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Veröffentlicht von:Alfihar Wrede Geändert vor über 11 Jahren
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Arbeitssicherheit Verantwortung/ Haftung Organisation Arbeitsschutz
Arbeits- und Wegeunfälle Brandschutz Bildschirmarbeitsplätze Arbeitssicherheit 11. Mai 2010
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Verantwortung ... hat jeder:
als Eltern : gegenüber den Kindern, z.B. Erziehung, Gesundheit u.s.w. als Autofahrer : gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern als Vorgesetzter : gegenüber den Mitarbeitern als Mitarbeiter : gegenüber anderen Mitarbeitern, Studenten, Gästen 11. Mai 2010 1
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Aufgabenverteilung im Arbeitsschutz
Unternehmer Geschäftsführer Führungskräfte verantwortlich Sicherheitsfachkraft Betriebsarzt beraten und unterstützen alle Mitarbeiter zur Mitarbeit verpflichtet Arbeitsschutzausschuss koordinierend Sicherheitsbeauftragte unterstützend 11. Mai 2010
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. …z.B. Ersthelfer – Empfehlung: 4 Ersthelfer Rabenstraße 1 2 Ersthelfer Rabenstraße 2 Meldung bitte bis Ende Mai 2010 !!! 11. Mai 2010
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Grundpflichten Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Grundpflichten • ermitteln, welche Vorschriften anzuwenden sind • Gefährdungen ermitteln • prüfen, ob weniger gefährliche Lösungen möglich sind • Schutzmaßnahmen festlegen (Beschäftigte, Umwelt) • Personal auswählen, schulen und unterweisen • erforderliche Mittel bereitstellen • Umsetzung der festgelegten Maßnahmen kontrollieren Dokumentation • Ergebnisse sämtlicher Schritte dokumentieren 11. Mai 2010
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Verantwortung und Haftung
Pflicht zum Tätig werden Rechtsfolgen aus Pflichten bei Nichtbefolgung 11. Mai 2010 1
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Arbeitsunfall Der Arbeitsunfall ist ein Unfall, den ein Versicherter
... ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. den ein Versicherter bei einer versicherten Tätigkeit erleidet. § 8 (2) Nr. 5 SGB VII Betriebstätigkeit, Dienstwege und Dienstfahrten. Im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung von Arbeitsgeräten. Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels. 11. Mai 2010
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Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeiten
Firma Fahrgemeinschaft Unterkunft Kindertagesstätte (unter fremder Obhut) Wohnung (außerhalb der Wohnung bzw. Grundstücksgrenze) Arbeitsstätte (am Werkstor) A b w e g nichtversicherte Unterbrechung nichtversicherter Umweg Arbeitsweg r i t s Heimfahrt Auf unmittelbarem Wege Auf einer Wegabweichung Nach oder von dem Ort der Tätigkeit Zur oder von der Unterkunft Nutzung einer Unterbringung von Kindern wegen beruflicher Tätigkeit der Eltern 11. Mai 2010
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Verbandbuch / Kontrolle Verbandkasten
Bei kleineren, nicht meldepflichtigen Unfällen (Ausfallzeit < 3 Tage) Verbandbuch Name des Verletzten Datum, Zeit Unfallort Unfallhergang Art der Verletzung Hilfeleistung Zeugen Wichtig! Dient dem Versicherungsschutz der Mitarbeiter! Durchgangsarztsuche: 11. Mai 2010
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Brandgefahren Durch elektrische Leitungen oder Anschlüsse: Gefahren entstehen durch - Überlastung von Leitungen Quetschung von Leitungen Wackelkontakt Brüchige Isolation Durch Elektrogeräte: Für eingeschaltete Geräte gilt: - Geräte nicht unbeaufsichtigt lassen! - Kaffeemaschinen nur auf feuerfester Unterlage betreiben (z.B.Fliese) - Nur geeignete und geprüfte Geräte bestimmungsgemäß verwenden! - Gerät erst ausschalten, dann Stecker ziehen Abrissfunke! 11. Mai 2010
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Rauchgase 196.300 Brände in Deutschland pro Jahr
561 Menschen kommen pro Jahr ums Leben 99,4% davon Tod durch Rauchgase 1 Kg (ca. eine Milchtüte) reiner Kunststoff erzeugt beim Verbrennen ca m3 Rauchgase ≙ Grundfläche von ca.20m x 40m mit einer Höhe von 3m 11. Mai 2010
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Vorbeugung - Brandausbreitung
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Reparatur und Instandsetzung
Niemals Reparaturen oder Änderungen selbst durchführen. Nur eine Elektrofachkraft darf Elektrogeräte, bzw. Anlagen reparieren und instandsetzen. Keine Manipulationen an Sicherheitseinrichtungen. 11. Mai 2010
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Informieren Sie sich über:
Fluchtwege, Notausgänge, Sammelplätze Mitarbeiterregeln zur Brandverhütung / Alarmplan Standorte der Feuerlöscher (Gebrauchsanweisung beachten!) 11. Mai 2010
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Sammelplatz – Alsterufer links neben der Anlagestelle (Park)
Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind freizuhalten! Aufzüge im Brandfall nicht benutzen! 11. Mai 2010
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Brandklassen Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen z.B. Holz, Papier, Kohle, Stroh, Textilien, Autoreifen Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen z.B. Benzin, Öle, Fette, Lacke, Harze, Wachse, Teer, Äther, Alkohole, Kunststoffe Brände von Gasen z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Stadtgas A Demo Wasserlöscher B Demo Schaumlöscher C Demo Pulverlöscher werden durch die meisten Feuerlöscher abgedeckt Brände von Metallen z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen 11. Mai 2010
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Löschversuche unternehmen
. Löschversuche unternehmen ..., sich aber dabei nicht gefährden Feuerlöscher erst am Brandherd in Gang setzen Wie ? Gelbe Sicherungslasche abziehen Schlagen Sie kräftig auf den roten Knopf, bis der Widerstand überwunden ist. (Membran der Treibmittelkartusche wird mit dem Dorn des Schlagknopfes durchstoßen, über das Blasrohr wird das Treibgas in den Löschmittel-behälter geführt, dann über ein Steigrohr zum Schlauch) Löschpistole betätigen (6Kg Pulverlöscher kann nur etwa 4-6 Sekunden Löschmittel im Dauerbetrieb abgeben – deshalb stoßweise löschen!) 11. Mai 2010
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Negativ - Beispiel Arbeitsbedingte Belastungen Gelenken, Bandscheiben,
Muskeln, Sehnen, Wirbelsäule, Atmungs- organe sowie Psyche 11. Mai 2010
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Ausstattung und Gestaltung
Parallele, hintereinander gestaffelte Anordnung von Tastatur und Bildschirm Oberste Bildschirmzeile max. auf Augenhöhe Fensterparallele Blickrichtung Ausreichende Beinfreiheit Abstand Bildschirm – Auge: cm Richtige Stuhl- und Tischhöhe „Dynamisches Sitzen“ Stolperstellen beseitigen 11. Mai 2010
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Fußstütze 11. Mai 2010
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Beleuchtung Es gelten folgende Richtwerte für die Beleuchtungsstärke:
mind. 500 Lux für BAP ca. 750 Lux für besondere Aufgaben, wie z.B. bei CAD computerunter- stütztes Konstruieren) oder Großraumbüros Augenbelastung zu geringe Beleuchtungsstärke zu hohe Helligkeitsunterschiede 11. Mai 2010
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Bildschirmbrille??? 11. Mai 2010
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