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Der Umgang mit der Bodenreform der Sowjetischen Besatzungszone (1945/46) nach 1990 in der vereinigten Bundesrepublik PD Dr. Jörg Gerke 1.

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Präsentation zum Thema: "Der Umgang mit der Bodenreform der Sowjetischen Besatzungszone (1945/46) nach 1990 in der vereinigten Bundesrepublik PD Dr. Jörg Gerke 1."—  Präsentation transkript:

1 Der Umgang mit der Bodenreform der Sowjetischen Besatzungszone (1945/46) nach 1990 in der vereinigten Bundesrepublik PD Dr. Jörg Gerke 1

2 Die Bodenreform von einer anderen Seite betrachtet Welches sind die (agrar-)strukturellen Folgen der verweigerten Restitution des landwirtschaftlichen Bodens aus der Bodenreform? 2

3 Boden- und Industriereform  Vor allem und allein die Bodenreform war für die ostdeutschen Politiker der Wendezeit (z.B. L. de Maizière, CDU, M. Stolpe, W. Thierse, SPD) von Bedeutung.  Von den fünf ostdeutschen Landesregierungen der Nachwendezeit agierten vier gegen eine Restitution von Bodenreformland, die fünfte Landesregierung (S-A) wurde von einem westdeutschen Ministerpräsidenten geführt, der aufgrund von Subventionsvorwürfen zurücktreten musste. 3

4 Was geschah nach 1990  Ein großer Teil der Bodenreformflächen wurde in den Pool der Treuhand, ab 1992 der BVVG gegeben.  Anfangs verwaltete die Treuhand ca. 40% der landwirtschaftlichen Nutzfläche Ostdeutschlands.  Rund 1,1 Millionen ha landwirtschaftliche Nutzfläche werden über die BVVG privatisiert. 4

5 Tabelle 1: Verpachtung von BVVG- Flächen an unterschiedliche Betriebsgrößen zum 1.1.2010 bis 100 ha 100 - 250 ha 250 – 500 ha 500 – 1.000 ha über 1.000 ha Gesamt - fläche Mecklenburg- Vorpommern 1.638 (1,5%) 7.375 (6,7%) 15.143 (15,0%) 25.621 (23,0%) 60.882 (55%) 110.659 Betriebsgrößen- verteilung MV [52%][14,9%] [10,9%][7,2%] Ostdeutschland 5.779 (2,0%) 20.807 (7,2%) 35.541 (12,3%) 71.038 (24,0%) 154.873 (53,8 %) 288.038 5

6 Ergebnisse aus der Tabelle 1 a. Betriebe unter 100 ha sind, obwohl mit mehr als 50 % an der Anzahl beteiligt, fast vollständig von der BVVG-Verpachtung ausgeschlossen. b. Dagegen sind die Betriebe mit über 500 ha Pächter von mehr als 75 % der BVVG-Flächen. c. Die Konsequenz ist die agrarstrukturelle Bevorteilung von Großbetrieben. d. Das vielfach vom Landesbauernverbänden und Agrarpolitik geäußerte Argument, es hätte nach der Wende nicht genügend Betriebe (zur Bewirtschaftung der Flächen) gegeben, ist, wie Tabelle 1 zeigt, abwegig. 6

7 Tabelle 2: Verkäufe landwirtschaftlicher BVVG-Flächen von 1992 bis einschließlich 2011 in Hektar Verbilligt (nach EALG)zum Verkehrswert an Pächter an Alteigentümer an Pächter nach allgem. Ausschreibung nach beschränkter Ausschreibung 371.05120.436262.38444.4555.519 7

8 Die Art des Verkaufs der BVVG-Flächen unterminiert langfristig die Agrarstrukturen in Ostdeutschland a. Bisher wurden mehr als 90 % der BVVG-Flächen an die Pächter verkauft. b. Die Pächter sind zu 80 % die Betriebe über 500 ha. c. Ausschreibungen und erst recht beschränkte Ausschreibungen sind beim BVVG-Flächen-Verkauf untergeordnet bzw. vernachlässigbar. 8

9 Zitat Manfred Stolpe 2004 s. Gerke, 2008, S. 178, 179  „Es war in der Situation 1990,91 zwingend, so zu verfahren.“ (gemeint ist die Enteignung der Neusiedler-Erben, J.G.).  „Wenn man damals die Flächen abgegeben hätte, wenn sie verkauft worden wären, wenn sie vielleicht hier und da Spekulanten in die Hände gefallen wären, wäre die ostdeutsche Landwirtschaft nicht auf die Beine gekommen“. 9

10 ► In rund 10.000 Einzelfällen wurde der Erbe nicht ermittelt. ► Statt dessen setzte sich das Land Brandenburg als gesetzlicher Vertreter der Erben ein. ► Gleichzeitig war das Land Brandenburg Nutznießer der Enteignungen. ► Urteil des Bundesgerichthofes 2008: das Vorgehen Brandenburgs war rechtswidrig, bedeutete ein rechtstaatsunwürdiges Verhalten, das nachhaltig an die Rechtspraxis der DDR erinnere. 10 Enteignung von Neusiedler-Erben durch die Regierung Kohl 1992;- der Fall Brandenburg

11 Warum konnten in dem landwirtschaftlichen Bereich die Interessen der ostdeutschen Agrarnomenklaturkader durchgesetzt werden? Das Interesse ostdeutscher Politiker, die industrialisierten Agrarstrukturen so weit wie möglich zu erhalten, traf auf westdeutscher Seite auf Akzeptanz, da auch dort die Industrialisierung der Landwirtschaft Ziel war. Paffrath (2004): Erhaltung der Boden- und Industriereform war ab März 1990 Ziel der Regierung Kohl. BDI im Juni 1990: Sämtliche Enteignungen in SBZ und DDR sollten Bestand behalten. 11

12 Anmerkungen zum Umgang mit der Bodenreform nach 1990 (I) ► Rund 4.500 Enteignungen unter 100 ha, vielfach ohne Grund ► Beispiel: 1945, 2 Betriebe, 98 und 102 ha. Mit 102 vollständig enteignet, 98 ha verblieben vollständig beim alten Eigentümer, wegen eines Unterschiedes von 4 ha. ► 1945/46 von ca. 3,3 Millionen ha Bodenreformland wurden ca. 2/3 an Neusiedler verteilt. Ein großer Anteil der Neusiedler- Erben wurde nach 1990 mit Zustimmung aller im Bundestag vertretenen Parteien enteignet. 12

13 Anmerkungen zum Umgang mit der Bodenreform nach 1990 (II)  Es ging den ostdeutschen Politikern und Lobbyisten (VdgB- Landesbauernverbände) zu keinem Zeitpunkt um die Erhaltung der Bodenreform.  Es ging um einen möglichst großen Umfang an landwirtschaftlichen Flächen für eine staatlichen Bodenpolitik und Agrarstrukturpolitik, zugunsten von LPG-Nachfolgern, DDR- Agrarnomenklaturkadern und einigen westdeutschen Agrarfunktionären. 13

14 Anmerkungen zum Umgang mit der Bodenreform nach 1990 (III) Die Bodenreform war eine Verfolgung einer Gruppe oder Klasse von Bauern und Gutsbesitzern (Wasmuth, 2012; Wasmuth und Kempe, 2012) und hat in Ostdeutschland zu einem Großgrundbesitz geführt, der um den Faktor 5-10 den der ostelbischen Junker 1945 übertrifft. Eine Teilrestitution oder Teilentschädigung (z.B. bis 100 ha) unter Beibehaltung des Eigentums der Neusiedler hätte zu einer breiten Eigentumsstreuung auf dem Land geführt. 14

15 Anmerkungen zum Umgang mit der Bodenreform nach 1990 (IV)  Das Verfolgungsgeschehen gegenüber den Bodenreform- Opfern wurde nach 1990 nicht aufgearbeitet.  Zum Teil inhaftiert in den Speziallagern der sowjetischen Militäradministration, wurden die letzten Bodenreformopfer in den „Waldheim-Verfahren“ 1950 abgeurteilt.  Die Vorgaben des SED- Politibüros für diese Verfahren verlangten Verurteilungen über 10 Jahre, unabhängig von der Beweisbarkeit von Beschuldigungen (Werkentin, 1997, S. 169). 15

16 Anmerkungen zum Umgang mit der Bodenreform nach 1990 (V) Die Bedeutung der Bodenreform für die Agrarstrukturen heute hat Beleites beschrieben: „ Gewachsen sind die Besonderheiten der ostdeutschen Agrarstrukturen ganz und gar nicht. Sie verdanken sich der blanken Gewalt und den flächendeckenden Zwangsmaßnahmen einer menschenverachtenden Diktatur. Die Bodenreform (1945/46), die Kollektivierung (1952-60) und die Industrialisierung (1970er Jahre) waren drei Teile desselben Plans und sie dienten einem zentralen Ziel der kommunistischen Ideologie: Der kompletten Auslöschung des Berufsstandes der freien Bauern“ (Beleites, 2012, Leitbild Schweiz oder Kasachstan). 16

17 Literatur  Bastian, Uwe (2003), Dissertation FU Berlin.  Beleites, Michael (2012): Leitbild Schweiz oder Kasachstan. Hamm.  Gerke, Jörg (2008): Nehmt und euch wird gegeben. Das ostdeutsche Agrarkartell. Hamm.  Gerke, Jörg (2012): Ostdeutsche Bodenpolitik nach 1990. Das Zusammenspiel von Politik, Justiz und Verwaltung. Hamm  Paffrath, Constanze (2004): Macht und Eigentum. Köln, Weimar und Wien.  Werkentin, Falco (1997): Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht. Berlin. 17

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Weitere Informationen finden Sie unter ostdeutsche-bodenpolitik.de 18


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