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Zwei-Schwerter-Lehre

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Präsentation zum Thema: "Zwei-Schwerter-Lehre"—  Präsentation transkript:

1 Zwei-Schwerter-Lehre
Regina von Eicken Zwei-Schwerter-Lehre Eine Illumination des Sachsenspiegels zwischen 1350 und 1375 Bildquelle: Wandmalerei, ca.12.Jahrhundert, Klosterkirche Prüfening Kirchengeschichte Proseminar, Essen, Sommersemester 2004

2 Inhaltsverzeichnis Angaben zum Bild
Bildbeschreibung Kaiser Papst Petrus Bildkontext Historischer und thematischer Kontext Bildinterpretation Zwei-Schwerter-Lehre – eine andere Darstellung Literaturliste Kommentierte Linkliste

3 Angaben zum Bild Zwei Schwerter Lehre, Federzeichnung aus dem Sachsenspiegel, 2. Hälfte 14. Jh. Heidelberger Bilderhandschrift. Cod. Pal. Germ. 164, f. 19v, Faksimile-Ausgabe, hg. v. Walter Koschorreck, Frankfurt a.M. 1989 Reproduktion in: folgende Passage soll illustriert werden: Noch hat rome daz werltliche swert vň von sente peters halbe daz geistlichē. da von heizt si houbet aller werlde. Noch jetzt hat Rom das weltliche Schwert und von Sankt Peters wegen das geistliche. Daher wird es die Hauptstadt der ganzen Welt genannt.

4 Beschreibung Links: der Kaiser Krone Zepter Schwert
als Zeichen der Würde Zepter als Zeichen der Herrschaft Schwert als Schutz für Recht und Frieden (= weltliches Schwert)

5 Beschreibung Mitte: der Papst Tiara Schlüssel kniende Haltung
„Krone“ des geistlichen Oberhaupts Schlüssel das geistliches Schwert wird als Schlüssel, als die priesterliche Binde- und Lösegewalt gedeutet kniende Haltung der Papst wird als Vasall des hlg. Petrus gedeutet Tiara dreifache Krone des Papstes persischen Ursprungs, byzantinisches Herrschaftssymbol, im Zusammenhang des mittelalterlichen Weltherrschaftsanspruch von den Päpsten übernommen, im Gegensatz zur bischöflichen Mitra symbolisiert sie königliche Macht, 1964 von Paul VI. abgelegt

6 Beschreibung Rechts: Petrus Heiligenschein (Nimbus, Gloriole, Corona)
weist ihn als Heiliger aus Schlüssel als geistlichen Schwert ist Inbegriff der geistlichen Binde- und Lösegewalt Grünes Kleid zeichnet ihn als Lehnsherren aus

7 Bildkontext Die Federzeichnung ist Kap 44 § 1 des dritten Buches des Landrechts zugeordnet. Unmittelbar voraus geht eine Illustration der Herrschaftstranslation (translatio imperii im Sinne von Daniel 2) von den Babyloniern auf die Perser, sodann auf die Griechen und schließlich auf die Römer. „Zu Babylon entstand das Reich. Das hatte die Herrschaft über alle Länder. Da vernichtete es Cyrus und brachte die Weltherrschaft an Persien. Dort blieb es bis auf Darius dem Letzten. Den besiegte Alexander und übertrug das Reich nach Griechenland. Dort hielt es sich so lange, bis Rom es in Besitz nahm und Julius Kaiser wurde.“

8 Historischer und thematischer Kontext
Sachsenspiegel Geschichte des Sachsenspiegels Inhalt des Sachsenspiegels Die Bilderhandschriften Eike von Repkow Zwei Schwerter - und Zwei Reiche Lehre Bonifaz VIII. Zwei Reiche Lehre Zwei Schwerter Lehre Der Schlüssel als Symbol der päpstlichen Binde- und Lösegewalt

9 3.1.1. Zur Geschichte des Sachsenspiegel
Der Sachsenspiegel (nds. Sassenspegel) ist eine Sammlung des mittelalterlichen sächsischen Rechts, das bis weit in die Neuzeit eine wichtige Grundlage der Rechtsprechung war. Im Prinzip stellt er keine Rechtskodifikation, sondern eine Sammlung von Rechtssätzen (sog. "Spiegel") dar. Als Entstehungszeit wird das 3. Jahrzehnt des 13. Jh. angenommen. Eine wohl lateinische Urfassung ist nicht erhalten. Der Sachsenspiegel stellt eines der ältesten und umfangreichsten Prosadokumente der mittelniederdeutschen Sprache dar. Der Sachsenspiegel beeinflusste die Rechtsentwicklung in weiten Teilen des nördlichen und östlichen Europa bis nach Polen, Russland, Ungarn und in das Baltikum. In Preußen war der Sachsenspiegel bis zum Erlass des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten (ALR) 1794 gültig. In Anhalt und Thüringen wurde er erst 1900 durch das Bürgerliche Gesetzbuch abgelöst. Der Sachsenspiegel ist in vier Bilderhandschriften sowie insgesamt ca. 460 Texten und Fragmenten überliefert. kodifizieren systematisch erfassen, in ein Gesetzbuch einordnen

10 3.1.2. Zum Inhalt des Sachsenspiegel
Der Sachsenspiegel umfasst zwei Rechtsbereiche, das Landrecht (LDR) und das Lehnsrecht (LNR). Die Aufteilung des LDR in drei Bücher fällt ins erste Drittel des 14. Jh. Das Landrecht ist das Recht der freien Leute einschließlich der Bauern. Es regelt Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, den Ehestand, die Güterverteilung und Nachbarschaftsangelegenheiten. Es umfasst auch Strafrecht und die Gerichtsverfassung. Nach der Einteilung des heutigen Rechtssystems umfasst es also sowohl das Strafrecht als auch das Zivilrecht. Das Lehnrecht betrifft die Verhältnisse zwischen den Ständen; es regelt die Lehnspflichten zwischen Lehnsherr und Vasall, aber auch die Wahl von Kaisern und Königen, usw. Man kann es in etwa mit dem heutigen Verfassungsrecht vergleichen. Formulierungen des Sachsenspiegels haben auch Eingang in die Umgangssprache gefunden. So geht das Sprichwort "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst", auf den Sachsenspiegel zurück, wo die Reihenfolge des Kornmahlens beim Müller geregelt wird.

11 3.1.3 Die Bilderhandschriften
Die Federzeichnungen in den bebilderten Handschriften des Sachenspiegels wollen den Sinngehalt des Textes mehr oder weniger ausführlich in figürlichen Symbolen wiedergeben. Es wird angenommen, dass den verschiedenen Bilderhandschriften ein gemeinsamer Urtyp zugrunde liegt, der um entstanden, aber nicht erhalten ist. Als Entstehungszeit der erhaltenen Bildhandschriften wird die Zeit zwischen 1350 und 1370 angenommen

12 3.1.4. Der Autor: Eike von Repkow
Eike von Repgow, ein sächsischer Ritter, ist im frühen 13. Jahrhundert durch Urkunden bezeugt. Er lebte in einem Gebiet, das sowohl deutsches Altsiedelland als auch Neuland umfasste. 1225 verfasste er den Sachsenspiegel, in welchem er das bis dahin mündlich überlieferte Recht niederschrieb, das im sächsischen Gebiet gültig war. Durch die Aufzeichnung der Rechtstradition seines Landes wollte er das Rechtsbewusstsein seiner Zeitgenossen stärken und der Nachwelt erhalten.

13 3.2. Zwei-Schwerter-Lehre
Die Zwei-Schwerter-Lehre im Sinne einer päpstlichen Weltherrschaft fand ihren klassischen Ausdruck in der Bulle „Unam sanctam“, welche am 18. November 1302 von Papst Bonifaz VIII. verkündet wurde. Dort heißt es: Dass dieser [Petri Nachfolger] über zwei Schwerter zu verfügen hat, ein geistliches und ein weltliches, das lehren uns die Worte des Evangeliums [Lk 22,38]. ... Wer nun sagt, in des Petrus Hand sei das weltliche Schwert nicht, der merkt nicht recht auf des Herrn Wort, der da sagt: «Stecke dein Schwert in die Scheide!» [Mt 26.52]. Beide Schwerter hat die Kirche in ihrer Gewalt, das geistliche und das weltliche. Dieses ist für die Kirche zu führen, jenes von ihr ... Dass aber die geistliche Macht an Würde und Adel jede weltliche überragt, müssen wir um so freier bekennen, als überhaupt das Geistliche mehr wert ist als das Weltliche. Das ersehen wir auch deutlich aus dem Regiment in der Welt. Denn in Wahrheit: Die geistliche Macht hat die weltliche einzusetzen und ist Richterin über sie, wenn sie nicht gut ist. Bonifaz VIII., Unam sactam (1302), Denzinger 870f ZWEI-SCHWERTER-LEHRE Im Rahmen der sogenannten 'Zwei-Schwerter-Lehre' (Zweigewaltenlehre) versucht die Kirche, Einfluss auf die weltlichen Geschäfte vor allem des Kaisers des hl. röm. Reiches zu nehmen. Nach dieser Vorstellung verfügt der Papst ursprünglich über beide 'Schwerter' (das geistliche und das weltliche) und tritt die Ausführung der weltlichen Gerichtsbarkeit nur an den Kaiser ab. Daraus begründet sich der Anspruch der Kirche (sacerdotium) auf die Vorherrschaft gegenüber der weltlichen Gewalt, welcher seitens des regnums auf großen Widerstand traf (zum Beispiel im Rahmen des Investiturstreits).

14 Bonifaz VIII. um 1235 als Benedetto Gaetani in Anagni geboren
wurde im Jahre 1281 Kardinaldiakon, zehn Jahre später Kardinalpresbyter erneuerte ein letztes Mal in vollem Umfang den universellen Weltherrschaftsanspruch des Papsttums, welcher noch ein knappes Jahrhundert zuvor unter Innozenz III. erfolgreich gegenüber der weltlichen Gewalt praktiziert worden war. Als Resultat dieses erneuerten päpstlichen Machtanspruches geriet Bonifaz in jahrelange Streitigkeiten mit König Philipp IV. von Frankreich ( ). am 24. Dezember 1294 zum Papst gewählt die Franziskaner und die Kardinäle Colonna, erkannten die Amtsniederlegung Coelestins und die Legitimität der Wahl des Bonifaz nicht an. Seinen zurückgetretenen Vorgänger, Papst Coelestin V., ließ Bonifaz daher bis zu dessen Tod inhaftieren, um seinen Gegnern ein geeignetes Argument gegen seine legitime Papstwahl zu entziehen. starb am 12. Oktober 1303 Papst Bonifaz VIII. Zwischen Weltherrschaftsanspruch und Selbstverkennung Einführung Papst Bonifaz VIII. ( ) ist ohne Zweifel eine der schillerndsten, bedeutendsten aber auch umstrittensten Papstpersönlichkeiten des Mittelalters, und auf diesem Hintergrund lohnt es sich, sein Leben und Wirken an dieser Stelle kritisch nachzuzeichnen. Bonifaz VIII. erneuerte ein letztes Mal in vollem Umfang den universellen Weltherrschaftsanspruch des Papsttums, welcher noch ein knappes Jahrhundert zuvor unter Innozenz III. erfolgreich gegenüber der weltlichen Gewalt praktiziert worden war. Als Resultat dieses erneuerten päpstlichen Machtanspruches geriet Bonifaz in jahrelange Streitigkeiten mit König Philipp IV. von Frankreich ( ). Papst Bonifaz VIII. (Quelle: Dieser Konflikt markierte den Ausgangspunkt des Konfliktes zwischen Papsttum und Frankreich, dessen Höhepunkt ein Dreivierteljahrhundert später das Abendländische Schisma, und damit die Gegenpäpste in Avignon darstellten. Des Weiteren ließ sich Bonifaz während seines achtjährigen Pontifikates prächtige Bauwerke errichten, mehrte sein Privatvermögen beträchtlich, betraute etliche seiner Verwandten mit geistlichen Ämtern und versah sie mit kirchlichen Ländereien. Seine Gegner innerhalb der Kurie, wie das Beispiel der beiden Kardinäle aus der Familie Colonna in drastischer Weise aufzeigt, liess er verfolgen, vertreiben und exkommunizieren. Deren Familienbesitz wurde verheert, letzlich mussten die Colonna im Jahre 1297 an den Hof Philipps von Frankreich in die Verbannung entfliehen. Seinen zurückgetretenen Vorgänger, Papst Coelestin V., ließ Bonifaz bis zu dessen Tod inhaftieren, um seinen Gegnern ein geeignetes Argument gegen seine legitime Papstwahl zu entziehen. Die umstrittene Wahl zum Papst Bonifaz VIII. wurde um 1235 als Benedetto Gaetani in Anagni geboren, einer kleinen Stadt südlich von Rom, welche größtenteils im Familienbesitz seiner wohlhabenden und einflussreichen Familie war. Benedetto wurde im Jahre 1281 Kardinaldiakon, zehn Jahre später Kardinalpresbyter und galt als Experte der römischen Kurie in französischen Angelegenheiten. Sein Vorgänger, der sogenannte "Engelspapst" Coelestin V., dankte am 13. Dezember 1294 ab. Er war erst am 5. Juli desselben Jahres nach mehr als zweijährigem Ringen des zerstrittenen Kardinalskollegiums gegen seinen Willen zum Papst erhoben worden. Bald aber stellte sich heraus, dass der ungebildete Eremit Coelestin mit der politischen Leitung und Verwaltung der Kirche überfordert war. Damit nicht genug, er wurde gar zum Spielball der römischen Kurie und Karls II. von Anjou, dem Herrscher von Neapel. Kardinal Benedetto Gaetani überredete den sich mehr und mehr zurückziehenden Papst letztlich zur Abdankung (der einzig historisch belegte Rücktritt eines Papstes) und bereitete ihm die juristischen Grundlagen dafür. Das Kardinalskollegium wählte Benedetto Gaetani, der schon unter seinem Vorgänger Coelestin V. mehr oder minder die Leitung der Kirche innehatte, am 24. Dezember 1294 zum Papst. Seine innerkirchlichen Widersacher jedoch, die Franziskaner und die Kardinäle Colonna, erkannten die Amtsniederlegung Coelestins und die Legitimität der Wahl des Bonifaz nicht an. So fand Bonifaz als neugewähltes Oberhaupt der Kirche keinen anderen Ausweg, als Coelestin bis zu dessen Tod im Jahre 1296 einzusperren, um seine Ausrufung zum Gegenpapst zu verhindern. Das Jubeljahr 1300 Der Höhepunkt des Pontifikates Bonifaz VIII. war das Jahr 1300, das er zum Jubeljahr ausrufen ließ (nach dem Vorbild des alttestamentarischen "Jobeljahres"), welches künftig alle 100 Jahre stattfinden sollte. Nach abgelegter Beichte und Besuch der Basiliken Petrus und Paulus erlangten die Christen im Zuge dieses Jubeljahres den vollkommenen Ablass aller Sünden. Infolgedessen kamen gewaltige Pilgerströme aus aller Welt nach Rom, und mit ihnen große Mengen Geldes. Aufgrund dieser Maßnahme begann das Ansehen des Papstes ins Unermessliche zu steigen, aber auch seine Selbstüberschätzung. Das Volk vergaß Bonifaz die brutale Niederwerfung seiner Gegner, die Inhaftierung Coelestins und die persönliche Bereicherung seiner Familie Gaetani. Der Konflikt mit Frankreich Bonifaz agierte als eminent politischer und streitbarer Papst und mischte sich, wo es ihm möglich und nützlich schien, in weltliche Streitfragen ein, um das Primat des Papstes gegenüber der weltlichen Gewalt zu vertreten. Vornehmlich König Philipp IV. von Frankreich wurde ihm dabei im Verlaufe seines Pontifikates zum Gegenspieler. Der Machtkampf nahm seinen Anfang, als Papst Bonifaz am 25. Februar 1296 in der Bulle "Clericis laicos" die Besteuerung des französischen Klerus zur Finanzierung des französisch-englischen Krieges aufs Schärfste verurteilte und alle betroffenen Fürsten mit dem Kirchenbann bedrohte. Er musste aber nach einem Handelsboykott Frankreichs von seiner entschiedenen Position abrücken. Der Burgfriede zwischen Frankreich und der Kurie war allerdings nur von geringer Dauer. Bernhard de Saisset, der Bischof von Pamiers, machte im Jahre 1301 als päpstlicher Legat dem französischen König schwere Vorwürfe in Bezug auf Verletzungen klerikaler Rechte und forderte den Einsatz kirchlicher Steuereinkommen für einen Kreuzzug. Sein Auftreten war anmaßend und verletzend, und so wurde Saisset des Hochverrats und der Majestätsbeleidigung angeklagt und für schuldhaft befunden. Bonifaz geriet darüber in Zorn, forderte die sofortige Freisetzung des Bischofs und lud Philipp in der Bulle "Ausculta fili" zu sich nach Rom, um vor einer Synode französischer Bischöfe am 1. November 1302 Rechenschaft abzulegen. Philipp ließ den Bischof daraufhin frei und verwies ihn, sowie den päpstlichen Nuntius des Landes. Das Original der päpstlichen Bulle ließ er nach dem Verlesen verbrennen, dem Reichstag in Paris wurde die Fälschung "Deum time" vorgelegt, welche die päpstliche Bulle an Schroffheit weit übertraf. So erreichte Philipp, dass die französischen Reichsstände ihm ihre Hilfe im Kampf gegen Papst und Kurie zusagten.  Päpstliches Weltherrschaftsstreben Trotz eines Verbotes durch König Philipp nahmen viele französische Kirchenvertreter an der am 30. Oktober 1302 beginnenden römischen Synode teil, zu welcher der Papst in seiner bereits erwähnten Bulle "Ausculta fili" geladen hatte, die das Verhältnis zwischen geistlicher und weltlicher Gewalt klären sollte. Das Ergebnis der synodalen Beratungen war die Bulle "Unam sanctam" vom 18. November 1302, die schärfste Ausprägung päpstlicher Weltherrschaftsgedanken. Dort wird die "Zwei-Schwerter-Lehre" ausgeführt. Es wurde argumentiert, es gebe zwei Schwerter, von denen das geistliche von der Kirche, das weltliche für die Kirche verwendet werden müsse (Berufung auf Lk 22, 38). Die Kirche übertrage das weltliche Schwert den Fürsten unter der Voraussetzung, dass sie es "auf den Wink und die Zulassung des Priesters" führten. Wer sich der geistlichen Gewalt widersetze, widersetze sich der Anordnung Gottes. Demnach sei es für alle Menschen heilsnotwendig, dem römischen Bischof untertan zu sein. Die Niederlage gegen Philipp IV. König Philipp IV. berief daraufhin zum 13. Juni 1303 eine Versammlung nach Paris, auf der schwerste Beschuldigungen gegen den Papst vorgebracht wurden. Man beschloss, an ein allgemeines Konzil zu appellieren, vor dem sich Bonifaz VIII. zu verantworten habe. Guillaume de Nogaret, Vizekanzler des französischen Königs, verband sich mit Sciarra Colonna, einem Mitglied der von Bonifaz vertriebenen römischen Adelsfamilie, zu einer Verschwörung gegen den Papst. Im Gegenzug sollte am 8. September 1303 in der Kirche von Bonifaz Heimatstadt Anagni die bereits unterschriebene Bannbulle gegen König Philipp IV. verkündigt werden, doch am Morgen des Vortages drangen Nogaret und Colonna mit bewaffneten Truppen in die Stadt ein, um den Papst zum Einlenken zu zwingen. Bonifaz verweigerte jegliche Zugeständnisse und wurde daraufhin zwei Tage lang in seinem Palast gefangen gehalten. Die Bürger von Anagni befreiten ihn, den großen Sohn der Stadt, schließlich am 9. September. Nogaret und Sciarra Colonna mussten fliehen. Der Papst kehrte am 25. September gedemütigt und gebrochen nach Rom zurück, starb aber kurz darauf am 12. Oktober 1303. Um zu einer objektiven Beurteilung des Geschehens zu kommen, darf man die Akteure Bonifaz und Philipp allenfalls nicht aus den Umständen ihrer Zeit herauslösen. Beide Seiten hatten aus ihrer jeweiligen Sichtweise durchaus berechtigte Ansprüche, die uns heute vielleicht schwer verständlich scheinen. Bonifaz VIII. hatte nicht akzeptieren wollen, dass die Zeiten päpstlicher Universalherrschaft endgültig vorüber waren. Konnte Papst Innozenz III. sich 80 Jahre zuvor noch gegen untereinander zerstrittene europäische Fürsten durchsetzen, so hatten sich die Umstände bis zum Pontifikat des Bonifaz stark gewandelt. Der aufstrebende und machthungrige König Philipp IV. von Frankreich, der sich anschickte, die dominierende Stellung in Europa einzunehmen, war nunmehr nicht gewillt, sich dem Papsttum unterzuordnen. Schließlich musste dieser politische Papst fast zwangsläufig an diesem Machtkampf mit seiner mächtigen weltlichen und kirchlichen Gegnerschaft scheitern, die er sich durch seinen teils brutalen Konfrontationskurs zugezogen hatte. Der Anspruch des Papsttums, eine universell beherrschende Rolle einzunehmen, nahm mit der Niederlage Bonifaz VIII. gegenüber Philipp von Frankreich sein unwiderrufliches Ende. Philipp IV. "vernichtete (...) die Idee der allgemeinen Autorität" (Leopold von Ranke) des Papstes. Der Niedergang päpstlicher Machtfülle verschärfte sich in der Folgezeit. Dies führte, zusammen mit den Spannungen zwischen Papsttum und Frankreich, im Jahre 1378 zum Abendländischen Schisma, welches die Kirche für annähernd vierzig Jahre spalten sollte. Bulle Urkunde mit einem in einer Kapsel eingeschlossenen Siegel feierliche Urkunde (Kaiser, König, Papst) seit dem 13. Jh.; die Siegelart wurde auf das besiegelte Schriftstück übertragen; zitiert nach dem Anfang der Arenga (nicht rechtserhebliche literarische Einleitungsfloskel, z.B. «Unam Sanctam»)

15 Zwei-Reiche-Lehre De civitate Dei (lat. Über den Gottesstaat) ist ein um 420 entstandenes Spätwerk des Aurelius Augustinus. Augustinus entwickelt die Idee eines Gottesstaates (civitas Dei), der mit dem irdischen Staat (civitas terrena) in einem Spannungsverhältnis steht. Der irdische Staat erscheint in der augustinischen Darstellung teils als gottgewollte zeitliche Ordnungsmacht, teils als ein von widergöttlichen Kräften beherrschtes Reich des Bösen. Der Gottesstaat andererseits wird in der Kirche sichtbar (Binde- und Lösegewalt), ist jedoch mit deren äußerer Gestalt nicht einfach identisch.

16 Der Schlüssel als Symbol der päpstlichen Binde- und Lösegewalt
Mt 16,19: Ich will dir die Schlüssel des Himmelreichs geben: alles, was du auf Erden binden wirst, soll auch im Himmel gebunden sein, und alles, was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel gelöst sein. (angesprochen ist nur Petrus) Mt 18,17: Wahrlich, ich sage euch: Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel gelöst sein. (angesprochen sind alle Jünger)

17 Bildinterpretation Das Bild propagiert die Unabhängigkeit der weltlichen von der geistlichen Gewalt und deren friedliche Kooperation. Dem entspricht auch die Zuordnung des Bildes zur letzten Etappe der translatio imperii, der Übergabe der Weltherrschaft im Sinne des Danielbuches (Dan. 2). Die Einzelheiten entsprechen keines Wegs der päpstlichen Sicht von der Überordnung der geistlichen Gewalt über die weltliche. So trägt der Kaiser Zepter, Schwert und Krone, ohne diese Insignien von einer anderen Instanz verliehen zu bekommen, womit die weltliche Unabhängigkeit bezeugt wird. Der Papst wird jedoch in dieser Darstellung zum demütig knienden Vasall des Petrus, der ihm den Schlüssel als Symbol seiner Binde- und Lösegewalt überreicht. Da dem Papst nicht ein Schwert, sondern der Schlüssel überreicht wird, ist das Bild eher der Zwei-Reiche-Lehre zuzuordnen als der Zwei-Schwerter-Lehre .

18 Zwei-Schwerter-Lehre – eine andere Darstellung
Eike von Repgow, Sachsenspiegel. Die Wolfenbütteler Bilderhandschrift Cod. guelf. 3.1 Aug. 2° fol. 10r: Das erste Bild bietet eine Darstellung der Zweischwerterlehre: Der auf einem Thron sitzende Christus überreicht Kaiser (erkennbar an Krone und Szepter) und Papst (Tiara) je ein Schwert. Illustriert ist der Satz: "Zwei Schwerter überließ Gott dem Erdreich, die Christenheit zu beschützen: dem Papst das geistliche, dem Kaiser das weltliche". Quelle: vl9899/bild-9.htm Das zweite Bild zeigt den Krönungsritt des Papstes. Beim Besteigen seines Pferdes hält der Kaiser ihm die Steigbügel und leistet ihm so den Marschall-dienst: "Dem Papst ist auch bestimmt, zu gewisser Zeit auf einem weißen Pferd zu reiten, und der Kaiser soll ihm den Steigbügel halten, damit der Sattel nicht verrutsche".

19 Literaturliste Quellen:
Eike von Repgow, Der Sachsenspiegel. Die Heidelberger Bilderhand-schrift. Cod. Pal. Germ. 164, hg. v. Walter Koschorreck, eingel. v. Wilfried Werner, Frankfurt a. M. 1989 Der Sachsenspiegel in Bildern. Aus der Heidelberger Bilderhandschrift, hg. v. Walter Koschorreck, Frankfurt a. M (it 218) Eike von Repgow, Der Sachsenspiegel, hg. v. Clausdieter Schott, 3. Aufl., Zürich 1996 (Manesse Bibliothek der Weltliteratur) Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels, hg. v. Karl von Amira, Faksimile der Ausgabe Leipzig , Osnabrück 1969 Eike von Repgow, Sachsenspiegel. Die Wolfenbütteler Bilderhandschrift des Sachsenspiegels. Faksimile. Kommentarband, hg. v. Ruth Schmidt-Wiegand, Berlin, 1993. Die Oldenburger Handschrift des Sachsenspiegels. Faksimile. Kommentarband, hg. v. Ruth Schmidt-Wiegand, Graz 1996

20 Kommentierte Linkliste
Pro Seminar – Bildmatherial Glossar (Schlüsselgewalt; Tiara) Linkliste Kirchengeschichte Zwei Schwerter Lehre – Definition Geschichte (Bonifaz; Bulle „Unam sanctam“(Niederschrift der Zwei Schwerter Lehre)) Die Lehre von zwei Schwertern – König und Kirche im Mittelter (Bild) Klosterkirche (Bild) vl9899/bild-9.htm Info Sachsenspiegel


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