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Wirtschaftsstrafrecht in der Versicherungswirtschaft – in Zukunft ein Thema? von Rechtsanwalt Rainer Brüssow Fachanwalt für Strafrecht FK Tagung.

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Präsentation zum Thema: "Wirtschaftsstrafrecht in der Versicherungswirtschaft – in Zukunft ein Thema? von Rechtsanwalt Rainer Brüssow Fachanwalt für Strafrecht FK Tagung."—  Präsentation transkript:

1 Wirtschaftsstrafrecht in der Versicherungswirtschaft – in Zukunft ein Thema? von Rechtsanwalt Rainer Brüssow Fachanwalt für Strafrecht FK Tagung Versicherungsrecht am in Köln: Compliance in Versicherungsunternehmen - Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte e.V. - Bahnhofstr. 2 · Köln · Telefon (02203) · Telefax (02203) · ·

2 Gliederung/Überblick (1)
Definition „Wirtschaftsstrafrecht“ Charakteristika, Quantität, Qualität von Wirtschaftsstrafverfahren Strafprozessuale Besonderheiten Haftung Unternehmen vs. Unternehmensangehörige/effektives Krisenmanagement und D&O Drohende Zwangsmaßnahmen/Verhaltensmaßregeln Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO Konkrete Kriminalitätsrisiken für die Versicherungswirtschaft Rechte des Syndikusanwalts bei Beschlagnahme und Auskunftsverlangen Brüssow & Petri · Köln ·

3 Was ist Wirtschaftsstrafrecht? (2)
Keine gesetzliche Definition Sammelbegriff für alle im Bereich der Wirtschaft liegenden Tatbestände Vielzählige Strafvorschriften im „Kern“- und „Nebenstrafrecht“ z.B. Untreue, Unterschlagung, Betrug, Falschbilanzierung, Korruption, Geldwäsche, Produktpiraterie, Wirtschafts- u. Industriespionage, Cybercrime 3 Brüssow & Petri · Köln ·

4 Entdeckung durch „Tippgeber“, „Zufall“, „spezialisierte Behörden“
Charakteristika, Quantität und Qualität von Wirtschaftskriminalität (3) Entdeckung durch „Tippgeber“, „Zufall“, „spezialisierte Behörden“ In 2008 ca Fälle in NRW erfasst (entstandener Schaden: 545 Mio. €) Über 60 % der deutschen Großunternehmen von Wirtschaftskriminalität betroffen Zur Person des „klassischen“ Wirtschaftsstraftäters 4 Brüssow & Petri · Köln ·

5 Strafprozessuale Besonderheiten von Wirtschaftsstrafverfahren (4)
StPO als Grundlage für Strafverfolgung Schwerpunktstaatsanwaltschaften Erkenntnisquelle „BaFin“ Gefahr von Anzeigen durch DPR Spezialzuständigkeit Wirtschaftsstrafkammer (Problem: Ausweitung Verfolgungsverjährung) 5 Brüssow & Petri · Köln ·

6 Unternehmensstrafrecht „sui generis“?
Unternehmensstrafrecht vs. strafrechtliche Verantwortlichkeit Einzelner (5a) Effektives Krisenmanagement: D&O + Straf-Rechtsschutz/Chance für Versicherungswirtschaft Unternehmensstrafrecht „sui generis“? „Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt“ „Verbandsgeldbuße“, § 30 OWiG Verfall, Einziehung und Rückgewinnungshilfe 6 Brüssow & Petri · Köln ·

7 Unternehmensstrafrecht vs
Unternehmensstrafrecht vs. strafrechtliche Verantwortlichkeit Einzelner (5b) Haftung einzelner Organe und leitender Angestellter als natürliche Personen Haftung nach § 14 StGB, § 9 OWiG „Sonderdelikte“ (z.B. §§ 266a, 327 StGB, § 81 GWB) Haftung Betriebs-/Unternehmensinhaber nach § 130 OWiG 7 Brüssow & Petri · Köln ·

8 Drohende Zwangsmaßnahmen Durchsuchung/Beschlagnahme - Verhaltensanweisungen - (6a)
Verhaltensanweisungen für Unternehmensmitarbeiter bei Durchsuchung und Beschlagnahme: Anspruch auf Telefonat mit Rechtsabteilung/externe Rechtsberater! In jedem Fall: Schweigerecht beachten, d.h. nichts zur Sache sagen! Zeugenbeistand hinzuziehen! (Anspruch gem. § 68 b StPO) Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen! Mitwirken, aber Durchsuchung widersprechen! Durchsuchung dokumentieren! 8 Brüssow & Petri · Köln ·

9 Drohende Zwangsmaßnahmen Untersuchungshaft (6b)
Voraussetzungen der Untersuchungshaft „Dringender Tatverdacht“ Haftgrund Verhältnismäßigkeit „Apokryphe Haftgründe“ in Wirtschaftsstrafverfahren Typische Zeitpunkte für Anträge auf Anordnung der U-Haft durch StA in Wirtschaftsstrafverfahren 9 Brüssow & Petri · Köln ·

10 Möglichkeiten der Einstellung nach § 153 a StPO (7)
Erhebliche Dauer von „Umfangsverfahren“ durch enormem Verfahrensaufwand wg. „Komplexität“ der Materie Stellen von Beweisanträgen in allen Verfahrensstadien durch Verteidigung mit Ziel einer Einstellung nach § 153 a StPO „Geldauflage“ i.S.v. § 153 a StPO keine Strafe – BVerfG: Geltung der Unschuldsvermutung Zahlung von Geldauflagen (und Geldstrafen) durch Unternehmen üblich (unterliegen der Lohnsteuer – jedoch als Betriebsausgaben beim Unternehmen steuerlich abzugsfähig) 10 Brüssow & Petri · Köln ·

11 Wirtschaftsstrafrechtliche Kriminalitätsrisiken für die Versicherungswirtschaft (8)
Risiken der Verwirklichung „allgemeiner“ Wirtschaftsstrafdelikte „Renaissance“ der Untreue gem. § 266 StGB Mannesmann/Vodafone-Verfahren – „Uferlosigkeit“ des Untreuetatbestands Schadensgleiche Vermögensgefährdung; besonders schwere Fälle der Untreue Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG) Kartellrechtliche Verstöße 11 Brüssow & Petri · Köln ·

12 Rechte des Syndikusanwalts bei Beschlagnahme und Auskunftsverlagen (9)
Grundsätzlich weder gesichertes Zeugnisverweigerungsrecht noch Beschlagnahmeprivileg gem. § 97 StPO Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 I Nr. 3 StPO nur bei Rechtsberatung des Unternehmens durch „echte Verteidigungstätigkeit“ Kein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn Syndikus nur mit geschäftlichen, nicht mit rechtlichen Fragen befasst war Beschlagnahmeprivileg gem. § 97 StPO nur, wenn Unterlagen im Alleingewahrsam des Syndikusanwalts - Vermengung der Gewahrsamssphären von Geschäftsleitung und Syndikus muss ausgeschlossen sein Entfall des Beschlagnahmeverbots gem. § 97 II 3 StPO bei Verdacht der Tatbeteiligung 12 Brüssow & Petri · Köln ·

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Rainer Brüssow Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Bahnhofstraße 2 51143 Köln Telefon: (02203) Telefax: (02203) Mobil: (0172) Internet: 13 Brüssow & Petri · Köln ·


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