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Einschulungsplan für SchulpsychologInnen

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Präsentation zum Thema: "Einschulungsplan für SchulpsychologInnen"—  Präsentation transkript:

1 Einschulungsplan für SchulpsychologInnen
Abt. Schulpsychologie - Bildungsberatung/ Stadtschulrat für Wien

2 I. Informationen (durch Abteilungsleiter/Beratungsstellenleiter) bzw
I. Informationen (durch Abteilungsleiter/Beratungsstellenleiter) bzw. Unterlagen zu Organisation und Aufgaben der Schulpsychologie (Erlass) und die besonderen Aufgabenschwerpunkte der Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung/Wien bzw. der einzelnen Beratungsstellen/Wien Organisation der Schulpsychologie in Wien mit Kompetenzbeschreibung und Dienstweg - Organisation der Abteilung im BMBWK Behördenaufbau - und Organisation im Stadtschulrat für Wien Dienstpflichten (z.B. Verschwiegenheit, Pflichten gegenüber Vorgesetzten, Dienstweg etc.) Aufbau des Wiener Schulwesens, Bildungsziele der einzelnen Schularten und Funktionen von Direktor, Schulaufsicht und päd. Abteilungsleiter Besondere Beratungseinrichtungen (schulisch und außerschulisch) mit denen Kooperation besteht Schulgesetzliche Grundlagen (insbesondere Klassenwiederholung/Aufsteigen mit „5“, Wiederholungsprüfungen, Sonderpädagogischer Förderbedarf, Suspendierung, Leistungsbeurteilung, Schulpflicht, §13-SMG ...) Einschulungsmappe

3 II. Praktische Arbeit Einführung in die speziellen Aufgabenstellungen der jeweiligen Beratungsstelle durch BeratungsstellenleiterIn bzw. erfahrene SchulpsychologInnen Mind. 2 Wochen Anwesenheit bei Diagnostik, Beratung, Gutachtenerstellung - unbedingt Schulbesuche ! Simultan dazu: Studium der Falldokumentationen sowie Unterlagen zur Falldokumentation/ Gutachtenerstellung mindestens 2-3 Wochen Arbeit im Beisein des Abteilungsleiters, Beratungsstellenleiters bzw. erfahrenen SchulpsychologInnen 3 Wochen selbständige Fall- und Betreuungsarbeit (mit Vor- und Nachbesprechung)

4 III. In Abhängigkeit vom Ergebnis: Selbständige Arbeit oder fortgesetzte Anleitung und Supervision  Nach 1 Monat: Besprechung von mehreren -selbstbearbeiteten- Fällen (Abteilungsleiterin/Beratungsstellenleiterin) Die Abteilungsleiterin überzeugt sich in jeder Phase vom Wissens- und Leistungsstand der/des einzuschulenden PsychologIn. IV. Kennenlernen der Arbeit in den anderen Beratungsstellen nach vorheriger Festlegung


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