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“Grundlagen der europäischen Friedensordnung seit

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Präsentation zum Thema: "“Grundlagen der europäischen Friedensordnung seit"—  Präsentation transkript:

1 “Grundlagen der europäischen Friedensordnung seit 1945 -
Europarat, NATO, EU, OSZE“ Ringvorlesung “Friedensbildung – Grundlagen und Fallbeispiele” 10. Januar 2013 Prof. Dr. Cord Jakobeit

2 Europäische Friedensordnung: 1
Gliederung: Einleitung Was sind und was leisten internationale Regierungsorganisationen? Frieden durch militärische Stärke: NATO Frieden durch wirtschaftlichen Erfolg: EU Frieden durch Vertrauensbildung: KSZE/OSZE Frieden durch (Menschenrechts-)Normen: Europarat Frieden nach 1989/91: Interlocking institutions oder variable Geometrie? 8) Fazit

3 Europäische Friedensordnung: 2
1) Einleitung These: Der „Frieden von unten“ in Europa nach 1945 war immer auch eine Reaktion auf die (z.T. unbefriedigen-den) Versuche des „Friedens von oben“. Seit 1945: Wandel in Europa vom historischen Brandherd der internationalen Politik zu einer Insel des Friedens Der wahrscheinlich spektakulärste Wandel in der Geschichte der internationalen Beziehungen Aber: Kriege im ehemaligen Yugoslawien ( ), in Tschetschenien ( , ), in Serbien/Kosovo ( ) und in Georgien (2008)

4 Europäische Friedensordnung: 3
Was sind und was leisten internationale Regie- rungsorganisationen? IGOs (governance by governments) werden definiert durch: Völkerrechtliche Verträge (Prinzipien, Normen, Regeln, Verfahrensweisen) Ein ständiges Sekretariat bzw. eine Bürokratie Eine Form der Finanzierung durch Beiträge der Staaten Im Bereich der Wahrung der Sicherheitsinteressen und der Wahrung des Friedens werden IGOs gesehen als Instrumente der Staaten zur Hegemonie, Koordination oder zum Schutz im Selbsthilfesystem (Realismus) Funktionale Notwendigkeiten zur Kooperation und zur Sicherung von Gewinnen durch Informationsgewinnung und zur Reduktion von Transaktionskosten (Institutionalismus)

5 Europäische Friedensordnung: 4
Was sind und was leisten internationale Regie- rungsorganisationen? Im Bereich der Wahrung der Sicherheitsinteressen und der Wahrung des Friedens werden IGOs gesehen als Formulierer eigenständiger Interessen, Normen und Werte zur Wahrung des Friedens (Konstruktivismus) Der Logik von Interdependenz und Integration folgend als „Sicherheitsgemeinschaften“ (Karl W. Deutsch), in denen Staaten sich zusammentun und auf das souveräne Recht zur militärischen Gewaltanwendung verzichten (Liberalismus) IGOs sollten als beides gesehen werden, Akteure und Instrumente.

6 Europäische Friedensordnung: 5
3) Frieden durch militärische Stärke (NATO) Gründungsjahr: 1949 Historischer Hintergrund: 2. Weltkrieg, Ost-West-Konfrontation (Kalter Krieg) Erklärungen: Realismus, Machttheorie, Militärallianz, kollektive Verteidigung Ziele: „to keep the Americans in, keep the Russians out and keep the Germans down“ (Lord Ismay, Erster Nato-Gene- ralsekretär) Mitgliedschaft: Gründung: USA, Kana- da, Benelux, DK, F, Island, Italien, Nor- wegen, Portugal, UK, D (1955) 2013: 28 Staaten (26 in Europa)

7 Europäische Friedensordnung: 6
3) Frieden durch militärische Stärke (NATO) Instrumente: Beistandsklausel, Streitkräfte, militärische Kooperation, politische Kooperation (US-Dominanz) Friedenswirkungen: Abschreckung (?), Kohäsion der Mitglieder (aber: Griechenland/Türkei), Ermöglichung der westeuropäischen Konzentration auf ökonomischen Wiederaufbau und Erfolg aufgrund der kollektiven Verteidigung „Unfriedens“wirkungen: Ost-West-Konfrontation, (Auf-)Rüstungswettlauf, US-Dominanz, „Weltpolizist“, Militärische Interventionen ohne UN-Mandat (Kosovo 1999), Streit zwischen „Atlantizisten“ und „Europäisten“

8 Europäische Friedensordnung: 7
4) Frieden durch wirtschaftlichen Erfolg (EU) Gründungsjahr: EGKS (1951), Römische Verträge-EWG (1957), EG (1993), 2009 (EU) Historischer Hintergrund: 2. Welt- krieg, Bedeutungsverlust (West-) Europas, Beziehungen D-F, Friedensnobelpreis 2012 Erklärungen: Föderalismus-Funk- tionalismus, Frieden durch Frei- handel und Integration Zielsetzungen: Kontrolle der deutschen Rüstungsindustrie (EGKS), Freihandel-Zollunion-Gemeinsamer Markt-Währungsunion, EPZ, GASP, ESVP, Beistandsklausel (Lissabon)

9 Europäische Friedensordnung: 8
4) Frieden durch wirtschaftlichen Erfolg (EU) Mitgliedschaft: Erweiterungen von 6 auf 9 (DK, UK, Irland – 1973), 12 (Griechenland, Portugal, Spanien – 1981 und 1986),15 (Schweden, Finnland, Österreich – 1995), 25 (acht mittelosteuropäische plus Malta und Zypern – 2004), 27 (Bulgarien und Rumänien – 2007), 28 (Kroatien am 1. Juli 2013) Friedenswirkungen: Wirtschaftliche Integration und Erfolg, gradueller Souveränitätsverzicht, Koordination fast aller Politikbereiche, regionale Integration als Modell für die Welt, Friedens- und Zivilmacht? „Unfriedens“wirkungen: Abschottung nach außen (Nachbarschaftspolitik und „Festung Europa“), Doppel-moral in der Entwicklungspolitik, „schwaches“ Krisenmanagement in der Gegenwart („EURO-Krise“)

10 Europäische Friedensordnung: 9
Debattenfragen: Glauben Sie, dass die Krise des EURO das Ende der EU einläutet und dass damit auch die Europäische Friedensordnung in Gefahr geraten wird? Halten Sie die angelaufene Stationierung von zwei Patriot-Raketenabwehrbatterien zur „Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO“ an der türkisch-syrischen Grenze für eine angemessene Reaktion auf den Bürgerkrieg in Syrien?

11 Europäische Friedensordnung: 10
5) Frieden durch Vertrauensbildung (KSZE/OSZE) Gründungsjahr: 1975 (KSZE) – 1995 OSZE, 2013: 57 Staaten Historischer Hintergrund: Entspannungs- politik, Ostpolitik (BRD), „Wandel durch Annäherung“ Erklärungen: Liberalismus, Interdepen- denz, Institutionalimus (Rüstungskon- trolle) Zielsetzungen: Anerkennung der Grenzen von 1945, menschliche Er- leichterungen (de facto Anerkennung der DDR, Nichteinmischung, Fried- liche Regelung von Konflikten, 3 „Körbe“, regionale Abmachung nach Kap. VIII der UN-Charta, konventio- nelle Rüstungskontrolle

12 Europäische Friedensordnung: 11
5) Frieden durch Vertrauensbildung (KSZE/OSZE) Mitgliedschaft: 35 (1975), 57 (2013) = USA, Kanada, aller Staaten Europas, Türkei, Zypern, alle Nachfolgestaaten der Sowjetunion Instrumente: Schlussakte von Helsinki (1975), Vertrag über konventionelle Streitkräfte (1990), OSZE (1995) = Beratungsforum für Sicherheitsfragen (Terrorismus), Inspektionen, Wahlbeobachtung, Menschenrechte Friedenswirkungen: Zentraler Rahmen für friedliche Transformation in Europa ( ), Forum für alle (einschl. Russland und alle östl. Staaten) in Europa „Unfriedens“wirkungen: Marginalisierung durch NATO und EU, Machtlosigkeit in den Kriegen der 1990er Jahre

13 Europäische Friedensordnung: 12
6) Frieden durch (Menschenrechts-) Normen: Europarat Gründungsjahr: 1949 Historischer Hintergrund: 2. Weltkrieg (Initiative der USA) Erklärungen: Wertegemeinschaft, Liberalismus, Konstruktivismus Zielsetzungen: Stärkung von Men- schenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Mitgliedschaft: 10 Nord- und West- europäische Staaten (1949), Deutschland (1950), Osteuropäische Staaten (ab 1990), 2011: 47 Mitglie- der und Weißrussland als Beitrittskandidat

14 Europäische Friedensordnung: 13
6) Frieden durch (Menschenrechts-) Normen: Europarat Instrumente: Europäische Menschenrechtskonvention (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) – Norm-bildung und –kontrolle im Bereich der Menschenrechte Friedenswirkungen: Durchsetzung von Menschen-rechten durch gerichtliche Kontrolle, Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit „Unfriedens“wirkungen: Machtlos während der Ost-West-Konfrontation, zur Durchsetzung auf die Kooperation von Staaten angewiesen, Budgetprobleme, im Schatten von EU und NATO, regionale Reduktion auf den östlichen Rand Europas

15 Europäische Friedensordnung: 14
7) Frieden nach 1989/91: Interlocking institutions oder variable Geometrie? Konzept der „interlocking institutions“ (James Baker 1989) – Zusammenarbeit und gegenseitige Ergänzung von UNO, NATO, EU, OSZE, WEU und Europarat – Anfang der 1990er Jahre gescheitert Konzept der „variablen Geometrie“ - flexible interinstitutionelle Kooperationsmuster in der Sicherheits-politik (mit Dominanz durch NATO und EU)

16 Europäische Friedensordnung: 15
8) Fazit Die „pluralistische Sicherheitsgemeinschaft“ in Europa nach 1989/91 wird durch den Bedeutungsverlust von Europarat und OSZE geschwächt Viele Fragen bleiben offen: Abgrenzung: Wer gehört zu Europa? Wem gehört Europa: Wollen wir ein Europa der Regierungen, der Multis und Banken oder eines der Europäerinnen und Europäer? Ausgrenzung: Soll (kann) es bei Europa als der „Insel der Seeligen“ bleiben? Muss das als „Festung Europa“ verteidigt werden? Außenwirkung und Vorbildfunktion: (Wie) will sich Europa weltweit als Zivil- und Friedensmacht einbringen? Ausprägung variabler Geometrie: Wer hat das Sagen, wer wann das Recht zum ‚opting out‘?


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