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Copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Privatkliniken im Wandel: Chancen und Gefahren für die Zukunft Folien aus dem Referat von Willy.

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1 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Privatkliniken im Wandel: Chancen und Gefahren für die Zukunft Folien aus dem Referat von Willy Oggier, Dr.oec.HSG, Gesundheitsökonom, Zürich

2 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Aufbau Problemfelder Ist-Zustand Aktuelle politische Diskussionspunkte –Spitalfinanzierung –Aufhebung Vertragszwang Mögliche Folgen für Privatspitäler Fazit

3 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Problemfelder (Auswahl) Kostendruck Entsolidarisierung Demographische Entwicklung Pflegebedürftigkeit Anspruchshaltung Ärzteüberschuss Medizin-technologische Entwicklung Rückzug öffentliche Hand Wettbewerb Akutbettenüberhang Mangelnde Pflegebetten Personalmangel Föderalismus Falsche (Finanzierungs-)Anreize

4 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Ist-Zustand (I) Für die Vergütung der stationären Behandlung einschliesslich Aufenthalt in einem Spital (Art. 39 Abs. 1) vereinbaren die Vertragsparteien Pauschalen. Diese decken für Kantonseinwohner und –einwohnerinnen bei öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten je Patient oder Patientin oder je Versichertengruppe in der allgemeinen Abteilung. Die anrechenbaren Kosten werden bei Vertragsabschluss ermittelt. Betriebskostenanteile aus Überkapazität, Investitionskosten sowie Kosten für Lehre und Forschung werden nicht angerechnet. (Art. 49 Abs. 1 KVG)

5 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Ist-Zustand (II) Grundfragen zu Art. 49 Abs. 1 KVG Muss ein Patient auf der allgemeinen Abteilung liegen? Wer bezahlt den Rest der Pauschalen, wer die nicht anrechenbaren Kosten? Was passiert mit Zusatzversicherten, die alle auch eine Grundversicherung haben? Was passiert mit Privatabteilungen öffentlicher und öffentlich subventionierter Spitäler, was mit Privatkliniken? Entscheide des Eidgenössischen Versicherungsgerichts

6 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Ist-Zustand (III) Kritik am bisherigen System Keine gleich langen Spiesse in verschiedener Hinsicht –Ambulanter – Stationärer Bereich –Öffentliche/ öffentlich subventionierte – Privat-Spitäler –Sockelbeitrag –Spitalplanung/ -liste –Entschädigung für Notfall- und Bereitschaftsdienste –Lehre und Forschung

7 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Einige Vorschläge des Bundesrates Spitalfinanzierung –Für die Vergütung der stationären Behandlung einschliesslich Aufenthalt in einem Spital (Art. 39) vereinbaren die Vertragsparteien Pauschalen. Die Pauschalen sind leistungsbezogen und beruhen auf gesamtschweizerisch einheitlichen Strukturen. Sie werden von den Tarifpartnern vereinbart. Können sich diese nicht einigen, so legt der Bundesrat die Strukturen fest. (Botschaft des Bundesrates vom 15.9.2004, Vorschlag zu Art. 49 Abs. 1 KVG) Aufhebung des Vertragszwangs

8 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Spitalfinanzierung (I) Begriffe –Dualistisch –Dual-fix –Monistisch

9 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Spitalfinanzierung (II) Tarife (I) –Leistungsorientierte Finanzierung (DRGs, Abteilungs- pauschalen, Vergütung für einen Behandlungspfad) –Anwendung von Tagespauschalen, namentlich bei Dauerbehandlungen (z.B. in der Psychiatrie) nach wie vor sinnvoll –Aufbau von Vergütungsformen nach einheitlichen Klassifizierungssystemen zur Schaffung vermehrter Transparenz, daher Einführung von gesamtschwei- zerisch einheitlichen Tarifstrukturen

10 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Spitalfinanzierung (III) Tarife (II) –Erarbeitung der Tarifstrukturen ist Sache der Vertrags- partner. –Als stationär ist demnach ein Spitalaufenthalt zu quali- fizieren, wenn er zwecks Untersuchung, Behandlung oder Pflege erfolgt, und mindestens 24 Stunden dauert. Ein Spitalaufenthalt von weniger als 24 Stunden gilt ebenfalls als stationär, wenn er zwecks Untersuchung, Behandlung oder Pflege erfolgt und bei dem zudem während einer Nacht ein Bett belegt wird. Als stationä- re Behandlung werden ebenfalls die Überweisung in ein anderes Spital und die Todesfälle behandelt.

11 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Spitalfinanzierung (IV) Tarife (III) –Möglichkeit der separaten Tarifierung von besonderen diagnostischen oder therapeutischen Leistungen, die seltener erbracht werden und besonders aufwendig sind (Art. 49 Abs. 2 KVG) –Vergütungschlüssel Kanton – Versicherer 50:50 (Art. 49 Abs. 3 KVG) –Kanton überweist seinen Anteil direkt dem Spital (Art. 49 Abs. 3 KVG)

12 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Spitalfinanzierung (V) Tarife (IV) –Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung des medizinischen Personals sind von der Übernahme durch die Krankenversicherung auszuschliessen (Art. 49 Abs. 3 KVG). –Möglichkeit für die Kantone, gewisse Bereiche auszuscheiden und deren Kosten gesondert zu übernehmen (Art. 49 Abs. 3 KVG) –Einhaltung Tarifschutz nach Art. 44 KVG (Art. 49 Abs. 4 KVG)

13 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Spitalfinanzierung (VI) Allgemeine Wirkungen der Vorlage –Preisbildung statt Kostenorientierung –Planungspflicht für alle stationären LE –Erhöhung der Grundversicherungsprämien (ceteris paribus) –Erhöhung der öffentlichen Aufwendungen (ceteris paribus) –Entlastung der Zusatzversicherungen (ceteris paribus)

14 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Mögliche Auswirkungen leistungsorientierte Spitalfinanzierung (I) Chancen –Verbesserte Zusammenarbeit aller Beteiligten –Reduktion der Aufenthaltsdauer –Mehr Transparenz in der Leistungserbringung –Leistungsbezogene Abgeltung –Kosteneinsparungen –Wettbewerb um Preise und Qualitäten –Optimierungen im bestehenden System –Bildung von Kompetenzzentren –Strukturanpassungen zur vermehrten Beachtung qualitativ und wirtschaftlich kritischer Grössen

15 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Mögliche Auswirkungen leistungsorientierte Spitalfinanzierung (II) Gefahren –Übermässige Reduktion der Aufenthaltsdauer –Auslagerungen in den vor- und nachgelagerten Bereich –Zersplitterung der Fälle –Risikoselektion –Reduktion medizinischer Leistungen –Erhöhung des Schweregrades –Ausrichtung der Spitäler auf lukrative Gebiete –Entsolidarisierung der Krankenversicherer –Reduktion von freiwilligen Leistungen

16 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Mögliche Folgen für Kantone Spitalplanungen und –listen haben Privatspitäler einzubeziehen. Einbezug der Privatspitäler hat Kostenfolgen für die Kantone. Organisatorisch saubere Verfahren zur Spitalplanung und –liste sind ein Muss. Kantone kommen vermehrt in die Rolle des Einkäufers. Kantone haben weiterhin Mehrfachrollen: –Spitalplaner –Spitallisten-Ersteller –Tariffestsetzer –Spitalbetreiber

17 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Mögliche Folgen für Privatspitäler Ungleiche Finanzierungsspiesse zwischen öffentlichen und Privat- Spitälern beim Sockelbeitrag für Grund- und Zusatzversicherte beseitigt Ungleiche Finanzierungsspiesse ambulant – stationär bleiben Gefahr der Subventionierung ambulanter Leistungen in öffentlichen Spitälern Kantone könnten die unliebsame Konkurrenz der Privatkliniken für die eigenen Spitäler über Spitalplanungen und –listen ausschalten. Echter Wettbewerb wird erst möglich, wenn –gleiche Ausgangsbedingungen beim Einkauf ermöglicht werden –auch öffentliche Spitäler Konkurs gehen können, wenn sie nicht erfolgreich sind (keine Swiss-Effekte)

18 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Aufhebung des Vertragszwangs (I) Bundesrat schlägt Aufhebung im ambulanten Bereich vor, nicht im stationären. Aufhebung im ambulanten Bereich –Spitalambulatorien direkt betroffen –Belegarzt-Praxen direkt betroffen –Aufkommen ambulanter Netzwerke denkbar, welche auch stationäre Behandlungen steuern (indirekter Effekt)

19 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Aufhebung des Vertragszwangs (II) Was würde eine Aufhebung im stationären Bereich bedeuten? –Spitäler auch bei stationären Behandlungen direkt betroffen –Netzwerk-Gedanken kann auch vom Spital ausgehen (Spital-HMO). –Netzwerk-Gedanken kann auch von Ärzte- Gruppen ausgehen (Miete der Spitalinfrastruktur).

20 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Mögliche Auswirkungen auf Zusatzversicherungen (I) Spitalfinanzierung und Vertragsfreiheit schaffen neue Möglichkeiten Ambulanter Bereich –Vom KVG-Vertrag ausgeschlossene Ärzte –Direkter Zugang zum Spezialarzt Stationärer Bereich –Spitäler auf Spitalliste: für Zusatzleistungen –Spitäler nicht auf Spitalliste: für alle Leistungen

21 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Mögliche Auswirkungen auf Zusatzversicherungen (II) Neue/ verstärkte Bedürfnisse nach –Qualität –Geringer Wartezeit –Direktem Zugang –Zusätzlichen Leistungen –Koordination der Leistungen –Räumlich grösserer Auswahl –Individualisierten Produkten

22 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Mögliche Auswirkungen auf Zusatzversicherungen (III) Druck der Krankenversicherer auf –Pauschale Abgeltungen –Einhaltung Tarifschutz –Echte Mehrleistungen Modulartiger Aufbau –Ärztliche Leistungen –Pflegerische Leistungen –Hotellerie

23 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Mögliche Auswirkungen auf Zusatzversicherungen (IV) Schweizerische Versicherer suchen –Ausländische LE Für inländische Versicherte Für ausländische Versicherte –Inländische LE Für inländische Versicherte Für ausländische Versicherte

24 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Mögliche Auswirkungen auf Zusatzversicherungen (V) Ausländische Versicherer suchen –Ausländische LE Für inländische Versicherte Für ausländische Versicherte –Inländische LE Für inländische Versicherte Für ausländische Versicherte

25 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Herausforderungen für Privatkliniken (I) Druck zur Erreichung kritischer Grössen (Kosten und Qualität) –Privatspitäler haben höhere unternehmerische Freiheitsgrade als öffentliche Spitäler. –Qualität ist in der Regel auf ärztlicher Seite in Belegarztspitälern einfacher ersichtlich. –Erreichen der kritischen Grössen geht mit Überprüfung des Leistungs- angebots einher. –Fragen der Kooperationen (horizontal und vertikal) stellen sich vor allem bei suboptimaler Grösse. Aufhebung des Vertragszwangs –Interessen der Versicherer am Grundversicherungsbeitrag für Zusatzversicherte in Privatkliniken –Mögliche zu Kantonen analoge Mehrfach-Rollenkonflikte auf Versicherer-Seite

26 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Herausforderungen für Privatkliniken (II) Neue/ verstärkte Bedürfnisse –Kompetenzzentren dürften im Qualitäts-Wett- bewerb einen Vorteil aufweisen. –Das qualitativ hohe Behandlungskontinuum ist sowohl ambulant als auch stationär bei Beleg- arztspitälern einfacher abbildbar. –Privatspitäler können eher als öffentliche Spitäler Nischenstrategien fahren und damit Exklusivität erzeugen.

27 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Herausforderungen für Privatkliniken (III) Ausländische Konkurrenz –Grosse Herausforderung v.a. in Grenzregionen –Druck auf Qualität und Preise –Wettbewerbsdruck ist aber an sich notwendig und erwünscht und hilft möglicherweise, den Prämien- anstieg in den Zusatzversicherungen zu bremsen. –Möglichkeit, durch Gegenrecht vermehrt ausländische Privatpatienten und Selbstzahler zu behandeln –Selbstzahler-Erfahrungen könnten auch für inländische Patienten vermehrt eine Alternative zu risikogerechten Zusatzversicherungen werden.

28 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Fazit (I) Umfeld im Wandel Privatkliniken stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Abschied nehmen von der Vorstellung eines autarken Spitals Horizontale und vertikale Netzwerke sowie der Blick über die Landesgrenze gewinnen an Bedeutung. Spitalführung wird wichtiger. Privatkliniken haben bei gleichen Ausgangsbedingungen gute Chancen, wenn sie auf ihren Stärken aufbauen und diese systematisch pflegen und weiterentwickeln. Jede Klinik muss ihren eigenen Weg finden, es gibt keine Patent- rezepte. Wettbewerb ist nie nur angenehm, aber dies ist genau eine seiner wichtigen Rollen.

29 copyright by willy oggier gesundheitsökonomische beratungen Fazit (II) Mögliche Ansatzpunkte –Kompetenzzentrum –Nischenstrategie –Dokumentation des Mehrnutzens Ärztliche Leistungen Pflegerische Leistungen Diagnostik Hotellerie Andere (z. B. Assistance-Leistungen für Angehörige) –Vermehrte Kommunikation mit dem Patienten –Aufbau einer Selbstzahler-Strategie


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