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Alleinarbeit.

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Präsentation zum Thema: "Alleinarbeit."—  Präsentation transkript:

1 Alleinarbeit

2 Definitionen Alleinarbeiten bzw. Tätigkeiten an Einzelarbeitsplätzen (EAP) sind solche, die von einer Person allein außerhalb Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen ausgeführt werden. Gefährliche Arbeiten sind Tätigkeiten, bei denen eine erhöhte oder kritische Gefährdung aus Arbeitsverfahren, Art der Tätigkeit, verwendeten Stoffen sowie aus der Umgebung gegeben sein kann. Ortsgebundene Arbeiten werden in einem räumlich eng begrenzten Bereich aus-geführt. Ortsungebundene Arbeiten werden in zeitlicher Folge in mehreren Bereichen ausgeführt. Hintergrundinformationen Bei Alleinarbeit kann sich durch den fehlenden Kontakt zu anderen Personen u. a. durch eine psychischen Fehlbelastung (Isolationsgefühl, Angst) oder durch fehlende Mithilfe oder Aufsicht die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall erhöhen. In Stresssituationen bei außergewöhnlichen Ereignissen erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die allein arbeitende Person Fehlentscheidungen trifft, Fehlhandlungen begeht oder körperlich, intellektuell oder psychisch überfordert wird. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

3 Vorkommen von Alleinarbeit
Arbeiten in automatisierten Produktionsabläufen Landwirtschaftliche Tätigkeiten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, z. B. zur Überwachung von Experimenten Arbeiten an technischen Einrichtungen und Geräten im Sonderbetrieb, wie Instandhaltungs-, Reinigungs- oder Kontrollarbeiten Arbeiten in Kraftwerken, Verbrennungs- und Kläranlagen sowie auf Deponien Kontrollgänge in ausgedehnten Anlagen oder bei Kontrollen in Betrieben während der Betriebsferien Überstunden, Schicht-, Gleit-, Samstags- oder Sonntagsarbeit Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

4 Notwendigkeit der Sicherung bei Alleinarbeit
Niemand bemerkt eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall. Die allein arbeitende Person bekommt unbemerkt Panik- bzw. Angstattacken, die zu unfallauslösenden Handlungen führen. Erforderliche Hilfe durch andere Personen ist nicht oder nur eingeschränkt gewährleistet. Ohne geeignetes Sicherungssystem kann die allein arbeitende Person aufgrund ihrer Verletzung oder Erkrankung selbst keine Hilfe herbeirufen. Eine Überwachung von Alleinarbeiten ist daher im positiven Sinn von Sicherung zu verstehen. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

5 Unfallbeispiel Arbeiter unbemerkt bei Planierarbeiten auf Waldweg gestorben Ein 35 Jahre alter Arbeiter ist im Mai 2008 bei Planierarbeiten auf einem Waldweg nahe Lennestadt-Halberbracht (Kreis Olpe, NRW) gestorben. Wie die Polizei mitteilte, war der Mann offenbar aus einer Planierraupe gefallen oder gesprungen und dann leblos auf dem Weg liegengeblieben. Überrollt wurde der Mann durch die Planierraupe offenbar nicht. Ein Lkw-Fahrer hatte den Mann Stunden später auf der Straße liegend entdeckt. Die Planierraupe stand einige Meter weiter mit laufendem Motor in einem Graben. Ein herbeigerufener Notarzt konnte nur noch den Tod des Arbeiters feststellen. Die Polizei konnte ein Fremdverschulden ausschließen. Hintergrundinformationen Quelle: Kreispolizeibehörde Olpe; Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

6 Gefährdungen bei Alleinarbeit
Auftretende Gefährdungen richten sich nach der Art der auszuführenden (Allein-)Arbeiten. Zur effizienten Ermittlung sind die Gefährdungen in Gruppen und Faktoren einzuteilen. Grundsätzlich sind alle Gefährdungen, die die allein arbeitenden Beschäftigten am Arbeitsplatz betreffen können, zu ermitteln. Unterstützung bietet die nebenstehende Übersicht. Didaktischer Hinweis Sie können die abgebildete Übersicht nutzen, um mit den Beschäftigten die Gefährdungen bei ihren konkreten Tätigkeiten im Rahmen einer Unterweisung zu besprechen. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

7 Gefährdungsstufen Zur Bewertung der Gefährdungen ist es sinnvoll, Abstufungen vorzunehmen. Dabei wird auf mögliche negative Auswirkungen einer Gefährdung für die allein arbeitende Person geachtet. Hintergrundinformationen Geringe Gefährdung: Alltägliche Gefährdungen, die dem allgemeinen Lebensrisiko entsprechen, bei denen zu erwarten ist, dass die Einzelperson im Notfall selbst handlungsfähig bleibt. Erhöhte Gefährdung: Jede Gefährdung, entsprechend der Liste über mögliche Gefährdungen, bei denen zu erwarten ist, dass die Einzelperson im Notfall noch eingeschränkt handlungsfähig bleibt. Besondere Gefährdung: Mehr als eine Gefährdung oder mehrere Beeinträchtigungen, entsprechend der Liste über mögliche Gefährdungen und Beeinträchtigungen, bei denen zu erwarten ist, dass die Einzelperson im Notfall nicht mehr handlungsfähig ist. Didaktischer Hinweis Erörtern Sie mit den Beschäftigten, in welche Gefährdungsstufe ihre konkrete Tätigkeit und die damit verbundenen Gefährdungen einzuordnen sind. Lassen Sie die Gefährdungsziffer notieren. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

8 Wahrscheinlichkeit eines Notfalls
Einschätzung, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Notfall überhaupt konkret auftreten kann (Notfallwahrscheinlichkeit – NW). Kommen zwei oder mehr Gefährdungsfaktoren zusammen, ist davon auszugehen, dass die Notfallwahrscheinlichkeit höher einzustufen ist. Didaktischer Hinweis Schätzen Sie zusammen mit den Beschäftigten ein, in welche Wahrscheinlichkeitskategorie ihre konkrete Tätigkeit einzuordnen ist. Lassen Sie die Gefährdungsziffer notieren. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

9 Notwendige Hilfe in wenigen Minuten
Hilfe ist sofort oder in wenigen Minuten erforderlich bei: Erstickungsgefahr, Kreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit, Arterielle Blutung aus großen Schlagadern. Selbst Personensicherungssysteme dauern für Hilfeleistung zu lang. Hintergrundinformationen Hilfe ist sofort oder in wenigen Minuten erforderlich bei: Erstickungsgefahr (Atmung durch Körperlage verhindert) nach Bewusstseinsverlust, z. B. wegen Einwirkung chemischer Stoffe auf den Körper oder Schlag auf den Kopf mit nachfolgender Gehirnerschütterung oder Gehirnverletzung. Erstickungsgefahr wegen Druck auf Brust, z. B. bei Verschüttung, Umkippen einer stehenden Platte oder Last, Eingeklemmt werden im Brustbereich. Kreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit, fehlende Atmung wegen elektrischem Schlag. Erstickungsgefahr wegen Sauerstoffmangels, z. B. durch Gasausbreitung oder unzureichenden Sauer- stoffgehalt der Atemluft, Gefahr des Ertrinkens. Arterielle Blutung aus großen Schlagadern, z. B. Schnittverletzung am Oberarm, Oberschenkel oder Hals. Bei diesen Gefahren ist grundsätzlich keine Alleinarbeit erlaubt. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

10 Notwendige Hilfe innerhalb 15 Minuten
Bei folgenden Situationen ist eine Hilfe in maximal 15 Minuten erforderlich: Innere Blutungen wegen Bauch- oder Brustverletzungen durch einen stumpfen Gegenstand (Milz-/Leberriss), z. B. wegen Umkippen eines Gegenstandes oder eines Lagerteils, wegen Schlag durch eine auspendelnde Last. Die Person ist nicht mehr mobil, evtl. noch beschränkt handlungsfähig. Mindestens ein willensunabhängiges Personen-Notsignal-Gerät oder gleichwertiges individuelles Sicherungssystem ist erforderlich. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

11 Notwendige Hilfe innerhalb mehrerer Stunden
Folgenden Verletzungen machen eine Hilfe innerhalb mehrerer Minuten bis zu mehreren Stunden erforderlich: Bis etwa ½ Stunde: Beckenbruch, Bruch der Wirbelsäule Bis etwa 1 Stunde: Oberschenkelbruch Bis etwa 2 Stunden: Gravierende Finger- oder Handverletzung Bis etwa 4 Stunden: Offener Unterschenkelbruch oder offener Armbruch Hintergrundinformationen Hilfe innerhalb mehrerer Minuten bis zu mehreren Stunden bei: Bis etwa ½ Stunde: Beckenbruch, Bruch der Wirbelsäule, z. B. wegen Sturz in die Tiefe. Bis etwa 1 Stunde: Oberschenkelbruch, z. B. wegen Schlag durch mechanisch bewegten Gegenstand. Bis etwa 2 Stunden: Gravierende Finger- oder Handverletzung, z. B. wegen Berührung mit schnell drehenden Werkzeugen. Bis etwa 4 Stunden: Offener Unterschenkelbruch oder offener Armbruch, z. B. wegen Sturz auf einer Treppe, bedingt durch Witterungseinflüsse oder Mittragen von Gegenständen oder Lasten. Mindestens Intervallkontrolle oder willensabhängiges Personen-Notsignal-Gerät erforderlich. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

12 Bewertung möglicher Hilfsmaßnahmen
Bewertung der Zeit zwischen Auslösen des Personen-Alarms und Beginn von Hilfsmaßnahmen am Ort des Geschehens. Um im Alarmfall die genannten Zeiten einhalten zu können, müssen betriebsbezogene organisatorische Maßnahmen bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen gewährleistet sein (z. B. Erstversorgung). Beträgt die Zeit bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen mehr als 15 Minuten, ist die Effektivität der Rettungskette nicht gewährleistet. Didaktischer Hinweis Für eine abschließende Beurteilung des Risikos bei gefährlichen Einzelarbeitsplätzen ist auch die Zeit zwischen dem Auslösen des Personen-Alarms und dem Beginn von Hilfsmaßnahmen am Ort des Geschehens zu berücksichtigen. Ermitteln Sie mit den Beschäftigten, welche Bewertungsziffer für ihre konkrete Tätigkeit zutreffend ist. Lassen Sie die Bewertungsziffer notieren. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

13 Risikobeurteilung der Alleinarbeit
Zur endgültigen Beurteilung des Risikos für den potenziell allein arbeitenden Beschäftigten (R) werden die Bewertungsziffern wie folgt verknüpft: R = (GZ + EV) x NW Ergebnis: R ≤ 30 – akzeptables Risiko. Alleinarbeiten lassen sich ausreichend sicher ausführen. Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes sind empfehlenswert. R > 30 – unakzeptables Risiko. Alleinarbeiten lassen sich ohne geeignete Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sicher ausführen. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zur Risikominimierung sind zwingend erforderlich. Didaktischer Hinweis Lassen Sie nun mit den notierten Kennziffern das Risiko errechnen. Der Wertebereich kann zwischen dem Minimalwert R = (1 + 0) x 1 = 1 Maximalwert R = (10 + 2) x 10 = 120 liegen. Sind Schutzmaßnahmen zur Risikominimierung nicht möglich und ist R > 30, ist eine Alleinarbeit nicht zulässig! Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

14 Maßnahmen gemäß Gefährdungsstufe
Geringe Gefährdung: Überwachung von Einzelarbeitsplätzen grundsätzlich nicht erforderlich. Erhöhte Gefährdung: Überwachung des Einzelarbeitsplatzes, z. B. durch Kontrollgänge oder Kontrollanrufe, erforderlich (bei geringer oder mäßiger Notfallwahrscheinlichkeit). Hohe Notfallwahrscheinlichkeit: ständige Überwachung erforderlich. Kritische Gefährdungsstufe: ständige Überwachung erforderlich z. B. durch eine zweite Person, Personen-Notsignal-Anlage oder Monitor. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

15 Technische Maßnahmen im Überblick
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16 Verbot von Alleinarbeit
Alleinarbeit ist grundsätzlich nicht zulässig bei: Arbeiten an unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen, Arbeiten mit ionisierenden Strahlungen, die die Festlegung von Kontroll- oder Überwachungsbereichen im Sinne der Strahlenschutz- bzw. Röntgenverordnung erfordern, Arbeiten mit bestimmten gefährlichen chemischen und biologischen Arbeitsstoffen (Schutzstufe 3 oder 4 nach GefStoffV bzw. Risikogruppe 3 und 4 nach BiostoffV), Arbeiten in Behältern und engen Räumen, Gruben, Schächten, und Kanälen, Einsteigen in Silos und Feuerungsräumen, Arbeiten in Druckluft und Arbeiten bei denen umgebungsluft-unabhängiger Atemschutz (z. B. Pressluftatmer) erforderlich ist, Arbeiten bei denen eine unmittelbare Absturzgefahr besteht und Arbeiten in oder an fließenden Gewässern, Abbrucharbeiten, Arbeiten im Gleisbereich. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

17 Arbeiten in Sichtverbindung und Rufweite
Arbeiten, die nur in Sichtverbindung und Rufweite zu anderen Personen ausgeführt werden dürfen: Waldarbeiten mit besonderen Gefahren, z. B. Motorsägearbeiten, Arbeiten in steilem Gelände, Holzrücken, Besteigen von Bäumen, Arbeiten an technischen Systemen im Sonderbetrieb, z. B. Einrichten von Maschinen, Beheben von Störungen, Instandhaltungsarbeiten, Arbeiten, bei denen die Gefahr besteht, von drehenden Teilen und Werkzeugen erfasst zu werden, Arbeiten im Bereich von gewöhnlich unzugänglichen und deshalb ungesicherten Gefahrenstellen. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

18 Anforderungen an allein arbeitende Personen
Körperliche Eignung (z. B. keine Beschwerden wie plötzliche Atemnot, Bewusstlosigkeit, Herzanfälle, Diabetes; keine Abhängigkeit von Alkohol, Drogen, Medikamenten) Psychische Eignung (z. B. keine Angst, abgeschieden und allenfalls auch in der Nacht zu arbeiten; keine psychischen Krankheiten; Belastbarkeit in Notsituationen) Geistige (intellektuelle) Eignung (exakte Ausführung erhaltener Instruktionen, richtiges Reagieren in Notsituationen Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

19 Anforderungen an Aufsicht führende Personen
Körperliche und geistige Eignung Ausreichende Kenntnisse und Erfahrung für den jeweiligen Aufgabenbereich über die technische Durchführung der erforderlichen Arbeiten, den Umgang mit verwendeten Gefahr- oder Biostoffen, die betriebsinterne Organisation, die Arbeitsmethoden, mögliche Gefahren, anzuwendende Schutzmaßnahmen, Alarmpläne, Sicherungsabläufe, Anforderung von ärztlicher Hilfe oder Notrufe, die einschlägigen Vorschriften und Technischen Regeln. Ausreichende Ausbildung in Erster Hilfe. Die Überwachung durch den Aufsichtführenden setzt grundsätz- lich dessen Anwesenheit vor Ort sowie Weisungsbefugnis voraus. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

20 Intervallkontrollen Intervallkontrollen werden von Aufsicht führenden Personen durchgeführt und können je nach Arbeitsablauf periodisch oder aperiodisch angewendet werden. Kontrollgänge (mit Sicht- und Rufkontakt), Überprüfung mittels Monitor, Telefon-, Funk- oder Verdrahtungssysteme mit Ruf- oder Meldefunktion bei der Aufsicht führenden Person und Quittier- oder Antwortfunktion bei der allein arbeitenden Person, Vereinbarte Klopf- oder Rufzeichen. Hintergrundinformationen Bildquelle: WSH Hohentwiel, Singen Die Anwendung von Intervallkontrollen ist möglich, wenn durch geeignete Wahl der Intervalle die wirksame Sicherung und Hilfeleistung in der der Erkrankungs-, vorhersehbaren Verletzungs- oder Schädigungssituation entsprechenden Art und Zeit eingeleitet werden kann. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

21 Kameraüberwachung Durch eine Kameraüberwachung können ein oder mehrere Einzelarbeitsplätze überwacht werden. Die Kameraüberwachung sollte von beiden Seiten (Arbeitgeber und Beschäftigter) akzeptiert sein. Überwachung muss von allen Beteiligten als Sicherung des Einzelarbeitsplatzes verstanden werden. Der Datenschutz ist zu beachten! Hintergrundinformationen Es gibt Erfahrungen dahingehend, dass eine Dauerüberwachung der Menschen zu Dauerstress und damit zu gesundheitlichen Problemen und letztlich zu einer Verringerung der Leistungsfreude und -motivation führt. Insofern sollte immer zwischen Notwendigkeit durch die Gefährdung der allein arbeitenden Person und dem Datenschutz abgewogen werden. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz – BDSG – ist eine allgemeine Video-Überwachung des Arbeitsplatzes (Büro) grundsätzlich nicht zulässig, da sie einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. § 4 BDSG: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Bilder: Schleusenüberwachung der Fachstelle der Wasser und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken ( Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

22 Personen-Notsignal-Anlagen (PNA)
Einrichtungen zum Auslösen und Übertragen von willensabhängigen und willensunabhängigen Alarmsignalen in Notfällen. Bestandteile sind Personen-Notsignal-Geräte (PNG) in Verbindung mit einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ). Die Übertragung der Notsignale erfolgt in der Regel drahtlos und wird in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale optisch und akustisch angezeigt . Hintergrundinformationen Personen-Notsignal-Anlagen sind so beschaffen, dass bei Personen- und Technischen Alarmen die Identität der allein Arbeitenden durch die Nummer der auslösenden Personen-Notsignal-Geräte in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale bestimmt werden kann. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

23 Willensabhängiger Alarm
Optischer und/oder akustischer Alarm mit oder ohne Sprachfunktion. Willensabhängige Melde- oder Alarmsysteme werden nicht personenbezogen getragen. Sie befinden sich im Arbeitsbereich der allein arbeitenden Person. Willensabhängige Personensicherungssysteme werden von der allein arbeitenden Person am Körper getragen. Hintergrundinformationen Willensabhängige Melde- oder Alarmsysteme finden dort Anwendung, wo Mobilität und Handlungsfähigkeit der allein arbeitenden Person erhalten bleibt. Willensabhängige Personensicherungssysteme finden in allen Fällen Anwendung, wo zwar die Handlungsfähigkeit der allein arbeitenden Person, nicht aber die Mobilität erhalten bleibt. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

24 Willensunabhängiger Alarm
Lagealarm bei Überschreitung eines bestimmten Neigewinkels Ruhealarm bei Bewegungslosigkeit des Trägers Zeitalarm bei Ausbleiben der erforderlichen Quittierung Fluchtalarm bei hektischer Bewegung des Trägers Verlustalarm bei Verlust des Personen-Notsignal-Gerätes Gasalarm bei Überschreitung einer bestimmten Gaskonzentration Hintergrundinformation Lagealarm ist ein Signal, das nach Überschreiten eines bestimmten Neigungswinkels und nach einer vorgegebenen Zeit durch das Personen-Notsignal-Gerät ausgelöst wird. Ruhealarm ist ein Signal, das bei Bewegungslosigkeit der gefährdeten Person und nach einer vorgegebenen Zeit durch das Personen-Notsignal-Gerät ausgelöst wird. Zeitalarm ist ein Signal, das beim Ausbleiben einer von der gefährdeten Person angeforderten Quittierung nach vorgegebener Zeit durch das Personen-Notsignal-Gerät ausgelöst wird. Verlustalarm ist ein Signal, das nach Entfernen des Personen-Notsignal-Gerätes von der gefährdeten Person durch das Personen-Notsignal-Gerät nach einer vorgegebenen Zeit ausgelöst wird. Fluchtalarm ist ein Signal, das bei hektischen Bewegungen der gefährdeten Person und nach einer vorgegebenen Zeit durch das Personen-Notsignal-Gerät ausgelöst wird. Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass die Lokalisierung des allein Arbeitenden bei Personen-Alarm jederzeit gewährleistet ist. Dies kann bei ortsgebundenen Arbeiten, z. B. durch besondere Aufzeichnungen in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale erfolgen. Bei ortsungebundenen Arbeiten kann dies durch technische Maßnahmen erfolgen, z. B. Personen-Notsignal-Geräte die akustische Signale geben. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

25 Technischer Alarm Technischer Alarm ist ein optisches und akustisches Signal. Wird bei einer Betriebsstörung einer Personen-Notsignal-Anlage selbsttätig in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale ausgelöst. Für die Alarmauslösung müssen Handlungsanweisungen für den weiteren Ablauf vorliegen (z. B. Einleitung von internen Hilfsmaßnahmen, Abhör- und Sprechverbindungen mit der allein arbeitenden Person oder Alarmierung von externen Rettungskräften). Hintergrundinformationen Voraussetzung für das Auslösen eines Personen-Alarms ist, dass eine Verbindung zwischen dem Personen-Notsignal-Gerät und der Personen-Notsignal-Empfangszentrale besteht. Deshalb sind Personen-Notsignal-Anlagen mit einer Überwachungseinrichtung ausgerüstet, mit der die Übertragung der Sendesignale zwischen den Personen-Notsignal-Geräten und der Personen-Notsignal-Empfangszentrale regelmäßig automatisch geprüft wird. Ein Ausfall der Übertragung der Sendesignale wird optisch und akustisch in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale angezeigt (Technischer Alarm). Um eine stets einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Alarm-Auslösearten sicherzustellen, sind Personen-Notsignal-Anlagen mit einer Einrichtung ausgerüstet, durch die bei jedem neuen Einsatz, spätestens jedoch nach 24 Stunden Betriebszeit eines Personen-Notsignal-Gerätes, ein Test aller vorhandenen Alarmauslösearten bis hin zu den Meldeeinrichtungen in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale durch Betätigung erforderlich wird. Ohne erfolgreich durchgeführten Test wird vom jeweiligen Personen-Notsignal-Gerät keine Betriebsbereitschaft signalisiert. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

26 Einsatzregeln für Personen-Notsignal-Anlagen
Die Benutzer müssen über den Einsatz der Geräte unterwiesen sein. Die Wirksamkeit der geplanten Rettungsmaßnahmen muss durch Alarmübungen geprüft werden. Es muss sichergestellt sein, dass auf Notrufe unverzüglich reagiert werden kann. Die Lokalisierung des allein Arbeitenden bei Personen-Alarm muss jederzeit gewährleistet sein. Vor jeder Inbetriebnahme muss durch Funktionstest und Sichtkontrolle der einwandfreie Zustand der Geräte geprüft werden. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

27 Instruktion der allein arbeitenden Personen
Einweisung in Arbeitsauftrag und Bedienung der Maschinen. Gefahren am Arbeitsplatz und die erforderlichen Schutzmaßahmen (richtiges Verhalten, Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung). Verhalten bei außergewöhnlichen und Notsituationen, z. B. bei Maschinenstörung, Produktions-störung, Austritt von Flüssigkeiten oder Gasen, Brand. Verbindung zu einer sicher besetzten Stelle und über die allenfalls eingesetzte Personen-Notsignal-Anlage (z. B. Telefon, Sprechfunk, Draht- oder Funkalarm). Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

28 Personen-Notsignal-Geräte
Grundfunktion: Im Alarmfall Übertragung des Notsignals an die Empfangszentrale (PNEZ), willensabhängig durch Drücken der Notsignaltaste und zusätzlich willensunabhängig durch unterschiedliche Detektoren. Zusatzfunktion: Display-Infos für den Geräteträger (Paging). Zusatzfunktion: Sprechfunk, dadurch Kommunikation des Trägers mit der Empfangszentrale möglich. Hintergrundinformationen Durch Auswahl von verschiedenen willensunabhängigen Alarmfunktionen lässt sich das Personen-Notsignal-Gerät genau auf die jeweiligen Gefährdungen abstimmen. Vor Auslösung des willensunabhängigen Personen-Alarms wird in der Regel vom Personen-Notsignal-Gerät ein Voralarm gegeben, der vom Träger des Personen-Notsignal-Gerätes innerhalb von maximal 15 Sekunden gelöscht werden kann. Der Hauptalarm wird somit nicht ausgelöst. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

29 Lokalisierung allein Arbeitender
Einsatz von Personen-Notsignal-Geräten mit GPS-Funktion. Einsatz von Personen-Notsignal-Geräten, die akustische Signale geben. Erfassen von Personen durch Ortskennungssender, z. B. auf Niederfrequenz oder Infrarotbasis. Erfassung der regelmäßigen Meldung über Sprechfunk. Anlaufen von Quittierstellen, die mit der Empfangszentrale (PNEZ) verbunden sind. Meldung des allein Arbeitenden bei Verlassen und Betreten eines neuen Arbeitsplatzes in der PNEZ. Hintergrundinformationen Die aufgeführten Maßnahmen haben das Ziel, einen allein Arbeitenden bei Personen-Alarm schnell und genau zu lokalisieren. Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

30 Aus- und Rückgabe der Geräte
Träger von Personen-Notsignal-Geräten haben diese persönlich in Empfang zu nehmen, bestimmungsgemäß anzulegen und bei unterbrochener oder nach beendeter Arbeit persönlich zurückzugeben. Bei der Ausgabe sind Name des Trägers, Zeitpunkt der Ausgabe und Rückgabe sowie Einsatzbereiche schriftlich festzuhalten. Werden am Gerät Mängel festgestellt, sind die Geräte unverzüglich persönlich zurückzugeben. Foto: Fa. BUNK, Schorndorf Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

31 Dokumentation der Alleinarbeit
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32 Beispiel: Kontrolle abgelegener Kläranlagen
Situation: Wartungs- und Kontrollarbeiten, Arbeit auf dem Boden und am Klärbecken im Freien und in Gebäuden, leichte Reinigungs- und Kontrollarbeiten, Probenahmen vom gesicherten Standplatz aus, auch an hochgelegenen Arbeitsplätzen; Kläranlage in größerer Entfernung vom Hauptbetrieb und von sonstiger bewohnter Umgebung Hauptgefährdungen: Absturz, Sturz, Ausrutschen; Infektionsgefährdung durch Biostoffe; ggf. Gefahr des Ertrinkens Risikobeurteilung: R ≤ 30 – Alleinarbeit zulässig Alleinarbeitsbezogene Schutzmaßnahmen: Einsatz einer geeigneten Personen-Notsignal-Anlage, möglichst mit Sprachkommunikation Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

33 Beispiel: Wach- und Sicherungsdienst
Situation: nächtliche Bewachung und Sicherung mehrerer, räumlich voneinander entfernter Objekte. Kontrolle spezifischer Arbeiten, Vorgänge und Zustände sowie Verfolgung von Alarmen bzw. Notmeldungen Hauptgefährdungen: Gefährdungen des Straßenverkehrs; Stürzen, Stolpern; Gefährdung durch körperliche Bedrohung, z. B. bei Überraschen eines Einbrechers Risikobeurteilung: R ≤ 30 – Alleinarbeit zulässig Alleinarbeitsbezogene Schutzmaßnahmen: Taschenleuchten, Kommunikationsmittel (Mobiltelefon mit integriertem Lagealarm), regelmäßige Meldung in der Zentrale, Ausbildung in Eigensicherung, Verhalten bei Konfrontation und bei Überfällen, Fahrsicherheit Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

34 Beispiel: Arbeit in geschlossenen Lackiererkabinen
Situation: geschlossener Arbeitsplatz in Form einer Lackierkabine in einer Lackieranlage, Teil einer großen Werkhalle; Lackierkabine ist mit einem 600 mm x 800 mm großen Sichtfenster versehen Hauptgefährdungen: Gefährdungen durch Gefahrstoffe, unzureichende Belüftung, Brand- und Explosionsgefährdung, körperliche Überbelastung Risikobeurteilung: R >30 – Alleinarbeit unzulässig Alleinarbeitsbezogene Schutzmaßnahmen: Spritzstände mit optischer und akustischer Anzeige der Fehlfunktionen der Lüftung, Intervallkontrollen, Atemschutzgeräte ggf. mit Tragezeitbegrenzung, ggf. Personen-Notsignal-Anlage Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

35 Beispiel: Arbeiten an/auf Masten
Situation: Besteigen einer Steigleiter mit Steigschutzeinrichtung an einem Mast, Verwendung eines mitlaufenden Auffanggerätes (Steigschutzläufer); beim Fortbewegen an der Leiter kann max. ein Abrutschen um ein bis zwei Stufen erfolgen Hauptgefährdungen: Gefährdung durch Abrutschen oder Abstürzen Risikobeurteilung: R ≤ 30 – Alleinarbeit zulässig Alleinarbeitsbezogene Schutzmaßnahmen: Prüfen der Wetterbedingungen vor der Benutzung, Kommunikationsmittel (Mobiltelefon mit integriertem Lagealarm), Verbindung des Steigschutzläufers mit der Steigschutzöse des Auffanggurtes, Qualifikation, Unterweisung, körperliche und geistige Eignung Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

36 Beispiel: Instandhaltung großer Maschinen
Situation: Arbeit auf einem eingehausten tankförmigen Maschinenblock (h > 3m); Anschlagpunkt oberhalb der Maschine an der Hallendecke; Mitarbeiter trägt Auffanggurt verbunden mit Höhensicherungsgerät; Maschinenoberfläche ist trocken und fettfrei Hauptgefährdungen: Absturz, Abrutschen Risikobeurteilung: R >30 – Alleinarbeit unzulässig, da nach einem Absturz durch die Hängeposition keine Möglichkeit der Selbstrettung besteht Schutzmaßnahmen: Arbeiten mit Aufsichtführung oder im Team, Unterweisung in Handhabung der PSA gegen Absturz und der PSA zum Retten, Prüfung, ob geeignetere Arbeitsverfahren möglich sind (z. B. Arbeiten auf Arbeitsbühnen) Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:

37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ansprechpartner für Fragen und Anregungen ist: Herr/Frau Telefon: Alleinarbeit - Haufe Index: Version: Stand:


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