Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Kurzfälle Landolt Blockseminar

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Kurzfälle Landolt Blockseminar"—  Präsentation transkript:

1 Kurzfälle Landolt Blockseminar
Fall 7 Der Informatiker Peter vom Reiseunternehmen Travel bestellt bei Dell einen Server mit für die Bedürfnisse des Unternehmens speziellen Modifikationen. Nach Eingang der Bestellung wird der Server in Irland zusammengestellt. Da die Lüftung defekt ist, kommt es zu einer Überhitzung und in der Folge zu einem Brand, welcher zum Glück bloss die Geräte im Serverraum zerstört. Fünf Personen müssen während zwei Tagen einen neuen Server betriebsbereit machen, und das Unternehmen kann während dieser Zeit keine Buchungen tätigen. Wie ist die Rechtslage? Fall 8 Peters Architekt (Anton) beauftragt die Bau-AG mit dem Hausbau, wobei die Bauzeit ca. 5 Monate beträgt und die Abnahme des Rohbaus anfangs September erfolgen soll. Am 19. Juni ist das Fundament für das Haus noch nicht gelegt. Welche Rechtsbeziehungen bestehen und welche Ansprüche können geltend gemacht werden? Variante: Die Arbeiten schreiben plangemäss voran. Mitte Juni wird Peter aufgrund eines Erbfalles Eigentümer eines Hauses. Er will die Arbeiten sofort einstellen lassen. Kann er dies? FS 2009: Seminar Obligationenrecht II. Kurzfälle

2 Kurzfälle Landolt Blockseminar
Fall 9 Der bauleitende Architekt von Herrn Müller beauftragt die Hochbau-AG mit dem Hausbau. Die Hochbau hat die Kosten auf ungefähr CHF 220'000.- veranschlagt. Die Endrechnung überschreitet den Voranschlag um 25 %. Gemäss der SIA-Norm 118 muss der bauleitende Architekt die eingereichte Schlussrechnung innerhalb eines Monats prüfen. Genehmigt er diese, so wird die Forderung sofort fällig und ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Der Architekt teilt der Hochbau-AG mit, er habe die Rechnung geprüft. Wie ist die Rechtslage? Fall 10 Beat schliesst mit einem Architekten eine Vereinbarung, wonach dieser für die Bauleitung pauschal CHF 5'000.-/Monat erhält; für die Erstellung der Pläne wird er nach dem Stundenaufwand entschädigt. Schon kurz nach Beginn der Bauarbeiten ist Beat mit den Leistungen des Architekten nicht zufrieden; er verzichtet deshalb mit sofortiger Wirkung auf dessen künftigen Leistungen. Der Architekt beharrt auf seinem Honorar für die gesamte Bauzeit. Sodann stellt sich später heraus, dass in den Plänen die Neigungen des Garagebodens falsch angegeben wurden, so dass das einfliessende Wasser an verschiedenen Orten grössere Pfützen bildet. Wie ist die Rechtslage? FS 2009: Seminar Obligationenrecht II. Kurzfälle

3 Kurzfälle Landolt Blockseminar
Fall 11 Im fertiggestellten Einfamilienhaus von Anton sind Bodenplatten im falschen Farbton verlegt worden. Sodann ist der Neigungswinkel der Terrasse ungenügend, so dass sich Regenwasser ansammelt; mit der Zeit wird das Dach undicht. Der bauleitende Architekt, das planende Ingenieurbüro und die ausführende Bauunternehmung sind sich über die Verantwortlichkeit nicht einig. Im Vertrag zwischen Anton und der Bauunternehmung wurde eine Garantiefrist von sechs Monaten vereinbart. Welche Ansprüche hat Anton gegen wen? Fall 12 Der bauleitende Architekt von Herrn Müller beauftragt die Hochbau-AG mit dem Hausbau. Der Architekt hat für Herrn Müller einen Kostenvoranschlag für sämtliche Baukosten erstellt. Anstelle der Granitplatten lässt er aber durch die Hochbau-AG die Eingangshalle mit Marmorplatten ausstatten. Die Baukosten liegen 25 % über dem Voranschlag, wobei die Hälfte der Mehrkosten auf die Marmorplatten zurückzuführen sind. Was kann Müller machen? FS 2009: Seminar Obligationenrecht II. Kurzfälle

4 Komplexere Fälle Landolt Blockseminar
Fall 13: Wintergarten Herr Sommermatten (S) möchte sein Einfamilienhaus mit einem Wintergarten verschönern. Als grosser Pflanzenfan beabsichtigt er einen begrünten Wintergarten bauen zu lassen. Er engagiert die Wintergartenbaufirma Halter, um sein Projekt zu verwirklichen, wobei vereinbart wird, die Arbeiten bis am 1. Juni fertigzustellen. Um den Wünschen des Herrn Sommermatten gerecht zu werden, beauftragt Herr Halter (H) seinerseits die Gartenbau-AG-Immergrün (I-AG) mit der Bepflanzung. Als Herr Wüest (W), Treibhauschef der Gartenbau-AG rückwärts mit dem Firmenauto an den Wintergarten heranfährt, beschädigt er den Gartenzaun (Schaden Fr. 1'000.--) des Herrn Sommermatten sowie eine Glaswand des Wintergartens (Schaden Fr. 4'000.--). Während der Arbeiten an der Stahlkonstruktion des Wintergartens ereignen sich weitere Unannehmlichkeiten. Manfred Wichtig (W), Angestellter des Herrn Halter, verschüttet beim Hereintragen einen Eimer Rostschutzmittel auf den Perserteppich der Familie Sommermatten. Der Teppich ist ruiniert (Neupreis Fr. 8'000.--). Unter anderem wegen der verschiedenen genannten Zwischenfälle verzögert sich die Fertigstellung erheblich. Prüfen Sie die verschiedenen Ansprüche. FS 2009: Seminar Obligationenrecht III. Komplexere Fälle

5 Komplexere Fälle Landolt Blockseminar
Fall 14: Die Auktion Im Oktober 1991 veranstaltete C eine "Internationale Swatch-Auktion" in Luzern. An diesem Anlass sollte auch ein Exemplar der in geringer Stückzahl hergestellten Swatch "OIGOL ORO" des Künstlers Mimmo Paladino versteigert werden. Diese Uhr wurde im Auktionskatalog als "fabrikneue Uhr" bezeichnet und mit einem Richtpreis von CHF 44' ausgeschrieben. Nach den auf der letzten Katalogseite abgedruckten "Auktionsbedingungen" anerkannte der Auktionsteilnehmer unter anderem folgende Bedingungen: "9. Die Beschreibungen im Katalog entsprechen bestem Wissen und Gewissen und dem Stand im Zeitraum der Abfassung der Katalogtexte. Durch die Ausstellung in der Schalterhalle der Schweizerischen Kreditanstalt Luzern ist die Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der Uhren Rechenschaft zu geben. Reklamationen der Käufer nach erfolgtem Zuschlag können keine Berücksichtigung finden." "10. Der Auktionator übernimmt die Garantie für die Echtheit der Uhren. Der Nachweis einer Fälschung ist vom Käufer innert 4 Wochen zu erbringen. Sollte sich herausstellen, dass eine Fälschung vorliegt, so wird der Auktionator den Zuschlag aufheben und den Kaufpreis zurückerstatten." Die Swatch "OIGOL ORO" wurde von M am zweiten Tag der Auktion zum Preis von CHF 38' zuzüglich einer Auktionskommission von CHF 3' ersteigert. Etwa ein halbes Jahr danach ergab sich, dass die Swatch "OIGOL ORO" nicht fabrikneu war und ihr Wert nur einem Bruchteil desjenigen einer fabrikneuen Uhr entsprach. In der Folge erhob M Klage gegen C und beantragte, ihm Zug um Zug gegen Rückgabe der von ihm anlässlich der Auktion ersteigerten Swatch den Betrag von CHF 41' nebst Zins zu 5 % seit dem zurückzubezahlen. Das Amtsgericht Luzern-Stadt wies die Klage ab; das Obergericht des Kantons Luzern sprach die Klagebegehren zu. Das Bundesgericht hiess die Berufung des Beklagten gut und wies die Klage ab. Wie ist die Rechtslage? FS 2009: Seminar Obligationenrecht III. Komplexere Fälle

6 Komplexere Fälle Landolt Blockseminar
Fall 15: Arzthaftung Peter wird auf der markierten Skipiste im Diavolezza-Skigebiet von einer Lawine erfasst und erleidet verschiedene Knochenbrüche. Im Spital in Samedan werden die Brüche gegipst; für den komplizierten Bruch des Handgelenkes wird ein Spezialarzt aus Schuls beigezogen. In der Nachbehandlung in Zürich stellt sich heraus, dass das Handgelenk steif bleiben wird. Sodann sind die Bänder am Kniegelenk nicht richtig zusammengewachsen. Das "Lottergelenk" behindert Peter bei längeren sportlichen Aktivitäten. Im Stadtspital Triemli wird Peters Knie nochmals operiert. Da Peter bereits verschiedentlich die Kniebänder angerissen hatte, gestaltet sich die Nachoperation schwierig. Einige Wochen nach der Operation teilt ihm sein Arzt mit, dass er sein Knie nicht mehr anwinkeln kann; in Zukunft könne er höchstens noch rasch gehen. Peter ist ausser sich, dass man ihn über die Risiken einer Nachoperation nicht aufgeklärt hat und sucht einen Anwalt auf. Das Bezirksgericht weist die Klage ab, da bei den operativen Eingriffen alle Sorgfalt beachtet wurde. Die Berufungsinstanz tritt auf die Berufung nicht ein, weil der Buchhalter des Anwaltes den Kostenvorschuss zu spät überwiesen hat. Welche Ansprüche hat Peter? FS 2009: Seminar Obligationenrecht III. Komplexere Fälle

7 Komplexere Fälle Landolt Blockseminar
Fall 16: Der Hausbau Peter beabsichtigt, ein Haus zu bauen. Aus diesem Grunde hat er im Sommer 2003 ein kleineres Grundstück für CHF 300' von Volker erworben. Sein Architekt Anton hat im Sommer 2004 die Pläne erstellt. Da Peter ein möglichst grosses Haus will, hatte Anton den Baurechtsanwalt Beat gebeten, die Ausnützungsziffer für die Überbauung des Grundstücks zu ermitteln. Die Rechnung des Architekten beläuft sich auf CHF 40' (CHF 30' für die Pläne und CHF 10' für den Baurechtsanwalt Beat). Für den Hausbau beauftragt Peter die Bau AG. Der Kostenvoranschlag der Bau AG für das schlüsselfertige Haus beläuft sich auf ungefähr CHF 400'000.--; Fertigstellung des Rohbaus ist Ende August Während des Aushubs im September 2004 kommen vergrabene Benzinfässer, die teilweise ausgelaufen sind, zum Vorschein. Die Umweltschutzbehörde verlangt die Reinigung des Erdbodens, was CHF 70' kostet und die Fertigstellung um zwei Monate verzögert. Für den Dachbau zieht die Bau AG den Dachdecker Deck bei. Emil, der Arbeiter bei Deck, der für den Dachbau zuständig ist, ist ein langjähriger, gutinstruierter und zuverlässiger Mitarbeiter; aufgrund familiärer Schwierigkeiten ist er aber nicht ganz konzentriert bei der Arbeit an Peters Haus, weshalb die Dachziegel nicht überall einwandfrei befestigt werden. Mitte August 2005 erfährt Peter, dass das Haus erst Ende Oktober 2005 fertig werden wird. Dies bringt ihn insofern in Schwierigkeiten, als er seine jetzige Mietwohnung auf Ende September gekündigt hat. Er muss daher mit seiner Familie für mehr als einen Monat in ein Hotel ziehen, in Restaurants essen und die Möbel in der Zwischenzeit einstellen; diese zusätzlichen Kosten belaufen sich auf CHF 10' FS 2009: Seminar Obligationenrecht III. Komplexere Fälle

8 Komplexere Fälle Landolt Blockseminar
Fall 16: Der Hausbau (Fortsetzung) Ende Oktober 2005 findet die Abnahme des Hauses statt. Die Schlussrechnung der Bau AG, nach Anrechnung der bereits geleisteten Teilzahlungen in der Höhe von CHF 350'000.--, beläuft sich auf CHF 250' Die gegenüber dem Kostenvoranschlag deutlich höheren Gesamtkosten von insgesamt CHF 600' erklären sich teilweise aus den Kosten für die Reinigung des Erdbodens (CHF 70'000.--). Sodann sind die Materialkosten CHF 30' höher ausgefallen, als die Bau AG (aufgrund eines internen Rechenfehlers) bei der Kalkulation des Kostenvoranschlages angenommen hatte. Einige Monate nach seinem Einzug erfährt Peter von seinem Nachbarn, dass die Ausnützungsziffer eine grössere Überbauung erlaubt hätte. Überdies lösen sich nach dem ersten schweren Sturm zahlreiche Dachziegel; infolgedessen kommt es zu Feuchtigkeitsschäden an dem im Dachstock eingerichteten Kinderzimmer. Schliesslich ist die Abfahrtsrampe zur Tiefgarage zu steil, weshalb er bei Feuchtigkeit nicht bremsen kann und mit seinem Fahrzeug einen Blechschaden verursacht. Aus diesem Grund kann Peter während des ganzen Winters die Tiefgarage nicht benutzen. Die Bau AG teilt Peter mit, dass sie die Rampe gemäss den Plänen des Architekten ausgeführt habe. Als Peter von seinem Sparkonto Geld für die verschiedenen zusätzlichen Kosten abheben will, erläutert ihm die Bank, dass er keinen Anspruch mehr gegen die Bank hat aus folgendem Grund: Die Bau AG hatte einen Bankkredit dadurch gesichert, dass sie sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Bautätigkeit global an die Bank abgetreten hatte. Die offene Forderung der Bau AG gegen Peter in der Höhe von CHF 250'000.--, welche die Bank aufgrund der Abtretung innehat, hat sie infolgedessen mit dem betragsmässig niedrigeren Sparguthaben von Peter verrechnet. Welche Ansprüche hat Peter gegen wen wegen der Garagenrampe, der nicht ausgeschöpften Ausnützungsziffer, der Reinigungskosten von CHF 70'000.--, des beschädigten Daches und der dadurch bewirkten Feuchtigkeitsschäden und gegen die Bank auf Auszahlung seines Spargeldes, und muss er die Gesamtkosten für den Bau von CHF 600' akzeptieren? FS 2009: Seminar Obligationenrecht III. Komplexere Fälle

9 Kurzfälle Roberto Blockseminar
Fall 17 Z kauft Ziegelsteine bei der Firma H. Um Transportkosten zu sparen, holt er die Ware jeweils selber ab. Am 15. Juni bestellt er 20 Paletten Rohziegel mit der Bitte, man möge sie für den kommenden Tag zur Abholung bereitstellen. Noch am selben Tag wurden die 20 Paletten hergerichtet und im Lager der Ziegelei eingestellt. In der Nacht zerstört ein heftiger Sturm das Dach des Lagerhauses und beschädigt den grösseren Teil der Ware. Nur gerade drei Paletten sind noch brauchbar. Z forderte umgehend neue Ziegel. Die Ziegelei dagegen forderte die Bezahlung der Ware. Wer ist im Recht? Variante: Ändert sich an der Sache etwas, wenn die Lieferung "franko Käufer" vereinbart worden wäre? Fall 18 Student A kauft ein Motorrad. Als Zahlung gibt er ein Notebook und CHF  Die Parteien schliessen jegliche Haftung aus. Später stellt sich heraus, dass das Notebook defekt ist. Wie ist die Rechtslage? Fall 19 Prokurist P der Gesellschaft G vereinbart zur Absicherung eines Darlehensvertrages eine Hypothek. Als der Geschäftsleiter von G davon hört, will er die Hypothekenbestellung beseitigen, den Darlehensvertrag dagegen beibehalten. Wie ist die Rechtslage? FS 2009: Seminar Obligationenrecht II. Kurzfälle

10 Kurzfälle Roberto Blockseminar
Fall 20 Sie beauftragen den Anwalt Müller in einer gerichtlichen Streitigkeit Der Anwalt Müller trägt die Verjährungsfrist falsch in seine Agenda ein, weshalb die Verjährungsunterbrechung verspätet einverlangt wird. Welche Rechte haben Sie gegen ihn? Die Sekretärin von Anwalt Müller (Frau Huber) trägt die Verjährungsfrist falsch in ihre Agenda ein. Welche Rechte haben Sie gegen Rechtsanwalt Müller? Rechtsanwalt Müller gibt den Fall, da er keine Ahnung von wirtschaftsrechtlichen Fällen hat, an den auf Wirtschaftsfälle spezialisierten Anwalt Schneider, welcher die Frist verpasst. Welche Recht haben Sie gegen Rechtsanwalt Müller? Bei der Mandatsannahme hat die Kanzlei Müller jegliche Haftung ausgeschlossen. Wie ist die Rechtslage in den Fällen a, b und c? Fall 21 Anton hat bei seiner Bank CHF 55'000.- auf dem Konto. Da er als Inhaber eines Reisebüros dem Garantiefonds angehört, hat ihm die Bank auch eine Bankgarantie in der Höhe von CHF 50'000.- ausgestellt. Als er seine Vermögenswerte von der Bank abheben will, verweigert die Bank die Auszahlung des Geldes, da sie aus der Garantie eine Leistung von CHF 50'000.- habe erbringen müssen. Welche Rechtsbeziehungen bestehen und wie ist die Rechtslage? FS 2009: Seminar Obligationenrecht II. Kurzfälle

11 Kurzfälle Roberto Blockseminar
Fall 22 Frau Sorglos verlor vor drei Monaten ihren geliebten Ehemann. Bisher hat ihr Mann alle Verpflichtungen der Familie jeweils alleine geregelt hatte. Sie war froh, dass wenigstens die Lebensversicherung ihres Mannes das Geld pünktlich bezahlte. Von den überwiesenen CHF 100'000.- bezahlte sie zunächst die Bestattungskosten, die offenen Steuerrechnungen und die Heizölrechnung, da sie im Hinblick auf die hohe erhaltene Summe den Tank voll auffüllen liess. Sodann ladet sie ihre Tochter auf eine zweiwöchige Kreuzfahrt ein; einen Luxus, den sie sich bislang nie leisten konnte. Von den Ferien zurück findet sie einen Brief der Versicherung, worin diese die Rückerstattung der CHF 100'000.- fordert, denn ihr Mann habe die Versicherung kurz vor seinem Tode aufgelöst und sich den Rückkaufswert bar auszahlen lassen. Sie findet in der Folge heraus, dass ihr Mann das Geld aus seiner Lebensversicherung zur Rückzahlung heimlich gemachter Spielschulden verwendet hat. Frau Sorglos ist verzweifelt, denn von den einstigen CHF 100'000.- sind nur noch CHF 30'000.- vorhanden. Übriges Vermögen besitzt sie nicht und die AHV reicht knapp, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Wie ist die Rechtslage? Fall 23 B ist ein bekannter Boxer. Ein Apotheker stellt im Schaufenster seiner Apotheke eine Fotografie von B bei einem Boxkampf aus und wirbt damit für ein potenzsteigerndes Mittel. Welche obligationenrechtlichen Ansprüche hat B gegen den Apotheker? Wie hätte der Apotheker vorgehen müssen, um die Fotografie rechtmässig auszustellen? FS 2009: Seminar Obligationenrecht II. Kurzfälle

12 Kurzfälle Roberto Blockseminar
Fall 24 Anton übernachtet im Hotel Alpha. Im Hotelrestaurant isst er ein Tiramisu. Als er zu seinem Hotelzimmer zurückkehrt, bemerkt er, dass sein Koffer gestohlen wurde. Am selben Abend erkrankt er auch noch an einer Salmonellenvergiftung. Fall 25 Ein Musicalveranstalter hat mit einer Telefongesellschaft (Telag) einen vier Jahre gültigen Vertrag abgeschlossen, wonach die Telag den Verkauf der telefonisch bestellbaren Tickets übernimmt. Die Aufführungen finden jeweils nur im Winterhalbjahr statt. Nach zwei Saisons wird der Vertrag fristlos gekündigt. Die Zuschauerzahlen in der dritten Saison sind erheblich tiefer. Das Musical kann sodann die vierte Saison nicht durchführen, da die gemietete Halle nicht mehr zur Verfügung gestellt wird. Wie ist die Rechtslage? FS 2009: Seminar Obligationenrecht II. Kurzfälle

13 Komplexere Fälle Roberto Blockseminar
Fall 26: IT-Probleme Anton, IT-Verantwortlicher bei der Alpha AG, beschliesst, für sein Unternehmen eine neue EDV-Anlage zu erwerben. Er wendet sich an den Informatikstudenten Beat, welcher die Alpha AG regelmässig in EDV-Angelegenheiten gegen Entgelt berät. Beat bestellt nach Absprache mit Anton für die Alpha AG zehn PCs beim PC-Shop. Im Kaufvertrag wird auf die Verkaufsbedingungen des PC-Shops verwiesen. Darin steht unter anderem: „Bei Mängeln verpflichtet sich PC-Shop, diese zu beheben; ist dies nicht möglich oder mit übermässigem Aufwand verbunden, so lehnt PC-Shop jegliche Gewährleistung ab.“ Sechs Notebooks bestellt Beat beim Portable Shop, da er dort als freier Mitarbeiter auf Provisionsbasis angestellt ist. Acht Drucker und den Server (inklusive der Arbeiten für die Inbetriebnahme des Servers) bestellt er in eigenem Namen bei der IBL, da er als Stammkunde 10% Rabatt auf den Listenpreis erhält und damit unter dem mit Anton vereinbarten Budget liegt. Die Geräte werden von Beat bei den verschiedenen Geschäften abgeholt und bei der Alpha AG installiert. Der PC-Shop hat bloss acht der bestellten PCs an Lager. Beat vereinbart daher mit dem PC-Shop, dass sie die beiden fehlenden PCs auf Kosten des Bestellers direkt an die Alpha AG liefern sollen. Der PC-Shop lässt die Geräte nach deren Eintreffen von der Autoblitz AG abholen. Peter, Fahrer bei Autoblitz, befestigt die Geräte nicht richtig in seinem Kleinbus. Während der Fahrt muss Peter aus Unachtsamkeit eine starke Bremsung einleiten, wodurch die Geräte durch den Wagen geschleudert und teilweise beschädigt werden, insbesondere sind die Bildschirme zerkratzt. Beat bemerkt die Beschädigungen, installiert die PCs aber gleichwohl, damit seine Arbeit Ende September 2005 fristgerecht abgeschlossen werden kann. FS 2009: Seminar Obligationenrecht III. Komplexere Fälle

14 Komplexere Fälle Roberto Blockseminar
Fall 26: IT-Probleme (Fortsetzung) Für die Inbetriebnahme des Servers kommt der Informatiker Thomas von der Tech-AG vorbei; die Tech-AG wurde von der IBL beauftragt. Thomas bemerkt im Serverraum einen der neuen derzeit nicht gebrauchten Notebooks; da er ein solches Gerät gut gebrauchen kann, versteckt er es in seinem Arbeitskoffer und verlässt nach Beendigung der Arbeiten rasch die Alpha. Aus Nervosität schlägt er mit seinem Arbeitskoffer an den Wandspiegel in der Eingangshalle; dieser hat dadurch der ganzen Breite nach einen Riss. Im Verlaufe des Oktobers kommt es immer häufiger zu Systemabstürzen. Beat gelingt es aber jeweils, das System wieder zum laufen zu bringen. Im November bricht bei der Alpha AG ein Feuer aus, Grund dafür ist die defekte Ventilation bei einem Drucker. Es entsteht ein Sachschaden in der Höhe von CHF 70' und der Schaden infolge des Betriebsunterbruches beträgt CHF 30' Aufgrund dieser verschiedenen Vorkommnisse zieht Anton einen neuen Berater bei. Dieser stellt fest, dass der Server eine zu kleine Kapazität für die Zahl der angeschlossenen Computer hat, was der Grund für die zahlreichen Abstürze sei. Prüfen Sie sämtliche Ansprüche der Alpha AG (Regressfragen sind nicht zu behandeln). FS 2009: Seminar Obligationenrecht III. Komplexere Fälle

15 Komplexere Fälle Roberto Blockseminar
Fall 27: Vermögensverwaltung Der Arzt Albert veräussert im Alter von 67 Jahren seine Praxis und geht in den Ruhestand. Den Verkaufserlös in der Höhe von Fr. 3 Mio. übergibt er der Bank (B-AG). Der Vermögensverwaltungs-AG (V-AG) erteilt er den Auftrag, das Geld für ihn werterhaltend anzulegen und zu verwalten. Als Entgelt wird ein Gewinnanteil von 25% vereinbart. Die V-AG kauft und verkauft in der Folge verschiedene Anlagen in eigenem Namen. Die Vermögenswerte bleiben aber im Depot der B-AG. Da Albert sich lieber dem Golfen als den Finanzangelegenheiten widmet, lässt er sich die Depotauszüge der B-AG nicht zustellen. Erst im Zusammenhang mit der Steuererklärung erkennt Albert, dass er massive Verluste erlitten hat. Es stellt sich heraus, dass die Verluste zum einen auf übermässige Depotumschichtungen zurückzuführen sind, welche die V-AG wegen der Retrozessionen ("kick-backs") tätigte; zum anderen sind die Kurse einiger Aktien eingebrochen; und schliesslich wurde ein Teil des Geldes durch risikoreiche Optionsgeschäfte verloren. V-AG macht geltend, die Retrozessionen seien branchenüblich und würden ihr zustehen. Bei den Aktien habe man schwergewichtig in Pharmatitel investiert, deren Titel in letzter Zeit unglücklicherweise "underperformer" seien. Und Optionen gehören nach der modernen Portfoliolehre in jede Anlagestrategie, da dies sowohl die Performance erhöhe als auch die Risiken vermindere. Im übrigen habe Albert ohnehin keine Ansprüche, da er über die Bankauszüge die Anlagestrategie habe überprüfen können (dass er sich die Auszüge nicht zusenden liess, sei sein Verschulden) und die von Albert unterzeichneten AGB jede Haftung der V-AG ausschliessen. Welche Ansprüche hat Albert gegen die V-AG und die B-AG? Wie ist Alberts Rechtsposition im Falle eines Konkurses der V-AG? FS 2009: Seminar Obligationenrecht III. Komplexere Fälle

16 Komplexere Fälle Roberto Blockseminar
Fall 28: Ferienprobleme Anton erkundigt sich im Reisebüro Sonnenschein nach einem Flug nach Ägypten. Er will dort zusammen mit seiner Frau Brigitte sowie seinen Schwiegereltern Charly und Daniela seinen nächsten Urlaub verbringen. Esther, die Angestellte des Reisebüros Sonnenschein, empfiehlt ihm eine 14-tägige Reise von Pharao-Reisen. Hin- und Rückreise wären auf einem Charterflug der Fluggesellschaft Edelblau. In den ersten drei Tagen würde man in Kairo die Sehenswürdigkeiten besichtigen, anschliessend eine 7-tägige Nil-Schifffahrt von Assuan nach Luxor und zum Abschluss noch vier Tage am Roten Meer verbringen. Anton bucht diese Reise und bezahlt den gesamten Reisepreis. Mit den Reiseunterlagen erhalten die Reisenden auch die AGB der Pharao-Reisen, welche unter anderem jede Haftung ausschliessen. Zehn Tage vor der Abreise teilt Anton dem Reisebüro Sonnenschein mit, dass er wegen geschäftlicher Verpflichtungen nur an der Nil-Schiffahrt teilnehmen kann. Esther bucht daher für ihn einen Linienflug hin nach Assuan und zurück von Luxor sowie direkt bei dem Schifffahrtsunternehmen Nile Princess eine 7-tägige Schifffahrt. Aufgrund eines Triebwerkschadens verschiebt sich der Abflug von Brigitte, Charly und Daniela um 24 Stunden. In Kairo angekommen bemerkt Daniela, dass ihr Koffer nicht angekommen ist; dieser trifft drei Tage später am Flughafen von Kairo ein und kann Daniela, welche sich bereits auf dem Nilschiff befindet, erst nach ihrer Ankunft in Luxor am zehnten Tag der Reise übergeben werden. FS 2009: Seminar Obligationenrecht III. Komplexere Fälle

17 Komplexere Fälle Roberto Blockseminar
Fall 28: Ferienprobleme (Fortsetzung) Nach der ersten Mahlzeit auf dem Nilschiff haben alle vier Reiseteilnehmer aufgrund der ungenügenden hygienischen Zustände in der Küche Magenbeschwerden; am schlimmsten hat es Brigitte erwischt, welche die ganzen sieben Tage der Nil-Schiffahrt in der Kabine verbringen muss. Sie war ohnehin nicht ganz glücklich mit der Schifffahrt, weil sie beim Reisebüro ausdrücklich eine Kabine im Mitteldeck gewünscht hatte, die Pharao-Reiseleitung ihr aber vor Ort eine Kabine im Oberdeck zuteilte, welche sich direkt unter der Bar befindet. Der wirkliche Ärger beginnt aber erst nach Ende der Schiff-Fahrt. Antons Flug von Luxor nach Zürich ist überbucht, und er kann erst zwei Tage später in die Schweiz reisen, wodurch er zwei wichtige Geschäftstermine verpasst. Brigitte, Charly und Daniela können ihre Ferien nicht im gebuchten Hotel am Roten Meer fortsetzen, sondern werden wegen Überbuchungen in ein neu erstelltes Hotel am Mittelmeer untergebracht, in welchem die Umgebungsarbeiten während ihres Aufenthaltes noch fertiggestellt werden. Beim Einchecken für den Rückflug nach Zürich teilt die Fluggesellschaft Edelblau ihnen mit, dass die Flugvoucher nicht akzeptiert werden können, da das Reisebüro Pharao in Konkurs gegangen ist. Sie müssen ihren Rückflug daher selber bezahlen. Nach ihrer Rückkehr in die Schweiz fragen sich die Reisenden, welche Ansprüche sie gegen wen geltend machen können. FS 2009: Seminar Obligationenrecht III. Komplexere Fälle


Herunterladen ppt "Kurzfälle Landolt Blockseminar"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen