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Dr. Erich Hille Projektleitung Projekt Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz Resümee des Umstellungsprozesses bisher und Ausblick auf den Jahreswechsel.

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Präsentation zum Thema: "Dr. Erich Hille Projektleitung Projekt Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz Resümee des Umstellungsprozesses bisher und Ausblick auf den Jahreswechsel."—  Präsentation transkript:

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2 Dr. Erich Hille Projektleitung Projekt Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz Resümee des Umstellungsprozesses bisher und Ausblick auf den Jahreswechsel 2006

3 Worüber informiert die Zahlungsbilanz? Was musste gemeldet werden? Was muss gemeldet werden? –Dienstleistungen –Kapitalverkehr Wie kann gemeldet werden? Wann kommt das neue System in Österreich?

4 Worüber informiert die Zahlungsbilanz? Was musste gemeldet werden? Was muss gemeldet werden? –Dienstleistungen –Kapitalverkehr Wie kann gemeldet werden? Wann kommt das neue System in Österreich?

5 Realwirtschaft: Leistungsbilanz Waren Dienstleistungen Einkommen Transfers Vermögenstransfers Finanzwirtschaft: Kapitalbilanz Direktinvestitionen Portfolioinvestitionen Sonstige Investitionen Derivate Währungsreserven Worüber informiert die Zahlungsbilanz?

6 Was musste gemeldet werden? Was muss gemeldet werden? –Dienstleistungen –Kapitalverkehr Wie kann gemeldet werden? Wann kommt das neue System in Österreich?

7 Was musste gemeldet werden? Statistische Angaben Bis Anfang der 90-er Jahre mussten am Überweisungsauftrag umfangreiche statistische Angaben gemacht werden: Genaue handelsübliche Bezeichnung der Ware Zoll-Tarif-Nummer Ursprungsland Lieferland (Verkäufer-) Land Warenwert laut Faktura Allfällige Nebenkosten Zeitpunkt der Einfuhr Fakturen Gesamtbetrag Geleistete Teilzahlungen Genaue Bezeichnung der Dienstleistung Genaue Bezeichnung sonstiger Schuldverpflichtungen

8 Auch heute sind bei Auslandzahlungen statistische Angaben erforderlich: Import/Export Reiseverkehr Kontoüberträge Sonstige Zahlungsgründe: genau zu beschreiben Bei Überweisungen über 12 500 Statistische Angaben Was muss(te) gemeldet werden?

9 Schon Heute: keine Angaben bei Zahlungen in innerhalb der EU unter 12 500 Überweisungsbetrag Zukunft: Keine statistischen Angaben bei Auslandüberweisungen Keine Erhebung bei Zahlungseingängen aus dem Ausland Anstelle der Erfassung über Banken tritt die direkte Meldung durch Unternehmen. Unternehmen haben aber auch schon bisher direkt gemeldet: Auslandskontenmeldung, Verrechnungsmeldung, Transitmeldung Befragung Direktinvestitionen aktiv und passiv Befragung Handelskredite Wertpapierstandmeldung

10 Worüber informiert die Zahlungsbilanz? Was musste gemeldet werden? Was muss gemeldet werden? –Dienstleistungen –Kapitalverkehr Wie kann gemeldet werden? Wann kommt das neue System in Österreich?

11 Realwirtschaft: Leistungsbilanz WarenAußenhandelsstatistik DienstleistungenDienstleistungserhebung EinkommenKapitalertragsmeldung TransfersMeldung zusammen mit Dienstleistungen Vermögenstransfers Liegenschaften/Vermögensübertragungen Finanzwirtschaft: Kapitalbilanz DirektinvestitionenTransaktionsmeldung und Jahresbefragung PortfolioinvestitionenWertpapierstandmeldung Sonstige InvestitionenMeldung über Sonstige Investitionen DerivateDerivatmeldung WährungsreservenOeNB - Bilanz Was muss gemeldet werden?

12 OeNB-Leitlinie:

13 Was muss gemeldet werden? A. Dienstleistungen Kapitalverkehr und Vermögensübertragungen I. Direktinvestitionen II. Portfolioinvestitionen III. Finanzderivate IV. Sonstige Investitionen V. Liegenschaften und Vermögensübertragungen

14 Vereinfachungen im Zahlungsverkehr werden genutzt –Vereinfachung der Zahlungsaufträge –Auslandspesen ( im EU-Raum) gleich Inlandsspesen Erfahrungen aus der Road - Show –Für alle Unternehmen Neuland –Abgrenzungsfragen: steuerrechtlich, bilanzrechtlich –Meldezeitpunkt –Praktische Umsetzung: Skonto, Abzüge –Unternehmen tendieren zu Meldekonzept II –Detaillierte Meldungen sind häufig einfacher Melden: so einfach wie möglich! –Anbot von zwei Meldealternativen A. Dienstleistungen

15 I. Direktinvestitionen Meldung von Umsätzen im Anlassfall –Kauf/Verkauf von Unternehmensanteilen –Gewinnausschüttungen –Meldegrenze: 100.000 EUR pro Geschäftsfall Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen –Wenige Transaktionen im Jahr –Häufig Sonderfälle –Automation nur bei wenigen Unternehmen sinnvoll –Organisatorische Maßnahmen Ziel führend

16 I. Direktinvestitionen Jahresbefragung –Informationen über Ihr Unternehmen in Österreich –Informationen zu Ihren ausländischen Eigentümern –Informationen zu Ihren Beteiligungen im Ausland –Zusendung eines Fragebogens durch OeNB –Einige Vereinfachungen im Vergleich zu bisher Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen –Wunsch nach Verbesserung der derzeitigen WEB – Formulare –Wird umgesetzt! Melden: so einfach wie möglich! –Vorausfüllen von Fragebögen (WEB - Formular)

17 II. Portfolioinvestitionen Besonderheiten –Banken melden weiterhin Depotbestände ihrer Kunden Gliederung nach Kundengruppen –Direkt erhoben wird nur, was nicht über Banken erfasst werden kann –Meldung mit ISIN – Code (wie bisher) Identifizierung von Einzelwertpapieren Umfangreiche Berechnungen durch OeNB –Erträge: cash und accrual –Bewertungseffekte: Wechselkurse, Wertpapierkurse –Klassifizierungen

18 II. Portfolioinvestitionen Meldung von Beständen und Umsätzen … –… für Wertpapiere in Auslandsdepots und in Eigenverwahrung –… für Pensions- und Wertpapierleihegeschäften mit ausländischen Geschäftspartnern –Meldegrenzen (Bestand zu Jahresende): Quartalsmeldung: wenn Bestand größer als 30 Mio. EURO Jahresmeldung: wenn Bestand größer 5 Mio. EUR Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen –Wo notwendig, maßgeschneiderte Lösungen Melden: so einfach wie möglich! –Drastische Erhöhung der Wertgrenzen –Verwendung des ISIN - Codes

19 III. Finanzderivate Meldung von Eigengeschäften mit ausländischen Geschäftspartnern … –Umsätze im Monat Meldegrenze: 1 Mio. EUR saldierte Zahlungsein- und -ausgänge im Monat –Bestände im Quartal (nur bei Rechnungslegung nach IAS) Meldegrenze: Summe aus Forderungen oder Verpflichtungen größer als 1 Mio - Gegenwert Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen –Datenbasis in Unternehmen vorhanden Melden: so einfach wie möglich! –Festlegung von Meldegrenzen folgt Buchhaltungsvorschriften (IAS) und nicht nur statistischen Kriterien

20 IV. Sonstige Investitionen Meldung von -Beständen und getrennt betrachtet, Handelskrediten -gegenüber ausländischen Geschäftspartnern -gegenüber verbundenen Unternehmen im Ausland -Erträgen (Zinseinkünfte und –Aufwendungen) –Meldeperiode: Monat –Meldegrenze: Wenn Forderungen oder Verpflichtungen am Monatsultimo größer als 3 Mio. EUR Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen –Wesentliche Entlastung durch Wegfall der Auslandskontenmeldung –Wann endetet die Meldepflicht? Bei (dauerhaftem) Unterschreiten des Schwellenwertes, letzte Nullmeldung erforderlich –Ist zu melden, wenn keine Veränderung stattgefunden hat? - Ja

21 IV. Sonstige Investitionen Melden: so einfach wie möglich! Niederlande Art der Forderung Land des ausländi- schen Schuldners Währung, auf die die Forderung lautet Forderungen Stand am Beginn der Periode Veränderungen während des Monats Stand am Ende der Periode TransaktionenBewertungen sonstige Ände- rungen Erhöhung der Forderun- gen Verminde- rung der Forderun- gen Wechsel- kursPreis Art der Forderung Land des ausländi- schen Schuldners Währung, auf die die Forderung lautet Erträge Stand am Beginn der Periode Veränderungen während des Monats Stand am Ende der Periode Transaktionen Bewertun- gen und andere Änderun- gen In der Periode angefallen Erträge erhaltene Zahlungen Meldung in Österreich und Niederlande Meldung in Österreich Meldung in den Niederlanden

22 IV. Sonstige Investitionen Melden: so einfach wie möglich! Österreich Forderungen Land des Schuldners Währung, auf die die Forderung lautet Art der Forderung Forderung- verzichte, Abschreibungen Bestand am Ende der Meldeperiode Zinsertrag: fällige Zinsen Land des Schuldners Währung auf die die Forderung lautet Gegenüber ausländischen Banken Gegenüber ausländischen Nichtbanken Reduzierung der Erhebung auf das unbedingt Notwendige Durchführung von umfangreichen Berechnungen in der OeNB Berücksichtigung der Datenlage in den Unternehmen Meldung ín Österreich ist einfacher als in anderen europäischen Ländern

23 V. Liegenschaften/Vermögensübertragungen Meldung im Anlassfall von -Grenzüberschreitenden Käufen/Verkäufen von Liegenschaften -Grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen Meldegrenze: 100.000 EUR pro Geschäftsfall

24 Worüber informiert die Zahlungsbilanz? Was musste gemeldet werden? Was muss gemeldet werden? –Dienstleistungen –Kapitalverkehr Wie kann gemeldet werden? Wann kommt das neue System in Österreich?

25 Wie kann gemeldet werden? Meldewege –Eigenes Online-Erfassungsprogramm Kann bereits im Internet getestet werden –Down- und Upload von elektronischen Formularen –Datenübermittlung (XML-Files) via File Transfer (Connect Direct) Secure E-Mails CD-ROM/Datenträger –Papier (Vordrucke für Meldungen) Melden: so einfach wie möglich! –Großes Angebot an technischen Schnittstellen –Unterschiedliches Service –Unterschiedliche Sicherheiten

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27 Worüber informiert die Zahlungsbilanz? Was musste gemeldet werden? Was muss gemeldet werden? –Dienstleistungen –Kapitalverkehr Wie kann gemeldet werden? Wann kommt das neue System in Österreich?

28 Umstellungstermin Umstellung in Österreich zum Stichtag 1. Jänner 2006 Rechtzeitige Information der Wirtschaft seit 2004 Möglichkeiten zum Kennenlernen des neuen Systems Jahreswechsel Letzte Meldungen nach dem alten System –Jänner 2006Stichtag 31.12.2005 Erste Meldung nach dem neuen System –Jänner 2006:Stichtag 31.12.2005: Sonstige Investitionen –Feber 2006: Stichtag 31.01.2006: Transaktionen zu Direktinvestitionen, Finanzderivate, Liegenschaften und Vermögensübertragungen –April 2006Stichtag 31.03.2006: Dienstleistungen, Portfolioinvestitionen –Herbst 2006Stichtag 31.12.2005: Befragung Direktinvestitionen

29 Wann kommt das neue System in Österreich? Informationen Webseite: www.zahlungsbilanz.oenb.atwww.zahlungsbilanz.oenb.at Telefonhotline OeNB: 01 40420 4444 Telefonhotline Statistik Austria: 01 71128 7272

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