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Guten Tag Herzlich willkommen.

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Präsentation zum Thema: "Guten Tag Herzlich willkommen."—  Präsentation transkript:

1 Guten Tag Herzlich willkommen

2 Strafrecht IV Prof. Dr. Jürg-Beat Ackermann vertreten durch lic. iur
Strafrecht IV Prof. Dr. Jürg-Beat Ackermann vertreten durch lic. iur. Daniel Burri lic. iur. Horst Schmitt

3 Studium in Fribourg, Luzerner Anwaltspatent
Daniel Burri, Luzern Studium in Fribourg, Luzerner Anwaltspatent Amtsschreiber beim Amtsstatthalteramt Luzern Amtsstatthalter Amtsstatthalteramt Luzern-Stadt Geschäftsleitender Staatsanwalt Kanton Luzern

4 Studium in Bern, Luzerner Anwaltspatent
Horst Schmitt, Luzern Studium in Bern, Luzerner Anwaltspatent Verwaltungsjurist beim Justizdepartement des Kantons Luzern Staatsanwalt Kanton Luzern

5 Einblick in das Zusammenspiel der Kräfte und Gegenkräfte im Prozess
Ziel Einblick in das Zusammenspiel der Kräfte und Gegenkräfte im Prozess

6 Wesen + Funktion des Strafprozessrechtes
Prozesssubjekte Prozessablauf Prozessgrundsätze

7 Programm 18. Februar: Einführung (Burri/Schmitt)
18. Februar 1. Vorlesung: a) Einleitung ins Strafprozessrecht b) Begleitübung 1 (Burri) 25. Februar 2. Vorlesung: a) Menschen und Rollen im Strafverfahren I b) Begleitübung 2 4. März 3. Vorlesung: a) Menschen und Rollen im Strafverfahren II b) Begleitübung 3

8 Programm 11. März 4. Vorlesung:
a) Grundsatz des fairen Verfahrens (Fair Trial) Vorverfahren b) Begleitübung 4 (Burri) 18. März 5. Vorlesung: a) Polizeiliches Ermittlungsverfahren Polizeiliche Eingriffsmittel b) Begleitübung 5 25. März 6. Vorlesung: a) Untersuchungsverfahren Prozessuale Zwangsmassnahmen I b) Begleitübung 6

9 Programm 1. April: Fragestunde (Burri/Schmitt)
Was ich von einem Staatsanwalt schon immer wissen wollte: Wie wird man Staatsanwalt? Ist man noch des Lebens sicher? Der Fall des Lebens? etc. etc. etc. etc. etc. etc. etc. etc.

10 Stabübergabe

11 Programm 1. April 7. Vorlesung:
1. Teil der prozessualen Zwangsmassnahmen II (Schmitt) 8. April 8. Vorlesung: a) 2. Teil der prozessualen Zwangsmassnahmen II b) Begleitübung 7 22. April 9. Vorlesung: a) Beschuldigtenrechte I b) Begleitübung 8 29. April Vorlesung: a) Beschuldigtenrechte II b) Begleitübung 9

12 Programm 6. Mai 11. Vorlesung:
a) Rechtsmittel und Rechtsbehelfe im Vorverfahren Prozessvoraussetzungen b) Begleitübung 10 (1.Teil) (Schmitt) 13. Mai Vorlesung: a) Beendigung des Vorverfahrens ohne Anklage und Strafverfügung Strafbefehlsverfahren b) Begleitübung 10 (2. Teil) 20. Mai Vorlesung: a) Anklageerhebung und Anklagegrundsatz b) Begleitübung 11

13 Viel Spass!

14 1. Vorlesung a) Funktion des Strafprozessrechts, Rechts- quellen, Gerichtsbarkeit b) Ablauf des Strafverfahrens im Überblick 2 Hauptziele Die Funktion und die Grundlagen des Strafprozessrechtes sind bekannt. Alle kennen den Ablauf eines Strafverfahrens

15 Funktionen des Strafprozessrechtes
die Organisation der beteiligten Behörden Rechte und Pflichten der übrigen Beteiligten Verfahrensablauf Strafvollzug Verbrechensbekämpfung im Interesse der Allgemein- heit (Ermächtigungsfunktion und Verpflichtungsfunktion) Wirksamer Schutz zu Gunsten der verdächtigten Einzelperson und der Allgemeinheit (Garantiefunktion)

16 Geltungsbereich und Grundsätze
Legalitätsprinzip Fairnessgebot Beschleunigungsgebot Untersuchungsgrundsatz Verfolgungszwang Unschuldsvermutung Verbot der doppelten Strafverfolgung

17 StPO-Rechtsquellen im StGB
Art StGB: Strafantrag Art StGB: Verzicht auf Weiterverfolgung und Strafbefreiung Art StGB: Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung Art. 336 ff. StGB: Abgrenzung des Bundes von der kantonalen Gerichtsbarkeit Art. 339 ff. StGB: Sachliche und örtliche Zuständigkeit der kantonalen Strafbehörden; Vorschriften über die Regelung von Kompetenzkonflikten, Rechtshilfe, das Strafregister, das kantonale Verfahren Art. 349 ff. StGB: Amtshilfe und Rechtshilfe Art. 372 ff. StGB: Strafvollzug, Schutzaufsicht und Anstalten Art. 381 ff. StGB: Begnadigung, Wiederaufnahme des Verfahrens

18 Ablauf ordentliches Strafverfahren Kanton Luzern
Vorverfahren Zwischenverfahren Hauptverfahren Rechtsmittelverfahren

19 Ablauf ordentliches Strafverfahren
Vorverfahren Staatliche Tätigkeit Polizeiliche Ermittlungen Untersuchungsverfahren Staatliche Beteiligung Polizei Amtsstatthalteramt Ergebnis Vonderhandweisung Einstellung oder Strafbefehl

20 Ablauf ordentliches Strafverfahren
Zwischen- und Hauptverfahren Staatliche Tätigkeit Überweisung, Anklage Anklagezulassung Erstinstanzliches Gerichtsverfahren Staatliche Beteiligung leichte Fälle: Amtsstatthalteramt schwere Fälle: Staatsanwaltschaft durch Gericht selber Amtsgericht oder Kriminalgericht Ergebnis Einstellung Strafbefehl Anklage resp. Überweisung Zulassung Nichtzulassung Freispruch Schuldspruch

21 Ablauf ordentliches Strafverfahren
Rechtsmittelverfahren Staatliche Tätigkeit im Kanton auf Bundesebene Staatliche Beteiligung Obergericht Bundesgericht Ergebnis Freispruch Schuldspruch Rückweisung an Vorinstanz

22 Ablauf ordentliches Strafverfahren
Vollzug Staatliche Tätigkeit Straf- oder Massnahmenvollzug Staatliche Beteiligung Massnahme- bzw. Strafvollzugsbehörde Ergebnis Vollzug m. Bewährung (Entlass. vorzeitig, bedingt mit Auflagen) Vollzug o. Bewährung (Entlass. mit Auflagen, Umwandlung / Ver- längerung der Massn.)

23 Überblick über das Vorverfahren
Anzeige an Amtsstatthalter durch Polizei oder Private Untersuchung und Abschluss Einstellung Strafverfügung Überweisung Vonderhandweisung angezeigte Handlung ist nicht mit Strafe bedroht Voraussetzungen für Strafverfolgung fehlen

24 Durchführung der Untersuchung Amtsstatthalter
Überweisungserkanntnis Einstellung Strafverfügung Rekurs Nichtannahme Annahme Staatsanwaltschaft bei Abweisung Antrag an KAK Überweisung an Gericht Amtsgericht Kriminalgericht Urteil Rechtsmittel Urteil Rechtsmittel Obergericht

25 Untersuchungsverfahren
Amtsstatthalter Durchführung Untersuchung Staatsanwalt Kontrolle über Untersuchung Administrative Aufsicht Obergericht

26 CH StPO voraussichtliche Inkraftsetzung anfangs 2011
Umfassende Kodifikation (457 Artikel) Staatsanwaltschaftsmodell Behördenorganisation in den Kantonen Anwalt der ersten Stunde Zwangsmassnahmengericht (Haftrichter, TK etc.) Abgekürztes Verfahren (plea bargaining)

27 CH StPO Neuigkeiten Staatsanwaltschaftsmodell
Verstärkung der Verteidigungsrechte Stärkung der Opfer-Stellung im Verfahren Erweiterung der Zeugenstellung Einführung eines Zwangsmassnahmegerichts Einführung des abgekürzten Verfahrens Ausbau der Unmittelbarkeit Vereinfachung des Rechtsmittelsystems

28 In CH StPO nicht vorgesehen sind
Anklagezulassungsverfahren Mediation Privatstrafklageverfahren Kronzeugenregelung Besonderer Tieranwalt Kreuzverhör in der Hauptverhandlung

29 Verfahren Rechtsmittelverfahren Erstinstanzliches Hauptverfahren
Vorverfahren Polizeiliches Ermittlungsverfahren Untersuchungs- verfahren Staatsanwaltschaft

30 2. Vorlesung Ermittlungs- Untersuchungs- und Anklagebehörden
Die verschiedenen Strafverfolgungsmodelle Beschuldigte Person 2 Hauptziele Die vier verschiedenen Strafverfolgungsmodelle sind bekannt. Alle kennen die Rechte und Pflichten der beschuldigten Person

31 CH StPO und LU StPO Die amtliche Ausgabe der CH StPO über Kosten CHF 17.30 Die LU StPO über oder direkt bei der Staatskanzlei Luzern (Regierungsgebäude, Büro 103, h, h) Kosten CHF 12.00

32 Menschen und Rollen im Strafverfahren
Strafbehörden Beschuldigte Person Geschädigte/Verletzte Person Opfer Privatklägerschaft Verteidigung

33 Parteien / Verfahrensbeteiligte
Parteien sind: (Art. 104 ff. CH StPO) - die beschuldigte Person - die Privatklägerschaft - die Staatsanwaltschaft (vor Gericht) Andere Verfahrensbeteiligte: - die geschädigte Person - die anzeigestellende Person - die Zeugin oder der Zeuge - die Auskunftsperson - die oder der Sachverständige - die/der durch das Verfahren beschwerte Dritte

34 Strafbehörden (Art. 12 ff. CH StPO)

35 Staatsanwaltschaft Oberste kantonale Strafverfolgungs- und Anklagebehörde Rechtsmittelinstanz / Vernehmlassungsbehörde Aufsicht über Amtsstatthalter Dienstaufsicht: Justiz- und Sicherheitsdepartement Fachaufsicht: Obergericht des Kantons Luzern

36 Amtsstatthalteramt / Kt. Untersuchungsrichteramt
Untersuchungsrichter in Strafsachen gegen Erwachsene einzelrichterliche Strafbefugnisse Haftrichter Aufsicht: Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern

37 Organigramm der Strafverfolgungsbehörden Kanton Luzern
Staats- anwaltschaft Medien- stelle Zentrale Dienste AStA Luzern AStA Hochdorf AStA Sursee AStA Willisau AStA Entlebuch Kant. UR-Amt Juga B 1 B 10 B 1 B 1 B 1 B 1 WK B 1 B 2 B 11 B 2 B 2 B 2 OK1 B 2 B 3 B 12 OK2 B 3 B 4 OK3 B 5 B 6

38 Organigramm CH StPO StvB
Neues Organigramm (1 Dienststelle) 6 Offizien 5 Offizien 4 Offizien 7 Offizien Offizien UeStB UeStB UeStB Administration Administration Administration Administration Administration

39 CH StPO StvB Standorte Abteilung Sursee Abteilung Emmen - 4 Offizien
Schötz Ebersecken Grossdietwil Roggliswil Egolzwil Horw Dierikon Lieli Altwis Abteilung Sursee - 4 Offizien - 1 UeStB Abteilung Luzern - 6 Offizien Stadt Abteilung Emmen - 5 Offizien OSTA Gruppe Juga - 3 Offizien Abteilung ZD Abteilung kantonal - 4 Offizien WK - 3 Offizien BK Standorte

40 Beschuldigte Person: 1. Begriff
Die Bezeichnung Beschuldigter ist ein Oberbegriff, die Schweizerische StPO verwendet den Begriff der beschuldigten Person (vgl. Art. 111 CH StPO) Vor einer Untersuchung ist jemand Verdächtigter oder eine verdächtigte Person. Als Angeschuldigter wird bezeichnet, wer im Untersu-chungsverfahren vor dem Amtsstatthalter einer Tat verdächtigt wird – somit während der Untersuchung. Nach der Überweisung an ein Gericht oder nach der Anklageerhebung spricht man vom Angeklagten. Nach dem rechtskräftigen Urteil heisst der Beschul-digte Verurteilter oder Freigesprochener Den Begriff Beklagter kennt die StPO nicht. Dies ist ein Begriff aus dem Zivilrecht.

41 Beschuldigte Person: 2. Stellung
Als Prozesssubjekt: Beteiligter im Strafverfahren mit gewissen Rechten (Parteirechte: vgl. Art. 107, 109 ff. und 113 CH StPO) Als Prozessobjekt: Betroffener von prozessualen Zwangsmassnahmen (z.B. bei einer Personen- oder Effektenkontrolle, körperlicher Untersuchung oder bei einer Hausdurchsuchung),

42 Beschuldigte Person: 3. Rechte
Anspruch auf rechtliches Gehör = Grundrecht (Art. 29 Ziff. 2 BV) Informationsrechte Recht auf Mitteilung des Inhalts der Beschuldigung Recht, vor der Durchführung einer Untersuchungshandlung informiert zu werden Anspruch auf Teilnahme an Beweiserhebungen Akteneinsichtsrecht Begründungspflicht der Behörden Recht, auf ein ordentliches Rechtsmittel aufmerksam gemacht zu werden. Recht auf Verteidigung Recht, eine Stellungnahme zu erhobenen Beweisen abzugeben Recht, an den Belastungszeugen Fragen zu stellen Recht, Beweisanträge zu stellen Recht auf Teilnahme an der Hauptverhandlung Recht auf Ergreifung eines Rechtsmittels Recht auf Verteidiger Wahlverteidiger / Privatverteidiger Notwendiger Verteidiger Amtlicher Verteidiger / Offizialverteidiger Unentgeltlicher Verteidiger

43 Beschuldigte Person: 3. Rechte
Rechte gemäss Art. 5 und 6 EMRK ♦ Recht auf ein unabhängiges, unparteiisches auf Gesetz beruhendes Gericht (6 Ziff. 1) ♦ Anspruch auf beschleunigtes Verfahren (6 Ziff. 1) ♦ Recht auf Öffentlichkeit des Verfahrens (6 Ziff. 1) ♦ Garantie der Unschuldsvermutung (6 Ziff. 2) ♦ Recht auf ein faires Verfahren (6 Ziff. 1/3) • Recht auf Information (6 Ziff. 3a) • Recht auf Gelegenheit zur Vorb. auf Verteidigung (6 Ziff. 3b) • Anspruch auf unentgeltliche Verteidigung (6 Ziff. 3c) • Recht auf Verteidiger (6 Ziff. 3c) • Teilnahmerecht/Befragungsrecht (6 Ziff. 3d) • Recht auf unentgeltlichen Dolmetscher (6 Ziff. 3e) ♦ Rechte des Beschuldigten in der Untersuchungshaft (5)

44 Beschuldigte Person: 4. Pflichten
Art. 113 CH StPO Stellung 1 Die beschuldigte Person muss sich nicht selbst belasten. Sie hat namentlich das Recht, die Aussage und ihre Mitwirkung im Strafver-fahren zu verweigern. Sie muss sich aber den gesetzlich vorgesehenen Zwangsmassnahmen unterziehen. 2 Verweigert die beschuldigte Person ihre Mitwirkung, so wird das Verfahren gleichwohl fortgeführt.


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