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Veröffentlicht von:Amala Blumhagen Geändert vor über 10 Jahren
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Bundesvergabegesetz 2006 Kommunales Bildungsforum 24. September 2010
Mag.a Doris Burgstaller Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 3 – Gemeinden
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Bundesvergabegesetz 2006 – Einleitung
Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006), BGBl. Nr. I 17/2006 idF BGBl. II Nr. 125/2009 - Inkrafttreten mit 1. Februar 2006 - Umsetzung neuer EU-Richtlinien - Berücksichtigung neuer Rechtsprechung - Berücksichtigung von Evaluierungs- ergebnissen Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – Gesetzesgliederung
1.Teil: Regelungsgegenstand, Begriffs- bestimmungen 2.Teil: Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber 3.Teil: Vergabeverfahren für Sektoren Auftraggeber 4.Teil: Rechtsschutz 5.Teil: Außerstaatliche Kontrolle und zivilrechtliche Bestimmungen 6.Teil: Straf-, Schluss-, und Übergangs bestimmungen Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – 2. Teil (klassisches Vergabeverfahren)
Öffentlicher Auftraggeber (§ 3) Auftragsarten (§§ 4 bis 9) Ausnahmen vom Geltungsbereich (§§ 10 bis 11) Schwellenwerte/Leistungswert (§§ 12 bis 18) Grundsätze des Vergabeverfahrens (§§ 19 bis 24) Arten und Wahl des Vergabeverfahrens im OSB und USB (§§ 25 bis 42) Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren (§§ 43 bis 140) - Bekanntmachungen, Fristen, Eignung der Unternehmer, Ausschreibung, Angebot, Zuschlags- verfahren Bestimmungen über besondere Verfahren (§§ 141 bis 162) Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – Grundsätze
freier, fairer und lauterer Wettbewerb Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter Vergabe an geeignete Unternehmer Vergabe zu angemessenen Preisen Transparenzgebot Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – Regelungsgegenstand
privatrechtliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen gegen Entgelt Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – Persönlicher Geltungsbereich
Öffentlicher Auftraggeber § 3 Abs. 1 BVergG 2006 - Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände - Einrichtungen - Verbände Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – Kriterien „Einrichtungen“
Das BVergG gilt für „Einrichtungen“ die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, und zumindest teilrechtsfähig sind, und in einer besonderen Nahebeziehung zur öffentlichen Hand stehen, weil sie von dieser kontrolliert oder überwiegend finanziert werden. Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – Sachlicher Anwendungsbereich
Lieferaufträge (§ 4) Bauaufträge (§ 5) Dienstleistungsaufträge (§ 6) - prioritäre (Anhang III) - nicht prioritäre (Anhang IV) Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – Ausnahmen § 10 BVergG
Das BVerG gilt nicht für (beispielsweise) sog. „In-house“-Vergabe (Ziffer 7); Finanzdienstleistungen für Geschäfte, die der Geld- oder Kapitalbeschaffung von öffentlichen Auftraggebern dienen (Ziffer 11); Arbeitsverträge (Ziffer 12); Beschaffung von Leistungen durch Auftraggeber von einer zentralen Beschaffungsstelle und Beauftragung einer zentralen Beschaffungsstelle durch Auftraggeber mit der Beschaffung von Leistungen (Ziffer 14 und 15). Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – Ausnahme „In-house“
Ausgenommen vom Geltungsbereich sind Aufträge, die ein öffentlicher Auftraggeber durch eine Einrichtung erbringen lässt, über die der öffentliche Auftraggeber die Aufsicht, wie über eine eigene Dienststelle ausübt, und die ihre Leistungen im Wesentlichen für den oder die öffentlichen Auftraggeber erbringt, die ihre Anteile innehaben oder aus denen sie sich zusammensetzt. Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – Auftragswert
Schätzung des Auftragswertes (exkl. USt) im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung Bauaufträge (§ 14) Lieferaufträge (§ 15) Dienstleistungsaufträge (§ 16) Verbot der willkürlichen Aufteilung von zusammengehörigen Aufträgen (Umgehungsverbot) Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – Schwellenwerte
Verordnung (EG) Nr. 1422/2007 der Kommission (siehe beiliegende Tabelle) Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – Verfahrensarten
Direktvergabe offenes Verfahren nicht offenens Verfahren mit/ohne vorheriger Bekanntmachung Verhandlungsverfahren mit/ohne vorheriger Bekanntmachung Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – Direktvergabe
formfreies Verfahren im USB Dokumentation des Gegenstandes, der Gründe für die Wahl und der gegebenenfalls eingeholten unverbindlichen Preisauskünfte Wahl der Verfahrensart ist anfechtbar Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – Offenes Verfahren
einstufiges Verfahren öffentliche Aufforderung einer unbeschränkten Anzahl von Unternehmern zur Abgabe von Angeboten Verhandlungsverbot Vergabe an geeignetes Unternehmen Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – nicht offenes Verfahren mit Bekanntmachung
Zweistufiges Verfahren 1. Stufe: Offene Aufforderung zur Stellung von Teilnahmeanträgen 2. Stufe: Aufforderung an mindestens fünf geeignete Unternehmer zur Angebotsabgabe („Auswahlkriterien“) Angebotsprüfung - Zuschlag Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung
einstufiges Verfahren Aufforderung an zumindest fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe Angebotsprüfung - Zuschlag Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung
zweistufiges Verfahren 1. Stufe: offene Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen 2. Stufe: Aufforderung an zumindest drei geeignete Teilnehmer zur Angebotsabgabe („Auswahlkriterien“) Verhandlungen über den gesamten Angebotsinhalt zulässig Zuschlag Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung
Aufforderung an eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmen zur Angebotsabgabe Verhandlungen über den gesamten Vertragsinhalt zulässig Zuschlag Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Verfahrensablauf – Übersicht
- Auftragswertschätzung - Ausschreibung / Berichtigung - Angebotsfrist - Angebotsöffnung - Angebotsprüfung - Widerruf / Ausscheidung - Zuschlagsentscheidung - Zuschlagserteilung Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bundesvergabegesetz 2006 – Billigst- und Bestbieter
Billigstbieterprinzip Bestbieterprinzip Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Bekanntmachungsmedien
OSB: - Amt für amtliche Veröffentlichungen der EG - Online-Ausgabe des Amtlichen Lieferanzeigers (Publikationsmedienverordnung) - Land: Kärntner Landeszeitung - in anderen Medien („kann“) USB: - Bund: Amtlicher Lieferanzeiger Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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Mag.a Doris Burgstaller
Rechtsschutz Vergabespezifischer Rechtsschutz Bundesvergaben: BVA Landesvergaben: UVS Kärnten und Ombudsstelle für Vergabewesen Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten Anrufung der EU-Kommission Abteilung 3 - Gemeinden Mag.a Doris Burgstaller
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