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Alfred Siegfried und das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse Zentrum für Demokratie Aarau 01.01.2015.

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Präsentation zum Thema: "Alfred Siegfried und das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse Zentrum für Demokratie Aarau 01.01.2015."—  Präsentation transkript:

1 Alfred Siegfried und das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse Zentrum für Demokratie Aarau 01.01.2015

2 Alfred Siegfried (1890-1972) → Ursprünglich Gymnasiallehrer in Basel (Französisch) → Kündigung wegen pädophilen Umgangs mit einem Schüler → Verurteilung zu einer bedingten Haftstrafe → Gründung des Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse der Pro Juventute → Zwischen 1926-1958 Vormund von ca. 600 jenischen Kindern (Nachfolgerin: Clara Reust, 1916-2000, zuvor tätig beim Seraphischen Liebeswerk Luzern) → Vermutlich weitere sexuelle Übergriffe auf Mündel

3 Alfred Siegfried (1890-1972) mit einem Mündel. Bild von Hans Staub (Bundesarchiv Bern).

4 Alfred Siegfried (1890-1972) mit jenischen Kindern. Bild von Hans Staub. (1953)

5 Alfred Siegfried (1890-1972) bringt jenische Kinder in eine Anstalt. Bild von Hans Staub. (1953)

6 Alfred Siegfried (1890-1972) begutachtet jenische Mündel. Er ist weder Arzt noch Zahnarzt, sondern Französischlehrer. Was will er? Bild von Hans Staub. (1953)

7 „Der Vater faulenzt, trinkt, flucht und schlägt Frau und Kinder; die Mutter bleibt ihm darin nichts schuldig, zieht leichtsinnig herum und die älteren Geschwister tun es, kaum flügge geworden, ihren Erzeugern im liederlichen, sittenlosen Dahinleben gleich. so wächst eine Generation nach der anderen heran, in denselben Gewohnheiten und Lastern, und in demselben Elend. Die Gesellschaft der ehrsamen, fleissigen Bürger und Bauern, zu deren Ärger sich das leichtlebige Volk immer weiter vermehrt, ist mit Schuld an den himmeltraurigen Verhältnissen. (…) Nur zu gut wissen wir, dass tausende von Kindern ein bitteres Erbteil durchs Leben tragen. Und dass gerade die Nachkommenschaft der Vaganten zum Teil bedenklich belastet sein muss, ist uns von Anfang an klar gewesen. Aber gerade darum wollen wir uns ihrer annehmen. Wer weiss, was für verhängnisvolle Erbstücke unserer eigenen Natur zum Durchbruch gekommen wären, wenn wir in solch traurigen Verhältnissen hätten aufwachsen müssen?“ Alfred Siegfried in: Mitteilungen des Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse 1928.

8 „Die Besonderheit und Schwierigkeit liegt bei den Fahrenden darin, (…) dass nicht nur ganze Familien, sondern bis zu mehreren Hunderten zählenden Sippen diese negative, gesellschaftsfeindliche, amoralische Haltung und Lebensweise einnehmen und sie bewusst und absichtlich auch ihren Nachkommen einpflanzen. (…) Wer die Vaganität erfolgreich bekämpfen will, muss versuchen, den Verband des fahrenden Volkes zu sprengen, er muss, so hart das klingen mag, die Familiengemeinschaft auseinanderreissen. Einen anderen Weg gibt es nicht.“ Alfred Siegfried in einem Vortrag, gehalten in der Cadonaufonds- Kommission Pro Juventute am 9. Juli 1943 in Zürich.

9 Schweizer „Zigeunerpolitik“

10 1850 1848: Gründung des Schweizer Bundesstaates → Systematische Erfassung und Einbürgerung von Fahrenden → Erlass von Bestimmungen, die die fahrende Lebensweise und das traditionelle Gewerbe behindern (z.B. Gewerbescheinregelungen; Verbot, schulpflichtige Kinder mitzuführen)

11 1920 1906-1972 → Einreiseverbot für ausländische „Zigeuner“ 1926-1972 → Wegnahme und Fremdplatzierung von jenischen Kindern durch das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse der Stiftung Pro Juventute → Internierung in Zwangsarbeitslager und Strafanstalten → Zwangssterilisation von Frauen → Eheverbote

12 1970 Öffentliche Kritik → 1972: Artikelserie im Schweizer Beobachter (Journalist Hans Caprez) → 1973: Einstellung der Arbeit des Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse Selbstorganisation der Betroffenen → Radgenossenschaft der Landstrasse → International Roma Union → Rroma Foundation Rechtliche Grundlage → 1986: öffentliche Entschuldigung des Bundespräsidenten Alphons Egli; Einsatz einer Aktenkommission; finanzielle Entschädigung → 1997: Gründung der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende zur Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen → 1998: Anerkennung der Fahrenden als nationale Minderheit mit einer eigenen Sondersprache → 2003: Inkraftsetzung des nationalen Gewerbegesetzes für Reisende (Gültigkeitsdauer von fünf Jahren)


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