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Anschlussbahnen, Anschlussstelle

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Präsentation zum Thema: "Anschlussbahnen, Anschlussstelle"—  Präsentation transkript:

1 Anschlussbahnen, Anschlussstelle
Anschluss an das Netz der ÖBB Vom Baubescheid bis zur Inbetriebnahme Anschluss an das Netz der ÖBB GB. Basisinvestitionen

2 Übersicht Ihre Ansprechpartner Definition Anschlussstelle
Voraussetzungen Startsitzung Vorlaufzeiten Bauabwicklung Abnahme, Inbetriebnahme Anschluss an das Netz der ÖBB GB. Basisinvestitionen

3 Regionen und Ansprechpartner Regionale Ansprechpartner in vier Regionen Ansprechpartner - Regionen
Programmleiter und Bereich Süd (Steiermark, Kärnten, Osttirol): Marginter Wolfgang, Mobiltel. (0664) , Bereich Mitte / Nord (Salzburg, Oberösterreich): Kloihofer Johann, Mobiltel. (0664) , Bereich Ost (Wien, Niederösterreich, Burgenland): Hofstädter Johannes, Mobiltel. (0664) , Lebel Othmar, Mobiltel.(0664) , Bereich West (Tirol, Vorarlberg): Cottogni Werner, Mobiltel. (0664) , Anschluss an das Netz der ÖBB GB. Basisinvestitionen

4 Umfang der Anschlussstelle (Herstellung durch die ÖBB Infrastruktur Bau AG.)
Gleisbau Weiche bzw. Gleis bis zur Grenzmarke Grenzmarke Leit-und Sicherungstechnik Gesamte Sicherung der Anschlussstelle, incl. Stellwerksumbau und Sicherung vor Ort inklusive Sperrrschuh bzw. Riegelschloss Schutzweiche Sperrschuh Oberleitung Oberleitungsumbau bis zur Trennung der Oberleitung zwischen ÖBB und AB Oberleitungstrenner Telekom Die gesamte Fernsprecheinrichtung im Bereich der Anschlussstelle. Beleuchtung Die gesamte Beleuchtung von Weiche und Sperrschuh (Sicherung). Der Anschluss an das Netz des örtlichen Stromversorgers ist durch den AB Werber herzustellen. Anschluss an das Netz der ÖBB GB. Basisinvestitionen

5 Voraussetzungen Rechtskräftiger Baubescheid oder § 40 Erklärung laut EisbG 57 iddgF. Firmenmäßige Fertigung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, Anlage 2 zum Infrastrukturanschlussbahnvertrag mit der ÖBB Infrastruktur Betrieb AG, Legal Department. Auftragserteilung für die Errichtung der Anschlussstelle durch den AB Werber. Zentraler Ansprechpartner in beiden Fällen ist die ÖBB Infrastruktur Betrieb AG, GB. Netzzugang Wien. Anschluss an das Netz der ÖBB GB. Basisinvestitionen

6 Startsitzung In Absprache mit dem AB Werber bzw. den beteiligten ÖBB Fachdiensten erfolgt die erste Besprechung. Ziel der Besprechung: Kostenermittlung nach Vorlage der Einreichunterlagen. Erste terminliche Fixierung des Bauablaufes unter Berücksichtigung des Kundenwunsches, der Vorlaufzeiten bzw. der erforderlichen Streckensperren. Bekanntgabe des zuständigen Baumanagers, Nominierung Projektteam. Wenn bereits möglich, Bekanntgabe der bauausführenden Firma nach der Anschlussstelle. Anschluss an das Netz der ÖBB GB. Basisinvestitionen

7 Vorlaufzeiten Nach erfolgter Startsitzung und Übergabe der Unterlagen an den Baumanager sind nachfolgende Vorlaufzeiten zu beachten. Kostenermittlung Anschlussstelle – ca. drei Wochen. ÖBB Infrastruktur Bau AG internes Genehmigungsverfahren und Eingabe in die „interne Steuerungsplattform“ – im Regelfall ca. vier Wochen. Mitteleinstellung für alle beteiligten Fachdienste – ca. eine Woche. Materialbestellung Gleisbau und Oberleitung – im Regelfall drei Monate. Leit- und Sicherungstechnik – im Regelfall drei Monate, in Ausnahmefällen (Softwaretausch und Umbau ESTW) – bis zu acht Monaten. Anschluss an das Netz der ÖBB GB. Basisinvestitionen

8 Bauabwicklung Nach erfolgter „Startsitzung“ übernimmt der Baumanager der ÖBB Infrastruktur Bau AG die Rolle des zentralen Ansprechpartners für den AB - Werber. In Absprache mit dem AB Werber und der bausausführenden Firma (Bereich nach der Anschlussstelle) werden Bauzeitintervalle und Termine festgelegt. Die Durchführung der Bauarbeiten zur Errichtung der Anschlussstelle wird zur Gänze durch die ÖBB Infrastruktur Bau AG abgewickelt. Die Bestellung z.b. von Gleisbaumaschinen (Stopfung) soll im Einvernehmen zwischen Baumanager und dem AB Werber erfolgen (notwendige Sperren, Kostenreduktion). Anschluss an das Netz der ÖBB GB. Basisinvestitionen

9 Abnahme und Inbetriebnahme
Nach Fertigstellung der Anschlussstelle erfolgt die Abnahme durch die federführende § 40 Person im Sinne des EisbG 57 iddgF. § 40 Abnahme Die Abnahme der Anschlussbahn hinter der Anschlussstelle wird durch den AB Werber veranlasst. Die Beauftragung erfolgt durch den AB Werber, die zeitliche Koordination gemeinsam mit dem ÖBB Baumanager. Beide Abnahmen sind Voraussetzung für eine „Betriebsaufnahme“ durch ein, vom AB Werber bestelltes Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Die für die Güterwagenbeistellung notwendige Bedienungsanweisung wird im Regelfall einvernehmlich zwischen AB Werber und EVU erstellt. Auszug Bedienungsanweisung Anschluss an das Netz der ÖBB GB. Basisinvestitionen

10 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Anschluss an das Netz der ÖBB GB. Basisinvestitionen

11 Ergänzende Unterlagen
Anschluss an das Netz der ÖBB GB. Basisinvestitionen

12 Ansprech-partner Regionen
zurück zum Vortrag Anschluss an das Netz der ÖBB GB. Basisinvestitionen

13 Grenzmarke zurück zum Vortrag Anschluss an das Netz der ÖBB
GB. Basisinvestitionen

14 Sperrschuh zurück zum Vortrag Anschluss an das Netz der ÖBB
GB. Basisinvestitionen

15 Oberleitungstrenner zurück zum Vortrag Anschluss an das Netz der ÖBB
GB. Basisinvestitionen

16 §40 - Abnahme zurück zum Vortrag Anschluss an das Netz der ÖBB
GB. Basisinvestitionen

17 Bedienungsanweisung zurück zum Vortrag Anschluss an das Netz der ÖBB
GB. Basisinvestitionen


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