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Verlauf der bisherigen Diskussion in Bretten

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Präsentation zum Thema: "Verlauf der bisherigen Diskussion in Bretten"—  Präsentation transkript:

1 Verlauf der bisherigen Diskussion in Bretten
(Stand: 24. April 2013)

2 Was wollten die Eltern in Diedelsheim? Was wollte ich?
Was wollte ich als Vorsitzender des GEB?

3 Beschluss des Elternbeirates der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim in seiner Sitzung am 5. März 2013 An den Gesamtelternbeirat der Stadt Bretten An die Stadt Bretten An die Fraktionen im Gemeinderat der Stadt Bretten „Der Elternbeirat der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim spricht sich dafür aus, die neuen bildungspolitischen Möglichkeiten auch in der Schulstadt Bretten zu diskutieren und zu entscheiden. Die Eltern der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim erwarten, dass unseren Kindern auch in der Schulstadt Bretten das gemäß dem Schulgesetz vorgesehene Angebot an weiter führenden Schulen zur Verfügung steht. (Fortsetzung nächste Folie)

4 (Fortsetzung nächste Folie)
Beschluss des Elternbeirates der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim (2) Der Elternbeirat der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim bedauert, dass sich für einen der 55 [tatsächlich: 44] Standorte für den Schulversuch G9/neu kein Brettener Gymnasium beworben hat. Das Angebot G9 steht damit auf nicht absehbare Zeit in Bretten nicht zur Verfügung. Eltern, die sich für ihr Kind für das G9 entscheiden möchten, finden das Angebot nunmehr nur auswärts. (Fortsetzung nächste Folie)

5 Beschluss des Elternbeirates der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim (3)
Der Elternbeirat der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim regt den Gesamtelternbeirat der Stadt Bretten, die Stadt Bretten und ihren Gemeinderat an, die Möglichkeiten eines Standorts für eine Gemeinschaftsschule in Bretten nachdrücklich zu diskutieren und zu einer Entscheidung zu führen. Es widerspricht nach unserer Auffassung dem Qualitätsmerkmal „Schulstadt“ für Bretten, wenn die Eltern für ihre Kinder nicht auch eine von der Bildungspolitik zur Zeit besonders geförderte Gemeinschaftsschule in unserer Stadt als weiterführende Schulart zur Auswahl haben.“

6 Brettener Nachrichten
Keine Befragung

7 Information, Anregung in diesem Sinne erfolgte für die Mitglieder des Gesamtelternbeirates
durch das Schreiben des Vorsitzenden an die Elternbeiräte vom 13. März 2013 „Gemeinschaftsschule“ ( ) mit der Bitte um Stellungnahme. durch das Schreiben des Vorsitzenden an die Elternbeiräte vom 22. März 2013 ( ) mit erneuter Bitte um Stellungnahme. Auf beide Schreiben erhielt ich insgesamt drei schriftliche Antworten und einige mündliche Äußerungen mir gegenüber. Daher habe ich in meiner Verantwortung als 1. Vorsitzender des Gesamtelternbeirates der Stadt Bretten die öffentliche Diskussion angestoßen.

8 Handbuch für den Vereinsvorsitzenden: Solange die Satzung nichts anderes vorsieht, ist der Vorstand damit berechtigt, alle Rechtsgeschäfte und Handlungen vorzunehmen, die im Rahmen des Vereinszweckes liegen. (K76/8)

9 Dem Vorstand ist im Grundsatz bei der Leitung der Geschäfte ein weiter Handlungsspielraum zuzubilligen, ohne den eine unternehmerische Tätigkeit schwerlich denkbar ist. Dieser Handlungsspielraum kann auch im Ansatz das bewusste Eingehen geschäftlicher Risiken mit der Gefahr von Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen umfassen; eine schuldhafte Pflichtverletzung ist erst dann gegeben, wenn das Vorstandsmitglied gegen die in dieser Branche anerkannten Erkenntnisse und Erfahrungsgrundsätze verstößt. Wikipedia [ ]

10 Zu Gemeinschaftsschule und G9/neu
LB am: 14. März 2013, Brettener Nachrichten: „Anstrengender Weg“ LB am: 20. März 2013, Brettener Woche: „Realschule ist in Überlegungen Gemeinschaftsschule einzubeziehen“ Öffentliche Stellungnahme im Gemeinderat der Stadt Bretten am 19. März 2013: „Der G-9-Zug ist abgefahren“ (BN 20. März 2013) Beitrag am 23. März 2013 „Pro“ in der Rubrik „Pro und Contra“ der Brettener Nachrichten; Contra: J. Kössler, MdL, CDU.

11 Kein öffentlicher Beitrag ist von mir als „Vorsitzender des Gesamtelternbeirates der Stadt Bretten“ geäußert worden. Der entsprechende Hinweis in der Unterschrift des Leserbriefes in der Brettener Woche vom 20. März 2013 wurde von der Redaktion ohne Rücksprache mit mir ergänzt.

12 Von vielen Seiten wurde eine Befragung der Eltern zu Gemeinschaftsschule und G9/neu in Bretten mir gegenüber angeregt. Auf der Homepage des Gesamtelternbeirates stellte ich ein entsprechendes Formular am 24. März 2013 ein. Die Teilnehmer konnten jeweils ja/nein/keine Meinung äußern zu folgenden Fragen: Gemeinschaftsschule in Bretten? Gemeinschaftsschule in Bretten als Zusammenschluss von Schillerschule und Realschule? G9/neu an einem Brettener Gymnasium?

13 Die Umfrage konnte nur ein unverbindliches Meinungsbild ergeben, weil
nicht repräsentativ, keine Überprüfung der Absender auf „Eltern“ und „Wohnort in Bretten“.

14 Die Befragung wurde von vielen Teilnehmern durch eine Bemerkung in der „Textspalte“ ausdrücklich begrüßt, z.B.: „Schade, dass wir erst jetzt für ein G9 aktiv werden.“ „Danke, dass nun auch die betroffenen Eltern gefragt werden.“ „Ich finde es ganz toll, dass Sie diese sehr sinnvolle Umfrage ins Leben gerufen haben.“ „Danke für diese Umfrage!! Es ist an der Zeit!!“ „DANKE“ „Schön, dass auch mal Eltern gefragt werden.“ „Vielen Dank, dass diese Umfrage nun auch stattfindet.“ „Toll, dass diese Umfrage gemacht wird.“ Die Umfrage endete nach vier Wochen Laufzeit heute, am 24. April 2013, 12 Uhr, mit folgendem Endstand:

15 Gesamtelternbeirat der Stadt Bretten
Online-Umfrage zu Gemeinschaftsschule und G9/neu Beginn der Umfrage: 24. März 2013 Ende der Umfrage: 24. April 2013, 12:00 Uhr Endergebnis Stand: , 12:00 Uhr Anzahl Teilnehmer % 1. Gemeinschaftsschule: Sind Sie für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Bretten? ja ,2 % nein ,9 % Keine Antwort ,9 % 1a. Wenn ja: Würden Sie eine Zusammenlegung von Schillerschule und Max-Planck-Realschule befürworten, um eine möglichst leistungsfähige Gemeinschaftsschule erzielen zu können? ja ,1 % nein ,9 % Keine Antwort ,0 % 2. G9 (neu) in Bretten: Sind Sie für die Einrichtung eines G9(neu)-Zuges an einem der Gymnasien in Bretten? ja ,5 % nein ,6 % Keine Antwort ,8 %

16 Auswertungshinweise:

17 Gemeinschaftsschule:
Relativ geringe Zustimmung (26 %); aber doch positiv bedeutsam in Hinsicht darauf, dass das Kultusministerium mit einer Anmelderate von bis zu 40 % rechnet (Anteil der Anmeldungen an der Gesamtzahl der neu anzumeldenden Schulkinder). Vermutlich auch geringe Sachkenntnis (Textfelder).

18 Zusammenlegung Schillerschule und Max-Planck-Realschule zu einer Gemeinschaftsschule:
Relativ hohe Ablehnung (55 %), auffallend viele „keine Meinung“ (27 %). Möglicherweise geringe Sachkenntnis und geringe Motivation, auch Festlegung durch Beschlusslage an der Max-Planck-Realschule. Eine Zusammenlegung bleibt sinnvoll, um eine komplette Gemeinschaftsschule von Grundschule bis Abitur zu erhalten. Kern kann eine bestehende Realschule sein, wie es vom Kultusministerium auch angeregt wurde. Bisher haben sich 4 Realschulen für die Umwandlung entschieden. Gymnasien sollen als zweite „Schulartsäule“ erhalten bleiben, können aber auch zur Gemeinschaftsschule werden.

19 G9/neu an einem Brettener Gymnasium:
Hohe Zustimmung mit beinahe 70 %. Teilnehmer haben klare Meinung zu Ja oder Nein. Insgesamt gehen viele Zustimmer davon aus, dass G9/neu das frühere G9 ist. Das ist nicht richtig. Viele meinen auch, dass G9/neu in Bretten überflüssig ist, weil die Möglichkeit besteht, über die beruflichen Gymnasien nach der 10. Klasse (RS oder GYM) das Abitur in weiteren drei Jahren, also als G9, zu erreichen. Das stimmt nur bedingt, weil im Vergleich das Abitur am allgemeinbildenden Gymnasium mit dem des berufsbildenden Gymnasiums inhaltlich nicht übereinstimmt, allerdings in seiner Auswirkung (allgemeiner Hochschulzugang) gleich ist. Außerdem erfolgt die Kürzung zu G8 in der Unter- oder Mittelstufe, sodass am weithin beklagten gymnasialen „Stress“ nichts geändert wird.

20 Vielleicht: Hinweis auf Tendenzen.
Folgen aus der Umfrage für die Einrichtung/Nichteinrichtung einer Gemeinschaftsschule in Bretten: Keine. Vielleicht: Hinweis auf Tendenzen.

21 Probleme: Die Schulen, die Gemeinschaftsschulen werden wollen, oder die Gymnasien, die am Schulversuch G9 teilnehmen wollen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, vor allem aber eigenständige pädagogische und didaktische Konzepte erarbeiten: Erheblicher Aufwand zusätzlich zur aktuellen unterrichtlichen und pädagogischen Belastung ohne ersichtliche Entlastung.

22 Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule ist ein Verwaltungsakt.
Die neue Schule muss von den an Schule Beteiligten sachgerecht umgesetzt werden, d.h. aus der bestehenden Schule entwickelt werden. Das kann nicht plötzlich erfolgen, sondern nur in einem pädagogisch innovativen Prozess, dem sich alle Beteiligten öffnen müssen. Dieser Prozess muss von den an der Schule Beteiligten geleistet, von Fachleuten begleitet und von der Kultusbehörde gefördert werden.

23 Ansonsten bleibt der gute Ansatz stecken und das Ergebnis ist nichts als Enttäuschung und Verbitterung.


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