hin. Die Zeichen enthalten kaum Text, damit sie alle Mitarbeiter schnell und auch ohne deutsche Sprachkenntnisse verstehen können. Man unterscheidet Verbotszeichen, Gebotszeichen, Warnzeichen, Rettungszeichen und Brandschutzzeichen. Gebotszeichen Übersichten der Zeichen sehen Sie, wenn Sie auf die Grafik klicken.

29 Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
Beseitigung von Unfallgefahren nicht immer möglich Warnzeichen im Überblick Kennzeichnung ist erforderlich! Warnzeichen Verbotszeichen Rettungszeichen Brandschutzzeichen Viele Unfallgefahren lassen sich nicht ganz beseitigen. In den Fällen weisen Kennzeichnungen auf Gefahren, Verbote, Gebote und Rettungseinrichtungen am Arbeitsplatz hin. Die Zeichen enthalten kaum Text, damit sie alle Mitarbeiter schnell und auch ohne deutsche Sprachkenntnisse verstehen können. Man unterscheidet Verbotszeichen, Gebotszeichen, Warnzeichen, Rettungszeichen und Brandschutzzeichen. Gebotszeichen Übersichten der Zeichen sehen Sie, wenn Sie auf die Grafik klicken.

30 Verbotszeichen im Überblick
Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung Beseitigung von Unfallgefahren nicht immer möglich Kennzeichnung ist erforderlich! Warnzeichen Verbotszeichen Rettungszeichen Brandschutzzeichen Viele Unfallgefahren lassen sich nicht ganz beseitigen. In den Fällen weisen Kennzeichnungen auf Gefahren, Verbote, Gebote und Rettungseinrichtungen am Arbeitsplatz hin. Die Zeichen enthalten kaum Text, damit sie alle Mitarbeiter schnell und auch ohne deutsche Sprachkenntnisse verstehen können. Man unterscheidet Verbotszeichen, Gebotszeichen, Warnzeichen, Rettungszeichen und Brandschutzzeichen. Gebotszeichen Übersichten der Zeichen sehen Sie, wenn Sie auf die Grafik klicken.

31 Rettungszeichen im Überblick
Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung Beseitigung von Unfallgefahren nicht immer möglich Kennzeichnung ist erforderlich! Warnzeichen Verbotszeichen Rettungszeichen Brandschutzzeichen Viele Unfallgefahren lassen sich nicht ganz beseitigen. In den Fällen weisen Kennzeichnungen auf Gefahren, Verbote, Gebote und Rettungseinrichtungen am Arbeitsplatz hin. Die Zeichen enthalten kaum Text, damit sie alle Mitarbeiter schnell und auch ohne deutsche Sprachkenntnisse verstehen können. Man unterscheidet Verbotszeichen, Gebotszeichen, Warnzeichen, Rettungszeichen und Brandschutzzeichen. Gebotszeichen Übersichten der Zeichen sehen Sie, wenn Sie auf die Grafik klicken.

32 Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
Beseitigung von Unfallgefahren nicht immer möglich Brandschutzzeichen im Überblick Kennzeichnung ist erforderlich! Warnzeichen Verbotszeichen Rettungszeichen Brandschutzzeichen Viele Unfallgefahren lassen sich nicht ganz beseitigen. In den Fällen weisen Kennzeichnungen auf Gefahren, Verbote, Gebote und Rettungseinrichtungen am Arbeitsplatz hin. Die Zeichen enthalten kaum Text, damit sie alle Mitarbeiter schnell und auch ohne deutsche Sprachkenntnisse verstehen können. Man unterscheidet Verbotszeichen, Gebotszeichen, Warnzeichen, Rettungszeichen und Brandschutzzeichen. Gebotszeichen Übersichten der Zeichen sehen Sie, wenn Sie auf die Grafik klicken.

33 Gebotszeichen im Überblick
Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung Beseitigung von Unfallgefahren nicht immer möglich Kennzeichnung ist erforderlich! Warnzeichen Verbotszeichen Rettungszeichen Brandschutzzeichen Viele Unfallgefahren lassen sich nicht ganz beseitigen. In den Fällen weisen Kennzeichnungen auf Gefahren, Verbote, Gebote und Rettungseinrichtungen am Arbeitsplatz hin. Die Zeichen enthalten kaum Text, damit sie alle Mitarbeiter schnell und auch ohne deutsche Sprachkenntnisse verstehen können. Man unterscheidet Verbotszeichen, Gebotszeichen, Warnzeichen, Rettungszeichen und Brandschutzzeichen. Gebotszeichen Übersichten der Zeichen sehen Sie, wenn Sie auf die Grafik klicken.

34 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Gehörschutz Kopfschutz Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren, z. B. bei Lärm Umgang mit Gefahrstoffen Augen- und Gesichtsschutz Atemschutz Schutzkleidung Anseilschutz Die AOK … stellt erforderliche PSA für jeden Mitarbeiter erneuert PSA bei Bedarf Handschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten bei der Auswahl Fußschutz Ausführliche Erläuterungen und erforderliche PSA für die einzelnen Bereiche siehe Dienstanweisung „Persönliche Schutzausrüstung“ Vor vielen arbeitsbedingten Gefahren können Sie sich durch das Tragen von Persönlichen Schutzausrüstungen schützen. Persönliche Schutzausrüstungen, kurz PSA genannt, sind zum Beispiel in Lärmbereichen oder im Umgang mit Gefahrstoffen notwendig. Die AOK stellt erforderliche PSA für jeden Mitarbeiter und erneuert sie bei Bedarf. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten sie bei der Auswahl. Folgende Schutzausrüstungen werden häufig eingesetzt: Kopfschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz, Handschutz, Fußschutz, Schutzkleidung, Gehörschutz und Anseilschutz. Zu den am häufigsten verwendeten PSA zählen übrigens Gehörschutz und Hautschutz. Informationen zu Hautschutz Wenn Sie mehr zu den verschiedenen PSA wissen möchten, klicken Sie auf die Grafik.

35 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Gehörschutz Gehörschutz Kopfschutz Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren, z. B. bei Lärm Bezeichnung des Gefahrstoffs im Umgang mit Gefahrstoffen Lärm schädigt auf Dauer das Gehör. Dabei zerstört der Lärm die feinen Haarzellen im Gehör - und zwar für immer, denn diese Haarzellen wachsen nicht nach. Deshalb ist Gehörschutz besonders wichtig. Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufskrankheiten und nicht heilbar. Gehörschutz (Stöpsel- oder Kapselgehörschutz) schützt vor Lärmschwerhörigkeit durch arbeitsbedingten Lärm. Bereiche, in denen Gehörschutz getragen werden muss, sind durch die entsprechenden blauen Gebotsschilder gekennzeichnet. Augen- und Gesichtsschutz Atemschutz Schutzkleidung Anseilschutz Der Arbeitgeber… stellt PSA für jeden Mitarbeiter erneuert PSA bei Bedarf Handschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten bei der Auswahl Fußschutz Vor vielen arbeitsbedingten Gefahren können Sie sich durch das Tragen von Persönlichen Schutzausrüstungen schützen. Persönliche Schutzausrüstungen, kurz PSA genannt, sind zum Beispiel in Lärmbereichen oder im Umgang mit Gefahrstoffen notwendig. Die AOK stellt erforderliche PSA für jeden Mitarbeiter und erneuert sie bei Bedarf. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten sie bei der Auswahl. Folgende Schutzausrüstungen werden häufig eingesetzt: Kopfschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz, Handschutz, Fußschutz, Schutzkleidung, Gehörschutz und Anseilschutz. Zu den am häufigsten verwendeten PSA zählen übrigens Gehörschutz und Hautschutz. Informationen zu Hautschutz Wenn Sie mehr zu den verschiedenen PSA wissen möchten, klicken Sie auf die Grafik.

36 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Atemschutz Gehörschutz Kopfschutz Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren, z. B. bei Lärm Bezeichnung des Gefahrstoffs im Umgang mit Gefahrstoffen Atemschutz und Atemschutzgeräte werden bei Gefährdungen durch Gefahrstoffe wie zum Beispiel Rauche, Gase oder Stäube eingesetzt. Vor dem Einsatz muss eine spezielle Unterweisung zum Umgang mit dem Atemschutz erfolgen. Eine gegebenenfalls notwendige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung führt der Betriebsarzt durch. Augen- und Gesichtsschutz Atemschutz Schutzkleidung Anseilschutz Der Arbeitgeber… stellt PSA für jeden Mitarbeiter erneuert PSA bei Bedarf Handschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten bei der Auswahl Fußschutz Vor vielen arbeitsbedingten Gefahren können Sie sich durch das Tragen von Persönlichen Schutzausrüstungen schützen. Persönliche Schutzausrüstungen, kurz PSA genannt, sind zum Beispiel in Lärmbereichen oder im Umgang mit Gefahrstoffen notwendig. Die AOK stellt erforderliche PSA für jeden Mitarbeiter und erneuert sie bei Bedarf. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten sie bei der Auswahl. Folgende Schutzausrüstungen werden häufig eingesetzt: Kopfschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz, Handschutz, Fußschutz, Schutzkleidung, Gehörschutz und Anseilschutz. Zu den am häufigsten verwendeten PSA zählen übrigens Gehörschutz und Hautschutz. Informationen zu Hautschutz Wenn Sie mehr zu den verschiedenen PSA wissen möchten, klicken Sie auf die Grafik.

37 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Kopfschutz: Schutzhelm Gehörschutz Kopfschutz Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren, z. B. bei Lärm Bezeichnung des Gefahrstoffs im Umgang mit Gefahrstoffen Ein Schutzhelm schützt den Kopf vor herabfallenden oder umher fliegenden Gegenständen. Er verhindert auch Verletzungen durch Anstoßen zum Beispiel an Kanten oder niedrigen Durchgängen. Augen- und Gesichtsschutz Atemschutz Schutzkleidung Anseilschutz Der Arbeitgeber… stellt PSA für jeden Mitarbeiter erneuert PSA bei Bedarf Handschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten bei der Auswahl Fußschutz Vor vielen arbeitsbedingten Gefahren können Sie sich durch das Tragen von Persönlichen Schutzausrüstungen schützen. Persönliche Schutzausrüstungen, kurz PSA genannt, sind zum Beispiel in Lärmbereichen oder im Umgang mit Gefahrstoffen notwendig. Die AOK stellt erforderliche PSA für jeden Mitarbeiter und erneuert sie bei Bedarf. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten sie bei der Auswahl. Folgende Schutzausrüstungen werden häufig eingesetzt: Kopfschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz, Handschutz, Fußschutz, Schutzkleidung, Gehörschutz und Anseilschutz. Zu den am häufigsten verwendeten PSA zählen übrigens Gehörschutz und Hautschutz. Informationen zu Hautschutz Wenn Sie mehr zu den verschiedenen PSA wissen möchten, klicken Sie auf die Grafik.

38 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Augen- und Gesichtsschutz Gehörschutz Kopfschutz Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren, z. B. bei Lärm Bezeichnung des Gefahrstoffs im Umgang mit Gefahrstoffen Schutzbrillen und Visiere: Das Auge ist sehr empfindlich gegenüber äußeren Einflüssen. Schutzbrillen verhindern Verletzungen der Augen durch Strahlungen oder Fremdkörper. Gefährlich für das Auge sind zum Beispiel Arbeiten, bei denen Späne entstehen, also Bohren, Drehen oder Schleifen, oder auch der Umgang mit Klebstoffen und ätzenden Flüssigkeiten oder das Ausblasen von Werkstücken mit Druckluft. Gefährliche Strahlung entsteht zum Beispiel beim Schweißen oder an Laseranlagen. Für Brillenträger gibt es Korrekturschutzbrillen, die Schutz vor Verletzungen bieten und gleichzeitig einen bestehenden Sehfehler korrigieren. Visiere, die in Kombination mit einem Schutzhelm getragen werden, schützen das ganze Gesicht vor Verletzungen durch Fremdkörper. Augen- und Gesichtsschutz Atemschutz Schutzkleidung Anseilschutz Der Arbeitgeber… stellt PSA für jeden Mitarbeiter erneuert PSA bei Bedarf Handschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten bei der Auswahl Fußschutz Vor vielen arbeitsbedingten Gefahren können Sie sich durch das Tragen von Persönlichen Schutzausrüstungen schützen. Persönliche Schutzausrüstungen, kurz PSA genannt, sind zum Beispiel in Lärmbereichen oder im Umgang mit Gefahrstoffen notwendig. Die AOK stellt erforderliche PSA für jeden Mitarbeiter und erneuert sie bei Bedarf. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten sie bei der Auswahl. Folgende Schutzausrüstungen werden häufig eingesetzt: Kopfschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz, Handschutz, Fußschutz, Schutzkleidung, Gehörschutz und Anseilschutz. Zu den am häufigsten verwendeten PSA zählen übrigens Gehörschutz und Hautschutz. Informationen zu Hautschutz Wenn Sie mehr zu den verschiedenen PSA wissen möchten, klicken Sie auf die Grafik.

39 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Handschutz: Schutzhandschuhe Gehörschutz Kopfschutz Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren, z. B. bei Lärm Bezeichnung des Gefahrstoffs im Umgang mit Gefahrstoffen Schutzhandschuhe schützen die Hände vor Verätzungen durch Säuren und Laugen sowie durch Kontakt mit anderen Gefahrstoffen. Sie verhindern Verklebungen der Haut durch Klebstoffe und Irritationen durch Gefahrstoffe. Außerdem schützen sie vor Kälte oder Hitze. Augen- und Gesichtsschutz Atemschutz Schutzkleidung Anseilschutz Der Arbeitgeber… stellt PSA für jeden Mitarbeiter erneuert PSA bei Bedarf Handschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten bei der Auswahl Fußschutz Vor vielen arbeitsbedingten Gefahren können Sie sich durch das Tragen von Persönlichen Schutzausrüstungen schützen. Persönliche Schutzausrüstungen, kurz PSA genannt, sind zum Beispiel in Lärmbereichen oder im Umgang mit Gefahrstoffen notwendig. Die AOK stellt erforderliche PSA für jeden Mitarbeiter und erneuert sie bei Bedarf. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten sie bei der Auswahl. Folgende Schutzausrüstungen werden häufig eingesetzt: Kopfschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz, Handschutz, Fußschutz, Schutzkleidung, Gehörschutz und Anseilschutz. Zu den am häufigsten verwendeten PSA zählen übrigens Gehörschutz und Hautschutz. Informationen zu Hautschutz Wenn Sie mehr zu den verschiedenen PSA wissen möchten, klicken Sie auf die Grafik.

40 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Schutzkleidung Gehörschutz Kopfschutz Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren, z. B. bei Lärm Bezeichnung des Gefahrstoffs im Umgang mit Gefahrstoffen Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Schutzanzüge, die den gesamten Körper vor bestimmten Einwirkungen schützen. Hier einige Beispiele: Wetterschutzkleidung schützt gegen Nässe, Wind und Umgebungskälte. Schweißerschutzanzüge verhindern Verbrennungen durch heiße Metall- und Schlackenspritzer und schützen gegen UV-Strahlung. Hitzeschutzkleidung bietet Schutz gegen Hitze durch starke Strahlung, heiße Gase oder Flammen. Chemikalienschutzanzüge schützen den Träger vor flüssigen, festen oder gasförmigen Chemikalien. Augen- und Gesichtsschutz Atemschutz Schutzkleidung Anseilschutz Der Arbeitgeber… stellt PSA für jeden Mitarbeiter erneuert PSA bei Bedarf Handschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten bei der Auswahl Fußschutz Vor vielen arbeitsbedingten Gefahren können Sie sich durch das Tragen von Persönlichen Schutzausrüstungen schützen. Persönliche Schutzausrüstungen, kurz PSA genannt, sind zum Beispiel in Lärmbereichen oder im Umgang mit Gefahrstoffen notwendig. Die AOK stellt erforderliche PSA für jeden Mitarbeiter und erneuert sie bei Bedarf. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten sie bei der Auswahl. Folgende Schutzausrüstungen werden häufig eingesetzt: Kopfschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz, Handschutz, Fußschutz, Schutzkleidung, Gehörschutz und Anseilschutz. Zu den am häufigsten verwendeten PSA zählen übrigens Gehörschutz und Hautschutz. Informationen zu Hautschutz Wenn Sie mehr zu den verschiedenen PSA wissen möchten, klicken Sie auf die Grafik.

41 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Anseilschutz Gehörschutz Kopfschutz Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren, z. B. bei Lärm Bezeichnung des Gefahrstoffs im Umgang mit Gefahrstoffen Damit der Anseilschutz richtig angelegt und verwendet wird, sind spezielle Unterweisungen notwendig. Anseilschutz muss regelmäßig geprüft werden, um dauerhaft Sicherheit zu gewährleisten. Augen- und Gesichtsschutz Atemschutz Schutzkleidung Anseilschutz Der Arbeitgeber… stellt PSA für jeden Mitarbeiter erneuert PSA bei Bedarf Handschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten bei der Auswahl Fußschutz Vor vielen arbeitsbedingten Gefahren können Sie sich durch das Tragen von Persönlichen Schutzausrüstungen schützen. Persönliche Schutzausrüstungen, kurz PSA genannt, sind zum Beispiel in Lärmbereichen oder im Umgang mit Gefahrstoffen notwendig. Die AOK stellt erforderliche PSA für jeden Mitarbeiter und erneuert sie bei Bedarf. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten sie bei der Auswahl. Folgende Schutzausrüstungen werden häufig eingesetzt: Kopfschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz, Handschutz, Fußschutz, Schutzkleidung, Gehörschutz und Anseilschutz. Zu den am häufigsten verwendeten PSA zählen übrigens Gehörschutz und Hautschutz. Informationen zu Hautschutz Wenn Sie mehr zu den verschiedenen PSA wissen möchten, klicken Sie auf die Grafik.

42 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Fußschutz: Sicherheitsschuhe Gehörschutz Kopfschutz Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren, z. B. bei Lärm Bezeichnung des Gefahrstoffs im Umgang mit Gefahrstoffen Sicherheitsschuhe schützen die Füße vor herabfallenden schweren oder spitzen Gegenständen. Außerdem verringern sie die Gefahr durch Ausrutschen oder Anstoßen. Ein gutes Fußbett beugt Haltungsschäden bei langem Stehen vor. Augen- und Gesichtsschutz Atemschutz Schutzkleidung Anseilschutz Der Arbeitgeber… stellt PSA für jeden Mitarbeiter erneuert PSA bei Bedarf Handschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten bei der Auswahl Fußschutz Vor vielen arbeitsbedingten Gefahren können Sie sich durch das Tragen von Persönlichen Schutzausrüstungen schützen. Persönliche Schutzausrüstungen, kurz PSA genannt, sind zum Beispiel in Lärmbereichen oder im Umgang mit Gefahrstoffen notwendig. Die AOK stellt erforderliche PSA für jeden Mitarbeiter und erneuert sie bei Bedarf. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten sie bei der Auswahl. Folgende Schutzausrüstungen werden häufig eingesetzt: Kopfschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz, Handschutz, Fußschutz, Schutzkleidung, Gehörschutz und Anseilschutz. Zu den am häufigsten verwendeten PSA zählen übrigens Gehörschutz und Hautschutz. Informationen zu Hautschutz Wenn Sie mehr zu den verschiedenen PSA wissen möchten, klicken Sie auf die Grafik.

43 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Hautschutz
Unsere Haut ist gegen viele Stoffe empfindlich. Die Auswirkungen können sehr schnell oder erst nach längerem Kontakt der Haut mit diesen Stoffen sichtbar werden. Rötungen und Austrocknen der Haut sind nur zwei Beispiele für mögliche Schädigungen. Wenn bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen und Substanzen oder bei Feuchtarbeiten die Haut nicht durch Handschuhe geschützt werden kann, sind andere Schutzmaßnahmen notwendig. In diesem Fall stellt der Betriebsarzt einen Hautschutzplan auf, der für die betroffenen Mitarbeiter als Teil der Persönlichen Schutzausrüstungen verbindlich ist. Der Hautschutzplan nennt die Mittel des Hautschutzes, der Hautreinigung und der Hautpflege, die in unterschiedlichen Arbeitsbereichen des Betriebs zum Einsatz kommen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Mittel jeweils auf die belastenden Stoffe abgestimmt sind. Deshalb kann es im Betrieb unterschiedliche Hautschutzpläne an unterschiedlichen Arbeitsplätzen geben. Gehörschutz Kopfschutz Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren, z. B. bei Lärm Bezeichnung des Gefahrstoffs im Umgang mit Gefahrstoffen Augen- und Gesichtsschutz Atemschutz Schutzkleidung Anseilschutz Der Arbeitgeber… stellt PSA für jeden Mitarbeiter erneuert PSA bei Bedarf Handschutz Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten bei der Auswahl Fußschutz Vor vielen arbeitsbedingten Gefahren können Sie sich durch das Tragen von Persönlichen Schutzausrüstungen schützen. Persönliche Schutzausrüstungen, kurz PSA genannt, sind zum Beispiel in Lärmbereichen oder im Umgang mit Gefahrstoffen notwendig. Die AOK stellt erforderliche PSA für jeden Mitarbeiter und erneuert sie bei Bedarf. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten sie bei der Auswahl. Folgende Schutzausrüstungen werden häufig eingesetzt: Kopfschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz, Handschutz, Fußschutz, Schutzkleidung, Gehörschutz und Anseilschutz. Zu den am häufigsten verwendeten PSA zählen übrigens Gehörschutz und Hautschutz. Informationen zu Hautschutz Wenn Sie mehr zu den verschiedenen PSA wissen möchten, klicken Sie auf die Grafik.

44 Fahren von Kraftfahrzeugen
Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) sowie die Fahrerlaubnis sind immer mitzuführen. Die Betriebsanweisung „Führen von Kraftfahrzeugen„ und die vom Hersteller mitgelieferte Betriebsanleitung ist zu beachten. Das Fahrzeug nicht in Betrieb setzen oder nicht weiter betreiben, wenn Mängel die Betriebssicherheit beeinträchtigen. Vor Einsatzbeginn das Fahrzeug auf erkennbare Mängel überprüfen und während des Betriebes beobachten. Die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte auch im nicht-öffentlichen Verkehr benutzen. Die Warnweste muss griffbereit im Fahrzeug liegen und beim Verlassen des Fahrzeuges im Pannenfall (Unfall, etc.) angelegt werden. Die Ladung muss entsprechend den Vorgaben zur Ladungssicherung gesichert sein, die maximal zulässige Zuladung darf nicht überschritten werden. Siehe auch Dienstanweisung: „Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr“

45 THEMEN DER UNTERWEISUNG
Zusammenfassung THEMEN DER UNTERWEISUNG Arbeitsschutzorganisation Unfallversicherung Beschäftigungsbeschränkungen Notfallorganisation Gefahrstoffe Umgang mit technischen Einrichtungen und Betriebsmitteln Verhaltensregeln Sicherheitskennzeichnung Persönliche Schutzausrüstungen Fahrzeuge Sie haben sich in dieser Unterweisung mit wichtigen Grundregeln der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit befasst. Sie haben sich mit Arbeitschutzorganisation, Unfallversicherung, Beschäftigungsbeschränkungen, Notfallorganisation, Gefahrstoffe, Umgang mit technischen Einrichtungen und Betriebsmitteln, Verhaltensregeln, Sicherheitskennzeichnung, Persönliche Schutzausrüstungen, Fahrzeuge beschäftigt. Damit haben Sie ein gutes Werkzeug, um sicher und gesund durch Ihren Arbeitstag zu kommen. Denken Sie aber auch daran: Neben allen Regeln spielt auch Ihr persönliches Wohlbefinden eine große Rolle.

46 Unterweisungsnachweis Bitte ausdrucken, ausfüllen
und von den Teilnehmern der Unterweisung unterschreiben lassen (siehe auch Dienst-anweisung „Unterweisungen“, Seite 2 und 3 hierzu bitte als Nachweis ausdrucken). Wichtig: Dieser Nachweis ist aufzubewahren.


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