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Landesschulrat für Salzburg – Abteilung 1

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Präsentation zum Thema: "Landesschulrat für Salzburg – Abteilung 1"—  Präsentation transkript:

1 Landesschulrat für Salzburg – Abteilung 1
Die Aufnahme in weiterführende Schulen nach der 4. Klasse Hauptschule Handreichung für die Schulleitung zur Information der Erziehungsberechtigten an Hauptschulen und Polytechnischen Schulen

2 Die richtige Entscheidung für die Jugendlichen …
Bevor Sie sich für eine Anmeldung an eine Schule entscheiden, beachten Sie folgende Fragen: ● Welches Ausbildungsziel streben Sie für Ihr Kind / strebt Ihr Kind an? (Realistische Einschätzung der persönlichen Fähigkeiten und Neigungen ► Beratung) ● Wählen Sie die richtige Schule für Ihr Kind. ● Erkundigen Sie sich über Termine für allfällige Eignungsfeststellungen (BAKIP, Sportgymnasium, BORG, …). 1

3 Wohin soll Ihr Kind gehen ?
❏ Polytechnische Schule ❏ Berufsbildende Höhere Schule HAK, HTL, HLW Tourismusschule BAKIP ❏ Allgemeinbildende Höhere Schule Gymnasium-Oberstufe oder 5. Stufe der AHS-Langform ❏ Berufsbildende Mittlere Schule Handelsschule Fachschule ❏ in eine Privatschule 2

4 Ihr Kind soll in die Polytechnische Schule …
● Eine fristgerechte Anmeldung an Ihrer Sprengelschule ist erwünscht. 3

5 Ihr Kind soll an eine höhere Schule …
● Melden Sie Ihr Kind innerhalb der Anmeldefrist an der Schule Ihrer Wahl an. ● Weitere Wunschschulen können bei der Erstanmeldung angegeben werden. ● Für Schulen gibt es Reihungskriterien. ● Voraussetzung ist: in Deutsch, Englisch und Mathematik eine positive Beurteilung in der 1. Leistungsgruppe oder keine schlechtere Beurteilung als Gut in der 2. Leistungsgruppe. 4 Details

6 Ihr Kind soll an eine mittlere Schule …
● Melden Sie Ihr Kind innerhalb der Anmeldefrist an der Schule Ihrer Wahl an. ● Weitere Wunschschulen können bei der Erstanmeldung angegeben werden. ● Für Schulen gibt es Reihungskriterien. ● Voraussetzung ist: 4. Klasse Hauptschule erfolgreich und in Deutsch, Englisch und Mathematik in der 1. oder 2. Leistungsgruppe. 5 Details

7 Anmeldefrist für 2007/08 ● Anmeldefrist für alle Schulen:
19. bis 23. Februar 2007 ● Die Anmeldung ist nur an einer Schule möglich! Gleichzeitig mit dem Antrag um Aufnahme können weitere Wunschschulen angegeben werden. ● Original sowie eine Kopie der Schulnachricht sind bei der Anmeldung vorzulegen! 6

8 Wenn Ihr Kind aufgenommen wird:
● Sie werden von der jeweiligen Schule - bis 12. März 2007 - bis 19. März 2007 für 5. Klasse AHS (ORG/Neueinsteiger) informiert. ● Der vorläufig zugewiesene Schulplatz wird für Sie verbindlich, wenn die gesetzlichen Aufnahms- voraussetzungen erfüllt werden (Jahreszeugnis). 7

9 Ihr Kind wurde nicht aufgenommen:
● Die Schulen melden die nicht aufgenommenen SchülerInnen an die Schulbehörde 1. Instanz. ● Die Schulbehörde prüft die Aufnahmemöglichkeit an den von Ihnen angegeben weiteren Schulen und weist einen Schulplatz zu, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. ● Kann kein Platz zugewiesen werden und Ihr Kind ist noch schulpflichtig, besucht Ihr Kind automatisch die zuständige Polytechnische Schule. 8

10 Oberstufenrealgymnasium (ORG)
Aufnahmebedingungen Oberstufenrealgymnasium (ORG) § 40 (3) SchOG ❏ Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der HS oder der Polytechnischen Schule auf der 9. Schulstufe ❏ 1. Leistungsgruppe 2. Leistungsruppe in D, E und M „Gut“ ❏ bei „Befriedigend“ in der 2. LG entsprechende „Eignungsfeststellung“ der Klassenkonferenz sowie in den übrigen Pflichtgegenständen keine schlechtere Beurteilung als „Befriedigend“ 9

11 Berufsbildende mittlere Schule (BMS)
Aufnahmebedingungen Berufsbildende mittlere Schule (BMS) § 55 (1) SchOG ❏ Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der HS oder der Polytechnischen Schule auf der 9. Schulstufe ❏ 4. Klasse HS (1. und 2. Leistungsgruppe) ❏ 1. Klasse einer BMS 10

12 Berufsbildende höhere Schule (BHS)
Aufnahmebedingungen Berufsbildende höhere Schule (BHS) § 68 (1) SchOG ❏ Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der HS ❏ HS: 1. Leistungsgruppe HS: 2. Leistungsruppe in D, E und M „Gut“ bei „Befriedigend“ in der 2. LG entsprechende „Eignungsfeststellung“ der Klassenkonferenz ❏ Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse oder höheren Klasse der AHS ❏ Erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse der BMS ❏ Erfolgreicher Abschluss der der Polytechnischen Schule auf der 9. Schulstufe 11

13 § 97 (1) SchOG i.V.m. § 5 VO über Aufnahms- und Eignungsprüfungen
Aufnahmebedingungen Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (BAKIP) ❏ Erfolgreiche Ablegung einer Eignungsprüfung ❏ HS: 1. Leistungsgruppe HS: 2. Leistungsruppe in D, E und M „Gut“ bei „Befriedigend“ in der 2. LG entsprechende „Eignungsfeststellung“ der Klassenkonferenz ❏ Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse oder höheren Klasse der AHS (PTS-Abschluss gilt hier nicht als Aufnahmskriterium) § 97 (1) SchOG i.V.m. § 5 VO über Aufnahms- und Eignungsprüfungen 12

14 Aufnahmebedingungen Aus dem HS-Schulversuch § 7 SchOG (ohne Leistungsgruppen) ❏ „Sehr Gut“ oder „Gut“ in D, E, M: - keine Aufnahmsprüfung ❏ „Befriedigend“ mit „Eignungsfeststellung“: ❏ „Befriedigend“ ohne „Eignungsfeststellung“: - keine Aufnahmsprüfung für BMS - Aufnahmsprüfung für ORG, BHS 13

15 Reihungskriterien ● Eignung, Wohnortnähe und
Besuch der Schule durch Geschwister ● Eignung: - Für die 1. Klasse AHS sind jedenfalls die Leistungen in den Pflichtgegenständen „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und „Mathematik“ zu berücksichtigen. - Für die übrigen Schulen sind jedenfalls „Deutsch“, „Mathematik“ und „Lebende Fremdsprache“ zu berücksichtigen. - Weitere Leistungen können nach Maßgabe schulautonomer Reihungskriterien berücksichtigt werden. 14

16 Wenn Sie Fragen haben: ● Wenden Sie sich bitte an die zuständige Direktion Ihrer Hauptschule/PTS oder an die Schüler- bzw. BildungsberaterInnen an den Schulen. ● Über Zugangskriterien der höheren und mittleren Schulen informieren Sie die jeweiligen Schulen. 15


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