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Von Schätzern – über’s Schätzen Was kostet der Spaß? Die Wertermittlung bzw. die Wertabschätzung ist Bestandteil des Pachtvertrages und ist bei der Pachtgartenweitergabe.

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Präsentation zum Thema: "Von Schätzern – über’s Schätzen Was kostet der Spaß? Die Wertermittlung bzw. die Wertabschätzung ist Bestandteil des Pachtvertrages und ist bei der Pachtgartenweitergabe."—  Präsentation transkript:

1 Von Schätzern – über’s Schätzen Was kostet der Spaß? Die Wertermittlung bzw. die Wertabschätzung ist Bestandteil des Pachtvertrages und ist bei der Pachtgartenweitergabe zwingend erforderlich.

2 Sie erfolgt nach dem sozialgerechten Grundgedanken der Kleingärtnerei. Die Delegiertenversammlung des Landesverbandes hat sich eine Richtlinie für die Wertabschätzung gegeben, die vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr genehmigt wurde. Hieraus ergeben sich die normierten Vorgaben, nach denen die Schätzung von Bebau und Bewuchs bei der Pachtgartenweitergabe zu erfolgen hat. Vom Landesverband ausgebildete Vereinsschätzer begutachten als Schätzkommission zu zweit oder zu dritt die eingebrachten Sachen (Laube und Anpflanzungen), die der abgebende Pächter gerne an einen Nachfolger veräußern möchte. Das nach dieser Erfassung erstellte Gutachten beziffert die Höchstsumme des Verkaufspreises. Kleingärten sind keine Wertsteigerungs- oder gar Spekulationsobjekte. Die Erstellung des Wertabschätzungsgutachtens ist gebührenpflich- tig, Ziffer 5.5. der Richtlinien für die Wertabschätzung.

3 Die Delegierten beschlossen am 29. März 2008 eine Gebühr in Höhe von 120 Euro als verbindliche Vorgabe. Eine Erhöhung oder Minderung der Schätzgebühr ist nur nach Beschlussfassung durch die Delegiertenversammlung vorgesehen. Die Vereine sind gehalten, die Beschlüsse der Delegiertenver- sammlung umzusetzen und keine konträren Einzelfallregelungen zu treffen. Bedauerlicherweise erfahren wir neuerdings einen Trend zur vereinsinternen Wertanpassung. Der Anspruch auf eine erhöhte Gebühr ist vereinsseitig zunächst nicht durchsetzbar und sollte daher hinterfragt und gemeinsam besprochen werden.


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