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Schulische Tagesbetreuung ab dem Schuljahr 2006/07 Thomas Baumgartner

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Präsentation zum Thema: "Schulische Tagesbetreuung ab dem Schuljahr 2006/07 Thomas Baumgartner"—  Präsentation transkript:

1 Schulische Tagesbetreuung ab dem Schuljahr 2006/07 Thomas Baumgartner
zusammengestellt von Thomas Baumgartner Landesschulrat Oberösterreich

2 Geschichte GTS waren bis ins späte 19. Jahrhundert üblich
Halbtagsunterricht zunächst an VS im ländlichen Bereich (weite Schulwege, Kinder als Arbeitskräfte…) im 20. Jhdt. an den meisten Schulen die Regel In neuerer Zeit wieder Bedarf an GTS (Berufstätigkeit der Mütter …)

3 gesetzliche Grundlagen GTS
Schulversuch SCHOG Novelle; Führung von ganztägigen Schulformen - Grundsatzbestimmung Lehrplanänderung 2005; Betreuungsplan für ganztägige Schulformen SCHOG - § 8d, Grundsatzbestimmung Oö. POG – Beschluss 1. Juni 2006 gültig ab 1. September 2006

4 n = 1000 (Eltern schulpflichtiger Kinder)
Ziel „Anpassung der Schulzeit an die neuen und flexiblen Arbeitsformen der Eltern“ ergeben - zwei Maßnahmen: n = 1000 (Eltern schulpflichtiger Kinder) 5-Tage-Woche 87% der Befragten sind für die Einführung der 5-Tage-Woche. 71% der Befragten sind für die Einführung der 5-Tage-Woche mit einfacher Mehrheit der Eltern und LehrerInnen (in den Schulgremien). Tagesbetreuung 77% der Befragten sind für eine freiwillige Tagesbetreuung mit bis zu 80 Euro monatlichem Elternbeitrag. 62% der Befragten sind gegen eine verpflichtende Ganztags-schule.

5 Was sagt die Zukunftskommission?
„Jedes Schulkind der Pflichtschulen in Österreich sollte die Möglichkeit auf Betreuung auch über die Unterrichtszeit hinaus bekommen, wenn die Eltern diese Betreuung wünschen.“ „Der Besuch einer Schule mit einer bestimmten Betreuungsform sollte prinzipiell freiwillig sein..“

6 Hausübungsverhalten

7 Was ändert sich? (1) Informationspflicht der Eltern durch die Schule
Durchführung einer Bedarfserhebung Planung einer Tagesbetreuung bei 15 angemel-deten Schüler/innen Der Schulerhalter plant und organisiert gemeinsam mit der Schule die Tagesbetreuung. Widmungsgemäße Verwendung der 5 vom Bund zur Verfügung gestellten Lehrer/innenstunden (entspr. 10 Betreuungsstunden) → §§ 6 und 8j SchOG

8 Struktur- Betreuungsteil
Gegenstandsbezogene Lernzeit GLZ (1:1) Finanzierung 5 vollwertige Stunden vom Bund UND/ODER Individuelle Lernzeit ILZ (halbwertig) Mittagspause Verpflegung Schul-erhalter Eltern-beiträge inklusive Freizeit

9 Die gegenstandsbezogene Lernzeit GLZ
umfasst drei Wochenstunden (Regelfall) wird von Lehrer/innen gehalten bestimmten Unterrichtsgegenständen zuzuordnen Inhalte Festigung, Förderung und Sicherung des Unterrichtsertrages neue Lehrstoffe dürfen nicht erarbeitet werden Arbeitsaufträge an die Schüler/innen sind unerlässlich Hinführen zur ökonomischen Nutzung der Lernzeit auf vollständiges und eigenständiges Arbeiten ist Wert zu legen Die GLZ ist somit als zusätzliche Übungsstunde zu betrachten, damit die Hausübungen selbstständig von den Schüler/innen gemacht werden können. Hausübungen dienen der Festigung von Unterrichtsinhalten und sollen daher eigenständig bewältigt werden können (ILZ).

10 individuelle Lernzeit
umfasst vier Wochenstunden (halbwertig, Regelfall) kann von Lehrer/innen gehalten werden (→Lehrverpflichtung) kann auch von Erzieher/innen durchgeführt werden Inhalte Erledigung von Hausübungen Wiederholung und Aneignung des Lehrstoffes Vorbereitung auf Prüfungen, Tests, Schularbeiten, Referate, Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Lehrer/innen oder Erzieher/innen durch individuelle Lernunterstützung zu fördern und bei ihrer bzw. seiner Lernarbeitfachlich zu unterstützen.

11 Lehrplanverordnung – AHS/HS BGBl. II, Nr. 359/2005, 4. November 2005
„Die individuelle Lernzeit umfasst normalerweise vier Wochenstunden Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen selbstständiges Lernen (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.). Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden: Lernzeiten Wochenstunden Gegenstandsbezogene LZ 1 2 3 4 5 Individuelle LZ 10 8 6

12 Freizeit Inhalte keine festgelegten Wochenstunden
kann (freiwillig) von Lehrer/innen übernommen werden und/oder von Erzieher/innen betreut Inhalte gelenkte Freizeitangebote wie: Werken und Basteln, Eislaufen, Sozialprojekte, Wandern, Kochen/Backen, Lese-Schreib-Werkstatt, Fotokurse, Theaterspiel, Tanz, Ungelenkte Freizeit: freie Themenwahl –nur Beaufsichtigung der Schüler/innen Zur Freizeit zählt auch die Mittagspause bzw. das Mittagessen. Das Mittagessen muss nicht unbedingt in der Schule zubereitet und eingenommen werden (Nutzung der örtlichen Gastronomie, andere öffentliche Einrichtungen…). Es ist daher nicht nötig, alle Schulen mit Küchen und/oder Speisesälen auszustatten.

13 Was ändert sich? (2) Einbindung von Vereinen (Sportvereine, Musikschulen etc.) im Freizeitbereich. Die neu geschaffenen schulischen Tages-betreuungsangebote sollen nicht in Konkurrenz zu bestehenden Tagesbetreuungsangeboten stehen. Die Wahlfreiheit der Eltern auf eine tageweise Anmeldung ist gegeben Einhebung kostendeckende Elternbeiträge soziale Staffelung und tageweise Abrechnung

14 Was ändert sich? (3) „Koordinator“ in jedem Bundesland, der den Schulerhaltern bei der Errichtung einer Tagesbetreuung in der Gemeinde unterstützt. Schulerhalter (in der Regel Gemeinden) können selbst qualifiziertes Personal (Lehrer/innen bzw. Erzieher/innen) für die gegenstandsbezogene (→ nur Lehrer/innen) und individuelle Lernzeit einstellen.

15 Pflichten des Schulerhalters
Antrag vom Schulerhalter an die Landesregierung Anzahl der Schüler (mindestens 15 Schüler) raümliche Voraussetzung Festlegung GLZ und ILZ (Schulforum– 2/3 beider Gruppen) Erhebung der Lehrer für ILZ (Zustimmungserklärung) Bewilligung durch Landesregierung Festlegung der Dauer der Betreuung (mind Uhr) Tageweise Erhebung am Schulanfang Kostenplanung für den Freizeitbereich Einhebung von Elternbeiträgen Vorsorge für Mittagessen

16 Pädagogische Anliegen (1)
Die Tagesbetreuung ist Teil eines pädagogischen Gesamtkonzeptes an der Schule: Standortspezifische Überlegungen (individuelle Förderkonzepte/-pläne, Lernformen, Lerntech-niken, Leseförderung, Nahtstellenproblematik,…) Anregungen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (Sport, Kulturelles, Neue Medien,…) Integration (Soziales Lernen, muttersprachlicher Unterricht,…)

17 Pädagogische Anliegen (2)
Berufs- und Bildungsberatung Steigerung der sozialen Kompetenz der Schüler/innen (Teamarbeit, Organisation, Kommunikation, Selbstdarstellung,…) Bewusste und gezielte Mädchen- und Bubenförderung („Gender Mainstreaming“)

18 Pädagogische Anliegen (3)
Verkürzung der gegenstandsbezogenen Lernzeit (§ 8j SchOG) zugunsten der individuellen Lernzeit (vgl. autonome Lernplanbestimmungen) – mögliche Angebote: unterrichtsbezogen themenbezogen Förderung Freizeit Die folgende Auflistung ist eine willkürliche Aufstellung von Möglichkeiten.

19 Pädagogische Anliegen (3a)
unterrichtsbezogen themenbezogen Förderung Freizeit Mathematik-NAWI (Labor / Natur / Museen / ...) Spiele(n) mit Sprache Fremdsprachen AG Erlernen von Arbeitstechniken („Lernen lernen“) Angeleitete Hausaufgaben Messen und Beobachten (Sachunterricht) Sicherheitstraining im Verkehr Umgang mit Computer Kinderzeitung Umwelterfahrungen (Lebensweltbezug) Märchen Bücher machen, illustrieren, drucken Kulturen und Muttersprachen in unserer Schule Wenn Oma erzählt (Geschichte) Spielplatz-Check in unserer Gemeinde Erste Hilfe (Kinder für Kinder) Wahrnehmungs-förderung Lernen mit allen Sinnen Streiten - Vertragen Spannung und Entspannung Begabungsförderung (kreativ), zB töpfern, malen, … musizieren Begabungsförderung (kognitiv) Unterstützung beim Lesen, Schreiben, Rechnen (LSR, ADS, Dyskalkulie) „Leseratten“ Chor, Tanz, Erlernen von Musikinstrumenten Schach Theater, Rollenspiele „Sport AG“ Backen, Kochen, Tisch decken und schmücken Gäste einladen Ausflüge und Erkundungen (Freiwilliges Engagement)

20 "Die Ganztagsschule ist ein Angebot und keine Verpflichtung!"
Schlussgedanke "Die Ganztagsschule ist ein Angebot und keine Verpflichtung!" Keine Ganztagsschule kann und will den Rückhalt in der Familie ersetzen, sie ist daher auch kein Ersatz für fehlende Erziehung." Dennoch sollte sie eine Chance für unsere Kinder sein, wobei wir alle gefordert sind, diese Chance unseren Kindern zu ermöglichen!

21 Danke für die Aufmerksamkeit !


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