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Informationsveranstaltung
Salzburg, 29. April 2003 Organisationsstrukturen nach dem UG 2002 und Gestaltungsmöglichkeiten für unsere Universität Univ.-Ass. Dr. Reinhard Klaushofer IVVR Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Salzburg
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Gesetzlich vorgesehene Einrichtungen I
Gründungskonvent (bis ) Universitätsrat (Funktionsperiode: 5 Jahre) Rektorat bestehend aus: Rektor(in) (Funktionsperiode: 4 Jahre) Vizerektor(inn)en (Funktionsperiode: 4 Jahre) Senat (Funktionsperiode: 3 Jahre) Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (Funktions-periode 3 Jahre) Schiedskommission
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Gesetzlich vorgesehene Einrichtungen II
Habilitationskommissionen Berufungskommissionen Curricula Kommissionen (max 3 jährige FunktPeriode) Organ für studienrechtliche Angelegenheiten Organisationseinheit für Fragen der Gleichstellung, Frauenförderung und Geschlechterforschung Amt der Universität (Dienstbehörde I. Instanz für Beamte) Allenfalls „Organisationseinheiten“(max 3 jährige Funktionsperiode)
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Zusammensetzung I Gründungskonvent (12 Mitglieder: 7 Prof/2 MB/2 Stud/1 AllgBed) Vorsitzender: Hagen Universitätsrat (7 Mitglieder) Vorsitzender: Zich Rektorat (max 5 Mitglieder – keine Beschränkung auf Prof) Vorsitzender: Schmidinger
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Zusammensetzung II Senat (20 Mitglieder: 11 Prof/5 Stud/2 MB?/2 AllgBed?) Habil-, Berufungs- und Studienkommissionen (max. 10 Mitglieder) Habilkomm.: 6 Prof/1 Stud/Rest? Berufungskomm.: 6 Prof/1 Stud/Rest? Curricula Komm.: 3 Stud/Rest ?
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Zusammensetzung III Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (15 Mitglieder: 2 Prof/7 MB/2 Stud/ 4 AllgBed) Schiedskommission (6 Mitglieder: ?)
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Organisatorische Unter-schiede zum UOG ´93
Keine Fakultätsebene Keine Institutsebene
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Zurückdrängung der Mitsprache bei:
Inhaltliche Unterschiede zum UOG ´93 Weitgehende Entscheidungskompetenzen eines universitätsfremden Organs (Universitätsrat) Konzentration der Entscheidungskompetenzen im Rektorat Überwiegend absolute Mehrheit der Professor(inn)enkurie Zurückdrängung der Mitsprache bei: Entscheidungen und Wahlen!!!
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Gestaltungsmöglichkeiten
Schaffung von „Organisationseinheiten“ (Fakultäten, Institute) Leitungsbefugt sind immer Professor(inn)en Vorschlagsberechtigt sind ausschließlich Professor(inn)en Allfällige Fakultätskollegien und Institutskonferenzen haben grundsätzlich keine Entscheidungskompetenzen Sollten FaKolls oder IKs zur Beratung oder Entscheidung vom Senat herangezogen werden, haben sie der relativen Zusammensetzung des Senates zu entsprechen
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Ablaufdiagramm – Beispiel Organisationsplan
Universitätsrat Genehmigung Vorlage Rektorat Vorlage Zustim mung Senat
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Ablaufdiagramm – Beispiel „Zielvereinbarungen“
Vorlage LeistVB Universitätsrat Bund Vorschlag LeistVB Genehmigung Vertrag Rektorat Zielvereinbarung Leiter Zielvereinbarung Mitarb eiter
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Fazit Gefahr des Verlusts von Kommunikationsstrukturen Intransparenz
Ungewissheit Demotivation
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für Ihre Aufmerksamkeit
VIELEN DANK für Ihre Aufmerksamkeit Univ.-Ass. Dr. Reinhard Klaushofer IVVR Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Salzburg
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