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Diversity oder Spaltung der Gesellschaft durch Web 2.0 Fragestellung: Wie hat sich das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch das Web 2.0.

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Präsentation zum Thema: "Diversity oder Spaltung der Gesellschaft durch Web 2.0 Fragestellung: Wie hat sich das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch das Web 2.0."—  Präsentation transkript:

1 Diversity oder Spaltung der Gesellschaft durch Web 2.0 Fragestellung: Wie hat sich das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch das Web 2.0 verändert? Web 2.0 und die Gesellschaft (AW448/1a, WS12/13) Jan Bundschuh, Christian Schach, Philipp Beck

2 Diversity Portale & Businessnetzwerke http://www.stepstone.de http://www.jobscout24.de Gezielte und genaue Suche nach passenden Arbeitsplätzen möglich Bequeme, ortsunabhängige Arbeitsplatzsuche International Oftmals Jobangebote auch nur für bestimmte Projekte AW448/1a | J. Bundschuh, C.Schach, P. Beck 2

3 Diversity Professionelle Businessnetzwerke http://corporate.xing.com/no_cache/deutsch/unternehmen/erfolgsgeschichten http://www.linkedin.com Vernetzung zu potenziellen Kollegen und Firmen Berufssuche erfolgt bidirektional Headhunter AW448/1a | J. Bundschuh, C.Schach, P. Beck 3

4 Spaltung Der moderne Pranger http://www.spiegel.de/netzwelt/web/rassismus-blog-auf-tumblr-hello-there- racists-prangert-teenager-an-a-867930.html http://hellothereracists.tumblr.com/ Blog, der rassistische Kommentare in Sozialen Netzen anprangert Nennung der Personen mit Klarnamen, Ort, Schule / Arbeitsplatz Moderner Pranger Führte bereits dazu, dass Leute ihren Arbeitsplatz verloren haben AW448/1a | J. Bundschuh, C.Schach, P. Beck 4

5 Spaltung Rechtlicher Hintergrund in Deutschland http://onlinerechtlich.de/2011/05/27/da rf-ein-arbeitgeber-die-arbeitnehmer- auf-facebook-kontrollieren/ AW448/1a | J. Bundschuh, C.Schach, P. Beck 5 Facebook-Gruppe: Daimler-Kollegen gegen Stuttgart 21 Personalgespräch § 4 Absatz 1 BDSG: Erheben von personenbezogenen Daten ohne Einwilligung (evtl. Arbeitsvertrag) Betätigung von Like-Buttons = Grundrecht auf freie Meinungsfreiheit § 32 BDSG : personenbezogene Daten eines Beschäftigten nur für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben werden Social-Media-Teilnahme meist irrelevant für Beschäftigungsverhältnisses


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