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Zuständigkeiten / Aufgaben ÖV Planeranlass 2

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Präsentation zum Thema: "Zuständigkeiten / Aufgaben ÖV Planeranlass 2"—  Präsentation transkript:

1 Zuständigkeiten / Aufgaben ÖV Planeranlass 2
Zuständigkeiten / Aufgaben ÖV Planeranlass 2. November Referent: Dr. Jörg Jermann, Leiter Geschäftsbereich Mobilität

2 Organisation ÖV im TBA ÖV-Del GBL M FB ÖV
Organigramm seit 1. März 2015 (IFB) ÖV-Del GBL M FB ÖV

3 Zuständigkeiten allgemein
Politik Strategie Fach ÖV-Del GBL M FB ÖV

4 Zuständigkeiten thematisch
ÖV-Delegierte Geschäftsbereich Mobilität Fachbereich ÖV ÖV-Geschäfte der Direktion Strategische Planung Genereller Leistungsauftrag Politik-Beratung Gesetzgebung ÖV Planung ÖV-Angebot Ansprechpartnerin für Bundesstellen + KÖV Bundesprojekte ÖV Bestellung ÖV Interkantonale Gremien Einbettung ÖV in Gesamtverkehr Fahrplanung Kommissionen / Komitee Plangenehmigungsverfahren Tarif Projekte mit politischer Aussenwirkung Strategische Abwicklung Projekte Fachliche Abwicklung Projekte Ansprechpartner für TU Stufe Verwaltungsrat Ansprechpartner für TU Stufe Direktion Ansprechpartner für TU Stufe Betriebsleiter FABI: Koordinations- und Lenkungsausschuss FABI: Arbeitsgruppen und Begleitgruppen

5 Zuständigkeiten Projekte (Beispiele)
Thema ÖV-Delegierte GB Mobilität Fachbereich ÖV Tramnetzstudie x Expresstrams Leimental Bonus/Malus SBB Vierspurausbau Bahnhof Liestal Vorprojekt Herzstück Gesamtperspektive SBB Tarifverbund Nordwestschweiz Güterverkehr Gesetzesrevision ÖV

6 FABI – Die neue ÖV-Welt 9. Februar 2014: JA zu FABI
1. Januar 2016: FABI-Gesetz tritt in Kraft Änderungen für die Kantone: Finanzierungsmechanismus: Bahninfrastrukturfonds (BIF)  Bahninfrastruktur wird nur noch via Bund finanziert Keine Kredit-Beschlüsse Landrat zu Infra-Projekte Bahn Ausnahme: Städtische Tramnetze (BVB) auf Boden BL Verantwortung Angebotsplanung Regionalverkehr bei Kantonen

7 FABI – Die neue ÖV-Welt LV STEP

8 FABI – Die neuen Instrumente
Leistungsvereinbarung LV Werden 4-jährlich direkt zwischen Bund und Transport-Unternehmung abgeschlossen (wie bisher) Beinhalten Leistungen zu Betrieb und Erhalt der Infrastruktur (nicht Ausbau!) Kantone sind bei LV nicht mehr direkt betroffen Ausbauschritte STEP Werden in 5-Jahresschritten von den Planungsregionen (Kantone) beim Bund eingereicht. Aktuell: STEP 2030 (Eingabe im Nov 2014 erfolgt). Beinhalten Angebotsvorstellungen für den betreffenden Horizont, ohne Angaben der dafür erforderlichen Infrastrukturfolgen Die Infrastruktur-Anforderungen aus den Angebotsvorstellungen ermittelt der Bund zusammen mit den Transport-Unternehmungen

9 FABI – die Planungsregionen

10 FABI – Planungsregion NWCH

11 FABI – Neue Prozess-Struktur
Einbezug Planer-/Ing-Büros Modul 2: Unterstützung der Planungsregionen bei der Eingabe Angebotsvorstellung für Ausbauschritt STEP Modul 5/6: Unterstützung der Transportunternehmungen bei der Ermittlung des Infra-Bedarfs Modul 7/8: Unterstützung BAV bei der Bewertung


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