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Veröffentlicht von:Theodor Abts Geändert vor über 11 Jahren
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Evaluation zur Umsetzung der Rahmenempfehlung Frühförderung in NRW
Stellungnahme zur Evaluation zur Umsetzung der Rahmenempfehlung Frühförderung in NRW
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die Frühförderstelle für den Kreis Kleve
gegründet 1981 von Beginn an interdisziplinär aufgestellt seit 2007 Erbringung von Komplexleistung zuständig für den Landkreis Kleve, großer Flächenkreis 2 Einrichtungen: in Kevelaer für Südkreis Kleve, in Kleve für Nordkreis Kleve aktuell 40 Mitarbeiter ca. 400 Kinder pro Jahr
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Fazit der ISG-Studie positive Beurteilung der Komplexleistung durch Krankenkassen Kommunen Eltern Kinderärzte „Durch die abgestimmten Leistungen im Rahmen der Komplexleistung werden deutliche Verbesserungen in der Beurteilung des Förderbedarfs der Kinder und damit der Förderplanung konstatiert. Doppelleistungen und Lücken werden vermieden, und durch die Komplexleistung kann eine effektivere Förderung erfolgen.“ Erbringung aller notwendigen Maßnahmen unter einem Dach nach individuellen Maßstäben
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„Frühe Hilfe ist wirksame Hilfe“
Zuweisung von Säuglingen und Kleinkindern unter Jahren durch die niedergelassenen Pädiater Bewilligungen der Förder- und Behandlungspläne für Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren durch die Kostenträger Früherkennung und Frühbehandlung spart Zeit und Geld
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schwerbehinderte Kinder
schwerbehinderte Kinder benötigen umfangreiche und aufeinander abgestimmte therapeutische Maßnahmen auch und gerade schwerbehinderte Kinder haben einen Anspruch auf Komplexleistung eine Deckelung der individuellen Behandlungseinheiten darf es nicht geben!
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Einbindung der Eltern/Bezugspersonen in den Förderprozess
„Wir sind keine Kinder-Reparatur-Werkstatt.“ Beratung, Anleitung und Unterstützung von Familien Stärkung und Stabilisierung des familiären Systems, Hilfen im Verarbeitungsprozess Elternarbeit als „direkte Leistung“
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Komplexleistung im Wandel
veränderte Familienstrukturen veränderte gesellschaftliche Bedingungen Ausbau der U3-Betreuung in den Kitas Notwendigkeit neuer Wege und Zugänge um die Kinder mit Komplexleistungsbedarf zu erreichen
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Die Komplexleistung ist gut und effektiv! braucht einheitliche, vertraglich gesicherte Mindest-Standards braucht eine einheitliche Kalkulationsmatrix braucht die Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten und Konzeptionen braucht eine verbindliche landesweite Verankerung
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Wie ist dies zu erreichen?
„Runder Tisch“ von Vertretern der Kostenträgern und der Spitzenverbände unter Beteiligung der Politik Verständigung auf ein landesweit einheitliches und transparentes Vertragswerk (Stichwort: Landesrahmenvertrag statt „-empfehlung“ vertrauensvolles und offenes Miteinander unter Anerkennung der berechtigten Interessen des anderen offene und fortlaufende Kommunikation der Vertragspartner
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