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Vernetzung der Systeme – Jugendhilfe und Schule im Aufbruch

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Präsentation zum Thema: "Vernetzung der Systeme – Jugendhilfe und Schule im Aufbruch"—  Präsentation transkript:

1 Vernetzung der Systeme – Jugendhilfe und Schule im Aufbruch
2012 Vernetzung der Systeme – Jugendhilfe und Schule im Aufbruch

2 Zum warm werden… Vernetzen sie sich !
Regel: Beide Hände müssen benutzt werden

3 Vernetzung ist eine Kunst!
Feedbackfragen Was brauchten Sie für die „Vernetzung“ untereinander? Mögliche Antworten: Kommunikation, Kontakt, Freude, Koordination, Kooperation, gemeinsames Verständnis von dem was wer tut, gemeinsames Ziel ...

4 Warum eigentlich? Steigende Anforderungen an die Systeme
Im Kontext Kinderschutz (Gesetzl. Vernetzungsauftrag!) Im Kontext Inklusion (z.B. Eingliederungshilfen) Bildung- und Teilhabe (Schulsozialarbeit) Schaffen von Synergieeffekten Handlungssicherheit verbessern „Multiplizieren“ von Informationen - Öffentlichkeitsarbeit

5 Rechtsgrundlagen Schule Jugendhilfe
§ 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW („Die Sorge für das Wohl des Schülers erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung und Misshandlung nachzugehen. Schule entscheidet rechtzeitig über Einbeziehung des JA und anderer Stellen“) § 19 SchulVG („Bei begründetem Verdacht der Kindeswohlgefährdung besteht eine Verpflichtung zur Datenübermittlung an das JA“) § 5 Schulgesetz NRW (Öffnung der Schule; Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern) Jugendhilfe § 1 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII („Kinder und Jugendliche sind vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen“) § 8a SGB VIII (Novellierung Okt = Abschätzung d. Gefährdung auf breiter Ebene mit zwei „insofern erfahrenen Fachkräften“; Einbeziehung der Sorgeberechtigten; Abwendung von Gefährdung) § 1666 BGB (Handlungsverpflichtung bei Gefährdung; Einschaltung des Familiengerichtes bei fehlender Mitwirkung d. Eltern)

6 Hinzu kommt: Das Bundeskinderschutzgesetz
Generell: BKiSchG in 4 Artikel unterteilt Kontextrelevante Neuerungen in Art. 1: § 1 KKG – Staatliches Wächteramt beinhaltet Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr § 3 KKG – Schaffen von Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen (u. a. mit Schule) § 4 KKG – Anspruch auf Beratung durch insofern erfahrene Fachkraft; Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger nun „erlaubt“ Kreis der Berufsgeheimnisträger um Lehrer erweitert Im Notfall: Es gab schon immer den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB

7 Des Weiteren verschiedene Änderungen im SGB VIII
§ 8 Abs. 3 SGB VIII – Anspruch von Kindern auf Beratung ohne Kenntnis der Eltern (nur in Not- / Konfliktsituationen; PSB nur vorläufig ausschaltbar) Regelungen zum Schutzauftrag in § 8a SGB VIII konkretisiert - Jugendamt muss einen Hausbesuch machen (wenn dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist …)

8 Was tut das Jugendamt – oder warum tut es „nichts“?
Organisationsform „ASD“ – Das Aufgabenprofil Beratung §§ SGB VIII Fallsteuerung erzieherischer Hilfen §§ SGB VIII Rechtliche Vertretung von Minderjährigen §§ SGB VIII Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung §§ 8a, 42, 50, 72a SGB VIII Sozialraumarbeit § 1, 8, 78 SGB VIII Zwischen Dienstleistung und Kontrolle

9 Das alltägliche Spannungsfeld …

10 Planungsprozesse in der Jugendhilfe…
Generell: SGB VIII als Leistungskatalog für: unterschiedlichste Familien unterstützende Leistungen Familienergänzende Leistungen Familienersetzende Leistungen § 36 SGB VIII – Die Hilfeplanung als zirkulärer Prozess Unter Berücksichtigung des Wunsch und Wahlrechtes Der Bedarfslage im Einzelfall Geeignetheit und Notwendigkeit der Hilfe

11 Zirkuläre Planung einer Hilfe

12 Weitere Angebote der Jugendhilfe
Prävention Kinder- und Jugendschutz Qualifikation Information Den breiten Überblick über Strukturen und Angebote vor Ort bieten!

13 Krisenmanagement – Jugendhilfe und Schule im Umfeld von Krisen
Regelmäßige Lehrerfortbildung über Regionale Schulberatung REK Auftrag: Bildung von Krisenteams an Schulen mit „Vernetzungskompetenz im Krisenfall“ Erkennen von Krisen und Gefährdung – Kindeswohl als Teil einer Krise Gefahren für körperliches und seelisches Wohl, Vernachlässigung, Sexueller Missbrauch (§ 1666 BGB) erkennen und handeln Gefährdungsdiagnostik Identische Kriterien für Krisen und Gefährdung Fremd- und Selbstgefährdung – Das PsychKg Zugespitzte Krise – Der „Amok-Fall“ = Notfallpläne

14 Prozessablauf gem. Kooperationsvereinbarung
Risikoeinschätzung / Erörterung mit Kind u. Personensorge-berechtigten / Hinwirken auf Hilfe Gefährdungs-einschätzung mit Einholen von Fachberatung Einbeziehung des Jugendamtes mit Hinweis an die Sorgeberechtigten (niedrigste Beteiligungsfrom) Sonderfall: Akute Gefährdung – Unmittelbare Information an das Jugendamt notwendig

15 Allgemeines zur Feststellung von Gefährdung
Äußere Erscheinung des Kindes Verhalten des Kindes Verhalten der Eltern Familiäre Situation Persönliche Situation d. Eltern Wohnsituation

16 Beispiel von Verwahrlosung …

17 Aspekte des Datenschutzes
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nur umsetzbar durch Datenerhebung, Speicherung und Übermittlung ( z.B. an Familiengericht) Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Falls zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe notwendig (Übermittlung zu dem Zweck zu dem sie erhoben werden) Amtsermittlungsgrundsatz / Untersuchungsgrundsatz nach VwVfG Andere Perspektive: „Kinderschutz braucht Datenschutz“ Die niedrigste Form der Beteiligung ist die Information

18 Auf dem Weg zur Inklusion
Im „Handlexikon der Behindertenpädagogik“ (2006) definiert Andreas Hinz den Ansatz der Inklusion als „...allgemeinpädagogische[n] Ansatz, der auf der Basis von Bürgerrechten argumentiert, sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung wendet und somit allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zugesichert sehen will. Für den Bildungsbereich bedeutet dies einen uneingeschränkten Zugang und die unbedingte Zugehörigkeit zu allgemeinen Kindergärten und Schulen des sozialen Umfeldes, die vor der Aufgabe stehen, den individuellen Bedürfnissen aller zu entsprechen - und damit wird dem Verständnis der Inklusion entsprechend jeder Mensch als selbstverständliches Mitglied der Gemeinschaft anerkannt.“

19

20 Förderkonferenzen als eine Ebene der Kooperation
"Eine Kultur des Behaltens und der individuellen Förderung aller Kinder und Jugendlichen, die eine Grundvoraussetzung für ein inklusives schulisches Bildungssystem ist, entwickelt sich über den Dialog und das gemeinsame Abwägen der nächsten Schritte.„ (Sylvia Löhrmann, Ministerin für Schule und Weiterbildung, Schule NRW 03/11)

21 Der gemeinsame Auftrag der Eingliederung
Was ist unter Eingliederungshilfe zu verstehen? Leistungsbereiche: LRS und Dyskalkulie Störungen aus dem Autismusspektrum Psychische Erkrankungen Suchterkrankungen Voraussetzungen zum Tätigwerden des Jugendamtes Hilfen nach § 35a SGB VIII in Abgrenzung zu Hilfen für geistig und körperlich behinderte Kinder Verfahrensstandard und Zuständigkeiten

22 Grenzen der Jugendhilfe
Die Frage der Mitwirkungsbereitschaft… Psychiatrische Krankheitsbilder Sucht! Sog. „Systemsprenger“ Kooperations-/Strukturgrenzen Gerichte

23 Schulsozialarbeit als Schnittstelle
Aktuelle Situation: Im Kontext der Umsetzung von Bildung und Teilhabe: Flächendeckende Einführung von Schulsozialarbeit Klassische Schulsozialarbeit mit folgenden Schwerpunkten: Einzelfallhilfe Gruppenangebote Projektarbeit „Leistungsberatung“ im Kontext von Bildung- und Teilhabe Schnittstelle Allgemeiner Sozialer Dienst Fachkompetenz und „Know How“ Synergieeffekt: Strukturwissen

24 BUT-Leistungen im Überblick
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler (Geldleistung an die Berechtigten), Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler (Geldleistung an die Berechtigten) Lernförderung für Schülerinnen und Schüler Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

25 Vernetzung funktioniert, wenn…
Kommunikation auf Augenhöhe Authentizität (Verlässlichkeit) Abgleich über Inhalt und Erwartungshaltung Respekt und Wertschätzung für die jeweilige Arbeit Metakommunikation (Evaluation auf Sachebene und regelmäßige Bilanzierung) Persönliches Kennen !

26 Tipps für eine gelingende Kommunikation
„Man kann nicht nicht kommunizieren“ (P. Watzlawik) Aus: „9 Regeln für die Kommunikation mit Kindern ….“ (Ratgeber: Familienstreit) 1. In´s Gespräch kommen 2. (Blick-) Kontaktaufnahme – Auf Augenhöhe 3. Stimmiges Verhalten (Authentizität) 4. Klare Aussagen (Kurz und knapp / Klipp und klar) 5. Aktives Zuhören (Habe ich dich richtig verstanden …) 6. Lösungssprache und Konsensorientierung 7. Ich-Botschaften 8. Offenheit und Transparenz 9. Regelmäßigkeit

27 Die kritische Frage der konsequenten staatlichen Verantwortungsübernahme
Wo bleiben die Eltern? Entscheidungsfreiheit? Welche Verantwortung bleibt Ihnen noch? Passgenaue Unterstützungsstrukturen machen Hilflos!? Je enger der Rahmen, desto weniger individuelle Förderung möglich?

28 Zum Schluss…


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