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Bezirksvereinigung Stade

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Präsentation zum Thema: "Bezirksvereinigung Stade"—  Präsentation transkript:

1 Bezirksvereinigung Stade
Das Schiedsamt Stade Bezirksvereinigung Stade

2 Die Bezirksvereinigung Stade
Wir sind für den Bereich des Landgerichtes Stade zuständig und sind Bindeglied zwischen den Schiedspersonen, Amtsgerichten und den zuständigen Gemeinden. Wir unterstützen und beraten die Schiedspersonen in unserem Bereich und vertreten deren Interessen. Stade Bezirksvereinigung Stade

3 Vorstand der Bezirksvereinigung Stade
Jutta Pulkowski Vorsitzende Andreas Steltenpohl stv. Vorsitzender Wilfried Dieckmann Schatzmeister Karl Masanneck Beisitzer Karl-Heinz Linck Geschäftsführer Axel Stadie Beisitzer Stade Bezirksvereinigung Stade

4 Bezirksvereinigung Stade

5 Die Amtsgerichte im Bereich der Bezirksvereinigung Stade
Buxtehude Cuxhaven Bremervörde Geestland Otterndorf Stade Zeven Tostedt Stade Bezirksvereinigung Stade

6 Bezirksvereinigung Stade
Das Schiedsamt ist Deutschlands älteste und damit über die Jahre auch erfolgreichste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung. Seit 1827 in ehemals preußischen Landen und jetzt in 12 Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Hier sind flächendeckend die ehrenamtlichen Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Friedensrichterinnen und Friedensrichter (Sachsen) tätig. Stade Bezirksvereinigung Stade

7 Bezirksvereinigung Stade
Organisation Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – (Bundesverband) BDS - Landesvereinigungen (Niedersachsen) BDS - Bezirksvereinigungen (Stade) Amtsgerichtsbezirke Schiedsämter in jeder Stadt, Gemeinde, Samtgemeinde Stade Bezirksvereinigung Stade

8 Bezirksvereinigung Stade
Schiedsamtsländer Berlin Brandenburg Hessen Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westphalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Stade Bezirksvereinigung Stade

9 Länder ohne Schiedsämter
Bayern Baden-Württemberg Bremen Hamburg Stade Bezirksvereinigung Stade

10 Bezirksvereinigung Stade
Die Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Schiedsämtergesetz (NSchÄG) vom in geänderter Form gültig seit dem Danach haben Städte und Gemeinden Schiedsämter einzurichten Schiedspersonen zu wählen und die Sachkosten zu tragen Stade Bezirksvereinigung Stade

11 Weitere Rechtsgrundlage
ist das Niedersächsische Schlichtungsgesetz (NSchlG) in geänderter Form gültig seit dem Dort werden die Aufgaben und Befugnisse der Schiedspersonen geregelt. Stade Bezirksvereinigung Stade

12 Weitere Rechtsgrundlage
ist die Zivilprozessordnung (ZPO) § 15a Obligatorische Streitschlichtung Der Kläger hat eine vom Schiedsamt ausgestellte Bescheinigung über einen erfolglosen Einigungsversuch mit der Klage einzureichen. Stade Bezirksvereinigung Stade

13 Bezirksvereinigung Stade
Wer kann Schiedsperson werden? Jede Person, die die folgenden Kriterien erfüllen: mindestens 30 Jahre alt nicht älter als 71 Jahre (vor der Wahl) Befähigung zur Streitschlichtung Keine Vorstrafen Stade Bezirksvereinigung Stade

14 Bezirksvereinigung Stade
Amtszeit und Wahl Die Schiedsperson wird für 5 Jahre gewählt. Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt. Dienstaufsicht führt die Amtsgerichtsdirektorin oder der Amtsgerichtsdirektor. Der Gemeinderat wählt die Schiedsperson. Stade Bezirksvereinigung Stade

15 Bezirksvereinigung Stade
Für die Schiedsperson besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit, die Unparteilichkeit, die Verhandlungen sind nicht öffentlich, aber in einer ruhigen und entspannten Atmosphäre Stade Bezirksvereinigung Stade

16 Aus- und Weiterbildung
Die Schiedsmänner und Schiedsfrauen werden ständig aus- und weitergebildet. Die Aus- und Weiterbildung wird durch den Bundesverband, die Landesvereinigungen und die Bezirksvereinigungen durchgeführt. Stade Bezirksvereinigung Stade

17 Ablauf einer Schlichtungsverhandlung
Antrag (schriftlich oder mündlich) Vorschusszahlung (50,- €) Verhandlung (alle Parteien müssen persönlich erscheinen) Vergleich (abgeschlossene Vereinbarung beendet den Streit) Erfolglosigkeit (in Strafsachen eine Sühnebescheinigung) Stade Bezirksvereinigung Stade

18 Bezirksvereinigung Stade
Kosten des Verfahrens Die Gebühren sind nicht hoch. Die allgemeinen Verfahrenskosten betragen 15 Euro. Bei Abschluss einer Vereinbarung kommen noch mal 10 Euro dazu. Berechnet werden außerdem die entstandenen Auslagen (z.B. Telefon- , Porto- und Fahrkosten). Die Gebührenordnung sieht vor, dass ein Pauschalbetrag von 50 Euro bei Antragstellung entrichtet werden muss. Dieser Betrag wird nach Abschluss der Schiedsverhandlung mit den entstandenen Auslagen und Gebühren verrechnet. Stade Bezirksvereinigung Stade

19 Bezirksvereinigung Stade
Zuständigkeit Bei der Zuständigkeit wird unterschieden zwischen örtliche Zuständigkeit und sachliche Zuständigkeit Bei der sachlichen Zuständigkeit wird zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterschieden. Stade Bezirksvereinigung Stade

20 Zuständigkeit im Strafrecht (Privatklagedelikte)
Strafrecht (sachliche Zuständigkeit) Beleidigung, Verleumdung (§§ StGB) leichte Körperverletzung (§§223 und 229 StGB) Sachbeschädigung (§303 StGB) Vollrausch (§323a StGB) Hausfriedensbruch (§123 StGB) Bedrohung (§241 StGB) Verletzung des Briefgeheimnisses (§202 StGB) Stade Bezirksvereinigung Stade

21 Zuständigkeit im Zivilrecht:
Bürgerrechtliche Streitigkeiten nachbarrechtliche Streitigkeiten über Höhe und Abstand von Hecken und Bäumen (BGB §§ 910 und 923) Zuführung unwägbarer Stoffe (BGB § 906) Überhang von Ästen und Überfall von Früchten (BGB § 911) Schadenersatz Schmerzensgeld vermögensrechtliche Forderungen Einschränkung der Mietsache Haftungsansprüche aus Verträgen Freiwillig Stade Bezirksvereinigung Stade

22 Bevor Bürger an eine förmliche Austragung von
bürgerrechtlichen Streitigkeiten vor einem Gericht denken, sollten sie sich vertrauensvoll an das Schiedsamt wenden. Stade Bezirksvereinigung Stade

23 Bezirksvereinigung Stade
Vorteile Das Verfahren ist unbürokratisch Antrag kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll gegeben werden beide Parteien sind verpflichtet zu erscheinen Schlichtung entscheidet und beendet den Streit Erfolglose Schlichtung verbaut nicht den Klageweg getroffene Vereinbarungen sind rechtswirksam 30 Jahre Gültigkeit und vollstreckbarer Titel Kostenrisiko ist gering Stade Bezirksvereinigung Stade

24 Bei uns sind Sie immer Gewinner
Sie kennen die Schlagworte zur Kennzeichnung der Lage der Justiz, wie z.B.: „Richtermangel“, „überlange Verfahrensdauer“ und „knappe Ressource Recht“. Stade Bezirksvereinigung Stade

25 Bei uns sind Sie immer Gewinner
Ein Schlichtungsversuch bei der Schiedsperson: ist schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit, und spart dadurch Zeit und Nerven ist kostengünstig führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei „gewinnt“ oder „verliert“. Stade Bezirksvereinigung Stade

26 Bezirksvereinigung Stade
Standpunkt Wer die Hand zur Versöhnung reicht, gibt zu erkennen, dass er bereit ist zu einem neuen Anfang. Wer eine Einigung erreicht, ohne die überlasteten Gerichte zu bemühen, hat sich und anderen geholfen. Stade Bezirksvereinigung Stade

27 Obligatorische Streitschlichtung im Strafrecht bei:
Beleidigung § 185 StGB Üble Nachrede § 186 StGB Verleumdung § 187 StGB Bedrohung § 241 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses § 202 StGB Hausfriedensbruch § 123 StGB Körperverletzung § 223 StGB Sachbeschädigung § 303 StGB Vollrausch § 323 a StGB Stade Bezirksvereinigung Stade

28 Obligatorische Streitschlichtung im Zivilrecht bei:
Nachbarrechtsgesetz Nachbarwand, Grenzwand, Licht- und Fensterrechte, Bodenerhöhungen, Einfriedungen, Hammerschlags- und Leiterrechte, Grenzabstände für Pflanzen § 910 BGB Überhang § 911 BGB Früchte von Nachbarbäumen § 923 BGB Grenzbaum § 906 BGB Zuführung von Gerüchen und Rauch Ehrverletzungen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Zivilrechtliche Streitigkeiten z.B.: Finanzielle Forderungen Stade Bezirksvereinigung Stade

29 Außergerichtliche Streitschlichtung
bürgernah und kostengünstig verschwiegen und unparteiisch immer erreichbar, hohe Schlichtungsquote (über 50%) vollstreckbare Titel Ständige Qualitätskontrolle durch die Amtsgerichte Weitere Informationen unter: Stade Bezirksvereinigung Stade

30 Schlichten ist besser als richten!
Unser Motto! Schlichten ist besser als richten! Stade Bezirksvereinigung Stade

31 Bezirksvereinigung Stade
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stade Bezirksvereinigung Stade


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