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Europäische Harmonisierung des Luftrechts Was kommt auf die Segelflieger zu ? European Gliding Union Roland STUCK Deutscher Segelfliegertag.

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Präsentation zum Thema: "Europäische Harmonisierung des Luftrechts Was kommt auf die Segelflieger zu ? European Gliding Union Roland STUCK Deutscher Segelfliegertag."—  Präsentation transkript:

1 Europäische Harmonisierung des Luftrechts Was kommt auf die Segelflieger zu ? European Gliding Union Roland STUCK Deutscher Segelfliegertag November 2004 Mainz

2 European Gliding Union
Die EGU ist ein europäischer Verband der nationalen Segelflugverbände Sie vertritt die europäischen Segelflieger auf Europäischer Ebene Sie befasst sich nur mit Regelungen (nicht mit Sport) Die EGU wurde in 1993 gegründet (auf Deutsch-Französiche Initiative) Sie ist unabhängig von der FAI und der International Gliding Commission (IGC) Die EGU arbeitet in enger Zusammenarbeit mit Europe Air Sports (EAS)

3 Die 14 EGU Mitglieder

4 Jannes Neumann (D) Referent Technik Mathias Borgmeier (D)
Roland Stuck (F) Präsident Mathias Borgmeier (D) Vizepräsident David Roberts (GB) Vizepräsident Emil Blumer (CH) Generalsekretär Patrick Pauwels (B) Schatzmeister Jannes Neumann (D) Referent Technik Mathias Borgmeier (D) Referent Flugbetrieb Fransois van Haaff (NL) Referent Luftraum Meike Müller (D) Referentin Lizensierung

5 Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)
Der EU Ministerrat und das EU Parlament haben im Juli 2002 beschlossen, die Autorität für die Luftfahrt auf die EU zu übertragen Dazu wurde die EASA (European Agency for Safety in Aviation) eingerichtet Die Grundsätze (Basic Regulation) werden durch die Verordnung EG 1592/2002 geregelt Die EASA Regelwerke treten in Form von EU Verordnungen direkt in Kraft (müssen nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden) Die EASA hat am 28. September 2003 den Betrieb aufgenommen. Der Sitz ist Köln.

6 Aufgaben der EASA Musterzulassung (Airworthiness/Certification)
Regelung der Instandhaltung (Maintenance) Schaffung von Regelungen für Flugbesatzung (Licensing) Schaffung von Regelungen für den Flugbetrieb (Operations) Langfristig: Regulierung des Flugbetriebs von Flughäfen ( Airport Ops) Langfristig: Regulierung der Flugsicherung (Air Traffic Control)

7 Lizensierung und Flugbetrieb (Licensing and Operations)
Die EASA muss dem Europäischen Parliament und dem Rat Vorschläge für die Grundsatzregelungen (Essential Requirements) hinsichtlich des Flugbetriebes und der Zulassung der Flugbesatzung vorlegen Die EASA hat im Mai 2004 eine Notice of Proposed Amendment ( NPA Nr 2/2004) mit solchen Grundsatzregelungen und 15 Fragen an die Betroffenen (Stakeholders) veröffentlicht Die Betroffenen konnten bis zum 1. Juli antworten und kommentieren

8 Die Fragen Nur wenige Fragen waren für den Luftsport zutreffend. Hier die wichtigsten: Für welche Kategorien von Luftfahrzeugen sollen die Pilotenlizenzen durch die EASA reguliert werden? Sollen nur Grundsatzregelungen oder auch Ausführungsbestimmungen ( Implementing rules) verabschiedet werden ? Welches Medical ?

9 EGU Antwort (Lizensierung)
Die EGU hat zwei Lizenzen vorgeschlagen : 1. Eine EU-Lizenz die das Fliegen in den 25 Mitgliedstaaten der EU ermöglichen soll. Diese Lizenz soll durch Luftsportverbände verwaltet werden können. Der Standard des Medicals sollte niedriger sein als der des ICAO Class 2 Standard. Der Zugang zu allen Lufträumen sollte erhalten bleiben 2. Eine ICAO Lizenz die das Fliegen außerhalb der EU ermöglicht und durch die nationalen Behörden verwaltet werden soll. Der Standard des Medicals soll dem des ICAO Class 2 entsprechen Wechsel von EU- zur ICAO Lizenz soll durch den Erwerb eines ICAO medical möglich sein. Antrag der IGC an die ICAO

10 EGU Antwort (Flugbetrieb)
Die meisten Segelflugverbände und NAC’s haben bis jetzt den Segelflugbetrieb erfolgreich selbst organisiert Deshalb sollten von der EASA nur Grundsatzregelungen (Essential Requirements) und keine Ausführungsbestimmungen (Implementing Rules) verabschiedet werden Die EGU arbeitet jedoch an einer Harmonisierung der wichtigsten Verfahren (F-Schlepps, Windenstart etc). Dies wird nur eine Empfehlung sein !

11 Gemeinsame Aktion mit EAS
Um mit größerem Gewicht aufzutreten haben alle Europäische Luftsportverbände die 15 Fragen gemeinsam über Europe Air Sports beantwortet und kommentiert Einheitlich wurde vorgeschlagen den Modellflugsport, Gleitschirm und Drachensport, den Fallschirmsport und den Ultraleichtflugsport nicht durch die EASA zu regulieren Für die restlichen Luftsportarten wurde der EGU Vorschlag von zwei Lizenzen übernommen

12 EASA Reaktion Die EASA hat Ende September eine Zusammenfassung der Antworten ( Comment Response Document) veröffentlicht Die EASA ist bereit eine beschränkte Lizenz (Restricted PPL) für den Luftsport einzuführen Sie ist bereit Medical Standards unter denen der ICAO Standards einzuführen Das Tauglichkeitserzeugnis könnte von einem Hausarzt erstellt werden Jedoch das Einfliegen in Lufträume mit hoher Verkehrsdichte könnte beschränkt werden Es sollen keine Implementing Rules für den Flugbetrieb verabschiedet werden

13 Wie geht es weiter ? Die Betroffenen können bis Ende November stellungnehmen Die EASA wird anfangs Dezember den Vorschlag dem Europa Parlament und dem Rat vorlegen Falls das Parlament und der Rat den Vorschlag akzeptieren, wird die EASA Implementing Rules für die Lizenzen erstellen Die neue Lizenz sollte ab 2007 in Kraft treten Wir haben noch viel Lobbyarbeit vor uns !

14 Musterlassung (Certification)
Die Regelung der Musterzulassung ist bereits in Kraft (Regelung (EG) 1702/2003 ) Laut Annex 2 der EG 1592 müssen alle Segelflugzeuge über 80 Kg Leermasse (Einsitzer) oder 100 Kg (Doppelsitzer) von der EASA zugelassen sein Die JAR 22 Zulassungsbestimmungen für Segelflugzeuge wurden direkt übernommen (JAR 22 = CS 22 ) Motor und Propeller bleiben in der CS 22 Die JAR 22 Study Group ist nicht mehr der einzige Gesprächspartner

15 Wartung (Maintenance)
Die Regelung der Instandhaltung wird durch die Verordnung (EG) 2042/2003 bestimmt Sie ist teilweise für die kommerzielle Luftfahrt in Kraft Sie tritt für den Luftsport am 28. September 2008 in Kraft Obwohl die Regelung sehr kompliziert ist, wird es in Deutschland auf Grund der bereits vorhanden Strukturen, wie den LTB´s der Landesverbände, relativ wenig Probleme bei der Umsetzung geben

16 Maintenance Die EASA hat jedoch eine unabhängige Kommission beauftragt ein Audit (Regulatory Impact Assessment) über die Part M durchzuführen Die Betroffenen können bis Anfang Februar kommentieren Nach der neuen Regelung (Part 21) müssen alle Instrumente in einem Segelflugzeug zugelassen sein ( auch Vario’s, GPS, iPAQ’s) Die EGU arbeitet an einen Antrag, um den Part 21 dahingehend zu ändern, dass zusätzliche Ausrüstung wieder ausgenommen wird

17 Luftraum (Airspace) Eurocontrol Single Sky Projekt: es wird in Zukunft nur noch 2 Luftraumklassen geben Dies wird zu immer mehr Luftraumbeschränkungen führen! Die EGU hat eine Stellungsnahme (Position Paper) erstellt und bei Eurocontrol eingereicht Die EGU verfolgt die für uns neuen wichtigen Entwicklungen wie 8,33 kHz Radios, Mode S Elementary Surveillance (ELS), ADS-B und Low Power Transponder und arbeitet daran mit EUROCONTROL

18 Fazit Es ist noch viel zu tun Wir müssen extrem wachsam sein !
Wir brauchen Ihre Unterstützung ! Wir hoffen das wir für den Segelflug vernünftige europäische Regeln haben werden

19 Original EASA Text Par 21: "As a consequence the Agency intends to suggest in its opinion that not only the current JAR FCL system continue to be used for existing categories of pilots but that in addition, a PPL with restricted privileges be introduced as an alternative to the existing JAR FCL PPL. The holders of such a licence would not be authorised to fly complex motor powered aircraft ot to engage in commercial aviation; access to certain high density traffic areas could also be restricted. Credits would be given to holders of a restricted PPL when applying for a full licence. Such a licence shall provide nevertheless for free movement in the territory covered by the Treaty. Bearing in mind the size of the European Community and the association agreements being concluded with the EFTA States the Agency does not consider that full compliance with ICAO Annex I is requirement for this new license  Par 60: "This analysis confirms the Agency's initial view on this subject. It therefore intends to suggest that the Commission be given powers to adopt implementing rules on medical fitness. Such rules are based on the current JAR FCL 3 medical standards and be applicable to all categories of pilots including pilots of corporate or heavy motor powered aircraft, except holders of a restricted PPL whom less stringent rules shall be developed" Par 61 "Further, the Agency envisages that implementing rules for the accreditation of aero medical examiners by national aviation authorities shall be adopted at Community level. When doing so the Agency does not exclude family practitioners from being considered as suitable examiners for the restricted PPL.."


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